Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen.

Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen.

Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein.

Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden.

Begründung:

Auf der Leipzig.de Seite werden nur drei öffentliche Grillplätze in Leipzig aufgelistet. Aus unserer Sicht sind dies für eine Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern zu wenig. Dass die Leipziger gerne grillen sieht man in den Sommermonaten überall. Vor allem im Clara-Zetkin-Park stehen im Sommer teilweise Einweg-Grill an Einweg-Grill. Negative Konsequenz hiervon, der viele Abfall und Schädigung der Grünflächen. Öffentliche Grillplätze würden hier eine bessere Alternative schaffen.

Spontanpartys sind vor allem unter jüngeren Leipzigern beliebt. Meist nehmen an den Partys zwischen 50 – 300 Personen teil. Um die Spontanpartys aus der Illegalität herauszuholen, soll die Stadtverwaltung prüfen, ob wie in Halle/Saale, auch die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen für die Partys geeignet sind.

Beschluss:

Um die Arbeitsfähigkeit des Offenen Freizeittreffs und der anderen dort tätigen Vereine/Institutionen zu sichern, wird die Stadtverwaltung unter Beteiligung der im Objekt ansässigen Träger ein Entwicklungskonzept erarbeiten. Dabei werden die ggf. bestehenden Bedarfe anderer Leistungsbereiche und Ämter (wie z. B. der Oberschule Portitz, des Sozialamtes, des Kulturamtes, des Amtes für Sport) berücksichtigt.

Als Grundlage für die konzeptionelle Arbeit wird ein bauliches Gutachten in Auftrag gegeben, um Varianten für die bauliche Ertüchtigung und deren Kosten in erster Abschätzung zu erarbeiten.

Sachverhalt:

Im Mai 2014 wurden die Nutzer des Objektes in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla vom Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert, dass sie in diesem Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs keine Perspektive haben. Sie wurden aufgefordert, sich nach anderen Räumlichkeiten umzusehen.

Hauptnutzer des Gebäudes ist der OFT „50° NordOst“ in Trägerschaft des IB. Es ist der einzige Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum. Laut Jugendhilfeplan ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Nordost vorzuhalaten. Die Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat ergeben, dass es diese zumindest im näheren Umfeld nicht gibt. Das hat die Antragsteller bewogen, zu beantragen, das Objekt in der Klingenthalter Straße so weit zu entwickeln und instandzusetzen, dass die Arbeitsfähigkeit der dort ansässigen Vereine und Institutionen für die nächsten Jahre gesichert ist.

Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2015/2016 stehen Planungsmittel (2015) und Investitionsmittel (2016) zur Verfügung.

Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich beim Freistaat Sachsen für eine Online-Beantragung von Wohngeld einzusetzen und
  2. zu prüfen ob eine Online-Beantragung auch bei anderen Sozialleistungen, wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, möglich ist.

Begründung:

Wohngeldanträge können im digitalisierten Zeitalter immer noch nicht online gestellt werden. Zurzeit ist es lediglich möglich die Anträge auf der Homepage herunter zu laden und anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Dienststelle postalisch zu versenden oder persönlich abzugeben.

Da die Länder als Vollzugsbehörden für die Auszahlung des Wohngelds, somit auch für alle Anpassungen, Aktualisierungen der Wohngeldbearbeitung, zuständig sind, muss eine Online-Bearbeitung von Sachsen für alle Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Initiative auch vom Freistaat erfolgen muss.

Beschluss:
Zur nachhaltigen Beseitigung des Schimmels veranlasst die Stadtverwaltung unmittelbar nach Abschluss der Planungsmaßnahmen noch im Jahr 2016 die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Pünktchen in Leipzig-Lößnig. Die energetische Sanierung soll optimaler Weise im Betrieb und damit ohne Schließung der Kindertagesstätte realisiert werden. Die geschätzten Kosten von 300.000 Euro werden durch eine Neupriorisierung bei den Mitteln für bauliche Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten oder bei anhaltender guter wirtschaftlicher Entwicklung zusätzlich bereitgestellt wird.

Begründung

Anfang 2015 wurde in der Kindertagesstätte Pünktchen in Leipzig-Lößnig Schimmelbefall entdeckt und zügig fachgerecht beseitigt. Anschließend hat die Stadtverwaltung in einem Brief an die Eltern zwar signalisiert, dass die Planungen für eine energetische Sanierung stattfindet, eine Einordnung in den Haushalt aber nicht vor 2017 möglich ist, da die Prioritätenliste bereits beschlossen ist. Aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung von Schimmel und der zusätzlichen Kosten, die bei weiterer fachgerechter Schimmelbeseitigung entstehen ist die Maßnahme vor zu ziehen. Das Wiederauftreten des Schimmelbefalls ist sehr wahrscheinlich, da in der Kindertagesstätte die Fenster ausgetauscht wurden ohne die äußere Hülle mit zu realisieren.

Beschluss:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Konzept für das Errichten von Bewegungsparcours in jeden Stadtbezirk, als Baustein im Sportprogramm 2016 bis 2024, aufzustellen. Das Errichten von Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk kann hierbei auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung, Sanierung und/oder Erweiterung von bereits bestehenden Spielplätzen geplant werden. Insbesondere sollten auch Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln mit geprüft werden. Bei der Gestaltung der Bewegungsparcours sind Bürger und Sportvereine mit einzubeziehen.

Begründung:

Im aktuellen Sportprogramm liegt der Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendsport. Mit Blick auf die demografische Veränderung und veränderten Mitglieder Zusammensetzung in den Vereinen sollte auch der Gesundheits-, Reha- und Generationsübergreifende Sport mit in den Focus rücken. Bewegungsparcours sind hierbei ein Baustein. Bewegung ist wichtig und gesundheitsfördernde Angebote gehören deshalb zur kommunalen Gestaltungsaufgabe.

Ein Bewegungsparcours wird im Freien aufgestellt und stellt ein wohnortnahes und kostenfreies sportliches Angebot dar. Er besteht aus mehreren Geräten, die allen Altersgruppen Bewegungsmöglichkeiten bieten. Gerade auf die motorischen Anforderungen der älteren Generation sind diese Geräte optimal ausgerichtet. Aber auch Kinder können auf den Geräten ihren Gleichgewichtssinn trainieren. Ein Bewegungsparcours ist damit Bewegungs-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung in einem. Er ist außerdem ein ausgezeichneter Treffpunkt der Generationen – ein Aspekt, der vor dem Hintergrund des demografischen Wandels an Bedeutung gewinnt.

Christopher_Zenker2Redner: Stadtrat Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

An der Vorlage „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtling“ wird deutlich, welche Dynamik wir in diesem Bereich aktuell erleben. Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Austauschblätter uns vorgelegt wurden, in denen die Stellenbedarfe nach oben korrigiert werden mussten.

Die Vorlage macht damit auch deutlich, Unterbringung, Registrierung und Versorgung von Flüchtlingen kostet Geld. Unabhängig ob es nun Geld aus dem Budget des Bundes, des Landes oder der Kommune ist. Was konkret diese Vorlage angeht, dürften die Kosten, die letztendlich die Kommune zu tragen hat, gemessen am Gesamtvolumen, gering sein, denn die Finanzierung der Stellen ist durch Bundes- und Landesmittel gesichert.

Jedoch sind auch dies Steuergelder, die wenn sie für diese Aufgabe verwendet werden, in anderen Bereichen nicht zur Verfügung stehen. Das heißt die Unterbringung von Flüchtlingen und hoffentlich bald auch verstärkt wieder die Integration bilden aktuell einen Schwerpunkt hinter dem andere Themen zurückstehen. Dass dies nicht für die Themen Schulen oder Kitas gelten darf, darin sind wir uns sicher alle einig. Auch deshalb ist die Vorlage richtig, denn sie verfolgt auch das Ziel, dass diese Aufgaben nicht ins Hintertreffen geraten und ausreichend Personal zur Bewältigung der Aufgaben vorhanden sind.

Bisher kommt in der Diskussion das Thema Integration und gesellschaftliche Teilhabe leider kaum vor, wie ich bereits in der Vergangenheit zu einem Antrag meiner Fraktion bezüglich Integration von Flüchtlingen in Arbeit angemerkt habe. Auch in dieser Vorlage wird das deutlich. Lediglich sechs Stellen kann man, wenn überhaupt, diesem Bereich zuordnen, wenn man von dem Personal für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer absieht.

Das ist ein Grund warum wir gemeinsam mit den Grünen den Änderungsantrag gestellt haben, zwischen 2016 und 2018 jährlich 250.000 Euro zusätzlich für Vereine und Verbände bereitzustellen, die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.

Mit den wenigen hauptamtlichen Stellen ist es aktuell nicht möglich, die überwältigende Hilfsbereitschaft zahlreicher Leipzigerinnen und Leipziger zu koordinieren und abzurufen. Wir wollen die Hilfsbereitschaft aufrechterhalten und verhindern, dass diese in Frustration umschlägt. Dies kann aber eintreten, wenn es uns nicht gelingt die Hilfsbereitschaft auch abzurufen. Der Abruf ist jedoch nur koordiniert durch das Hauptamt möglich.

Wir wollen, dass Projekte, die sich um die Integration und gesellschaftliche Teilhabe bemühen und dabei auch stark auf ehrenamtliches Engagement setzen, durch diese Mittel gestärkt werden. Zum einen, um Integration bzw. die Chancen auf Integration zu verbessern, aber eben auch um die Hilfsbereitschaft in der Kommune abzurufen. Denn wir benötigen die Hilfsbereitschaft, damit wir die Aufgabe schaffen.

Wenn wir Konflikte, die es geben wird, möglichst gering halten wollen, müssen wir so früh wie möglich Maßnahmen zur Integration ergreifen. Aktuell kommt die Verwaltung jedoch kaum dazu, da ihre Kräfte gebunden sind, um zunächst Obdachlosigkeit zu vermeiden. Wir müssen daher die Potentiale des Ehrenamts heben.

Diesen überschaubarem Aufwuchs an Mitteln in diesem Bereich erachten wir auch als dringend notwendig, denn die Anzahl der in Leipzig neu ankommenden Flüchtlinge wird sich bis Jahresende von knapp 1.400 im Jahr 2014 auf 5.400 bis Ende 2015 fast vervierfachen. Mindestens noch einmal so viele, wahrscheinlich sogar mehr, werden Ende 2015 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Leipzig untergebracht sein. Von den Erstaufnahmeeinrichtungen gab es 2014 noch keine in Leipzig. Das heißt Vereine, Verbände und Ehrenamtliche kümmern sich um acht bis zehn Mal mehr Flüchtlinge als noch vor einem Jahr. Die Ehrenamtlichen leisten gemeinsam mit der Stadtverwaltung und anderen Behörden aktuell humanitäre Hilfe für alle Flüchtlinge, die bereits da sind, unabhängig von irgendwelchen Gesetzesänderungen. Humanitäre Hilfe bedeutet in diesem Zusammenhang, ein Dach über dem Kopf, eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, Kleidungspenden, ärztliche Untersuchungen oder Hilfestellung zum Zurechtfinden in Leipzig zu bieten. Darüber hinaus bieten Ehrenamtliche Deutschkurse an, machen Freizeit- und Betreuungsangebote oder hören einfach nur zu.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal deutlich machen, wie dankbar ich den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bin. Man könnte sogar sagen, diese Personen, die sich ehrenamtlich als Dolmetscher, Deutschlehrer, Kinderbetreuer, Ärzte und, und, und engagieren sind die eigentlichen Patrioten in Deutschland und nicht jene, die vorgeben welche zu sein. Denn wer damit sympathisiert, wenn Flüchtlingsunterkünfte brennen oder zum Mord von Politikern aufgerufen wird, ist kein Patriot. Diese Personen treten unser Grundgesetz mit Füßen!

Die Welt schrieb dazu am 26.10. passend: „Patriotismus müsste aber bedeuten, die Kräfte der Nation zur Bewältigung einer gemeinsamen Aufgabe zu mobilisieren. Und nicht gemeinsam den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun, als ob die Aufgabe durch theoretische Obergrenzen wegzuwünschen oder durch Zäune an den Außengrenzen auszusperren wäre. Der Patriotismus war, ist und bleibt eine Kraft, die es den Bürgern ermöglichen soll, über sich hinauszuwachsen; deshalb taugt er nur für außergewöhnliche Lagen und nicht für den Alltagsgebrauch. Er ist keine Anleitung zum Kleinerwerden, zum Wegducken, zur Einigelung.“
Die SPD Fraktion wird der Vorlage zustimmen und bittet um Zustimmung zum gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und Grünen, damit wir weitere kleine Schritte zu Integration und Teilhabe von Flüchtlingen in Leipzig gehen können.

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

als die Stadtverwaltung exakt vor zwei Jahren durch die Ratsversammlung beauftragt wurde, sich intensiv und strukturiert mit wohnungspolitischen Fragen zu beschäftigen, hatte Leipzig eine Wohnbevölkerung von 530.000, heute, nur zwei Jahre später von 560.000. 30.000 Einwohner in zwei Jahren, das ist eine mittlere Kleinstadt, größer als Markkleeberg.
Ich will an dieser Stelle nicht die Mittlerweile zum Plakativ verkommene Formulierung „Leipzig wächst“ als Kronzeugin aufrufen, um uns vor Augen zu halten, vor welchen gravierenden Herausforderungen, Problemlagen und Konflikten wir in den nächsten Jahren rund um das Thema Stadtentwicklung = Wohnen stehen können, ich sage ausdrücklich und positiv gesprochen „können“ und nicht „werden“.

Es hängt letztendlich von der Umsetzung und dem mit Leben zu füllenden heute zu beschließenden Wohnungspolitischen Konzept ab. Und es ist gut, dass wir heute beschließen und nicht erst in einem Monat oder noch später. Denn die Fragen, die wir zu beantworten haben, sind anders strukturiert als vor zwei Jahren.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Stadtrat Anfang der 2000er Jahre seinen Wohnungsausschuss aufgehoben hat. Wegen Mangel an Arbeit. Ich möchte nicht, dass wir irgendwann solch einen Ausschuss wieder bilden müssen, um Problemlagen rund um das „Wohnen“ durch dann restriktives politisches Handeln einer Lösung näher zu bringen.
Und allein deshalb sollte uns allen die Zustimmung zur Vorlage grundsätzlich leicht fallen – Wenn nicht da ein „Aber“ wäre! Dieses „Aber“ spiegelt sich in den vorliegenden Änderungsanträgen deutlich wieder. Und sie sind der aktuellen Situation geschuldet. Um es deutlich zu formulieren – ja, der Zuzug von tausenden Flüchtlingen, von denen ein Großteil ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und damit auch in Leipzig zugesprochen bekommen werden wird, fordert die Bereitstellung von Wohnungen.
Zusammengefasst steht in den Anträgen „Wir schaffen das – aber nur, wenn…“. „Nur wenn“ von dem noch im Konzept angenommenen mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum sofort und zwar ab Beschlussfassung auf starkes kurzfristiges Bevölkerungswachstum innerhalb aller Verwaltungsebenen und motiviert durch unsere Beschlussfassung auch bei allen Wohnungsmarktakteuren umgeschaltet wird.
Das ist aus Sicht der SPD Fraktion die Herausforderung um nicht in einem eigentlich schon heute absehbaren Zeitraum von deutlich weniger als fünf Jahren – also einem üblichen Planungs- und vor allem Realisierungszeitraum im Wohnungsbau – in einen Konflikt zu geraten, der im Beschlussvorschlag euphemistisch mit „Marktanspannungs-tendenzen“ formuliert ist.
Deshalb kommt Leipzig um einen Einstieg in einen sich dynamisierenden Wohnungsneubau und darin vor allem im Teilsegment staatlich geförderter sozialer Wohnungsneubaus nicht drum herum. Damit stehen wir nicht allein. Aufmerksame Leser überregionaler Zeitungen wissen, dass in Ballungszentren und Großstädten ähnliche Fragen laut gestellt werden.
Staatlich geförderter Wohnungsneubau auch deshalb, weil die Neubaukosten unabhängig vom Ausstattungsgrad durch politische Vorgaben eine Höhe erreicht haben, die ohne Förderung eine Miete bedingen, die oberhalb eines wie auch immer noch zu definierenden „bezahlbaren“ Niveaus liegt. Und zwar für eine breite Mehrheit der Leipziger.
Sollte es nicht zu einem sozialen Wohnungsneubau kommen, wird der Druck auf den noch „bezahlbaren“ Wohnungsbestand derart zunehmen, dass gesellschaftliche Konflikte entstehen werden, die dann u. U. nur durch politische Restriktionen lösbar erscheinen. Das möchte ich nicht. Das will ein Großteil meiner Fraktion nicht.
Die Forderungen an die nächst höhere Demokratieebene – also Freistaat, sind somit formuliert. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, entsprechend noch aktiver zu werden. Und Leipzig muss sich schon jetzt über die Grundlagen der Umsetzung entsprechender Programme machen.

Ich habe versucht, für meine Fraktion einige politische Grundsätze zu formulieren, Details und Zahlen stehen im Konzept.
Ich möchte ausdrücklich allen Beteiligten im Prozessverlauf der letzten zwei Jahre danken. In den nächsten Jahren werden wir alle Beteiligten und Akteure wieder brauchen, denn der vor uns liegende Prozess ist ungleich schwieriger und verlangt auch innovative Lösungsansätze bei der Frage – Wie soll Wohnen zukünftig in großen Mehrfamilienhäusern aussehen? – Soziologen und Architekten haben hier ein breites Betätigungsfeld. Warum soll bei der Beantwortung dieser Frage Leipzig nicht eine Vorreiterrolle einnehmen?
Soziale Konflikte brauchen wir nicht in dieser Stadt – und die Geschichte, auch in Deutschland hat gezeigt, dass diese oft auch in der Wohnungssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen ihre Ursache hatten.

 

Hier finden Sie die Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept: Stellungnahme_WoPoKo_SPD-Fraktion