Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:

Um den Standort zu entwickeln, werden die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende abgebaut und deren Bereitstellung für andere soziale Zwecke (Sportvereine) geprüft. Die Kosten für den Transport und Anschluss übernimmt die Stadt Leipzig zu 80 Prozent bis zu einer Grenze von maximal insgesamt 400.000 Euro, wenn die Container für soziale Zwecke genutzt werden.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

– Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden

– Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden*

– Neubau eines Gymnasiums in zentraler Lage**

–  Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)

– Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)

– Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)

– Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)

– Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)

– Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)

– Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen)

– Sportoberschule (8 allg. Unterrichtsräumen in Modulbauweise/Schulcontainer)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

*Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.

**Dieser Beschlusspunkt ist in Zusammenhang mit VI-DS-05899-ÄA-08, der Beschleunigung der Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg und einen Interimsstandort, zu betrachten.

Der Beschlusspunkt 4 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

-Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld)

-91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

-Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit 8 allg. Unterrichtsräumen, Mensa, 2-Feld-Sporthalle)

-172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 – 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.

Neuer Beschlusspunkt 8:

  1. Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort schnellstmöglich zu erwerben.
  2. Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden. 

    Neuer Beschlusspunkt 9:

     

    Die Stadt Leipzig forciert nachdrücklich die Umsetzung aller Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes 2017.

     

    In die Berichterstattung werden alle Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2017 aufgenommen.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Klimaforscher warnen vor zunehmenden Wetterextremen, insbesondere auch regelmäßigen Unwettern in unserer Region, mit Starkregen, Hagel, Sturm bzw. sogar Windhosen/Tornados. Da diese Unwetter immer mehr kurzfristig auftreten, ist eine hinreichende Information der Bürger im Vorfeld häufig problematisch.

Die Stadt Leipzig bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich vor Hochwasserkatastrophen per SMS oder Mail warnen zu lassen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Menschen haben sich für o.g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?
  2. Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?
  3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z.B. bei drohenden Unwettern?
  4. Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten?
  5. Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?
  6. Sensibilisiert die Stadt Grundstückeigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Beschreibung der kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Sachsen aus dem Bedarfsplan 2016 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:

„In den sächsischen Planungsbereichen liegen die Versorgungsgrade fast durchgehend über 140 %, das Maximum liegt bei über 250 %. Nur ein Planungsbereich ist nicht gesperrt (Freiberg). Die Versorgungsgrade sind im Vergleich zur Bedarfsplanung vor dem Jahr 2013 durchschnittlich um 25 % erhöht. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung nunmehr nur die Bevölkerung der bis 18-Jährigen herangezogen wird. Während die hohen Versorgungsgrade ein vermeintlich hohes Versorgungsniveau suggerieren, zeigt sich bei näherer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse jedoch eine bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich.Bei der Ermittlung der Verhältniszahl findet innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung keine Wichtung statt. Jugendliche mit 17 oder 18 Jahren gehen deutlich seltener zum Arzt als Kleinkinder bis ca. 5 Jahre. In Städten mit starken Anstiegen der Geburtenzahlen in den letzten Jahren, wie zum Beispiel in Dresden oder Leipzig, bildet aber gerade diese Altersgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Bevölkerung“.

Zur kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?
    • Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?
  2. Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?
  3. Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig ein?
    • Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet auch als problematisch an?
    • Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier bekannt?
    • Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen in Leipzig erhöht werden kann.
  4. Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016, haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungsrichtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.
    • Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt? Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Beschlussvorschlag:

  1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.
  3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

 

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen. Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den zuständigen Gremien zu veranlassen, dass in den Jahren 2019 und 2020 keiner Wirtschaftsplanung der LVB GmbH zugestimmt wird, die eine Fahrpreissteigerung von über 2 Prozent vorsieht.

Begründung:

Seit Langem wird in der Stadt Leipzig bereits über die Neuorganisation des Verkehrs in unserer wachsenden Stadt diskutiert. Der ÖPNV ist hierbei ein ganz wichtiger Baustein, um verhindern zu können, dass die Stadt in ein paar Jahren einen Verkehrskollaps erlebt. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, ihr eigenes Auto stehen zu lassen, wenn sie nicht unbedingt darauf angewiesen sind, muss der öffentliche Personennahverkehr attraktiver werden. Neben Qualitätsverbesserungen ist dafür auch eine attraktive/angemessene Preisgestaltung von zentraler Bedeutung.

Durch die mittlerweile fast schon traditionellen jährlichen Fahrpreissteigerungen, die zudem häufig auch noch deutlich über der Inflationsrate liegen, wird eigentlich genau das Gegenteil einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV erreicht. Eine zumindest temporäre Begrenzung des Preisanstieges auf die Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist daher aus sozialpolitischen Gründen geboten und unter Mobilitäts- und Umweltaspekten mehr als sinnvoll.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Viertel mit hohem Parkdruck eine Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und dem Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2018 entsprechende Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei sollen innovative (bspw. Parkscheinautomaten, mit Ladefunktion für Elektroautos) und digitale Lösungen geprüft werden, um entweder den Investitionsaufwand zu reduzieren oder zumindest den Nutzwert solcher Anlagen zu erhöhen. Weiterer Bestandteil der Prüfung soll sein, welche Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende (bspw. Handwerksbetriebe und Pflegedienste) getroffen werden können, um diese, während sie in den entsprechenden Vierteln ihrer Arbeit nachgehen, nicht mit zusätzlichen Parkkosten zu belasten.

 

  1. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern ein kommunales Unternehmen mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt werden kann, um mit den Einnahmen den ÖPNV zu refinanzieren, oder, wenn die Stadtverwaltung die Einnahmen generiert, inwiefern diese dennoch in beihilferechtlich unbedenklich zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden können.

 

Begründung:

Zu BP 1: In verschiedenen Teilen der Stadt, bspw. am Zoo und in der Innenstadt, gehört die Parkraumbewirtschaftung bereits zum Alltag. Durch das Bevölkerungswachstum und die damit steigende Zahl an in Leipzig zugelassen Autos wird es in immer mehr Quartieren für die Anwohner schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dabei sind Touristen und Pendler nicht berücksichtigt, die ebenfalls Parkraum in Leipzig beanspruchen. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, in Quartieren mit hohem Parkdruck auf Instrumente der Parkraumbewirtschaftung zurückzugreifen. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits verschiedene innovative und digitale Lösungen für die Parkraumbewirtschaftung, die den Investitions- und Wartungsaufwand auf längere Sicht möglicherweise verringern, aber dennoch den Nutzwert für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen und deren Aufwand reduzieren. Solche Lösungen sollen bei der Prüfung der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Auch sind Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende, die in diesen Vierteln zu tun haben, sinnvoll, um beispielsweise Handwerker und Pflegedienste nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.

Zu BP2: Von der Verwaltung soll auch geprüft werden, ob die Parkraumbewirtschaftung  von einem kommunalen Unternehmen übernommen werden kann und die generierten Einnahmen der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt zugutekommen können oder wie die Einnahmen zur ÖPNV-Finanzierung beitragen können, wenn die Stadtverwaltung die Gelder selbst einnimmt.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

 

Leipzig ist Spitze – vor allem im Bereich Schulsozialarbeit. Das zeigen die UÜbersichten im Förderkonzept zur Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Freistaat Sachsen.

Leipzig ist aber auch Spitze bei der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen und bei der Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulschwänzen.

Wie passt das zusammen? Der Stadtrat hat ja vor allem wegen dieser Probleme die Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. Wir haben uns in langen Diskussionen mit dem Steuerungskonzept befasst und werten die Angaben des Sozialreports gründlich aus- dennoch- Leipzig bleibt Spitze.

Schulsozialarbeiter an Oberschulen und Förderschulen können eben nicht zaubern. Sie sollen alle Unzulänglichkeiten des sächsischen Bildungssystems ausgleichen. Die Stellung dieser Schularten bei der Besetzung mit ausgebildeten Lehrkräften, die veränderten Regelungen beim Übertritt ins Gymnasium und nicht zuletzt auch die sozialen Problemlagen, die sich an diesen Schularten nicht nur häufen, sondern potenzieren.

Hier zeigen sich deutlich die Grenzen von Schulsozialarbeit auf.

Im Förderkonzept des Freistaates wird das als Zielkonflikt beschrieben. Mit ihren begrenzten zeitlichen Ressourcen sollen die sozialen Problemlagen gelöst werden, die Schulabbrecherquote gesenkt und die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Kooperationspartnern organisiert werden. Nebenbei sollen noch Konzepte geschrieben und evaluiert werden.

Wir haben im Rat das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit beschlossen.

Für uns heißt steuern aber nicht gängeln und bedrängen, vielmehr ist es die Aufgabe der Verwaltung und der Politik, genau hinzuhören und zu analysieren, welche Problemlagen die Schulsozialarbeiter vor Ort aufzeigen. Und nicht nur zuhören- nein auch schnelles Handeln- sowohl vom ASD als auch vom Ordnungsamt und anderen Ämtern und Kooperationspartner ist notwendig.

So heißt es auch im Leitbild der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit: „Die Basis unseres gemeinsamen Handelns sind Fachlichkeit, Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung. … Gemeinsames Handeln erzeugt eine größere Wirkung.“

Um die Schulabbrecherquote wirksam zu senken, braucht es viele Akteure. Vor allem muss noch deutlich früher gefördert, aber auch gefordert werden. Das heißt für meine Fraktion- Schulsozialarbeit gehört schnellstmöglich an alle Grundschulen und auch an den Kitas muss das System der Kinder-und Familienzentren deutlich ausgebaut werden.