Mit dieser Anfrage soll die Situation des Fahrradparkens an der Quelle, dem Mietbereich, in der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH nachgegangen werden.

  1. Mit welchen Angeboten unterstützt die LWB die Zielstellungen der Stadt Leipzig zur Förderung der Fahrradnutzung in allen Altersschichten als eine stadtverträgliche und nachhaltige Mobilitätsform?

  2. Welche Förderungen stehen Vermietern zur Verfügung, um die sichere Fahrradabstellsituation in und an den Liegenschaften für die Mieter zu verbessern?

  3. Welche besondere Berücksichtigung findet die Mietergruppe, die das Fahrrad als Verkehrsmittel nutzt?

  4. Wie werden Fahrradabstellanlagen bei Neubau und Sanierung bei der LWB in die Planungen einbezogen?

  5. Gibt es zielgerichtete Analysen / Erkenntnisse auf Mieterpotentiale durch komfortable und sichere Angebote für Fahrradabstellanlagen,

  • die als Alleinstellungsmerkmal bei der Mietersuche darstellen,
  • die eine langfristige Mieterbindung sichern?

Hintergrund:
Im Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Leipzig ist festgeschrieben:
–     Die Steigerung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen (Modal Split) von 14,4 Prozent im Jahre 2008 auf 20 Prozent im Jahre 2020.
Nach der jüngst veröffentlichten Bürgerbefragung besitzen 71 Prozent der Leipziger Haushalte ein Fahrrad. Wobei sich die Tendenz zu immer hochwertigeren Fahrrädern und neuen Nutzungstypen (Lastenrädern, Kinderanhängern, E-Bikes und Pedelec) zeigt.
Deswegen wird folgerichtig im RVEP gefordert:
–      „Allerdings werden zum Abstellen der E-Bikes und Pedelec neue Lösungen gebraucht, die ein möglichst ebenerdiges, witterungsgeschütztes und diebstahlsicheres Abstellen in der Nähe der Gebäude- bzw. Wohnungseingänge erlauben. Diese neuen Abstellmöglichkeiten sind natürlich für alle Fahrräder interessant, insbesondere aber für die heute noch relativ teuren und schweren Elektrofahrrädern. Gefragt sind vor allem die Vermieter und Wohnungsgesellschaften, wobei die Initiative natürlich auch von den Mietern kommen kann.“
In einer von der Verbraucherallianz „fürs klima“ beauftragten Erhebung von Prognos gaben knapp die Hälfte der Befragten (46,4 Prozent) an, ein Hemmnis für die Fahrradnutzung seien unzureichende Fahrradabstellmöglichkeiten.
Auf die Steigerung der Fahrradnutzung, auch als einen wichtigen Teil des Umweltverbundes, ist durch die dringende Notwendigkeit der Einhaltung der Klimaschutzziele und der Erfüllung des Luftreinhalteplanes besonderes Augenmerk zu richten.

Beschlussvorschlag:

Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden:

  1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben.
  2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Informationsvorlage abzugeben.
  4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben.
  5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen (elektronische Zusendung möglich).
  6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – dem Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss.
  7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die Umleitungskonzeption vorgelegt.

Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht werden.

Begründung:

Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung setzt den Ratsbeschluss vom Mai 2013 „Standorte für Fahrradverleihstationen“ bis drittes Quartal 2015 um.

Begründung:

Zur Ratsversammlung am 10.12.2014 hat die SPD-Fraktion Anfragen zum „Sachstand der Umsetzung von Mobilitätsstationen“ und zum „Sachstand der Umsetzung von Fahrradverleihstationen“ gestellt. Während die Beantwortung der Anfrage zu den Mobilitätsstationen deutlich gemacht hat, dass diesbezüglich Fortschritte zu verzeichnen sind, zeichnet die Antwort auf die Anfrage zum Umsetzungsstand der Fahrradverleihstationen ein anderes Bild. Die Antwort auf diese Anfrage lässt den Schluss zu, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung dieser Vorlage mit der Umsetzung der Mobilitätsstationen als erledigt betrachtet. Es handelt sich jedoch um zwei, wenn auch durchaus ähnliche Beschlüsse, die unterschiedliche Anforderungen an die Standorte haben. So ist beispielsweise für die Fahrradverleihstationen von großer Bedeutung, dass diese im Zentrum bzw. zentrumsnah und gut sichtbar angeordnet sind.

Die Geschwindigkeit der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Standorte für Fahrradverleihstationen“ hat dazu geführt, dass uns zahlreiche Städte inzwischen überholt haben und Fahrradverleihsysteme mit einer Kombination aus festen Verleihstationen und Fahrrädern mit flexibler Aufstellung besitzen. Unter anderem folgende Städte besitzen ein kombiniertes Fahrradverleihsystem: Dresden, Potsdam, Augsburg, Karlsruhe, Flensburg, Nürnberg, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Hamm, Herne, Oberhausen oder Gelsenkirchen, darüber hinaus im Ausland Budapest, Warschau oder Glasgow. Als ein ehemaliger Vorreiter im Bereich Fahrradverleihsysteme sollte Leipzig den Anschluss nicht verlieren und das kombinierte System endlich zügig umsetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015-2020, die Möglichkeiten einer Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH. Innerhalb der Prüfung sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen. Zielstellung ist es, die Nutzungszeiten für Berufstätige und ihre Familien zu erweitern und so neue, zusätzliche Nutzerkreise zu erschließen. Innerhalb dieser Prüfung ist auch ein Schwimmhallenneubau zu prüfen und mit Kosten zu untersetzen.

Begründung:

Die im Antrag geforderte Realisierung verlängerter Öffnungszeiten kann nicht nur zu größeren Umstrukturierungen bei der Hallennutzung zwischen Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und öffentlichen Schwimmen führen, sondern verursacht auch höhere Kosten. Diese sind im erst kürzlich beschlossenen Bäderleistungsfinanzierungsvertrag nicht berücksichtigt. Die Umsetzung ist daher nicht, wie im Antrag gefordert, kurzfristig möglich. Aufgrund der Besucherentwicklung und des Bevölkerungswachstums müssen jedoch Lösungen, ggf. zusätzlich zum Neubau einer Schwimmhalle, gesucht werden, die es mehr Personen ermöglicht, die Hallen für öffentliches Schwimmen zu nutzen. Das Sportprogramm 2015-2020 bietet die Gelegenheit, das Thema längere und harmonisierte Öffnungszeiten der Schwimmhallen ebenso anzugehen, wie gegebenenfalls den Neubau einer Schwimmhalle. Der Neubau einer Schwimmhalle kann auch vor dem Hintergrund steigender Bedarfe beim Schulschwimmen notwendig werden.

Beschlussvorschlag:

Zur Qualitätssicherung der offenen Jugendarbeit in Leipzig werden offene Freizeiteinrichtungen, als kommunale offene Freizeiteinrichtungen, durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.

Hierbei agiert die Stadt Leipzig als ein Akteur unter vielen in der Jugendhilfelandschaft der Stadt Leipzig.

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:Heiko_Baer2

  1. Welche einzelnen Fälle von Verletzungen der Verschwiegenheitspflichten innerhalb der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungen sind der Stadtverwaltung seit Beginn der letzten Legislaturperiode des Stadtrates bekannt geworden? (Bitte um Aufzählung)

  2. Wie hat die Stadtverwaltung aus welchen Gründen in den einzelnen Fällen jeweils reagiert?

  3. Gedenkt die Stadtverwaltung, ihren Umgang mit der Verletzungen von Verschwiegenheitspflichten zukünftig zu ändern? Warum?

Anfrage zur Ratsversammlung am 21.01.2015

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) soll sich nach Presseberichten deutschlandweit von größeren Liegenschaftspaketen trennen. Für ein strategisches Flächenmanagement und Flächenvorsorge in Leipzig sind solche Paketverkäufe näher zu betrachten. Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Liegenschaften ((Wohneinheiten/Grundstücke) befinden sich in Leipzig im Besitz der BIMA?
  2. Um was für Liegenschaften handelt es sich? (Gewerbe, Agrarland, Bauland, Mehrfamilienhäuser etc.)
  3. Ist der Stadt Leipzig bekannt, das in nächster Zeit größere Pakete durch die BIMA verkauft werden sollen? Wenn ja, welche (s. Pkt. 2)?
  4. Wenn Liegenschaften verkauft werden sollen, prüft die Stadt Leipzig ob sie oder die LWB diese oder ganze Pakete aufkauft?
  5. Wird die Stadt Leipzig oder die LWB mit der BIMA zeitnah zusammenkommen, um einen Erwerb des gesamten Liegenschaftsportfolio der BIMA durch die Stadt zu besprechen?