Seit über drei Jahren steht das Bau- und Kulturdenkmal Goetz-Haus in der Lützner Str. 11 leer und ungesichert, nachdem der ehemalige Trägerverein Insolvenz anmelden musste und von Amts wegen aufgelöst wird. Seitdem wurden Gebäude und Grundstück immer wieder verwüstet und ausgeplündert,
Auch dem Insolvenzverwalter ist es offenbar bislang nicht gelungen, eine Einigung herbeizuführen zwischen der Grundstückseigentümerin LWB und der Stadt/Liegenschaftsamt sowie dem Sportmuseum als möglichem Nachnutzer, obwohl ein Gläubigerverzicht und eine Finanzierungszusage vorgelegen haben sollen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich Abschluss des Insolvenzverfahrens?
  2. Wie können weitere Vandalismusschäden am Gebäude wirksam verhindert werden?
  3. Wann ist mit einer Einigung zwischen LWB, Stadt Leipzig/Liegenschaftsamt und dem Sportmuseum, das das Goetz-Haus als begehbares Depot nutzen möchte, zu rechnen?Können sich die Stadt und ihr Tochterunternehmen dabei auf einen unbaren Grundstückstausch verständigen?

Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Summe wurde 2013 aus dem Mittelstandsförderprogramm abgerufen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Programmschwerpunkten.
  2. Welcher Arbeitsaufwand war 2013 mit der Umsetzung (nicht der Erstellung) des Mittelstandsförderprogramms verbunden? Nach Möglichkeit bitte um geschätzte Angabe in Arbeitsstunden, VZÄ und  äquivalenten Personalkosten in Euro.
  3. Mit welchem jährlichen Personalaufwand wird seitens der Verwaltung zukünftig für das Mittelstandsförderprogramm in seiner jetzigen Form bei voller Ausreichung aller im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gerechnet?

Folgende Nachfragen haben wir zu den Anträgen „Besucher-Analyse für die Oper Leipzig“ IV/295 und „Kulturwirtschaftsbericht“ V/262.

  1. Der Antrag „Besucher-Analyse für die Oper Leipzig“ wurde am 18.03.2009 im Rat beschlossen. Im IV. Quartal 2011 führte die Oper Leipzig gemeinsam mit der Universität Leipzig, Institut für Kulturwissenschaften eine große Besucherbefragung durch. Einzelne Ergebnisse wurden bisher im Betriebsausschuss Kulturstätten vorgestellt.

    a. Wann wird die Auswertung der Besucherbefragung vollständig veröffentlicht?
    b. Welche Schlussfolgerungen zieht der Eigenbetrieb Oper Leipzig aus der Besucherbefragung?
    c. Plant die Oper Leipzig Besucherbefragung zukünftig durchzuführen?

  2. Der Antrag „Kulturwirtschaftsbericht“ wurde am 20.09.2012 im Rat beschlossen.

    a. Wie ist der Stand der Umsetzung?
    b. Wann wird der „Kulturwirtschaftsbericht“ veröffentlicht?

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:

Die Stadtverwaltung sucht gemeinsam mit geeigneten Partnern nach einer Lösung, um den Stromsparcheck bei der Caritas Leipzig personell abzusichern, um so den momentan und zukünftig noch steigenden Beratungsbedarf abzudecken. Die personelle Absicherung des Beratungsangebotes sollte zum 1. Mai 2014, spätestens jedoch mit Start der Koordinationsstelle sichergestellt werden.
Der Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ist über die Entwicklung zu informieren.

Begründung:

Auch wenn der Stromspar-Check bei der Caritas Leipzig zunächst noch bis 31.12.2015 durch das Bundesumweltministerium gefördert wird, umfasst die Förderung nur die Sachmittel, Schulungen, Anleitung, Koordinierung und Leitung des Projektes. Nicht gefördert sind die Personalkosten der „Stromsparhelfer“, die den Stromspar-Check bei den bedürftigen Haushalten vor Ort durchführen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Maßnahmen der öffentlichen Beschäftigungsförderung (ABM, Kommunal Kombi, AGH Entgelt und Bürgerarbeit).
Ende April laufen jedoch die letzten Stellen Bürgerarbeit im Stromspar-Check aus. Ein Anschluss über AGH mit Mehraufwandsentschädigung und FAV-Stellen (Förderung von
Arbeitsverhältnissen) ist jedoch gescheitert. Selbst wenn die ehrenamtliche Beratung ausgebaut wird, würden sich die Beratungszahlen bei einem ersatzlosen Wegfall der Mitarbeiter aus der Beschäftigungsförderung massiv verringern. Damit würde auch die
Förderung des Bundesumweltministeriums, die an eine Fallzahlenhöhe gekoppelt ist, sinken.

Aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag gibt es berechtigten Grund zur Hoffung, dass eine zeitnahe Lösung zur Sicherung des Projektes Stromspar-Check gefunden wird. Im Koalitionsvertrag heißt es zum einen „Wir werden die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausbauen.“ Zum anderen heißt es zu Beschäftigungspolitischen Maßnahmen „… Dieses Ziel wollen wir u.a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (…) in den Vordergrund rücken.“

Bis zum Greifen neuer bundespolitischer Regelungen muss gegebenenfalls eine Überbrückung gefunden werden. Diese sollte die Stadtverwaltung insbesondere mit Caritas und Jobcenter suchen. Ggf. bietet auch der Bundesfreiwilligendienst einen Lösungsansatz.

Änderungsvorschlag:

  1. Es wird untersucht, welche Art gesicherter Querungsmöglichkeit der Georg-Schwarz-Straße möglich ist. Die Realisierung erfolgt ab 2015.
  2. Bis zur Schaffung einer gesicherten Querungsmöglichkeit wird eine temporäre Lichtsignalanlage aufgestellt.

Begründung:

s. Ursprungsantrag

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Der Stadtrat soll heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entscheiden. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung darf der Stadtrat hierbei nicht nach politischer Opportunität befinden. Es geht einzig und allein darum, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens auch nach persönlicher Wertung jedes einzelnen Ratsmitgliedes rechtskonform ist oder nicht. Ein Ermessen haben wir nicht.

Aber allein hier liegt ja schon die Krux. Wenn nämlich von den Initiatoren des Begehrens uns gegenüber mehr oder weniger deutlich gefordert wird, die Rechtsnormen der Gemeindeordnung auch einer politischen Willensbildung zu unterlegen.
Das politische Anliegen des Bürgerbegehrens, welches in den Mittelpunkt den Erhalt, die Sicherung und Mehrung des kommunalen Vermögens stellt, wird von der SPD-Fraktion vorbehaltlos unterstützt.

Ärgerlich und unehrlich ist, dass mit dem Begehren aber der Eindruck erweckt wird oder vielleicht auch erweckt werden soll, dass der Rat fortwährend an dieser Stelle seiner Gesamtverantwortung für die Stadt nicht nachkommt.
Oder, wie soll man die Spreizung des Antrages über Grundstücke, Kulturgüter bis hin zu den Wirtschaftsbetrieben sonst verstehen?
Dem ist nicht so und das wissen auch alle hier im Stadtrat.
Ich erinnere gerade in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates aus dem Dezember, der auf der Initiative meiner Fraktion beruht, wonach das Vermögen an Grund und Boden auch unterhalb der Schwelle, über die die Ratsversammlung zu entscheiden hat, dauerhaft zu sichern ist.
Und wenn konsequent zu Ende gedacht wird, müssten dann nicht ebenso Vermögenszukäufe, den geforderten Restriktionen unterworfen werden?
Und auch der zum 1. Januar in Kraft getretene und leider in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der LVV belegt exemplarisch, dass die Sicherung des kommunalen Vermögens höchste Priorität bei den Verantwortungsträgern dieser Stadt besitzt.

Spätestens ab 2016 wird sich die Vermögenslage unserer Stadt mit dem konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt und ihrer Unternehmen inklusive Verkäufe und Zukäufe ohne Schwellenwerte transparent für jeden Interessierten zeigen.

Nochmals – die SPD-Fraktion steht für eine dauerhafte Sicherung und Mehrung des Gesamtvermögens unserer Stadt. Ich betone nochmals „Gesamtvermögen“ unserer Stadt in ihrem komplexen Beziehungsgeflecht.

Wenn jemand also fragt, brauchen wir das Bürgerbegehren aus politischen Erwägungen heraus, dann sage ich deutlich – NEIN und zwar auch, weil politische Verantwortung aus meiner Sicht in einer repräsentativ aufgestellten Gemeinordnung nicht teilbar ist.

Aber das ist, wie eingangs gesagt nur der eine Teil der Diskussion. Gefragt wird eigentlich ausschließlich nach der Zulässigkeit des Begehrens.
Die SPD-Fraktion urteilt hierbei auf der Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung unabhängig von denen der Stadtverwaltung, des Innenministeriums oder dem des Netznotars der Piraten.

Unsere Einschätzung macht sich an mehren Punkten, die ich hier nur verkürzt und unvollständig darstellen kann, fest.

1. Wird durch das Bürgerbegehren ein Vorratsbeschluss dahingehend angestrebt, Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen.
Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht zulässig.

2. Verstößt das Anliegen des Bürgerbegehrens gegen die in §24 SGO definierte Regel, dass Bürgerentscheide nicht zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung stattzufinden haben. Durch das beabsichtige Festlegen einer 2/3-Mehrheit für Verkaufsentscheidungen greift das Bürgerbegehren aber in die innere Organisation ein, denn damit wird indirekt auf die Hauptsatzung der Stadt abgehoben.

Die ersten beiden Punkte mögen eventuell noch Interpretationsspielraum bieten. Der dritte Punkt aber nicht.
3. Die im Bürgerbegehren vorgeschlagene 2/3-Öffnungsklausel ist der entscheidende Punkt, der dieses Bürgerbegehren unzulässig macht. In der SGO wird in Paragraph 39 festgelegt, dass Beschlüsse des Rates mit Mehrheit getroffen werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Mehrheit gemeint sein könnte, ist dort nachzulesen, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Damit wird klar, es geht um die einfache Mehrheit. Auch wenn das von den Initiatoren vorgelegte Rechtsgutachten diese Frage spitzfindig zu umschiffen versucht, indem argumentiert wird, dass, wenn die Forderung eines Verbots von Veräußerungen rechtlich statthaft wäre, die Festlegung eines höheren Quorums für Veräußerungen erst recht möglich sein müsse.
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens im Stadtrat trifft die Gemeindeordnung hiermit eine abschließende Regelung, die auch nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, da diese nur im Rahmen der Gesetze besteht.

Die SPD-Fraktion wird aus ihrer rechtlichen Sacheinschätzung der Ratsvorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig entwickelt sich rasant. Der Wohnungsleerstand sinkt, Brachflächen verschwinden und neue Wohnquartiere entstehen darauf. Bei dieser Entwicklung kann es auch zu Konkurrenzsituationen kommen, wenn z.B. auf den Brachflächen oder an deren Rändern bereits Nutzer vorhanden sind.

Nutzer wie die Distillery, für deren Entwicklung die quasi innerstädtische Randlage zu Wohngebieten ein Vorteil war. Gleichzeitig hat die Distillery mit dazu beigetragen, dass der Leipziger Süden sowie Leipzig insgesamt wieder so attraktiv für junge Leute ist und in der nationalen und internationalen Presse als die Stadt der „Kreativen“ gefeiert wird.

Natürlich freuen wir uns, dass Leipzig attraktiv ist und wächst, sowohl bezüglich der Bevölkerung als auch bezüglich der Wirtschaftskraft. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht dazu führen, dass Räume für zum Beispiel Clubkultur verloren gehen.

In Hamburg zeichnet sich eine solche Entwicklung, wie die Zeit in einem Artikel vom 14.1.2014 darstellt. Darin heißt es: „Jetzt (…) gehen coole Bands ‚(…) nach Leipzig oder Berlin, weil es hier keine neuen Räume für Klubs mit experimentellerem Ansatz gibt“.

Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag wollen wir dazu beitragen, dass wir nicht die selben Fehler begehen, wie in Hamburg. Wir wollen, dass bestehende Einrichtungen, in dem konkreten Fall die Distillery, bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eingebunden und berücksichtigt werden. Gerade bei großen Gebieten wie dem zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR sollte dies kein Problem sein.

So könnte bei der Umfeldbebauung für die Distillery darauf geachtet werden, dass keine Konflikte insbesondere durch Lärmbelastung entstehen. Angrenzend an die Distillery könnte der ohnehin notwendige Schulneubau oder der Bau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch gäbe es auch keinerlei Probleme mit nächtlicher Ruhestörung. Auch eine gegebenenfalls notwendige Nahversorgungseinrichtung würde zu keiner Nutzungskonkurrenz führen. Wohnungsbau im direkten Umfeld der Distillery würde fast zwangsläufig zu Lärmbeschwerden führen.

Wir wollen die Entwicklung am Bayerischen Bahnhof nicht behindern, wir wollen jedoch, dass bestehende Nutzer nicht verdrängt werden bzw. gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden. Wir werden uns daher auch nicht dagegen stellen, wenn eine Lösung gefunden wird, die sich nicht am aktuellen Standort befindet. Hierzu müssen jedoch tragfähige Vorschläge auf den Tisch. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns dahingehend zu unkreativ, da er lediglich eine Verschiebung des Problems vorsieht bzw. ein Enddatum für die Distillery festlegt.

Wir erwarten von der Stadtverwaltung, vom neuen Eigentümer und selbstverständlich auch vom Betreiber der Distillery, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, bei der das Gelände zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR zügig entwickelt werden kann und die Distillery am Standort oder im Umfeld erhalten bleibt. Sicher müssen hierzu alle ein stückweit aufeinander zugehen und vor allem intensiv miteinander kommunizieren.

Leipzig ist so attraktiv weil wir Gewandhaus, Oper, musikalische Komödie, Freie Szene, vielfältige Kneipenszene und eine ausgeprägte Clubkultur haben. Das soll so bleiben.
Als neue Hauptstadt der „Kreativen“ sollte eine kreative Lösung zur Sicherung der Distillery und  damit eines Teils unserer kulturellen Vielfalt kein Problem sein.