Beschlussvorschlag:

Die neugefassten Punkte des Ursprungsantrags sind fett und kursiv gedruck

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten und es dem Rat spätestens Ende des II. Quartals 2018 vorzulegen.

Die Besetzung des Fußverkehrsverantwortlichen soll umgehend erfolgen.

Begründung:

Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen.

Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden:

  • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden.
  • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden.
  • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten.

Die  Erarbeitung  des  Fußverkehrskonzeptes  umfasst in Anlehnung  an die  Planungsprozesse  bei  anderen  Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder  Radverkehr) die  Festlegung  von  Grundsätzen,  Leitlinien  und  Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohen Maß an Aufenthaltsqualität bietet.

Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn  das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden, erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann.

Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept eCulture Leipzig für alle städtischen Kultureinrichtungen und die Eigenbetriebe Kulturstätten. Das Konzept soll eine Analyse des jetzigen Zustandes, einem Plan für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen und Aufgabenverteilung beinhalten und ist dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2018 vorzulegen.


Sachverhalt:

Unter eCulture versteht man allgemein den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Bereich Kultur.

Das Konzept der eCulture beinhaltet unter anderen die Verwendung digitaler Medien in der Kulturindustrie, die Verbreitung des kulturellen Erbes über das Internet, zum Beispiel auf Webseiten der jeweiligen Museen, inklusive der Digitalisierung, Archivierung, Vermarktung und Vermittlung kultureller Inhalte und Objekte als auch aktuelle Aktivitäten und weltweite kulturelle Zusammenarbeit online im Bereich der Kultur.

eCulture eröffnet sowohl im Bereich des Kulturerbes als auch im Bereich der Jetztzeit-Kultur einen Weg, sie für die Menschheit zu erhalten und die Auseinandersetzung damit über digitale Zugangswege weltweit und interaktiv zu ermöglichen.

eCulture Leipzig ist als ein integriertes Gesamtkonzept zu verstehen. Durch die Integration einer großen Zahl von Kulturinstitutionen werden effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen geschaffen, die auf andere Einrichtungen leicht übertragbar sind. Mit der Schaffung einer einheitlichen IT-Infrastruktur zur Hinterlegung von digitalisierten Inhalten werden kostenintensive Teillösungen in einzelnen Einrichtungen vermieden.

Im Konzept eCulture soll die Stadt Leipzig aufzeigen, wo sie momentan steht und welche Maßnahmen im Bereich eCulture kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Dabei soll sowohl auf eine generelle digitale Infrastruktur, wie öffentliches W-Lan in den Kultureinrichtungen und Digitalisierung der Bestände, auf Teilaspekte der eCulture wie eMuseen, ekulturelleBildung oder eCloud, als auch auf spezifische Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Kultureinrichtungen und Kulturstätten eingegangen werden. Im Konzept sollen auch schon Modellprojekte mit Budgetansatz und Verantwortlichkeit benannt werden.

Das Konzept eCulture Leipzig sollte auch eine Möglichkeit aufzeigen, wie die freie Kulturszene hieran mit partizipieren kann.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein. Dabei ist zu prüfen, ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas über Rahmenzeitverträge erfolgen können, eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen möglich ist oder eine Handwerkerabteilung Schulen in der Stadtverwaltung aufgebaut wird.

Sachverhalt:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese in den allermeisten Fällen nicht beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden.

Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder die Stadt baut eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung auf oder über eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern. Ziel ist, dass sich die Schulen unbürokratisch Hilfe organisieren können und Schäden zeitnah behoben werden. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Endfassung des STEP Zentren die Gestaltung und die städtebauliche Einfügung – auch vor dem Hintergrund eines angemessenen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) – bei neuen Einzelvorhaben zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Diskussionen in der Vergangenheit um die städtebauliche Einfügung von Supermärkten, wie u.a. der Ersatzneubau des REWE in der Riebeckstraße haben gezeigt, dass künftig Aussagen zur besseren Einfügung in Bezug auf die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl und die Baukultur erwartet werden, um damit eine höhere Akzeptanz der Vorhaben zu implizieren.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe zu prüfen:

1. Wie durch eine angepasste Steuerung des Gewässerknotens die Wasserzufuhr für die Lebendige Luppe entsprechend dem natürlichen
Wasserdargebot realisiert werden kann.

2. Welche Auswirkungen die derzeitige und angepasste Steuerung des Gewässerknotens sowie Maßnahmen und Konzepte im Stadtgebiet auf den
Wasserhaushalt der Nordwestaue haben. Dabei sind für die Aue positive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, insbesondere bei Maßnahmen zur
Siedlungsentwässerung, des Hochwasserschutzes sowie bei anstehenden Brückenbauvorhaben.

Die Prüfergebnisse sind dem Stadtrat bis Ende April 2017 vorzulegen.

Begründung:

Die Revitalisierung der Leipziger Nordwestaue ist ein prioritäres Schwerpunktprojekt von nationalem Rang. Das Projekt Lebendige Luppe, in
Zusammenarbeit der Städte Leipzig und Schkeuditz und wesentlich gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz, ist dabei ein erster
wichtiger Baustein. Das Projekt Lebendige Luppe als Mosaikstein entfaltet eine nachhaltige Wirkung jedoch nur, wenn zugleich die
Randbedingungen für eine dauerhafte Verbesserung des Wasserhaushalts geklärt und mit notwendigen Folgemaßnahmen untersetzt sind.

Dieser strategische Planungsansatz sichert nicht nur die Wirksamkeit des Projektes Lebendige Luppe, sondern hält zugleich die notwendigen
Optionen für eine umfassendere Auenvision als lebendige und erlebbare Aue bei gleichzeitigem Hochwasserschutz offen, hin zu einer weitgehend
intakten Flussauenlandschaft als integraler Bestandteil einer attraktiven, wachsenden Großstadt wie Leipzig.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauleitplanungen mit geplanter Wohnbebauung zu prüfen, inwiefern und in welcher Größenordnung Festsetzungen nach § 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB für angemessenen Wohnraum gemäß DS-0687/14 (Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim „Schlüssigen Konzept“ und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII) anwendbar sind.

Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat mindestens drei Monate vor der behördlichen Erklärung der Zulässigkeit des Vorhabens, spätestens jedoch mit dem zu beschließenden Satzungsbeschluss, schriftlich vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben nach §34 BauGB zum Geschosswohnungsbau bei Bauherren darauf hinzuwirken, das eine von drei geschaffenen Wohneinheiten im Sinne der Vorlage DS-0687/14 errichtet werden. Im jährlich
erscheinenden Monitoringbericht Wohnen ist darüber zu informieren, wie viel Wohneinheiten im Sinne des Beschlusses DS-0687/14 im Verhältnis zu allen genehmigt Wohneinheiten nach §34 BauGB genehmigt worden sind.

Begründung:

Der Quartalsbericht III/2016 zeigt auf, dass der marktaktive Leerstand in Leipzig Ende 2015 auf 3 Prozent abgeschmolzen ist. Bereits der Monitoringbericht 2013/2014 wies darauf hin, das „die Nachfrage nach Einraumwohnungen und Wohnungen mit mindestens vier Räumen größer ist als
das Wohnungsangebot“ (Berichtszeitrum 2012). Auf Grund der Einwohnerentwicklung Leipzigs im Verhältnis zur Neubautätigkeit ist davon auszugehen, dass sich die Lage bei diesen Wohnungsgrößen weiter dramatisch zugespitzt hat. Das führt u.a. dazu, dass Bezieher von Transferleistungen als Einpersonenhaushalte in zu große Wohnungen ziehen und die Mehrkosten in vielen Fällen selbst tragen müssen. Damit kann man zumindest in Teilbereichen eine Erfüllung von § 556d Abs. 2
Satz 2 BGB für Leipzig erkennen.

Der Bund stellt für die Jahre 2017 und 2018 dreimal mehr Mittel als zuvor – also jeweils 1,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau – zur Verfügung.
Der Landtag Sachsen hat im November 2016 wiederum die „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ (RL gMW) beschlossen. Den Städten Leipzig und Dresden stehen mit Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes für 2017
und 2018 demnach jeweils jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist ab sofort die Möglichkeit gegeben, in Bebauungsplänen Festsetzungen nach Baugesetzbuch §9 Abs.1 Nr. 7 zu treffen, wonach
Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Aber auch §34 BauGB Vorhaben sollten von der sozialen Wohnraumförderung profitieren können.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte sich eine Förderung nahezu an den Kriterien zu  Ausstattungsmerkmalen und Wohnungsgrößen nach DS-0687/14 respektive §22 SGB II orientieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass mittelfristig Transferleistungsempfänger und Haushalte mit geringem Einkommen von der RL gMW partizipieren können. Klar ist aber auch, das eine Förderung durch die RL gMW auf das Leipziger KdU-Niveau – anders als in Dresden – nicht realistisch ist. Diese Diskrepanz kann dieser Antrag nicht auflösen.

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bereits im März 2016 hatte die SPD-Fraktion ein Antrag zur Aufstockung des Pflegeelterndienstes ins Verfahren gebracht. Obwohl der Verwaltungsstandpunkt dazu sehr deutlich gemacht hat, dass eine Aufstockung für die betroffenen Kinder und finanziell für die Stadt sinnvoll wäre, war er ablehnend.

Gerade für kleine Kinder ist das Aufwachsen in einer Familie sehr wichtig. Jedes Kind braucht Geborgenheit, Liebe, Hilfe, Verständnis, Sicherheit, Anerkennung aber auch das Setzen von Grenzen. Sicher bekommen das Kinder auch in stationären Einrichtungen, familienähnlich können die Einrichtungen in den meisten Fällen jedoch nicht sein. Feste Bezugspersonen, mit denen Kinder jeden Tag einen geregelten Alltag erleben, sind hierbei sehr wichtig. Wenn dies aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht die leibliche Familie sein kann, sind Pflegefamilien eine Alternative. Wir waren daher froh, dass die Stadtverwaltung im Jahr 2016 zwei zusätzliche Stellen geschaffen hat, um Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln. Zirka 40 Pflegekinder betreut eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter im Durchschnitt. Da jedoch immer noch 80 Kinder unter sechsen Jahren in Kinderheimen oder Wohngruppen untergebracht sind und ein Aufwachsen in familienähnlichen Situationen gerade in diesem Alter von herausragender Bedeutung ist, fordern wir eine weitere Aufstockung.

Es gibt viele Familien, die gerne die Aufgabe als Pflegefamilien übernehmen wollen. Die Stadt hat aber im Moment immer noch zu wenig Personal, um die Beratung, die Vermittlung und die Betreuung von Pflegekindern und Pflegefamilien auskömmlich zu übernehmen. Diese Situation muss durch mehr Personal dringend verbessert werden.

Dass die Stadtverwaltung, entgegen bisheriger Planungen, die Streichung von zwei Stellen rückgängig macht, begrüßen wir. Dennoch fordern wir angesichts des hohen Bedarfs mindestens eine Stelle mehr als 2016. Zur Erinnerung: Eine Vollzeitkraft im Pflegekinderdienst vermittelt pro Jahr zirka 40 Kinder und Jugendliche an Pflegeeltern oder betreut 25 Pflegefamilien.

Ende 2018 sollten wir überprüfen, wie sich die Zahlen von Kindern in stationären Einrichtungen entwickelt haben, und dann erneut über die Anzahl der Stellen bei Pflegekinderdienst diskutieren. Möglicherweise stellt es sich dabei als sinnvoll heraus, erneut Stellen im Kinderpflegedienst aufstocken.

Wir lassen zum neuen Verwaltungsstandpunkt abstimmen, der die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ab dem 1. Juli 2017 vorsieht und ein regelmäßiges Berichtswesen in den betreffenden Fachausschüssen einführt.