Beschlussvorschlag:

Die Neufassung (NF-03) des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:

Das Programm wird erstmals für die seit 1990 grundhaft sanierten bzw. neu gebauten Straßen erstellt und dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes (beginnend mit dem Doppelhaushalt 2019/2020) übergeben.

 

Begründung:

Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennnoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.
  2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und sich dazu an den in der Begründung aufgeführten Punkten orientieren.

Sachverhalt:
Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine Grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB –Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus und schränkt die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Die Überarbeitung soll beinhalten:

a)      die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b)      Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c)      die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d)      eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e)      eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f)        die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g)      Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h)      die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i)        eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern, die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Das Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm wird durch eine priorisierte Maßnahmeliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung ergänzt, welche dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes übergeben wird (beginnend mit dem Doppelhaushalt für 2019/2020).

Sachverhalt:
Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.

Beschlussvorschlag:

Der Schulhof der 8. Schule in der Wincklerstraße 3/5 wird nach dem Schulunterricht und am Wochenende für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadtverwaltung organisiert die Öffnung und Schließung des Schulhofes.

Sachverhalt:

Durch den Bau einer Kita in der Eigenheimstraße verlieren die Kinder und Jugendliche des Gebietes eine bis jetzt genutzte Freizeitfläche. Durch die Öffnung des Schulhofes der 8. Schule kann der Nutzungsdruck auf Freiflächen in diesem Gebiet verringert werden. Auch im zur Beratung vorliegenden Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) befürwortet die multifunktionale Nutzung von Flächen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie alle Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Töchter, die Eintrittsgelder erheben und bei denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche Gestaltung des Umfanges der Familienkarten erzielen können. Hierbei soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet werden, auf den die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die jeweilige Einrichtung soll davon unberührt bleiben.

Sachverhalt:
Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der Stadt und ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“ lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge verschiedene Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur wenige Einrichtungen eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine Familienkarte mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern in Betracht gezogen werden. Berücksichtigt werden sollen dabei alle Kinder bis 18 Jahren.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Louise-Otto-Peters-Preis zusätzlich zu Preisgeldund Empfang mit einem künstlerisch gestalteten Gegenstand zu vergeben.
  2. In diesem Gegenstand soll das herausragende Wirken von Louise Otto Peters ausdrücklich gewürdigt werden.
  3. Der Etat des Preises wird um das erforderliche Budget erhöht.

Sachverhalt:
Die Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises findet 2017 zum dritten Mal statt. Nach wie vor ist der Preis eine der höchstdotiertesten Ehrungen im Bereich der Förderung der Gleichstellung und von essentieller Bedeutung für das Schaffen eines öffentlichen Bewusstseins für die immer noch lahmende Gleichberechtigung der Geschlechter. Erfreulich ist daher auch, dass sich die Bekanntheit des Preises von Jahr zu Jahr steigert, was deutlich an der Anzahl der Vorschläge und Bewerbungen sichtbar wird. Darüber hinaus, wird der Louise-Otto-Peters-Preis bereits im dritten Jahr seiner Vergabe deutschlandweit wahrgenommen.

Um das Anliegen der Namensgeberin zu würdigen, soll die Gestaltung eines physischen Preises im Sinne der Namensgeberin geschehen. Wünschenswert ist dabei die Gestaltung durch eine bildende Künstler*In, die sich dem Gleichstellungsgedanken in ihrer Gesamtarbeit verpflichtet hat.

Rednerin: Stadträtin Katharina Schenk

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

verehrte Kolleginnen und Kollegen,

liebe weitere Gäste hier und am Live-Stream,

in einer typischen Naturkundemuseumsrede spräche ich jetzt über die lange Suche nach einem neuen Standort, über die überraschende Wendung in Sachen Spinnerei, die Zweifel am Ort, den Beschluss und über den Glücksgriff Herrn Dr. Leder. Ich spräche über die Vorfreude, die die 3D-Technik generiert und die Vorbehalte, die die Lage noch immer hervorruft, wenn es um die Anbindung an den ÖPNV geht. Dazu finden Sie im Übrigen einen Änderungsantrag meiner Fraktion, für den ich Sie herzlich um Unterstützung bitte. Es geht darum, noch einmal ganz klar zu machen, dass ein tolles Museum nur so toll ist, wie die Wege die zu ihm führen.

Ich werde diese Rede nicht halten. Sie wurde auch schon gehalten. Nicht nur heute.

Stattdessen will ich über Kulturpolitik reden und über Geld. Brauchen wir eine neue Kulturpolitik?

Meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion würden nun das erste Mal in dieser Rede klatschen, wenn die Antwort ‚ja‘ lauten würden.

Aber – und das dürfte Sie jetzt wenig überraschen – ich muss gestehen, dass ich diese Floskel nicht verstehe. Das mag jetzt ein unpassender Augenblick sein, mögen einige denken, aber ich finde ehrlich gesagt, dass es unpassend ist, bei jeder nicht so glanzvollen Entscheidung ’neue Kulturpolitik‘ zu rufen, dann aber doch oft Entscheidungen mitzutragen. Daher will ich diese Gelegenheit nutzen, um unsere Kulturpolitik zu loben. Natürlich ist sie nicht fehlerfrei. Es gibt Dinge, die besser sein könnten. Gute Politik ist aber nicht davon gekennzeichnet, dass alles super läuft, sondern davon, dass Missstände aufgenommen, bearbeitet und schließlich gelöst werden. Schließlich. Das bedeutet eben auch, dass es – wie hier beim Naturkundemuseum – lange dauern kann. Mir dauert es auch oft zu lange.

Sicher kann man über Atelierräume streiten und dann in Pressemeldungen das Elend dieser Welt bei der SPD vermuten, wie es meine Kolleginnen und Kollegen aus der Linksfraktion tun, sicher kann man aber auch zum Ergebnis kommen, dass es verschiedene Lösungen für Probleme gibt. Darin besteht eben Politik – in der Konkurrenz der Lösungen, nicht der Probleme. Ich verstehe bis heute nicht, warum eine Problemanalyse „Die Kulturpolitik ist schlecht“ – ich bin mal großzügig und erkenne das als Analyse an – irgendwem weiter bringt. Was ist eine neue Kulturpolitik?

Ich will Sie heute hier eindringlich darum bitten, dass gerade in der Kulturpolitik, gerade in Zeiten wie diesen, in denen Kultur so viel für unsere Gesellschaft tun kann, konstruktiv an Lösungen gearbeitet wird und nicht an der Aufzählung von Problemen. Ja, es gibt viele Herausforderungen – Schulen und Kitas, Straßen und Parks, steigende ÖPNV-Preise und fehlende Lastenräderstellflächen. Was aber ist an Lösung erreicht, wenn wir die Investitionen in Kultur mit den Investitionen in Schulen aufrechnen?

Welcher Stadtrat wollen wir sein? Einer, der Äpfel mit Birnen vergleicht, oder einer, der den Wert einer jeden Entscheidung anerkennt, den Wert einer jeden Lösung. Man kann dagegen sein viele Millionen zu investieren, weil man etwas im Verhältnis zu teuer findet, oder glaubt, dass ein Museum in Berlin für Naturkunde ausreicht. Es gibt viele gute Gründe gegen eine Entscheidung zu sein. Aber seien Sie bitte nicht dagegen, weil wir auch Schulen bauen müssen.

Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich freue mich, dass wir mit Herrn Dr. Leder einen so versierten Direktor haben, für den die Lösungen immer ganz vorn stehen.

Vielen Dank!