Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Verkehrsinfrastruktur des Verkehrs- und Tiefbauamtes erhöht sich in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 1.000.000 Euro.
Die Mittel sollen gemäß Prioritätenliste für die Umsetzung des Radverkehrsnetzplanes, für die Deckensanierung von Straßen, sowie in den Bereichen Unterhaltung von Brücken und Straßenbeleuchtung eingesetzt werden.

Begründung:

Die Mittel im Bereich Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur liegen weit unterhalb des Regelwerkes und auch deutlich unterhalb der notwendigen Mindestanforderungen. Angesichts des schlechten Zustandes der Verkehrsinfrastruktur und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine Erhöhung dringend geboten.
Der schlechte Zustand der Straßen ist laut aktueller Bürgerumfrage nach wie vor das zweitgrößte Problem der Leipzigerinnen und Leipziger.
Radverkehr ist die Verkehrsart zur Personenbeförderung mit dem größten Wachstum im Modal Split. Dabei ist Leipzig kein Sonderfall. Vielmehr ist diese Veränderung in den meisten Großstädten mit günstiger Topographie in Deutschland und Europa zu beobachten.
Mit den Stadtratsbeschlüssen zum Radverkehrsentwicklungsplan und zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum versucht man auf diese Veränderung des Verkehrsverhalten zu reagieren. Dieser Trend sollte, wenn man den Lärmaktionsplan, den Luftreinhalteplan heranzieht bzw. das im Dezember 2015 verabschiedete Pariser Klimaabkommen weiter forciert werden.
Der Radverkehrsentwicklungsplan sieht die Kartierung und Vervollständigung eines Alltagradverkehrsnetzes für Leipzig vor. Ziel einer solches Radnetzplanes ist der gezielte Mitteleinsatz für die bessere Abwicklung bzw. Bündelung des Radverkehrs in Leipzig zu ermöglichen und so Schwachstellen bzw. netzergänzende Maßnahmen zu identifizieren. Bis 2015 sollte eine entsprechende Radnetz-Vorlage erarbeitet werden und dem Stadtrat und den Ortschaftsräten vorgelegt werden.
Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sollen jeweils Gelder für die beiden Haushaltsjahre eingestellt werden. Voraussetzung (Sperrvermerk) ist jedoch ein entsprechender Beschluss zum Radnetz für Leipzig.

Die Sanierung der oberen Deckschicht ist ein probates Mittel, um einen guten Zustand der Straßen zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen. Insbesondere der Abschnitt der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Kolbestraße und Zschocherscher Straße/Felsenkeller soll für eine Deckensanierung durch das VTA geprüft werden. Die Plagwitzer Brücke (über die Weiße Elster) wird in den Jahren 2017 und 2018 für den Verkehr komplett gesperrt. Im Zuge der Brückensanierung wird lediglich der Abschnitt Klingerweg bis Kolbestraße grundhaft saniert. Die Karl-Heine-Straße ist in Verlängerung der Käthe-Kollwitz-Straße eine der zentralen Trassen in den Leipziger Westen und weist auch in o.g. Abschnitt einen schlechten Straßenzustand auf und Radverkehrsanlagen fehlen. Die Gleisanlagen der LVB wiederum sind noch intakt. Daher soll im „Schatten“ der Brückenbaumaßnahme wenigstens die Straßendecke erneuert und die sowieso vorhandene Sperrzeit dafür genutzt werden.
Im Zuge der Sanierung der K.-Albert-Brücke (über den K.-Heine-Kanal) wurde der Straßenbelag der K.-Heine-Straße weiter stadtauswärts vor einigen Jahren auch erneuert und Radfahrstreifen angelegt.

Beschlussvorschlag:

Beim Ordnungsamt werden 6 VzÄ für eine Fahrradstaffel geschaffen.

Begründung:

Ordnungsamt auf Rädern – das ist in vielen Städten wie in Frankfurt am Main schon Alltag. Dabei spielen Fahrradstaffeln auf Grund ihrer geringen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie des hochmobilen und flexiblen Einsatzes eine wichtige Rolle u.a. im Rahmen ordnungspolitischer Maßnahmen oder bei der Verkehrsüberwachung. Das erleichtert den Einsatz auch an schlecht für den PKW zugänglichen Orten. Auch in Leipzig soll künftig eine Außendienst-Fahrradstaffel des Ordnungsamtes vergleichbar mit der Polizeifahrradstaffel zum Einsatz kommen. Die Präsenz der Fahrradstaffel im Stadtbild stärkt aus unserer Sicht das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung und hat damit auch einen kriminalpräventiven Charakter.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Um weiterhin ein kontinuierliches gemeinsames Bauen bei komplexen Verkehrsprojekten zu gewährleisten, sollen im Doppelhaushalt 2017/18 zusätzlich 1,5 Millionen Euro in der Position Stadtanteil LVB-Vorhaben eingestellt werden. Mit diesen Geldern sollen insbesondere die in der Vorplanung befindlichen Maßnahmen Bornaische Straße (Wiedebachplatz – Ecksteinstraße), Haltestelle Stahmeln / Hallesche Straße, Rosa-Luxemburg-Straße (Hofmeisterstraße – Eisenbahnstraße), sowie der Knoten Adler vorangebracht werden.
  2. Damit weiterhin die bisher errungenen positiven Effekte des gemeinsamen Bauens fortgeführt werden können und damit auch die Fähigkeit der Verkehrsbetriebe, aber auch der Wasserwerke, zur Erhaltung ihrer lnfrastruktur gewahrt bleiben kann, müssen für die Umsetzung der Maßnahmen ab 2019 die erforderlichen Finanzmittel (Eigenanteile) der Stadt im notwendigen Umfang in der mittelfristigen Haushaltsplanung abgebildet werden.

Begründung:

Auch mit der wachsenden Bevölkerungsanzahl, die sich tagtäglich durch Leipzig bewegen, soll die Attraktivität der Stadt als urbaner Lebensraum mit einem guten Mobilitätsangebot erhalten, wenn nicht gar ausgebaut werden. Dies stellt steigende Nutzungsanforderungen an die lnfrastruktur und macht weitere lnvestitionen in den öffentlichen Raum und insbesondere in die Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.
Die Stadt Leipzig und ihre kommunalen Unternehmen haben bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche gemeinsame Projekte erfolgreich realisiert, Die Bauarbeiten wurden zwischen den Versorgungsträgern, den Verkehrsbetrieben und der Stadt Leipzig koordiniert. Für die zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen, der ersten Entwurfsplanung bis zur Baurealisierung erfordern solche Projekte Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren.
Gleichzeitig läuft die Stadt Leipzig, was die für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel betrifft, auf eine Situation zu, in der mit einer deutlichen Abnahme der Finanzmittel zu rechnen ist. Dem gegenüber steigen die erforderlichen Mittel zur Erfüllung der Pflichtaufgaben der Stadt. Für notwendige lnvestitionen in die Straßeninfrastruktur seitens der Stadt Leipzig stehen immer weniger Mittel zur Verfügung.
lm Rahmen der Haushaltsplanung bei der Stadt Leipzig sind für die Jahre ab 2019 deutlich weniger Mittel als heute als Eckwerte des Verkehrs- und Tiefbauamtes eingestellt. Während für die Jahre bis 2018 ca. 15 bis 16 Mio. € jährlich vorgesehen sind, nehmen die Mittel bis 2021, auf unter 6 Mio. € ab. Damit sind an Stelle der heute möglichen ca. 30 Mio. € Gesamtinvestitionen nur noch etwas über 10 Mio. € jährlich möglich.
Die Konsequenz ist, dass die Beauftragung von Planungsleistungen zur Realisierung weiterer großer und dringend notwendiger Maßnahmen schon heute nicht erfolgen kann. Ohne diese Planungsleistungen kann aber ab dem Jahr 2018 nicht gebaut werden, selbst wenn die notwendigen Mittel bis dahin noch akquiriert werden könnten.

Gemeinsamer Haushaltsantrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung des Alfred-Kunze-Sportparks werden 2017 180.000 und 2018 170.000€ an Planungsmitteln im Investitionshaushalt eingestellt.

Begründung:
Die Sportstätte Alfred-Kunze-Sportpark ist eine der größten Anlagen, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befindet. An dieser Anlage müssen erhebliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, dass diese Anlage verpachtet ist. Über die investive Sportförderung ist eine Sanierung nach unserer Auffassung nicht umsetzbar.
Eine Sanierung ist auch deshalb zeitnah erforderlich, da sonst eine bauordnungsrechtliche erhebliche Beschränkung oder gar Sperrung erfolgen könnte.

 

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig richtet drei Lern- und Spielgruppen mit je acht Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren und deren Familien ein. Dafür sind in den Haushalten 2017 und 2018 jeweils 45.000 Euro zusätzlich einzustellen. Ziel ist es, Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen, deren 3-6 jährigen Kinder noch nicht einen Kindergarten besuchen. Darüber hinaus stehen die Förderung der Erziehungskompetenz in der Familie, Förderung des Spracherwerbs beziehungsweise der Anwendung der deutschen Sprache und der Kontakt mit anderen Familien im Vordergrund.

Begründung:
Bei den drei- bis sechs Jahre alten Kindern mit Migrationshintergrund gehen nur zirka 70 Prozent in eine Kindertageseinrichtung (zum Vergleich: bei Kindern ohne Migrationshintergrund sind dies 98,5 Prozent). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Mit dem Einrichten von Lern- und Spielgruppen wollen wir ein niedrigschwelliges Familienangebot in Stadtteilen mit einer besonders niedrigen Quote an 3 – 6 jährigen Kindern, die in Kindertagesstätten gehen, aufbauen. Die Gruppen sollten in einer Kita oder im direkten Umfeld einer Kita angesiedelt werden und jeweils von zwei pädagogischen Fachkräften á 200 Stunden und zwei Hilfskräften á 150 Stunden pro Jahr und Gruppe betreut werden. Zielgruppe sind 3 – 6 jährige Kinder und deren Familien, die bislang keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Zum 01.04.2017 wird eine zusätzliche VzÄ im Pflegekinderdienst geschaffen.
  2. Wenn zum 30.09.2017 noch für mehr als 50 Kinder und Jugendliche Vermittlungsanfragen in ein Pflegeverhältnis vorliegen, ist eine weitere zusätzliche VzÄ zum 01.01.2018 im Pflegekinderdienst zu schaffen.
  3. Ein/e Mitarbeiter/in betreut maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien. Bei einer anzunehmenden längerfristigen Überschreitung der Betreuungsfälle wird eine Stellenanpassung vorgenommen. Die genaue Fallzahl Pflegekinder je Mitarbeiter wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule einmal jährlich vorgelegt.

 

 

Begründung:
In Leipzig besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen, insbesondere zur Unterbringung von Kindern der Altersgruppe 0-6 Jahre. 206 Leipziger Kinder dieser Altersgruppe befinden sich in einer stationären Unterbringung (§ 34 SGB VIII) oder einer Inobhutnahmeeinrichtung, bzw. einer Bereitschaftspflege (§ 42 SGB VIII). Ebenso besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen (Gastfamilien) für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). 266 umA leben aktuell in stationäre Einrichtungen oder Inobhutnahmeeinrichtungen.

Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie/Gastfamilie stellt für viele dieser Kinder und Jugendlichen eine Alternative dar. Die familiäre Betreuung bietet gegenüber der stationären Unterbringung intensivere Zuwendung und individuellere Förderung, infolge dessen bessere Entwicklungs- und Integrationschancen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Unterbringung von Minderjährigen in der Vollzeitpflege günstiger als die Unterbringung in stationärer Hilfe.

Eine Umlenkung von 40 Minderjährigen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege führt, nach Abzug der Personalkosten von 55.000 €/VZÄ PKD, zu einer jährlichen Einsparung von 1.648.000 €.

Das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist vorhanden.
Dem Pflegekinderdienst (PKD) liegen aktuell
– 74 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre
– 20 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe > 6 Jahre
– 36 Prüfaufträge für Kinder vor, die als Pflegekind Aufnahme bei Verwandten finden sollen,
– 22 Vermittlungsanfragen für umA vor,
152 Kinder und Jugendliche warten auf Aufnahme in ein Pflegeverhältnis.

Demgegenüber stehen aktuell
– 28 Bewerber, deren Eignung durch den Pflegekinderdienst bestätigt wurde,
– 41 Bewerber, die noch zu prüfen sind,
– 36 verwandte Pflegebewerber, die noch zu prüfen sind.
105 potentielle Pflegestellen.

Erfahrungsgemäß werden nicht alle der 105 potentiellen Bewerber als geeignet festgestellt und Einzelne ziehen ihre Bewerbung zurück. Es ist jedoch realistisch einzuschätzen, dass mindestens 50% dieser potentiellen Pflegepersonen ihre Bewerbung aufrecht erhalten und als geeignete Pflegepersonen bestätigt werden, zu denen nachfolgend eine Pflegekind vermittelt werden kann. Weitere Bewerbungen werden im Jahresverlauf eingehen, denn durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann die Bewerberzahl weiter erhöht werden. Insbesondere im Bereich der Gastfamilien für umA wird seitens des PKD davon ausgegangen, dass die seit Anfang des Jahres geleistete Aufbauarbeit und die Erfahrung aus den positiv verlaufenden Vermittlungen genutzt werden kann, um weitere Bewerber zu gewinnen.

Im Fazit ist festzustellen, dass
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse sowohl aus sozialpädagogischen als auch wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist;
• das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse vorhanden ist, mindestens 152 Minderjährige warten auf eine Vermittlung, über 50 potentielle Pflegepersonen sind aktuell vorhanden, weitere Pflegepersonen können gewonnen werden;
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse auch von den personellen Ressourcen im PKD abhängig ist, denn ab einer Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter stagniert die Zahl der Pflegeverhältnisse;
• die Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Fallzahlbelastung von 38 Fällen je Mitarbeiter (31.05.16) und der bestehenden Vermittlungsanfragen und Bewerberlage spätestens im dritten Quartal 2016 wieder erreicht wird.
Die Fallzahl je Mitarbeiter/-in lag weit über der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie – § 33 SGB VIII (Vollzeitplfege)“ des Landesjugendamtes Sachsen vom 06.09.2007, derzufolge ein/e Mitarbeiter/-in maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien betreuen soll.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig erhöht ihren Zuschuss beim Fanprojekt Leipzig um 19.100 Euro auf insgesamt 104.100 Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Begründung:
Das Fanprojekt Leipzig betreut die Fanszenen von drei Leipziger Fußballclubs, RB Leipzig, 1. FC Lok Leipzig, BSG Chemie Leipzig mit Roter Stern. Durch den Aufstieg von RB Leipzig ist es auch zu einem Anstieg der Fanzahlen, inklusive der jungen Fußballfans gekommen. Folglich werden durch das Fanprojekt auch mehr Fans betreut . Die Finanzierung des Fanprojekts wird zu 50 Prozent von DFL und DFB übernommen. Stadt und Land übernehmen den Rest der Finanzierung. Fanprojekte sind eine besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit. Sie sind unabhängige Einrichtungen der Jugendhilfe, Zielgruppe sind alle Fußballfans zwischen 12 und 27 Jahren. Durch die Vorgaben von DFL/DFB müssten pro betreuter Fanszene zwei Sozialarbeiter in Vollzeit im Fanprojekt arbeiten. Momentan hat das Fanprojekt inklusive Leitung nur 4,5 VzÄ. Durch die zugesagt Erhöhung des DFL/DFB und des Freistaates Sachsen und die beantragte Erhöhung bei der Stadt können insgesamt 6,5 VzÄ für das Fanprojekt arbeiten. Das Fanprojekt erreicht viele Jugendliche, die sonst nur schwer von der Jugendhilfe erreicht werden. Sowohl die Anzahl der Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, Anzahl der Einzelfallhilfen, Anzahl der Kontakte in der Kontaktstelle als auch die Anzahl der Kontakte „Medial“ sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen.