Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!Ute_Koehler_Siegel2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass die Stadt Leipzig in absehbarer Zeit Kapazitätsprobleme in Schulen haben wird.

Der Unterausschuss Schulentwicklungsplanung beschäftigt sich mit der Überarbeitung und Anpassung des Planes an die Bevölkerungsprognose aus diesem Jahr und ich kann/muss hier an dieser Stelle sagen, es ist schon eng, aber es wird noch mehr und sehr schnell erhebliche Kapazitätsprobleme geben.

Bei Erweiterungen von Schulen werden bereits Anbauten in Systembauweise errichtet, z. B.an der Robeson-Oberschule. Dort gelang es innerhalb kürzester Zeit, das Gebäude zu errichten und zu nutzen.

Deshalb schlägt meine Fraktion vor, zu prüfen, ob man nicht auch eine gesamte Schule in Systembauweise errichten kann. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Es geht schnell, sehr viel schneller als sonst.

Da im Rahmen der Planungen für die nächsten Schuljahre deutlich wird, dass eine größere Zahl an zusätzlichen Unterrichtsräumen in kurzer Zeit benötigt wird, ist dieses Vorgehen wenigstens ernsthaft zu prüfen.

Die CDU stellte gerade ihren Antrag „Schule 2.0“ zu Abstimmung, auch dieser Antrag zielt auf die schnellere Umsetzung von Schulbaumaßnahmen ab. Auch die Linken haben schon einen Antrag zur Kapazitätserweiterung eingebracht, hier waren es Anbauten an bereits vorhandene Schulen.

Neben dem Argument der kürzen Bauzeit sprechen aber auch noch andere Gründe für Gebäude in Systembauweise:

–           durch die Verlagerung der Bauprozesse in der Vorfertigung kann eine gleichbleibende Qualität erreicht werden

–           durch die industrielle Fertigung wird eine bessere Termintreue erreicht

–           diese Bauweise ermöglicht eine zeitgemäße Wärmedämmung, die vorgeschriebenen Werte der Energiesparverordnung werden eingehalten oder übertroffen

–           bei entsprechender Ausschreibung ist eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Grundrisse und der Fassaden gegeben

–           durch diese Bauweise wird eine genauere Kalkulation möglich

Die Zeit drängt. Es sollten alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, um die Kapazitäten im Bereich der Schulen zu schaffen.

Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,Heiko_Osswald2

werte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste!

Ja, es macht auch aus unserer Sicht Sinn, zunächst ein Konzept zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung zu erarbeiten, im Rahmen dieses Konzeptes eine Bestandsaufnahme der bestehenden Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und im Zuge dieses Prozesses dann erst neue Standorte zu prüfen und vorzuschlagen. Warum? Weil wir es hier mit einem sehr komplexen Themenfeld zu tun haben. Wie wird der tatsächliche Stellenbedarf und damit Flächenbedarf zukünftig sein, angesichts der Aufgabenfülle einer stark wachsenden Stadt? Wie wird Verwaltungsarbeit dann organisiert und in welchen Arbeitsformen findet diese Arbeit statt? Welchen Einfluss hat dies alles auf deren Unterbringung?

Aus unserer Sicht bietet aber ein modernes Bürger- und Verwaltungszentrum auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz eine riesige Chance für eine zukunftsfähige Verwaltungsunterbringung und würde viele Vorteile generieren, sowohl finanzielle, verwaltungsorganisatorische und städtebauliche Vorteile. Zum einen würden durch die Konzentration der Verwaltung an diesem zentralen Standort lange Wege für die Bürger und die Verwaltung selbst entfallen. Das spart Zeit und Geld. Zur Erinnerung, die Stadtverwaltung ist zurzeit in zahlreichen Verwaltungsliegenschaften (im Wesentlichen 8 Hauptstandorte) untergebracht, vorrangig zur Miete mit verschiedenen Mietlaufzeiten. Zum zweiten, das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Durch einen Neubau entfielen dann Mietzahlungen für die vielen dezentralen Objekte. Und zum dritten  würde der Wilhelm Leuschner Platz auch deutlich städtebaulich aufgewertet.

Nach ersten Prüfergebnissen der Verwaltung ist das Grundstück ja grundsätzlich geeignet, es würde  für ca. 1000 Mitarbeiter Platz bieten. Im Übrigen sollen Bürgerämter und Einrichtungen, wie der ASD etc., die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, nicht Gegenstand des Antrages sein.

Denkbar wäre für uns aber auch eine gemeinsame Lösung mit den kommunalen Unternehmen der Leipziger Gruppe, die im Moment ebenso eine neue Standortkonzeption erarbeiten. Nachdem diese unter dem Logo „Wir sind Leipziger“ gemeinsam auftreten, könnten diese dann auch sichtbar unter einem Dach zusammenwachsen. Daher soll der Aspekt der Einbindung der Leipziger Gruppe als Bauträger, Mieter oder Eigentümer ausdrücklich in die Prüfung einbezogen werden.

Wenn im Rahmen der Erstellung des Konzeptes Ergebnisse zum Flächenbedarf, zum Stellenplan und zur Arbeitsorganisation vorliegen, die Verwaltung geht von Mitte 2017 aus, erhoffen wir uns dann bis spätestens 30.09.2017 eine Entscheidung zum Standort Wilhelm Leuschner Platz.

Nachdem vor mehr als zehn Jahren der Stadtrat die Nonnenmühlgasse als Verwaltungssitz verworfen hatte, aufgrund der Haushaltssituation entschied man sich für die Anmietung des Technischen Rathauses in der Prager Straße, ist das jetzt die letzte Chance für die Stadt, in der unmittelbaren Nähe zum Neuen Rathaus einen zentralen Verwaltungssitz zu errichten. Im Herzen der Stadt wäre dann fast die komplette Stadtverwaltung konzentriert unter optimaler Verkehrsanbindung.  Auch für den Leipziger Bürger und die vielen betroffenen Mitarbeiter in der Verwaltung sicherlich eine sehr gute Lösung.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,Heiko_Osswald2

werte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste!

Dieser gemeinsame Antrag der drei Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linke sowie der SPD setzt konsequent die Forderungen bereits drei durch den Rat beschlossener Anträge um.

Zum einen der Antrag der Fraktion Die Linke, welcher einen Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen der erweiterten Thomas Münzer Siedlung eingefordert hat (beschlossen im März 2015). Zum Zweiten der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen  zur Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik, (beschlossen im Juli 2015) sowie der Antrag der SPD Fraktion Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen (beschlossen im Februar 2016), welcher unter anderem eine Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der stadteigenen Gesellschaft LESG GmbH vorsah.

Wie bereits bekannt, soll ja die stadteigene LESG GmbH vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden. Dazu sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhalten, so beispielsweise  durch die zeitnahe Übertragung von Flächen zur Vermarktung.

Das setzt jetzt der Beschlusspunkt 1 konkret um. Dieser sieht eine zeitnahe Übertragung der Teilfläche Rehbacher Straße im Gebiet des B-Plans 123.2 vor, weil die Flächen bereits kurzfristig zu vermarkten sind.  Die eigenen Flächen der LESG von 6,6 ha ergänzen sich optimal mit den zu übertragenden Flächen von 2,5 ha der Stadt. Teilweise liegt bereits eine Vermessung von Einzelhausgrundstücken vor, da bereits in 2007 eine Vermarktung durch die LESG in Vorbereitung war. Ob die Übertragung durch Gesellschaftereinlage oder Verkauf an die LESG erfolgen soll,  ist durch die Verwaltung zu prüfen.  Wir denken, dass dies ein wirksame Maßnahme ist, die LESG kurzfristig zu stärken.

Der Beschlusspunkt 2 fordert eine Entwicklung der restlichen Flächen der erweiterten Thomas Münzer Siedlung durch die LESG.  Dafür bedarf es  einer Beschlussvorlage zur  2. Auslegung des B-Planes 132.1 mit den dafür erforderlichen Änderungen für die gesamte Baulandfläche Erweiterte Thomas Münzer Siedlung, die wir bis zum 30.6.2017 einfordern.

Die LESG war bereits bis 2010 mit der Vermarktung dieses Gebietes seitens der Stadt Leipzig beauftragt wurden, konnte diese Entwicklung und Vermarktung aber nicht erfolgreich abschließen wegen der schwierigen Situation auf dem Grundstücksmarkt. Aufgrund der jetzt sehr positiven Entwicklung, wir haben eine wachsende Nachfrage nach Baugrundstücken im städtischen Gebiet, sehen wir gute Möglichkeiten, diese Flächen durch die LESG nachhaltig und erfolgreich zu entwickeln und zu vermarkten.

Rednerin: Katharina Schenk, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen,

liebe weitere wahrnehmende dieser Rede!Katharina_Schenk2

Als Kind wollte ich unbedingt ein Meerschweinchen. Ich habe alles Mögliche unternommen, um meine Eltern davon zu überzeugen, dass das Meerschweinchen tip top zu uns passen würde. Ich habe von meinem Taschengeld ein Buch gekauft, mich über Meerschweinchenfutterpreise informiert und sogar Freunde eingeladen, die als erfahrene Meerschweinchenbesitzer meine Eltern von diesem idealen Haustier überzeugen sollten. Meine Eltern waren dagegen – in jedem Stadium dieser Diskussion. Egal was ich sagte – ihre Meinung blieb.

Ein bisschen habe ich mich an diesen Prozess erinnert gefühlt, als ich die letzten Monate am Tisch von Leipzig plus Kultur, in meiner Fraktion oder im Kulturausschuss saß. Wir haben diskutiert wie andere Städte die freie Szene einbinden, wir haben dazu Papiere ausgearbeitet, wir haben mit den Menschen gesprochen, die es am Ende betrifft, wir haben in den Fraktionen diskutiert und im Ausschuss mehrfach die Debatte geführt. Intensiv. Das können Sie mir glauben.

Am Ende liegt nun ein Verwaltungsstandpunkt vor, dem meine Fraktion mehrheitlich gern zustimmen kann. Wir sehen die Chancen darin. Wir sehen, dass wir ein Gremium schaffen, das eine gleichberechtigte Beratung zum Thema Kulturentwicklung und Kulturförderung ermöglicht. Für alle die noch zweifeln, noch einmal ganz deutlich: Beratung. Nicht Entscheidung. Deswegen Beirat. Hier wird niemanden die Butter vom Brot genommen, hier wird denen ein Butterfässchen hingestellt, die sich gut beraten wollen, bevor sie entscheiden – und das am liebsten gemeinsam, in einem transparenten Gremium.

Obwohl meine Eltern noch heute keine Meerschweinchen mögen, hatte ich am Ende eins. Es war ein bisschen wie bei der Macht des Faktischen. Das Schulmeerschweinchen fühlte sich in der Schule zunehmend unwohl und die zunächst geplante Sommerferienpflege verwandelte sich in eine dauerhafte Duldung. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch heute zu einer dauerhaften Lösung kommen. Noch schöner wäre es natürlich, wenn der Beirat am Ende durch gute Arbeit beweist, dass er notwendig und richtig ist.

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)

Im Schuljahr 2014/15 wurden durch das Sozialamt 50 Fälle Schulbegleitung bewilligt. Davon erfolgte in 20 Fällen die Betreuung in Regelschulen und in 30 Fällen in Förderschulen. Im Schuljahr 2015/16 waren es 55 Schulbegleiter, davon 24 Fälle in Regelschulen und 31 Fälle in Förderschulen.

Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gewährten Schulbegleitungen für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche werden unabhängig von Beginn und Ende des Schuljahres  entsprechend dem individuellen Bedarf vergeben, so dass keine schuljahresbezogenen Daten vorliegen. Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung erhielten 2014 insgesamt 120 Schüler Schulbegleitung. Im Jahr 2015 wurde für 152 Schüler Schulbegleitung gewährt. Im Jahr 2016 wurden bisher an 174 Schüler Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung vergeben, aktuell befinden sich weitere 19 Anträge in der Prüfung.

Eine nach Schulstandorten unterteilte Liste wird erstellt und dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis gegeben.

  1. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durch­ schnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?

Die Betreuungszeit der durch das Sozialamt vergebenen Eingliederungshilfen richtet sich in den meisten Fällen nach dem Schulstundenumfang. Bei der Mehrzahl der Assistenzfälle wurden 20 bis 25 Stunden wöchentlich bewilligt. In Einzelfällen waren Assistenzen bis zu 30 Stunden pro Woche erforderlich. Bewilligt wurde die Leistung in der Regel für das gesamte Schuljahr.

Die Sozialarbeiter des ASD des Amtes für Jugend, Familie und Bildung  prüfen und steuern die Hilfen entsprechend dem individuellen Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen. Der Umfang der beauftragten Stunden variiert daher von Einzelfall zu Einzelfall sowie im Fallverlauf deutlich. Zum Teil ist die sozialpädagogische Betreuung ganztags mit bis zu 40 Stunden notwendig, um den Schulbesuch überhaupt zu ermöglichen. Dies gilt auch in Einzelfällen, in denen Schulen sich außer Stande sehen, die betreffenden Kinder ohne Schulbegleitung, wenigstens stundenweise, zu beschulen. In anderen Fällen besteht Bedarf in wesentlich geringerem Umfang, z.B. darin, Kinder/Jugendliche gezielt in einzelnen Unterrichtsfächern oder punktuell in bestimmten Situationen im Tagesverlauf in ihrer Teilhabe zu unterstützen.

Eine Auswertung der Betreuungszeiten wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis gegeben.

  1. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleitern, wenn dies medizinisch notwendig ist?

Der Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII hat die sachliche Zuständigkeit zu prüfen. Sofern sich die Bedarfslage auf Krankenbehandlung/Krankenpflege erstreckt, ist der SGB V-Leistungsträger, also die jeweilige Krankenkasse, zuständig.

  1. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick aus die Schulbegleiter und zwar so, dass betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen, die sie brauchen, ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?

Für Leistungen nach SGB XII (Eingliederungshilfe aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung) ist derjenige Sozialhilfeträger örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Leis­ tungsberechtigte tatsächlich aufhält. Das heißt der Wohnort der Eltern ist entscheidend und nicht der Stand­ ort der Schule.

Die Zuständigkeit für Leistungen des SGB VIII (Eingliederungshilfe aufgrund  seelischer Behinderung) richtet sich bundeseinheitlich nach § 86 SGB VIII, im               Regelfall nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern des betreffenden Kindes.

1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
Von ursprünglich 282 Handschwengelpumpen im Stadtgebiet von Leipzig sind noch 123 Standorte nachweisbar zumeist als Deckplatte in Gehweg. Die Erfassung der Standorte erfolgte 2012.

 
2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?

Mit 18 Pumpen kann Wasser gefördert werden. Zurzeit funktionieren nur 17 Pumpen.

 
3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
Zurzeit ist eine Pumpe sanierungsbedürftig. Der Standort ist Lobstädter Straße/Ernst-Toller-Straße. Die Sanierung ist für 2017 vorgesehen.

 
4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig, um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
Per Wartungsvertrag kontrolliert eine beauftragte Firma regelmäßig die Verkehrssicherheit der Standorte. Die funktionsfähigen Pumpen werden im Frühjahr und im Herbst jeweils in- bzw. außer Betrieb genommen, einschließlich Funktionskontrolle. Bei Bedarf werden Schäden beseitigt und Reparaturen durchgeführt. Eine Instandsetzung bzw. ein Wiederaufbau weiterer Pumpen ist mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht möglich.

 
5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?
Seit Veröffentlichung der Internetseite mit der Möglichkeit für Spenden und Patenschaften sind keine neuen Spenden oder Patenschaften eingegangen. Eine Erweiterung der Internetseite um handbetriebene historische
Wasserpumpen ist grundsätzlich möglich.

 

Informationen zu Patenschaften und Spenden für Springbrunnen, Fontänen und hoffentlich zukünftig historische Wasserpumpen findet ihr hier: http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/spenden-und-patenschaften/brunnenpatenschaften/

1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
Zum gegebenen Zeitpunkt ist eine abschließende Vereinbarung zum Grundstückstausch das Grundstück Haydnstraße betreffend zwischen der Stadt Leipzig und der LWB noch nicht geschlossen. Zur Schaffung der Voraussetzung, der LWB in der Haydnstraße ein zusammenhängendes Grundstück für einen Kindergarten anbieten zu können, war es für die Stadt zunächst einmal notwendig, mit den Grundstücksnachbarn einen Tauschvertrag zu schließen. Mit Urkundennummer 1787/2015 vom 04.08.2015 wurden die städtischen Flurstücke 844h und 844l gegen die privaten Flurstücke 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig mit Wertausgleich getauscht. Der Grundstückstausch wurde mit Eigentumsumschreibung am 15.01.2016 grundbuchwirksam. Die Flurstücke 844i, 844k, 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig sollen durch einen Tauschvertrag in das Eigentum der LWB übergehen. Eine Verständigung über das in Plagwitz gelegene Tauschgrundstück ist im April 2016 zwischen LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

 
2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch, bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
Die als Grundlage für die Abstimmungen des Tauschgeschäfts erforderlichen Grundstücksbewertungen laufen derzeit. Dazu liegt seit Juli diesen Jahres ein Wertgutachten vor, dass vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung erstellt worden ist. Zu diesem Wertgutachten gibt es aber noch Diskussionsbedarf. Die Diskussion wird derzeit geführt. Sobald die Modalitäten für das Tauschgeschäft zwischen der LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit
abgestimmt sind, bedarf es zur Umsetzung des Tauschgeschäftes auf Seiten LWB entsprechend der im Gesellschaftervertrag verankerten Wertgrenzen der Zustimmung des Aufsichtsrates der LWB.

 
3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kita Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen
(DS-02530) in Trägerschaft als offen drin?
Zunächst war geplant, die Kita Haydnstraße in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein
Ersatzobjekt für einen freien Träger benötigt, da das von ihm genutzte Objekt saniert werden muss. Aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung einer Kita in der Haydnstraße wurde ein anderes Objekt gesucht und gefunden. Insofern kann die Kita Haydnstraße nach Fertigstellung in kommunaler Trägerschaft betrieben werden.

 
4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
Für den Fall, dass der Grundstückstausch zustande kommt, ist vorgesehen, dass die LWB selbst das Wohngebäude mit integrierter Kita errichten wird. Auch für dieses Vorhaben bestehen auf Seiten LWB gremienrechtliche Zustimmungserfordernisse.

 
5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wannist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?

Mit einer Fertigstellung des Wohngebäudes mit integrierter Kita ist nach Auskunft der LWB frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.