Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung Leipzig prüft den Bau eines neuen Hauptgebäudes für die Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ und legt dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2018 ein erstes Ergebnis möglicher Standorte vor. Bei der Standortsuche soll auch das Umfeld des Matthaikirchhofes mit geprüft werden.

Sachverhalt:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Viele weitere junge Menschen würden gerne an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung als auch bei der Breitenausbildung eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland.

Das jetzige Hauptgebäude der Musikschule in der Petersstraße befindet sich in einem ehemaligen Bankgebäude. Das Gebäude ist sehr zentral gelegen, aber keine ideale Musikschule im räumlichen Aufbau. So fehlen unter anderem Gruppenproberäume und ein zweiter Raum für Orchesterproben. Die Musikschule braucht auch zusätzliche Raumkapazitäten für den Musikunterricht. Dies liegt zum einen an der wachsenden Schülerzahl und zum anderen fallen immer mehr Räume in Schulgebäuden für den Musikunterricht weg. Auch im Hauptgebäude mussten wegen Brandschutzauflagen bereits zwei Räume gesperrt werden. Die Musikschule benötigt dringend neue Räume, um die Nachfrage nach Musikunterricht weiter und besser bedienen zu können. Weiterhin müssen nach dem Ergebnisbericht zur Bauzustandsanalyse an dem Bau im Zeitraum der nächsten 3-5 Jahre Sanierungsarbeiten im erheblichen finanziellen Umfang durchgeführt werden. Während der Sanierungsarbeiten ist es notwendig, Interimsräumlichkeiten anzumieten. Für beide Problemlagen, der bauliche Zustand des jetzigen Gebäudes und die unzureichenden Räumlichkeiten, könnte ein neues, möglichst zentral gelegenes Hauptgebäude mit mehr Unterrichtsräumen eine gute Lösung sein. Falls sich die Ratsversammlung für einen Neubau der Musikschule entscheidet, muss über die Weiterverwendung des jetzigen Hauptgebäudes diskutiert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des ÄA-01 der CDU-Fraktion wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

„Auch das Potenzial von 120 Betreuungsplätzen am Standort Newtonstraße/Wincklerstraße/Bornaische Straße/Leinestraße (Flurstücke 183/14, 183/s und 183/x) ist zwingend erforderlich.“

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

werte Gäste,

 

ich beschränke mich in der Folge auf die Betreuungsplätze für 0-6-Jährige, da ich nach wie vor das Gefühl habe, dass wir das mit den Hortplätzen ganz gut im Griff haben. In den alten Bundesländern ist man da sicher total neidisch.

Viel wurde in den letzten Jahren erreicht. In den letzten 12 Jahren sind 12.000 zusätzliche Plätze entstanden. Der Spitzenwert war 2015 mit über 2.500 Plätzen in einem Jahr. Auch wenn es im Jahr 2015 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gab, darunter auch der CDU, die fragten, ob wir nicht Überkapazitäten bauen würden, wissen wir es heute besser: Wir sind nach wie vor nicht schnell genug, auch wenn viel erreicht wurde, ist weiterhin viel zu tun. Die etwa 200 Klagen von Eltern, die keinen Platz finden, sprechen da eine deutliche Sprache.

Ich hoffe daher, dass es tatsächlich gelingt, die Ziele für dieses und nächstes Jahr zu erreichen. Dieses Jahr sollen 2.800 neue Betreuungsplätze in Kindergärten entstehen, nächstes Jahr noch einmal 3.700. Insgesamt also 6.500 Plätze. Darunter auch die 12 sogenannten Leipzig-Kitas. Wenn diese Plätze kommen, können wir zwar nicht durchatmen, aber es wäre eine deutliche Entspannung. Leider habe ich das Gefühl, dass es schon wieder Verzögerungen gibt. Teilweise unverschuldet, teilweise verschuldet durch die Stadt. In diesem Zusammenhang: Bitte, Frau Dubrau, verzichten sie auf aufwendige Gestaltungswettbewerbe, sondern lassen sie einfach bauen. Die Leipziger Eltern werden es ihnen danken und sicher geht es auch ohne Wettbewerbe, dass man vernünftig bauen kann.

In diesem Zusammenhang, Stichwort Eigenheimstraße: Wir haben uns auch geärgert, dass diese in der Vorlage wieder auftaucht, zumal zwei ernsthafte Anträge im Verfahren sind, zu denen noch kein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Wir könnten sowohl mit dem Vorschlag der Linken leben den Satz zu streichen, als auch mit dem CDU Antrag, wenn unsere Ergänzung übernommen wird.

Wir haben uns die Entscheidung zu dem Standort nicht einfach gemacht und lange in der Fraktion diskutiert. Ja, wir benötigen die Plätze und das auch schnell, aus unserer Sicht und das nach langen Diskussionen gibt es für uns einen besseren Standort für eine Kita in Dölitz. In unseren Vorschlag, der weiterhin im Verfahren ist, sind die Ausführungen der Verwaltung bei der Bürgerversammlung ebenso mit eingeflossen, wie Infos aus dem Ämtern zum Beispiel zu geltenden Lärmschutzwerten für Schul- und Kitabauten. Vom vorliegenden AfD-Antrag kann man nicht behaupten, dass da Anmerkungen der Verwaltung eingeflossen sind. Dort tauchen weiterhin Grundstücke in Gewerbegebieten auf, Grünflächen wie der Hildebrandtplatz, die weit intensiver genutzt werden als die Fläche in der Eigenheimstraße. Außerdem will die AfD, dass Sportplätze verschwinden. Wahrscheinlich hat die AfD noch nicht einmal einen Blick in das Sportprogramm geworfen oder das Mitglied der AfD im Sportausschuss hört einfach nicht zu, sonst wüssten sie nämlich, dass wir auch einen großen Bedarf an Sportflächen haben. Oder handelt es sich nur um einen politischen Antrag, da – oh Wunder- nur vom Roten Stern Leipzig genutzte Sportplätze auftauchen. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab.

Noch mal zur Gesamtvorlage zurück: Sollte es gelingen, die 6.500 zusätzlichen Plätze bis Ende 2019 zu realisieren, wäre das ein großer Wurf. Dennoch muss es danach weitergehen, um dem prognostizierten Bevölkerungswachstum gerecht zu werden. Auch wenn sich das Wachstum abzuschwächen scheint, was vor dem Hintergrund der Herausforderungen nicht nur im Bereich Kitas vielleicht gar nicht so schlecht wäre. Schließlich konnten wir mit der Bevölkerungsexplosion insbesondere der letzten drei Jahre nicht Schritt halten.

Abschließend ein Blick zum Land: Mit 630 Mio. Euro von der Kita bis zum Hort, wovon die Kommune 50 Prozent selbst trägt, ist die Kinderbetreuung der größte Einzelposten im Haushalt. Wir erwarten vom Freistaat hier eine Entlastung der Kommunen. Für uns bedeutet das, dass der Freistaat nicht nur die Kita-Pauschalen deutlich anheben muss, sondern auch den Einstieg in die kostenlose Kinderbetreuung wagt. Fast alle anderen Bundesländer gehen bereits diesen Weg, Sachsen sollte folgen. Wir setzen uns gegenüber unseren Landtagsabgeordneten dafür ein und hoffen, dass unsere Anliegen in den Doppelhaushalt des Freistaates aufgenommen werden. Wir hoffen, dass das auch die Verwaltung und die anderen Fraktionen im Rat tun.

Wir werden der Vorlage mit der oben gewünschten Änderung zustimmen.

Die Antwort der Stadtverwaltung zur Ratsversammlung am 21. März 2018 auf unsere Anfrage zur Konzeptvergabe „Kino der Jugend“

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1: Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen. Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach der Vergabe zu beantragen.

Zur Frage 2: Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Nachfrage der SPD-Fraktion:

Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es können Fördermittel beantragt werden. Betrifft das nur die kommunalen Fördermittel? Was ist mit anderen Fördermitteln, wie zum Beispiel Fördermittel im Bereich Denkmalschutz, Bundesfördermittel etc.? Darauf haben wir ja keinen Einfluss. Können die trotz der langen Frist auch beantragt werden?

Bürgermeisterin Dubrau: Das betrifft natürlich alle Fördermittel. Sie können in allen Bereichen Fördermittel beantragen.

Nachfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte noch einmal nachfragen, wann genau die Bewertungsmatrix in den Ausschüssen – Grundstücksverkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Kulturausschuss – vorgestellt wird. So war es ja verabredet. Ich sehe den Termin immer weiter nach hinten rücken. Wir entfernen uns immer weiter vom Stadtratsbeschluss. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei. Ich würde gerne wissen, ob von der Stadt bzw. vom Liegenschaftsamt mit Interessierten, die sich vorstellen könnten, das „Kino der Jugend“ zu betreiben, Ortsbesichtigungen durchgeführt oder Gespräche geführt werden.

Bürgermeisterin Dubrau: Auf Ihre erste Frage müsste ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen. Den Wert habe ich jetzt nicht hier. Das wird sich sicherlich auch erst in der Beratung im April herausstellen. – Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich Herrn Albrecht um Antwort bitten.

Bürgermeister Albrecht: Herr Elschner, die Konzeptvergabe ist dennoch eine Art Ausschreibung. In dem Moment, wo wir vor einer Ausschreibung verbindliche Gespräche mit einzelnen Akteuren führen, binden wir uns ja. Insofern würde es, glaube ich, der Transparenz schaden, wenn wir uns vor dem Verfahren der Konzeptvergabe mit wem auch immer, egal mit welchen Verdiensten er ausgestattet ist, auf verbindliche Gespräche einließen. Ortsbesichtigungen sind, denke ich, kein Problem. Diese haben wir zum Beispiel mit der IG FORTUNA auch schon gemacht. Zur Erklärung: Diese Besichtigung wurde eben nicht gemacht, um dem hier in Rede stehenden Verfahren vorzugreifen, sondern weil es im Zuge der Umsetzung eines anderen Projekts, nämlich der Tage der Industriekultur, darum ging, ob man an den Tagen der Industriekultur dieses Gebäude einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.

 

Die Antwort der Stadtverwaltung zur Ratsversammlung am 21. März 2018 auf unsere Anfrage zu sachgrundlosen Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen:

Bürgermeister Hörning: 

Frage 1: Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?

Einstellungen erfolgten bis etwa Mitte 2014 vorzugsweise in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Diese Einstellungspraxis wurde ab Mitte 2014 geändert. Seitdem werden Einstellungen grundsätzlich unbefristet vorgenommen. Befristete Arbeitsverträge wurden und werden abgeschlossen, wenn dafür ein Grund vorliegt, zum Beispiel Vertretung während der Elternzeit, Vertretung für Langzeitkranke oder Vertretung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeter Erwerbsminderungsrente.

Frage 2: Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen, und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?

Die Zahl befristeter Einstellungen und der Anteil von Beschäftigten, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden, lässt sich für diesen langen und weit zurückliegenden Zeitraum nicht beziffern, da wir dazu keine entsprechende Datengrundlage im Personalverwaltungssystem haben und dies auch mehr von historischem Interesse als von gegenwärtigem Interesse ist.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Dabei handelte es sich weit überwiegend um Sachgrundbefristungen. Befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich generell auf Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung bewerben und werden in die Auswahlverfahren nach dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung einbezogen. Das Ergebnis kann in Abhängigkeit von der zu besetzenden Stelle auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein, was auch oft der Fall ist.

Frage 3: Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?

In der Regel liegt bei befristeten Einstellungen ein Sachgrund für die Befristung vor. Dennoch wird, wenn Bewerber*innen die Voraussetzung hierfür mitbringen, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds auf die sachgrundlose Befristung zurückgegriffen. So besteht bei Bedarf noch die Möglichkeit einer anschließenden befristeten Einstellung mit Sachgrund, was vor allem den betreffenden Beschäftigten entgegenkommt und oft auch im Sinne der Beschäftigten ist.

Abgesehen von diesen Fällen wird mit sachgrundlosen Befristungen gearbeitet, wenn Stellen zunächst nur befristet eingerichtet sind im Rahmen des Stellenplans und eine Prognose zur Fortführung zum Zeitpunkt der Einstellung nicht getroffen werden kann. Dies betrifft schwerpunktmäßig die im Rahmen der Haushaltsplanung als Mehrbedarf anerkannten Stellen, die unter dem Vorbehalt einer Evaluierung des Stellenbedarfs eingerichtet werden.

Außerdem erfolgen bei Übernahme von Auszubildenden und Studenten in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium sachgrundlose Befristungen, wenn aufgrund der städtischen Regelungen – hier haben wir eine klare Vereinbarung – in Abhängigkeit von den Leistungskriterien bzw. vom jeweiligen Ausbildungsberuf zunächst nur eine befristete Übernahme infrage kommt, zum Beispiel bei der Note 4 im Abschlusszeugnis. Auszubildende und Studenten in Verwaltungsberufen, die mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abschließen, werden generell unbefristet übernommen.

Die Einstellungspraxis ist jedoch ausdrücklich auf das Ziel gerichtet, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet an die Stadtverwaltung zu binden. Das ist unsere generelle Strategie im aktuellen Arbeitsmarkt.

Frage 4: Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar?

Die Anwendung des Instruments „sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen“ stellt sich in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig sehr differenziert dar:

Rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen wendet keine sachgrundlosen Befristungen an. Hierunter fällt auch die L-Gruppe, die als Ausnahmefälle für sachgrundlose Befristungen zum Beispiel auf eine unklare Auftragslage oder Personalmehrbedarf bei fehlender Planstelle verweist.

Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen wenden sachgrundlose Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen aus unterschiedlichen Gründen an. Dies sind unter anderem die Erprobung von neuen Mitarbeitern bei besonderer Anforderung an Eignung und fachlichem Wissen, die Übernahme von Azubis und Dualstudierenden im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium, auch hier abhängig vom jeweils erreichten Qualifikationsniveau, Ausgleich unerwarteter Personalausfälle etc. Befristungen werden seitens der Beteiligungsunternehmen nicht als Instrument einer etwaigen permanenten Stellenneubesetzung angewandt.

Soweit keine Gründe wie die oben genannten entgegenstehen, werden die befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umgewandelt. Grenzen der Anwendung sachgrundloser Befristungen bestehen bei Vorliegen eines branchenspezifischen Fachkräftemangels, da Fachkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen oftmals nicht mehr für Unternehmen gebunden werden können.

Sachverhalt:
Zum Stand der Umsetzung Einigung über die zukünftige Nutzung des ehemaligen Stasi-Kinosaals auf dem Grundstück Goerdelerring 20 zwischen der Stadt Leipzig und dem Bürgerkomitee Leipzig e.V., Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ vom 01.09.2016 haben wir folgende Fragen:

  1. Wann zieht die Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ in das bisherige Stadtbüro in der Katharinenstraße 2?
  2. Bis Anfang 2019 soll eine dauerhafte Lösung für die Präsentation der Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ gefunden werden. Gibt es hier bereits eine Lösung?

Sachverhalt:

In der Freizeit Kajaks und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. Am sonnigen Tagen sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:

  1. Nach der Gewässerunterhaltungssatzung – Fortschreibung 2016 werden jetzt auch für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in m³ Wasserverdrängung der betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
  1. Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in m³ wurden nach dem verschieden Bootstypen pro Boot festgelegt? (z.B. für 1-, 2-Kajaks, Ruderboote, Drachenboote)
  2. Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt Leipzig zugearbeitet?
  3. Mit welcher Abgabehöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von der Fahrgastschifffahrt und Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer angeben)
  1. Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?
  2. Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§ 31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter anderen der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern.
    1. Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?
    2. Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am Karl-Heine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?
    3. In welchen Zeitrahmen versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen? Wohin kann man solche Fälle melden?
  1. Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit dem Boot fahren zu können (siehe Foto). Bis heute ist dies nicht möglich.    
    1. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?
    2. Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?