Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

4. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2018, spätestens jedoch mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes dar, wie der Standort Naturkundemuseum in der Halle 7/Baumwollspinnerei besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen wird. Dabei ist insbesondere eine veränderte Linienführung der Buslinie 60 direkt zur Halle 7 und eine weitere südliche Wegeverbindung zum S-Bahnhof Plagwitz mit Zugang zur S-Bahn und zur Straßenbahn zu untersuchen.

 

Begründung:

Der geplante Standort für das neue Naturkundemuseum, das LOFFT e.V. und das LTT e.V. ist durch die S-Bahn, die Straßenbahn und den Bus im weiteren Umfeld gut zu erreichen. Der fehlende direkte Zugang zum ÖPNV soll insbesondere durch eine veränderte Busverbindung und durch eine zusätzliche Wegeverbindung im Süden des Bahnhofes Plagwitz mit verbessertem Zugang zur S-Bahn und Straßenbahn (Linie 14) geprüft werden.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 ist, dass durch das Änderungsverfahren zum B-Plan keine Schadenersatzansprüche von derzeitigen und künftigen Nutzern der angrenzenden Gewerbegrundstücke an die Stadt Leipzig gestellt werden.

 

Begründung:

Mit der Ergänzung des Beschlussvorschlages soll ausgeschlossen werden, dass durch ein Änderungsverfahren zum B-Plan der Stadt Leipzig ein Schaden entsteht.

Dies könnte durch eine vertragliche Regelung mit den Nutzern ausgeschlossen werden.

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:

Für die Maßnahmen B 3 „Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen“ wird der noch bestehende Sperrvermerk auf dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 30.000 € im Haushaltsjahr 2017 und 150.000 € im Haushaltsjahr 2018 aufgehoben.

Der Sperrvermerk für 2018 in Höhe von 150.000 € wird erst durch eine gesonderte Informationsvorlage an den Stadtrat, die ein konkretes Modellvorhaben beschreibt, terminiert und fördert, freigeben, andernfalls wird das Geld vollständig für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SBG XII eingesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ bei der Realisierung seines inklusiven Wohnprojekts in der Probstheidaer Straße 40a angemessen zu unterstützen. Dies soll auch vor dem Hintergrund der mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossenen Leitlinie 3 geschehen, worin Menschen mit Behinderungen besonders unterstützt werden sollen, in dem insbesondere auch Pilot- bzw. Modellprojekte von Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen gefördert werden sollen.

Sachverhalt:

Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist ein entsprechendes Modellprojekt, das die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann.

Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, soll die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung von Förderszenarien beauftragt werden. Aktuell geht der Verein von einem Finanzbedarf von 180.000 Euro aus.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

zum 10. Mal soll heute eine Änderung der Schulbezirke stattfinden, sicherlich nicht zum letzten Mal.

Wofür hat die Stadt Leipzig so viele Schulbezirke, während Chemnitz auf diese verzichtet und Dresden noch 18 unterschiedlich große Schulbezirke hat?

  • Durch Schulbezirke wird die Länge des Schulweges reguliert.
  • Für jeden Schulbezirk gibt es Schulwegpläne, die sichere Wege aufzeigen.
  • Schulbezirke richten sich nach der Größe der Schule.

Warum sollen nun einige Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk bekommen?

  • Weil die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreicht, um alle Kinder des Schulbezirks aufzunehmen und
  • die Ausstattung mit Lehrkräften ja auch recht problematisch ist.

Deshalb haben die Stadt und das Land ein erhebliches Interesse, die Schulbezirke zusammenzulegen, um Räume und Lehrkräfte optimal und effektiv einzusetzen. Das führt dazu, dass die Klassen mit mehr Kindern aufgefüllt werden. So schön ist das nicht, weil ja immer noch die weitverbreitete Meinung vorherrscht, dass eine geringere Klassengröße automatisch einen besseren Unterricht garantiert.

Wenn aber vor der Klasse kein ausgebildeter Grundschullehrer steht, sondern ein motivierter Mensch ohne pädagogische Ausbildung oder ein Gymnasiallehrer, ohne passende methodische Ausbildung, leidet die Qualität des Unterrichts trotzdem, auch wenn nur 18 Kinder in der Klasse lernen.

Die Aufenthaltsqualität aller Schüler der Grundschule leidet aber auch, wenn noch ein Hortraum in ein Klassenzimmer umgewandelt wird, falls überhaupt noch Horträume vorhanden sind.

Da würden nur erhebliche Kapazitätserweiterung der betreffenden Schulen helfen, aber ich bin lange genug Stadträtin, um zu wissen, dass solche zusätzlichen Räume nicht so schnell erschaffen werden können, manchmal dauert es sogar länger, als ein Grundschüler in einer Bildungseinrichtung verweilt.

Also muss über die Zusammenlegung von Schulbezirken diskutiert werden. Die heute zu beschließenden Veränderungen sind ganz unterschiedlich zu betrachten, deshalb beantragen wir Einzelabstimmung.

Die Zusammenlegung der Bezirke der 90. und 91. Grundschule ist für uns nachvollziehbar, die 90. Grundschule ist eine einzügige Schule im Gebäude der Schule für Erziehungshilfe. Horträume können nicht in Klassenzimmer umgewandelt werden, da diese GS keine Horträume hat. Im nächsten Schuljahr könnten sich dort einige Schüler mehr anmelden, daher müssten zwei erste Klassen gebildet werden, dafür gibt es keine Räume. Die 91. Schule wird erweitert, diese kann die Kinder aufnehmen, der Schulweg ist mit Ampeln gesichert und nicht über 2 Kilometer lang.

Die Zusammenlegung der Marienbrunner Grundschule und der 9. Grundschule hat ähnliche Gründe, die 9. Schule hat noch freie Kapazitäten. Sicherlich wird es für die Eltern schwierig, aber die beiden Schulen müssen gemeinsame Konzepte entwickeln, sei es für das vorschulische Angebot oder die Angebote an den Schulen.

Im Bereich der Grundschulen „Wilhelm Busch“ und „August Bebel“ gibt es auch erhebliche Kapazitätsengpässe. Der Schulentwicklungsplan weist aus, dass hier die Zusammenlegung der Schulbezirke nur eine kurzfristige Lösung darstellt, ein Schulneubau muss entstehen. Die Stadt hat ein passendes Grundstück gefunden, die Planung muss nun zügig umgesetzt werden – sehr, sehr zügig!!!

Gemeinsame Schulbezirke haben Vor- und Nachteile. Im Moment sehen wir diese als Steuerungsinstrument, um die steigenden Schülerzahlen zu bewältigen. Zukünftig kann man über mehr gemeinsame Schulbezirke reden, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu bieten. Das wird aber erst funktionieren, wenn so viele Kapazitäten vorhanden sind, dass Eltern auch wirklich nach pädagogischen Konzepten entscheiden können. Weder in Kitas, noch an weiterführenden Schulen ist das bisher möglich.

Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Regeln, die die Sächsische Bildungsagentur Leipzig für die Zuweisung von Schulplätzen aufgestellt hat, nachvollziehbar und transparent umgesetzt werden. Über die Auswahl der Kinder an einer Grundschule entscheidet der Schulleiter anhand des sichern Schulweges.

Unter diesen Voraussetzungen kann die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Änderungen der Schulbezirke für das Schuljahr 2019/20 vor der Sommerpause in den Stadtrat einzubringen, damit die Eltern vor der Schulanmeldung die Möglichkeit haben, sich über die entsprechenden Schule zu informieren.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister,
liebe Kollegen,
werte Gäste,

auch die SPD-Fraktion ist gegen die jährlichen Preissteigerungen bei den LVB-Fahrscheinen, die mit den angekündigten 3,5 bis 5 Prozent zudem weit über der Inflationsrate liegen.

Allerdings halten wir ein Tarifmoratorium, vor allem unter der Maßgabe, dass eine Kompensation der Einnahmeverluste ausschließlich aus dem städtischen Haushalt erfolgen soll, für den falschen Weg. Wir laufen damit Gefahr, unseren Haushalt über die Jahre hinweg kumulativ mit immensen Summen zu belasten und ihn auf Dauer auch zu überlasten. Schon die Kosten, die im ersten Jahr des Moratoriums anfallen, dürften schwer zu stemmen sein. Interessant ist  auch, was mit „bis auf weiteres“ gemeint ist? Soll es das Tarifmoratorium nur 2018 geben, um jetzt einen Effekt bei der Bundestagswahl zu haben und möglicherweise auch bei den Kommunalwahlen 2019 damit punkten zu können? Wir sind für langfristig tragfähige Lösungen, ein Tarifmoratorium ist das nicht.

Auch wir wollen uns mit Preissteigerungen in dem Maße wie jetzt nicht abfinden. Wir möchten aber bis zum Ende des 1. Quartals 2018 zunächst konkrete Zahlen vorgelegt bekommen, wie sich ein Tarifmoratorium in den nächsten Jahren auf die Leipziger Gruppe und möglicherweise auf die Stadt auswirken würde. Zudem erwarten wir alternative Berechnungen welche Auswirkungen beispielsweise eine Deckelung der Fahrpreiserhöhungen, ähnlich der Inflationsrate, bei 2 Prozent hat.

Der Finanzbedarf für die Abdeckung des ÖPNV wird steigen, zumindest solange das autonome Fahren im Verkehr noch nicht funktioniert. Dass der Finanzbedarf steigt, ist folgerichtig, denn wir wollen auch, dass die LVB-Mitarbeiter ordentlich entlohnt werden. Kostensteigerungen bei Treibstoff und Fahrstrom brauche ich sicher nicht weiter erwähnen. Wir werden diese Erhöhungen nicht alleine stemmen können!

Entsprechend der Eigentümerziele, die der LVV mit auf den Weg gegeben wurden, gehört es zu den Aufgaben des Stadtkonzerns  „Versorgungssicherheit bei hoher Qualität der Leistungen zu möglichst günstigen Preisen“ zu gewährleisten. Natürlich ließe sich jetzt über die Formulierung „möglichst günstige Preise“ diskutieren. Definitiv nicht günstig sind bzw. werden die Preiseanstiege jenseits der Inflationsrate oder von Gehaltssteigerungen sein.  Aber gerade vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt wächst und der Verkehr auf unseren Straßen immer dichter wird, brauchen wir einen preiswerten öffentlichen Nahverkehr. Deshalb ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass in der Leipziger Gruppe Synergien gehoben und Einsparungen realisiert werden müssen, um letztendlich Fahrkostensteigerungen abzufedern. Im Übrigen kann vielleicht auch über ein besseres Ticketing gegengesteuert werden, indem z.B. die nicht mehr zeitgemäße 4-Haltestellen-Karte durch ein attraktiveres Angebot abgelöst wird.

Wir brauchen komplexe Lösungen. Neben der Stadt und der LVV sind hierbei auch Bund und Land gefragt, wenn es um die ÖPNV-Finanzierung geht – und das nicht nur in und für Leipzig. Vielleicht hat der Dieselskandal an dieser Stelle etwas Gutes, denn möglicherweise wird endlich erkannt, dass man bessere Luft in den Städten vor allem durch einen guten, attraktiven und finanzierbaren ÖPNV erreicht. Die Aufstockung des Mobilitätsfonds auf eine Milliarde Euro ist vielleicht ein erster Schritt, zu einer besseren Finanzierung des ÖPNV zu kommen.

Wir fordern getrennte Abstimmung der Punkte.

ÄA 1 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ertüchtigung der Wegeverbindung vom Rennbahnsteg durch die Nonne bis zur Industriestraße als Zuwegung zum Clara-Zetkin-Park vorzunehmen.

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die o.g. Wegeverbindung ist eine wichtige Relation für den Fuß- und Radverkehr. Durch zum Teil massive Pfützenbildung durch Starkregenereignissen und Hochwasser (wie auch in der Küchenholzallee) ist die Nutzung eingeschränkt, zuweilen gar nicht möglich ohne negative Beeinflussung für den Auwald.

 

ÄA 2 – SR M. Weber

Beschlussvorschlag:

Durch eine entsprechende Angebotsplanung soll der Alltagsradverkehr durch Anreize vermehrt auf öffentlich gewidmete Straßen im Nahumfeld des Clara-Zetkin-Parks mit Ausnahme der Anton-Bruckner- und Max-Reger-Allee geführt werden.

Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2017 zu prüfen, inwieweit eine Vervollständigung der Radverkehrsanlagen in der Karl-Tauchnitz-Str. möglich sind. Das Prüfergebnis ist den Ausschüssen Umwelt/Ordnung und Stadtentwicklung/Bau vorzustellen und hiernach in das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr zu integrieren.

Begründung:

Vor allem der südliche und nördliche Hauptweg durch den Johanna-Park wird intensiv durch den Radverkehr genutzt. Ein Verweilen an diesen Hauptwegen ist durch die hohe Verkehrsbelegung und durch eine massive Staubaufwirbelung kaum möglich. Durch eine geeignete Angebotsplanung sollen mehr Radfahrende des Alltagsradverkehrs animiert werden, Radverkehrsanlagen am Rande des Parks parallel zur Straße zu nutzen.

 

ÄA 3 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine bauliche Veränderung der Wegeverbindung vom M.-Luther-Ring zur F.-Ebert-Straße, verbunden mit einer Trennung des Rad- vom Fußverkehrs, zu prüfen. Damit einhergehend ist eine Veränderung der Radverkehrsführung am Beginn der Grünanlage am M.-Luther-Ring (aus Fahrtrichtung Lotterstraße).

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die Wegeverbindung Lotterstraße-Grünanlage parallel zur Rudolphstraße/Manetstraße-Johannapark ist eine sowohl vom Fuß- als auch vom Radverkehr stark frequentierte Achse. Häufig kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden, insbesondere am Beginn der Grünanlage, da hier der Radverkehr direkt auf den Fußweg geführt wird. Eine nachhaltige Trennung der Verkehre ist aus unserer Sicht dringend notwendig.