Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für Schule und Bildung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

im engeren Sinne handelt es sich hier nicht um eine neue Schule, sondern um die Teilung einer riesengroßen Grundschule in eine große und eine kleinere Schule in einem Gebäude.

Die Erich-Zeigner-Grundschule wurde bis 2011 für 16 Klassen saniert, der Gebäudeteil Weißenfelser Straße nicht, es war kein Bedarf, und natürlich auch kein Geld, da. Nun nahm die Entwicklung des Stadtteils eine äußerst rasante Entwicklung und der allgemeine Bevölkerungswachstum kam noch dazu.

Das Ergebnis ist: derzeit lernen in der Schule 482 Schüler in 20 Klassen, im nächsten Schuljahr ist mit bis zu 26 Klassen und ab 2017 sogar mit 32 Klassen zu rechnen.
In diesem Bereich ist also Bedarf für zwei vierzügige Grundschulen und die Kinder für diese Schulen sind schon im Kindergarten.
Um schnell auf den Bedarf reagieren zu können, wird nun der Flügel in der Weißenfelser Straße hergerichtet und darin eine eigenständige Schule untergebracht. Es wird von den Schul- und Hortleitungen ein besonders hohes Maß an Kommunikation und Kooperation abverlangt werden, wenn in einem Haus zwei Einrichtungen untergebracht sind. Besonders die Nutzung der wenigen Außenfläche und die Turnhallenbelegung stellen eine große Herausforderung dar.

Die Einrichtung dieser Grundschule ist also unabdingbar und ich bitte um Ihre Zustimmung.

Jedoch kann ich hier nicht vom Rednerpult treten, bevor ich Sie noch über die Entwicklung in diesem Grundschulbereich aufmerksam gemacht habe.
Insgesamt können in beiden Schulen 24 Klassen unterrichtet werden. Nach den neuen Berechnungen wird diese Zahl bereits im nächsten Schuljahr überschritten. Im Jahr 2016 wird es kaum mehr möglich sein, alle Schulanfänger unterzubringen. Die benachbarten Schulen sind schon überbelegt.
Seit Jahren wird auf dem Jahrtausendfeld eine neue vierzügige Schule geplant. Diese Schule müsste in zwei Jahren stehen. Da durch „Sternstunden“ der Verwaltung das Grundstück erst einmal verkauft wurde und nun mühsam zurückgekauft werden muss, ist der Zeitplan nicht mehr einzuhalten.

Spätestens 2016 muss eine Übergangslösung geschaffen werden. Die Stadtverwaltung muss dieser Tatsache ins Auge sehen, mögliche Zwischenlösungen prüfen und die Finanzierung planen – im nächsten Doppelhaushalt!!!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nur im Zusammenwirken aller Dezernate und Ämter wird es gelingen, eine zeitnahe Zwischenlösung zu finden und diese planbar zu finanzieren. Bitte koordinieren Sie die Lösung des Problems!

Vielen Dank!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für Schule und Bildung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

jetzt beschäftigen wir uns mit der zweiten Neugründung einer Schule – diesmal ein Gymnasium.
Im letzten Jahr hat die Einrichtung eines Gymnasiums in Schönefeld für reichlich Ärger unter den Eltern gesorgt. Das darf mit der Einrichtung des Vorinterims in der ehemaligen Erich-Kästner-Grundschule nicht passieren.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit für die Stadtverwaltung zu leisten. Im Gegensatz zum Vorjahr ist es immerhin schon gelungen, diese Vorlage rechtzeitig in den Stadtrat zu bringen. Nun bleibt noch etwas Zeit, um die Eltern und Lehrer über die Neugründung zu informieren.

In der ehemaligen Erich-Kästner-Grundschule wird das Vorinterim für das Gymnasium in der Telemannstraße mit Beginn des nächsten Schuljahres eröffnet.
Es wird vorerst als Außenstelle des Schiller-Gymnasiums geführt. Eltern, die sich für diesen Schulstandort interessieren, wenden sich also an die Schulleitung dieser Schule. Da das Gymnasium in der Telemannstraße 5-zügig sein soll, können also 5 Klassen gebildet werden. Bis zur baulichen Fertigstellung werden die Schüler im ehemaligen Gebäude der Erich-Kästner-Grundschule unterrichtet. Mit dem Schuljahr 2017/18 wird die Schule eigenständig, bekommt also eine eigene Schulleitung.
Das Gebäude wird auch noch von Grundschülern der Erich-Kästner-Grundschule genutzt, weil die Kapazitäten am neu gebauten Standort nicht mehr ausreichen.
Es ist geplant, dass die Schüler im Gebäude bleiben und die Lehrer zwischen dem SchillerGymnasium und dem Vorinterim pendeln.

Ich hoffe, dass diese Informationen nur der erste Schritt einer Reihe an Maßnahmen sein wird, die die Stadtverwaltung bis zur Anmeldung der Schüler in der ersten Märzwoche plant. Die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass Neugründungen nicht dem Selbstlauf überlassen werden können. Ich hoffe, dass der Fachausschuss in einer der nächsten Sitzungen über ein Konzept zur Information bei Neugründungen von Schulen informiert wird.
Eigentlich war für das Vorinterim das ehemalige Gebäude der Pablo-Neruda-Grundschule am Bayrischen Bahnhof vorgesehen. Dieser Standort läge deutlich näher an der Telemannstraße. Da das Gebäude nun doch nicht für die Auslagerung der Luise-Otto-Peters-Schule benötigt wird, ist es schade, dass die Schüler nun recht weite Wege in Kauf nehmen müssen.
Es ist nun sehr wahrscheinlich, dass die Eltern, die ihr Kind am Schiller-Gymnasium anmelden möchten, diese Vorinterims-Schule als Zweitwunsch angeben, um nicht nach Schönefeld fahren zu müssen. Dann könnte es beim Umzug an den eigentlichen Schulstandort viele Wechselwünsche geben.

Bisher laufen die Bauarbeiten am neuen Schulstandort planmäßig. Jede Zeitverzögerung wird Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden Fachunterrichtsräume für Physik und Chemie benötigt. Auch das gemeinsame Raumkonzept mit der Grundschule würde dann nicht mehr funktionieren.

Ich wünsche der neuen Schule deshalb die planmäßige Fertigstellung des Schulgebäudes, damit sich die Schüler und Lehrer entfalten können. Dann haben wir einen äußerst attraktiven Schulstandort in einem Planungsraum, in dem sehr viele Kinder leben.

Bitte stimmen Sie dieser Vorlage zu.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für Schule und Bildung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

die Verwaltung legt mit dieser Vorlage nicht nur eine neue Richtlinie zur Namensgebung von Schulen vor, sondern auch eine Handreichung für Schulen.
Außerdem übernimmt die Verwaltung deutlich mehr Verantwortung: Die Schulen werden bei der Namenssuche nun inhaltlich und konzeptionell beraten und im Verfahren begleitet.

In der Arbeitsgruppe Schulnamen wurden in den letzten Jahren sehr unterschiedliche Anträge gestellt. Einige dieser Anträge lösten heftige Diskussionen in der Bevölkerung aus. Das zeigt, dass ein Name für eine Schule eben nicht nur Angelegenheit der Schule ist. Es interessiert nicht nur die Lehrer, Eltern und Schüler dieser Schule, sondern auch die Menschen im Umfeld, ehemalige Schüler und interessierte Bürger, die sich mit dem Namen verbunden fühlen oder auch nicht.

Deshalb ist es das Ziel der neuen Richtlinie, eine breite Bürgerbeteiligung im Findungsprozess zu etablieren.
Noch vor der Beschlussfassung in der Schulkonferenz muss das Amt für Jugend, Familie und Bildung einbezogen werden. Die Schulen werden aufgefordert, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zuständige Gremien wie Stadtbezirksbeirat, Ortschaftsrat oder Bürgervereine einzubeziehen.

Mit dieser Richtlinie und der dazugehörigen Handreichung ist es der Verwaltung gelungen, ein einheitliches Verfahren zu regeln und die Namensgebung der Schulen mit mehr Bürgerbeteiligung aufzuwerten.

Die SPD-Fraktion stimmt dieser gelungenen Vorlage zu!

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich den Wunsch des Migrantenbeirats nach einer Direktwahl. Wir unterstützen dies, obwohl uns bewusst ist, dass dies Geld kostet und obwohl mit einer niedrigen Wahlbeteiligung zu rechnen ist. Letzteres sollte nach den Wahlbeteiligungen bei den letzten Wahlen inklusive Neuwahl im Wahlkreis 9 ohnehin kein Argument mehr sein, da wir dann an unserer eigenen Legitimität zweifeln müssten. Für mich ist eine niedrige Wahlbeteiligung viel mehr ein Grund darüber nachzudenken, wie wir demokratische Willensbildung fördern können. Die Direktwahl des Migrantenbeirats, der sich für die Interessen hier lebender Migrantinnen und Migranten inklusive der Ausländerinnen und Ausländer einsetzt, ist ein Schritt, die Mitbestimmungsrechte eben dieser Bevölkerungsgruppe zu stärken, eine Bevölkerungsgruppe, die zum Teil gar nicht an Wahlen in Deutschland teilnehmen kann.

Wir sehen jedoch noch eine Menge Herausforderungen, die bis zu einer Direktwahl gelöst werden müssen. Hierzu zählt für uns das Wahlverfahren. Dieses ist nämlich nicht ganz so einfach zu lösen, wie sich manche das erhoffen. Sollten wir das Dresdner Modell anwenden, hätte das zur Folge, dass nur noch Personen mit nicht-deutschen Pass wählen dürfen. Dies würde zahlreiche Migrantinnen und Migranten ausschließen. Einen Weg über Eintragung in ein Wählerverzeichnis wiederum würde eine zusätzliche Hürde aufbauen, die zu einer noch niedrigeren Wahlbeteiligung führen wird. Darüber hinaus sind Quotenregelungen zu klären, um eine Durchmischung zu erreichen beziehungsweise sicherzustellen. Es ist eine Wahlsatzung und wahrscheinlich eine separate Satzung für den Migrantenbeirat zu erarbeiten und im Stadtrat abzustimmen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, den Migrantenbeirat zunächst nach dem aktuellen Verfahren neu zu bestimmen. Sobald eine Einigung mit dem Migrantenbeirat erreicht wurde und die dazugehörige Beschlussfassung im Stadtrat durchgeführt wurde, findet eine direkte Wahl des Migrantenbeirats statt.

Beschlussvorschlag:

Änderungsvorschlag:

Die Vorlage wird im Punkt 1 geändert und um Punkt 3 ergänzt:
1. Die Ratsversammlung beschließt zur Finanzierung des Leipziger Wirtschafts-, Standort- und
Tourismusmarketings die Erhöhung der jährlichen Grundfinanzierung 2014 auf 2.000.000 Euro,
2015 auf 2.200.000 Euro und 2016 auf 2.300.000 Euro (PSP-Element : 1.100.57.5.0.01 –
Tourismusförderung). Der Ansatz für 2017 wird auf dem Niveau von 2016 festgeschrieben.

2. -unverändert-

3. Die Stadtverwaltung legt die Destinationsstrategie Leipzig und Region (siehe
Ratsbeschlussnummer RBV-1672/13) sowie den Touristischen Entwicklungsplan (siehe Ratsbeschluss RBV-1339/12) spätestens im 1. Quartal 2015 dem Stadtrat zu Beschlussfassung vor.

Begründung:

Eine Anpassung der Zuschüsse wegen Gehaltsanpassungen, stärkeren Anstrengungen im Bereich des Online-Marketings sowie aufgrund der höheren Anforderungen an die Tourist-Information bzw. das Call-Center ist durchaus nachvollziehbar.
Andererseits stellen die Zuschüsse an die LTM GmbH bereits heute den Löwenanteil am
Zuschussbudget des Dezernates VII dar. So ist der LTM-Zuschuss bereits heute größer als der
Zuschuss zu Clusterförderung, Technologieförderung, Ansiedlungsförderung, Mittelstandsförderung,
Gewerbeflächenvorbereitung, Hochschulkooperationen und Co-Finanzierung von EU-Projekten zusammen. Bereits im Haushaltsjahr 2014 ist LTM von den 10-prozentigen Sparvorgaben zulasten der anderen Bereiche ausgespart geblieben. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung ermöglicht bereits die o.g. nachvollziehbaren Verwendungen sowie eine leichte Erhöhung der weiteren Marketing und Vertriebsaufwendungen. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Rahmen der weiteren wirtschafts- und haushaltspolitischen Herausforderungen unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet.
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2012 und 2013 im Stadtrat Beschlüsse zur strategischen
touristischen Entwicklung gefasst. Leider liegt dem Stadtrat bis dato kein entsprechendes Konzept
vor, auf dessen Grundlage die künftige finanzielle Unterstützung der LTM GmbH diskutiert werden
kann. Aus diesem Grund fordern wir, dem Rat diese Konzeption bis zum 1. Quartal 2015
vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des
2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch
das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in
direkter Wahl bestimmt werden können.
Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit dem Beginn der neuen Wahlperiode nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung
der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen
Zeitpunkt angesetzt.

Begründung:

Die direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder der
Ratsversammlung sind, ist begrüßenswert. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wer unter welchen Umständen wahlberechtigt ist und wie die Wahl erfolgt, sodass eine direkte Wahl der Mitglieder des Beirates sinnvoll und rechtssicher vonstatten gehen kann.
Möglicherweise kann hier die Dresdner Satzung für die Wahl des Ausländerbeirates hilfreich sein,
auch wenn dort nicht alle Migranten ein aktives Wahlrecht haben, denn lediglich Ausländer (!), die
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind, dürfen dort wählen. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben bei dieser Wahl kein Wahlrecht.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beschluss der Ratsversammlung zur „Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung“ (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten.

Begründung:

Unter der Bezeichnung „Sozialgerechte Bodennutzung“ schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung.
Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungs-begleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel – bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung – mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind,
die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern.
Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.
Auch andere Städte wie Hamburg und Frankfurt/Main haben ähnliche Regelwerke.