Redner: Stadtrat Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

laut Unterlagen der Stadtwerke Leipzig sind über 99 Prozent aller Stromleitungen im alten Stadtgebiet unterirdisch verlegt und der Rest nur noch in einigen Kleingartenanlagen am Strommast.

Laut Unterlagen der Envia M, Konzessionär in den eingemeindeten Ortsteilen, sind in deren Netz Versorgungsleitungen noch zu 15-20 Prozent am Strommast und in einigen Leipziger Ortsteilen sind es sogar bis zu 25 Prozent.

Soweit die Ausgangslage, denn die Envia M hat ein Programm, Stromkabel in die Erde zu bringen, aus den neunziger Jahren nach der Eingemeindungswelle nicht fortgesetzt. Aus welchen Gründen auch immer.

Sturmtief Friederike hat am 18./19. Januar klargemacht, so wenig Wartung und Pflege geht nicht, denn in meiner Nachbarstrasse beispielsweise fielen mehrere Masten um und es dauerte im Einzelfall bis zu 4 Tage bis alles wieder hergestellt war. Das darf in einer Stadt wie Leipzig nicht passieren!

Nach diesem „Jahrhundertsommer“ entstanden einzelne leichte Gewitter rund um Leipzig, bei denen wir eigentlich glimpflich davongekommen sind, es aber auch wieder massive, teilweise tagelange Stromausfälle in den Randlagen gegeben hat. Genauer betraf das am 27. Juli den Leipziger Norden und am 8. August den Südosten.

Wir wollen die Verbrauchersicherheit wieder herstellen und dazu die Masten sowie die Leitungen überprüfen und wieder sicher machen lassen. Die Verwaltung meint in Ihrem Standpunkt, sie würden das bereits tun.

Wir glauben, das ist Unsinn. Schließlich hätte man erwarten können, dass die Verwaltung sich bereits jetzt bei Envia M dafür eingesetzt hat, für mehr Versorgungssicherheit zu sorgen. Wir haben deshalb anfänglich unseren Antrag abstimmen lassen wollen. Dass der Verwaltungsstandpunkt allerdings ausführt, dass die Verwaltung bereits mit den Stadtwerken im Gespräch sind, den Übergang der Netze an die Stadtwerke zu planen und damit auch die Versorgungssicherheit sowie eine notwendige Erdverkabelung auf der Agenda stehen, werden wir heute den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen.

 

Punkt 2, der besagt, dass, wo immer möglich, im Zuge von Baumaßnahmen und Leitungsverlegungen die Leitungen unter die Erde zu bringen sind, sowie Punkt 3 des Verwaltungsstandpunktes, der endlich das Gerangel um Zuständigkeiten für Pflege und Instandhaltung rund um die Schaltschränke mit einem gemeinsamen Pflegekonzept beenden soll, greifen unsere Vorschläge in leicht modifizierter Form auf. Wir hoffen nun, dass nach Übergang der Netze an die Stadtwerke auch zeitnah spürbare Verbesserungen zu bemerken sind. Wir werden das kritisch begleiten und ein Auge darauf haben, ob passiert, was angekündigt wird.

Ein Schlusssatz sei mir noch gestattet:

Wenn unsere Justiz noch eine Weile mit dem Fall beschäftigt ist, braucht es vielleicht doch noch mal die Bemühungen der Stadt und des Stadtrates, Envia M als derzeitigen Konzessionär an seine Pflichten zu erinnern.

Wir lassen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abstimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
    1. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
    2. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 12.2018.
    3. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt.

Der bisherige Punkt 3 wird gestrichen und ersetzt

3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. 

Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte.

Der bisherige Punkt 4 wird gestrichen und ersetzt

 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“  sind folgende Ausnahmereglungen  aufzunehmen:

Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  1. Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
  1. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,
  1. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  1. Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlungaufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
  1. jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird,

(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

 

 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt:

Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der  Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt.

 

Begründung:

Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines städtischen Beauftragten bzw. Delegierten für das Nachtleben (in anderen Städten bereits unter dem Titel „Nachtbürgermeister“ bzw. „Night Mayor“ bekannt) für die Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei sollen sich insbesondere das Kulturdezernat und das Ordnungsamt mit ähnlich gelagerten Konzepten verschiedener deutscher und europäischer Städte auseinandersetzen, sowie mit Clubbetreibern, Gastronomen und Kultureinrichtungen in Leipzig eruieren, wie so eine Stelle sinnvoll implementiert werden kann.

 

Begründung:

In der Stadtforschung wird von einer Mediterranisierung der Städte gesprochen, das heißt, dass immer mehr Menschen viele ihrer Aktivitäten vor allem in den sommerlichen Abendstunden nach draußen verlegen. Es finden u.a. vermehrt Partys oder Straßenfeste statt und auch die vielfältige Klublandschaft in Leipzig sowie die Freisitze von vielen Kneipen sorgen dafür, dass viele Menschen abends und nachts in der Stadt unterwegs sind.

Die Abschaffung der Sperrstunde begrüßen wir ausdrücklich, weil wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen dafür eingesetzt haben, aber es gab auch negative Rückmeldung aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben. Dabei geht es in der Regel um Lärmbelästigungen, die Anwohner auf Grund von Klubs oder Freisitzen in ihrer Nachbarschaft empfinden. Wir sehen deshalb den Ansatz, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen, den verschiedene deutsche und europäische Städte bereits verfolgen, als sinnvoll an, um hier eine vermittelnde Instanz zu schaffen, um Konflikte zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern möglichst zu vermeiden.

Seit dem 19. Juli dieses Jahren ist Mannheim die erste deutsche Stadt, die offiziell einen Nachtbürgermeister hat, der als Verbindungsmann zwischen Gastronomen, Anwohnern, Stadtverwaltung und „Partygängern“ vermitteln soll, um u.a. mit konkreten Maßnahmen das Nachtleben sicherer zu machen und auch die Lärmbelästigung durch das Nachtleben in Grenzen zu halten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße in die Mittelfristplanung für städtische Straßenbauvorhaben aufzunehmen. Die Maßnahme soll in der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Kreuzung Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße für regelmäßig zu Irritationen und brenzligen Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer. Da die Kreuzung leicht versetzt ist, ist unklar, ob das Queren der Stötteritzer Landstraße mehrere Abbiegevorgänge darstellt. Der damit einhergehenden Verunsicherung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kann durch einen Kreisverkehr abgeholfen werden.

Leipzig erlebt seit einiger Zeit einen weiteren Bauboom. An alle Ecken der Stadt wird gebaut, sowohl durch öffentliche als auch private Bauherren. Die Stadt kommuniziert wöchentlich die aktuellen Baustellen im Bereich des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Auch die regionalen Medien berichten regelmäßig über die vielfältigen Baumaßnahmen. Viele Bürger und Gäste der Stadt wenden sich häufig an die Stadtverwaltung, aber auch an die Fraktionen des Stadtrates, wenn sie Informationen über einzelne Baumaßnahmen benötigen. Für diese Bürger wäre es sicherlich interessant, wenn sie auf einer digitalen Übersichtskarte im Internet – z. B. über die Stadt-Homepage – eine Übersicht und eine Erläuterung zu den einzelnen Baumaßnahmen erhalten könnten.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es Überlegungen, eine solche digitale Übersichtskarte aller Baustellen im Internet einzurichten?
  2. Welcher Aufwand – personell wie finanziell – wäre für die Einrichtung und die fortlaufende Pflege eines solchen Informationsmediums notwendig?

Nach unseren Informationen können derzeit jährlich 5-6 Einzelmaßnahmen im Bereich Querungshilfen realisiert werden, da die durchschnittlichen Baukosten ca. 50 T€ pro Querungshilfe betragen. Erfreulicherweise konnte in diesem Jahr nun endlich auch die Maßnahme Koburger Straße/Wildpark realisiert werden. Ein weiterer neuralgischer Punkt für eine Querungshilfe ist unserer Meinung nach der Goethesteig. Hier queren viele Menschen die Straße zwischen Sportplatz und Parkplatz/Weg zum Agra-Veranstaltungsgelände. Querungshilfen tragen an vielen Stellen entscheidend dazu bei, dass die Straße sicherer, komfortabler und schneller überquert werden kann, insbesondere durch Familien mit Kindern und ältere Menschen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen können damit realisert werden bzw. sind geplant?
  3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Sachverhalt:

Der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr wird auch von der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Tochtergesellschaften als vorrangig und am wichtigsten eingeordnet. Eine technische Unterstützung der Lkw-Fahrer ist dafür Voraussetzung, weil ein Beifahrer in der Regel nicht zur Verfügung steht. Der aktuelle Stand der Technik lässt eine einfache Lösung noch nicht zu, weil aktuell angebotene Nachrüstsysteme eine stabile und hilfreiche Funktionsweise nicht immer garantieren.

Die Bundesregierung hat zu dieser Thematik auf die kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 wie folgt geantwortet:

„Es existieren verschiedene Nachrüstlösungen, die die Anforderungen nach Kenntnis des BMVI nicht erfüllen. Solche Nachrüstsysteme verwenden in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden kann und daher anfällig für Fehlwarnungen ist.“ Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme führen nicht zwangsläufig zu einer gesicherten Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zu Frage 1

Stadtverwaltung:

Die Fahrzeuge vom Typ LKW der Stadtverwaltung Leipzig, im Einsatz in der Branddirektion, den Bauhöfen, Sportamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, sind nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet.

Es handelt sich um ca. 70 Fahrzeuge (ohne Feuerwehrfahrzeuge), deren Nachrüstung von den jeweils technischen Voraussetzungen abhängig ist. Nachrüstungen sind technisch nicht immer möglich. Nachrüstlösungen passen nicht an alle Aufbauarten von Lkw der Stadtverwaltung. Nicht alle Nachrüstlösungen, die ggf. zur Aufbauart des Lkw passen, sind zuverlässig und wirksam. (Eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.)

Die letzte Ausschreibung für 25 Löschfahrzeuge (22 HLF und 3 MLF) 08/2017 sind ohne Abbiegeassistenten ausgeschrieben worden. Während der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind solche Assistenzsysteme noch nicht als Serie oder Sonderausstattung bei den europäischen Fahrgestellherstellern angeboten worden.

Ein Nachrüsten ist bei Fahrzeugen der Branddirektion zur Zeit nicht vorgesehen. Funktionierende Systeme aus dem Zubehörhandel sind z. Zt. nicht vorhanden.

Einsatzfahrzeuge der Branddirektion werden zu 95% mit einem Beifahrer besetzt. Durch den Beifahrer und moderne Spiegel (Frontspiegel, Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel) sind alle Bedingungen erfüllt, andere Verkehrsteilnehmer zu sehen, gerade beim Rechtsabbiegen mit kreuzenden Fahrradfahrern.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

In den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften sind derzeitig keine Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgestattet. (Nicht alle Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften nutzen Lkw.)

Zu Frage 2

Stadtverwaltung:

Sobald Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und auch für weitere LKW funktionierende Abbiegeassistenzsysteme anbieten, werden Nutzfahrzeuge künftig mit einem Abbiegeassistenten beschafft. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Derzeit ist eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten im Haushaltsplan noch nicht geplant. Die Förderung (De-minimis) greift für die meisten Lkw der Stadtverwaltung nicht.

Da lediglich LKW mit mindestens 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge über „De-minimis“ gefördert werden, müssten die Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500,00 € pro Fahrzeug zuerst in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen werden.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

Innerhalb der zukünftig durchzuführenden Fahrzeugbeschaffungen und der damit verbundenen vorgeschalteten Leistungsbeschreibung wird der Abbiegeassistent als Bestandteil der gewünschten Fahrzeugausstattung mit aufgenommen. Jedoch ist gemäß Rückinformation von den entsprechenden Herstellern der Einsatz dieses Ausstattungsdetails noch nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.

Derzeit wird geprüft, für welche Fahrzeuge des EB Stadtreinigung Leipzig eine Nachrüstung technisch in Frage kommen könnte. Hier steht der EB Stadtreinigung bereits in Kontakt mit den entsprechenden Zulieferern. Die Gesamtkosten werden analysiert und in die Wirtschaftsplanung aufgenommen. Es wird auch die Förderfähigkeit im Rahmen von De-minimis berücksichtigt. Derzeit werden schwere Fahrzeuge ab 7,5 t mit 2.000 € gefördert. Der absolute förderfähige Betrag beläuft sich jedoch auf insgesamt 33.000 €.