Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung und der allgemein bekannten Argumente über die Vorteile und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit, diese zu erläutern.

Immerhin hat selbst der Freistaat erkannt, dass Schulsozialarbeit notwendig ist und fördert nun an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter ab dem Schuljahr 2018/19. Das beschert der Stadt Zuwendungen, die bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden mussten.

Mit unserem Antrag möchten wir wissen:

  1. Wieviel spart die Stadt Leipzig ein, denn die Mittel fließen ab dem 01.08.2018 und die Stadt hatte die eigene Finanzierung der Stellen bis Ende 2018 eingestellt.
  2. Was macht die Stadt mit dem eingesparten Geld.

In diesem Zusammenhang wollen wir eigentlich nicht darüber diskutieren, ob diese Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden, sondern wissen, wie die Stadt die freigewordenen  Mittel einsetzt und für welche Schulen.

Falls die Stadt ein paar Ideen braucht: Das neue Schulgesetz bietet  noch ein paar andere Veränderungen: z. B. soll im Grundschulbereich zunehmend auf die Diagnostizierung von Schülern mit Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung verzichtet werden. Diese Kinder werden dann regulär in die Grundschule eingeschult und erst im Laufe der Zeit diagnostiziert. Also werden auch die Grundschulen zunehmend mehr Schulsozialarbeit brauchen. Für weitere Ideen können Sie jederzeit bei den entsprechend interessierten Stadträten und in meiner Fraktion nachfragen. Wir hätten gern einen Vorschlag im VI. Quartal dieses Jahres, damit die Mittel pünktlich und zielgerichtet ab dem 01.08.18 verwendet werden können.

Antwort

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?

Durch die Stadtverwaltung wurden insgesamt 10 ehemalige bzw. noch in Nutzung befindliche Flüchtlingsunterkünfte auf ihre Eignung als Kindertagesstätte hin geprüft.

  • Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)

Im Ergebnis der Prüfung wurden die drei folgenden Einrichtung für die sofortige Umnutzung als Kindertagesstätte als geeignet befunden:

– Gustav-Mahler-Straße 21

– Riebeckstraße 63

– Helenenstraße 26

Weitere zwei Einrichtungen wurden aufgrund der für die Umnutzung notwendigen hohen wirtschaftlichen Aufwendungen sowie ihrer zentrumsfernen Lage als bedingt geeignet eingeschätzt und stehen für eine mittelfristige Umnutzung zur Verfügung:

  • Deiwitzweg 1
  • Liliensteinstraße 1

Für weitere vier Einrichtungen ist ein Umbau nicht oder nur mit einem außerordentlich unwirtschaftlichen Aufwand möglich. Weitere Kriterien sind u.a. eine Tankstelle in der direkten Nachbarschaft, unzulässige Schallimmission in Größenordnung bzw. eine nur sehr geringe nutzbare Grundfläche am Gesamtgebäude:

  • Waldstraße 74-80
  • Lindenthaler Straße 61/63
  • Messehalle 13
  • Bornaische Straße 215

Derzeit wird für ein Objekt die Option der Umnutzung als Räumlichkeiten für Kindertagespflege geprüft. Eine Umnutzung zur Kita kann aufgrund der Bauweise aus kleinen freistehenden Modulen mit Obergeschoss, der nur bedingt möglichen Veränderbarkeit der Grundrisse und der fehlenden Möglichkeit zur Schaffung eines zentralen Speisebereiches der direkt mit Gruppenräumen verbunden werden müsste, nicht realisiert werden:

  • An den Tierkliniken

Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21: ca. 60 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)
  • Riebeckstraße 63: ca. 170 Plätze (ca. 2/3 Kindergartenplätze, 1/3 Kinderkrippenplätze)
  • Helenenstraße 26: ca. 75 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)

Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21 / Januar – Februar 2018
  • Riebeckstraße 63 / IV Quartal 2018
  • Helenenstraße 26 / Januar – Februar 2018
2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine dieser Gebäude dafür geeignet.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stadtbezirksbezogene Aspekte verstärkt in die Arbeit des Kommunalpräventiven Rates einzubinden. Möglich wäre dies durch eine zusätzliche Arbeitsgruppe des KPR, in der Stadtteilakteure ( Bürgervereine, großer Vermieter, Magistralen- oder Quartiersmanagements etc.) eingebunden werden und ggf. die Verantwortung übernehmen oder durch einen intensiveren Austausch des KPR mit Stadtbezirksakteuren auf Arbeitsebene.
  2. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis Ende 2017 einen Vorschlag, wie die stadtbezirksbezogene Arbeit im KPR mit dem Ziel besser verankert werden kann, Themen und Aufgabenfelder, die in den Stadtbezirken vorrangig sind, stärker in den Fokus zu nehmen, sowie eine Abschätzung des langfristig dafür nötigen zusätzlichen Personal- und/oder Sachmittelbedarfs.

Begründung:

Wir haben in der Stadt Leipzig ein Problem mit zunehmender Kriminalität. Oftmals spielen dabei konkrete Räume und Strukturen vor Ort eine Rolle. Lokalen Akteuren im Stadtbezirk, wie großen Vermietern und Einkaufszentren mit eigenen Sicherheitskräften, mobilen Jugend- und Sozialarbeitern, Quartiers- und Magistralenmanagements, Bürgerpolizisten und Polizeirevierführer, Betreibern öffentlicher Einrichtungen, dem Stadtordnungsdienst usw. sind diese gut bekannt. Durch gemeinsames Agieren und abgestimmtes Handeln kann zeitnah auf aktuelle Herausforderungen und Kriminalitätsschwerpunkte reagiert werden.

So zeigen Beispiele aus dem Stadtbezirk West, wie durch entsprechende Aktivitäten mehrerer Akteure kriminellem Handeln von Kinder- und Jugendbanden an großen Einkaufszentren entgegengewirkt werden konnte. Das Gleiche gilt in ersten Ansätzen auch für den Bereich Stuttgarter Allee bezüglich Ordnungs- und Sicherheitsproblemen. Dennoch gibt es dort und im Stadtbezirk allgemein noch weitere problembehaftete Orte z.B. am Kulkwitzer See. Mehrere Grünauer Stadtteilakteure haben in ersten Gesprächen bereits Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Kommunalpräventiven Rat gezeigt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert/beauftragt, die Sperrzeit entsprechend § 9 Absatz 2 Nummer 1 für die Stadt Leipzig aufzuheben.

Sachverhalt:

Im Frühsommer diesen Jahres entbrannte in Leipzig eine Debatte über die so genannte Sperrstunde. Anlass war, dass das Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig dem „Institut für Zukunft“, einem renommierten Zentrum für elektronische Kultur und Bildung, übermittelte, dass von nun an die Sperrstunde einzuhalten ist.

Die Sperrstunde ist ein Relikt vergangener Zeiten. Einige Bundesländer haben sie ganz abgeschafft, in Sachsen gilt sie formal laut § 9 Sächsisches Gaststättengesetz und beginnt „bei öffentlichen Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen. Allerdings kann die Sperrstunde von der Gemeinde „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“ (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) aufgehoben werden.

Leipzig warb und wirbt an verschiedenen Stellen damit, dass die Sperrstunde in Leipzig nicht angewendet wird (z. B. in der Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“, Seite 10 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/ImagebroschuereLeipzig2010.pdf oder im Wirtschaftsbericht 2016, Seite 42 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/wibericht2015-de.pdf). Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“ fand sich bis vor kurzem auch auf der Tourismus- und Gastgewerbe-Seite der Stadt Leipzig. Sogar auf Wikipedia ist nachzulesen: „In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde.“

Offensichtlich wurden diese Aussagen der Stadt vor dem Hintergrund der Debatte um das „Institut für Zukunft“ revidiert.

Um Rechtsklarheit für alle Einrichtungen und Lokalitäten zu schaffen, begehren die AntragstellerInnen die grundsätzliche Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig. Probleme mit Lärmbelästigung, wie sie im Fall des Instituts für Zukunft und in der Vergangenheit zum Beispiel auch der Distillery als Grund zur Bekräftigung der Sperrstunde angeführt wurden, können auch anders, vorzugsweise durch Kommunikation und Moderation, gelöst werden. Im Fall der Fälle gibt das Gesetz hier Möglichkeiten in die Hand (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2: „In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.“).

Grundsätzlich bleiben Sinn und Nutzen der Sperrstunde mehr als zweifelhaft. Für Veranstaltungs- und Party-Einrichtungen ist sie geschäftsschädigend, weil der Betrieb zumeist um die Zeit der Sperrstunde auf Hochtouren läuft. Für diese Einrichtungen bedeutet die Sperrstunde BesucherInnenschwund und damit das Wegbrechen von Einnahmen, was wiederum Arbeitsplätze bedroht und im schlimmsten Fall zur Schließung führen kann. Gegen Lärmbeschwerden kann die plötzliche Präsenz der VeranstaltungsbesucherInnen im öffentlichen Raum zudem gar nichts ausrichten.

Das „Institut für Zukunft“ schreibt in seinem Offenen Brief an die Fraktionen des Stadtrats: „Die Durchsetzung der Sperrstunde bewirkt das komplette Gegenteil von dem, was sich die Stadt Leipzig unverkennbar auf die Fahnen schreibt – Weltoffenheit, unternehmerische Attraktivität, Förderung von Kreativen und Kultur.“ Dem schließen sich die AntragsstellerInnen an.

Einreicher: Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Nicht nur an warmen Sommertagen im August ist ausreichendes Trinken für die Schüler und Schülerinnen wichtig. Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinder deutlich mehr Wasser trinken, wenn in der Schule kostenlos Wasser zur Verfügung steht und attraktiv angeboten wird. Wie wichtig eine gesunde, ausgewogene Ernährung unserer Kinder für eine gute Entwicklung und schulische Leistungen ist, ist ausreichend bekannt. Dazu gehört auch ein gesundes Trinkverhalten, jenseits von Cola und Limonade, dass essentiell für die körperliche und geistige Fitness unserer Schüler und Schülerinnen in der Schule ist. Dazu haben wir folgende Nachfragen:

 

  1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POU-Wasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)
    1. Durch wenn werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?
    2. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?
  2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?
    1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)
    2. Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?
    3. Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?
  2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten steigt Jahr um Jahr. Mehr zu betreuende Kinder bedeuten auch, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt werden. Die Stadt Leipzig muss neue kommunale Einrichtungen ans Netz geben und braucht hierfür zusätzliches Personal. Zudem werden in den nächsten Jahren einige Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Ende 2013 legte die Stadtverwaltung, durch Beschluss eines Antrages der SPD-Fraktion, eine Informationsvorlage „Personalentwicklungskonzept für den Kita-Bereich (V/3402) vor. Quintessenz der Informationsvorlage war, dass es für die kommunalen Kitas noch mehr Bewerber gab als Stellen und das die Ausbildungssituation im Freistaat Sachsen im Bereich Erzieher positiv eingeschätzt und kein Fachkräftemangel gesehen wurde. Wir werden aber immer wieder von Kitas wie auch von Eltern damit konfrontiert, dass Personal fehlt und qualifiziertes Personal schwer zu bekommen ist. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Absolventen, welche als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten dürfen, sind in den nächsten drei Jahren in Leipzig zu erwarten?
  2. Wie viele zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher entstehen in den nächsten drei Jahren durch Neubau und Erweiterung von Kitaeinrichtungen in Leipzig? (Bitte unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  3. Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Altersabgänge in den Kindertagesstätten zu kompensieren? (bitte Unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  4. Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Erhöhung des Betreuungsschlüssels in den Kindertageseinrichtungen zu kompensieren? (bitte Unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  5. Bekanntlich besteht der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern nicht nur in Leipzig, sondern ist ein sachsen- bzw. bundesweites Problem, was unternimmt die Stadt Leipzig, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden?
  6. Plant die Stadt Leipzig Erzieherinnen und Erzieher selber auszubilden? Wenn nein, warum nicht? Wenn Ja, ab wenn und setzt die Stadt dabei auch auf berufsbegleitende Ausbildung? Wenn nein, warum spricht sich die Stadt gegen berufsbegleitende Ausbildung aus?