Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  • BP 3.1. wird wie folgt ergänzt:
  • Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass beim Neubau bzw. der Sanierung einer Drei-Feld-Sporthalle im Stadtbezirk West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die technischen Voraussetzungen für Mannschaftsballsportarten erfüllt werden. ,
  • BP 3.4 wird wie folgt geändert:

Das jährliche Budget für die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie wird auf 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2017 angehoben. Für die folgenden Jahre wird bis zum Ende der Laufzeit des Sportprogramms eine jährliche Dynamisierung von 50.000 Euro beginnend mit dem Jahr 2018 vorgenommen.

  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden.
  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Für das Controlling der Pachtverträge, der getätigten Investitionen und zur Vereinsberatung wird im Amt für Sport mindestens eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
  • Über das Bundesprogramm FIM – Flüchtlings Integrationsmaßnahmen – richtet das einen Personenpool für die Pflege von Sportanlagen unter Leitung des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf ein und stattet diesen entsprechend aus. Auf diesen Pool können Sportvereine zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen zurückgreifen.
  • Punkt 1.4 Sport und Bewegung im öffentlichen Raum wird wie folgt ergänzt:

Maßnahme: Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz (Kapitel 3.3.2.1) und Ausstattung des Leibnizweges im Rosental mit Beleuchtung (Kapitel 3.3.2.1).

 

Begründung:

Der Leipziger Westen verfügt insgesamt über zu wenig geeignete Sporthallen für Ballsportarten, zum Beispiel für Handball. Neben der geplanten Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk Alt-West wird auch eine weitere Halle im Stadtbezirk West (Grünau) für den Vereins- und Schulsport dringend benötigt. Im Zuge der Errichtung bzw. Sanierung einer bestehenden Schulsporthalle, ist daher darauf zu achten, dass diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und anfallende Mehrkosten für notwendige Ausstattung eingeplant werden.

Der bauliche Zustand vieler Sportvereinseinrichtungen ist immer noch unbefriedigend. Ca. 75 Prozent aller Sportanlagen müssen kurz- bis mittelfristig saniert werden, allen voran Sanitär- und Umkleideräume. Darüber hinaus müssen, um eine erhöhte Nutzungsintensität möglich zu machen, weitere Kunstrasenplätze geschaffen werden. Die zu realisierenden Maßnahmen werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und das vorhandene Budget ist durch entsprechende Anträge vielfach überzeichnet. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie deutlich erhöht werden. Großprojekte, wie zuletzt das Bootshaus der SG LVB oder der Sozialtrakt des Roten Stern Leipzig, sollen nicht aus diesem Topf finanziert werden, sondern einen eigenen Haushaltstitel bekommen, da das Budget sonst bereits durch diese Einzelmaßnahmen aufgebraucht wird.

Leipzig ist seit einigen Jahren eine der wenigen Großstädte in Deutschland ohne eine Eishalle. Daher sollen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um zusammen mit einem privaten Investor eine solche Eisfläche errichten und betreiben zu können. Auch wenn die Prioritäten der Stadt auf den Ausbau der vorhandenen Schwimmfläche bzw. den Ausbau von Sporthallen liegt, ist eine Eisfläche, die auch für den Freizeitsport, insbesondere in den Wintermonaten nutzbar ist, wünschenswert. Eine entsprechende Petition im Frühjahr dieses Jahres fand zahlreiche Unterstützer.

Die Stadt Leipzig gibt viel Geld an die Sportvereine, anteilig für die Pachtzahlungen, aber auch als Investitionszuschüsse. Da in Leipzig viele kleine Vereine existieren, ergibt sich ein sehr hoher Betreuungsaufwand, der mit den derzeit vorhandenen Personalstellen kaum zu schaffen ist. Mit dem zusätzlichen Personal soll sichergestellt werden, dass das Geld der öffentlichen Hand auch gut eingesetzt wird.

Mitte Juli dieses Jahres hat das Bundeskabinett das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ beschlossen, das im August gestartet ist. Ziel des Programms soll es sein, bundesweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens zu bieten. Damit sollen sie an den deutsche Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland bekommen. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen für eine sinnvolle Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sorgen und auch die Flüchtlinge die Möglichkeit bieten, zum Gemeinwohl beizutragen. Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf soll einen über das FIM-Programm finanzierten Personalpool aus Flüchtlingen aufbauen, der künftig von den Sportvereinen für verschiedene Maßnahmen auf den Sportanlagen angefordert werden kann.

Neben den im Sportprogramm geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Sports und der Bewegung im öffentlichen Raum soll auch der o.g. kurze Abschnitt südlich des Schleußiger Weges ertüchtigt werden. Der o.g. Radweg westlich der Pleiße ist eine der zentralen Routen von der Leipziger Innenstadt in die Naherholungsgebiete im Leipziger Süden und wird tagtäglich von zahlreichen Radfahrern, aber auch von Laufgruppen und Nordic-Walking-Sportlern genutzt.

Die Ausstattung des Leibnizweges im Leipziger Rosental mit einer Beleuchtung ist notwendig, da diese zentrale Nord-Süd-Verbindung auch in den Abend- und Nachtstunden von vielen Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt wird. Neben dem Bewegungsaspekt spielt hier auch der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die „Konzeptveräußerungen“ zu den kommunalen Liegenschaften Baugrundstück für Eigenheime in Windorf (Exposé 0927), Baugrundstück für Mehrfamilienhäuser in Reudnitz (Exposé 0926), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Reudnitz (Exposé 0925), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Zentrumsnähe (Exposé 0924) und Wohn- und Geschäftshaus in Volkmarsdorf (Exposé 0916) umgehend zu stoppen und die Ausschreibungen aufzuheben.
  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Konzeptvergabe für Liegenschaften der Stadt Leipzig auf Grundlage und Einhaltung des Stadtratsbeschlusses vom 15.04.2015 (Vorlage: A-00058/14) bis Dezember 2016 umzusetzen. Hiernach soll, wie im Wohnungspoltischen Konzept am 28.10.2015 unter Punkt 3.2. beschlossen, anhand geeigneter Liegenschaften die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und evaluiert werden. 

 

Begründung:

In den Sommerferien wurden seitens des Liegenschaftsamtes am 20.7. und 21.7.2016 in die Liste aktueller Immobilienangebote der Stadt Leipzig die in Punkt 1. des Antrages genannten fünf Grundstücke aufgenommen, die mittels „Konzeptvergabe“ veräußert werden sollen.

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen in Bezug auf den bisherigen Verfahrensverlauf und die insbesondere allein von der Verwaltung festgelegten Kriterien und ausgewählten Grundstücke fest, dass die unter dem Modellprojekt „Konzeptvergabe“ laufenden Veräußerungen nicht im Einklang mit den vom Stadtrat im Jahr 2015 gefassten Beschlüsse zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken, zum Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig (Fortschreibung 2015) und zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik stehen.

Bei den fünf Veräußerungen handelt es sich um konditionierte Höchstpreisverfahren, die nicht den Anforderungen des Wohnungspolitischen Konzeptes entsprechen, in dem es um eine weitgehende Beteiligungsorientierung, um kostengünstige Wohnungen und selbst organisierte Verantwortungsübernahme geht! Die nicht nachvollziehbare Auswahl der Grundstücke sowie die gesetzten knappen Fristen behindern zudem eher das Modellprojekt, als das es dadurch erfolgsorientiert befördert wird. Auch eine Vergabe nach Erbbaurecht wird in der Testphase gänzlich nicht in Betracht gezogen. Kooperative Wohnformen, die in Form von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Eigentum organisiert sind, werden zudem weder explizit noch bevorzugt berücksichtigt.
Die antragstellenden Fraktionen sprechen sich deshalb und auch aufgrund Nichtbefassung des Stadtrates im Vorfeld für einen Stopp des Modellprojektes bzw. der Testphase sowie Aufhebung der Ausschreibungen aus. Da die Betroffenen- und Interessenbeteiligung zur Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren nicht stattgefunden hat, halten wir eine in Betracht gezogene sachgerechte und zielführende Nachbesserung der Ausschreibungen für nicht möglich.

Wir fordern und schlagen den umgehenden Neustart des Modellprojektes „Konzeptvergabe“ unter Beachtung der bereits genannten Stadtratsbeschlüsse vor. Vor dem Hintergrund, dass seitens des Liegenschaftsamtes vorgetragen wird, es gebe keine Beispiele von (erfolgreichen) Konzeptvergaben auf die zurückgegriffen werden könnte, wird vorgeschlagen, vor der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken die Durchführung einer Stadtwerkstatt voranzustellen.

Inhalt der Stadtwerkstatt könnte sein:

  • Wozu dient die Konzeptvergabe?
  • Lernen von Beispielen: Hamburg, Berlin, München, Tübingen, Stuttgart etc.
  • Was heißt das für Leipzig?
  • Was sind die nächsten Schritte gerade in Bezug auf die Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken?

Mit diesem Antrag wollen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Voraussetzungen schaffen, damit das wohnungspolitische Steuerungsinstrument der Konzeptvergabe erfolgreich im Sinne der gefällten Stadtratsbeschlüsse im Rahmen des Modellprojektes getestet werden kann. Gründlichkeit geht uns dabei vor Schnelligkeit!

Ute_Koehler_Siegel2

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe)

c. Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begonnen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)

Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.

Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD

Der Beschluss wird die folgt ergänzt:

  1. In einem der beiden B-Plangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der soziale Infrastruktur eingeordnet.
  1. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft.

Begründung:

In den beiden B-Plangebieten sollen 230 bzw. 410 Wohnungen neu entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in die 670 Wohnungen ca. 1.000 bis 1500 neue Bewohner in das Stadtquartier ziehen werden. Deshalb ist es zu kurz gegriffen auf bereits bestehende soziale und Bildungseinrichtungen zu verweisen, da es im gesamten Stadtbezirk Nordwest bereits akute Defizite an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen gibt.

Auch eine fußläufige Anbindung an die S-Bahn am Haltepunkt Slevogtstraße ist für die Bewohner dieses Stadtquartieres wünschenswert.

Am 28. Mai 2016 berichtete die Leipziger Volkszeitung über das Thema Bayrischer Bahnhof, in dem beschrieben wurde, weshalb sich der Abstimmungs- und Verhandlungsprozess zum Areal des Bayrischen Bahnhofs bereits sehr lange und vor allem bislang auch ergebnislos hinzieht. Auf diesem ca. 40 Hektar großen Gelände soll ein neuer Stadtteil entstehen, der neben zahlreichen neuen Wohnungen auch wichtige Einrichtungen der sozialen und Bildungsinfrastruktur beinhalten soll. Gerade mit Blick auf die dringend notwendigen Kapazitäten bei Kita- und Schulplätzen, ohne die bspw. die Schulentwicklungsplanung nicht zu realisieren sein wird, und den sich stark verändernden Wohnungsmarkt in Leipzig ist diese langjährige Nicht-Entwicklung des Areals ein Ärgernis.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Areals Bayrischer Bahnhof?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, diese seit mehreren Jahren äußerst unbefriedigende Situation zu beenden?
  3. Wann kann damit gerechnet werden, dass die städtebauliche Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof beginnt?
  4. Welche Auswirkung haben die Verzögerungen bei der Entwicklung des Areals auf die Umsetzung des Schulentwicklungsplans?