Im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung um den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 -Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz; Stadtbezirk Leipzig-Süd, OT Connewitz; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde auch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.

Dieser beinhaltete folgende Beschlusspunkte:

  1. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Ende November hat der neue Verbrauchermarkt eröffnet, wir fragen daher an:

  1. Warum wurde weder parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Vorschlag zur Führung des Radverkehrs unterbreitet noch eine neue Radverkehrsführung umgesetzt?
  2. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
  3. Hat sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Investor für eine Erhöhung der Fahrradabstellanlagen, insbesondere vor den neuen Ladenlokalen, eingesetzt?

    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?

  4. Plant die Stadtverwaltung die Aufstellung weiterer Fahrradbügel entlang der neu geschaffenen Ladenzeile?

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsplanentwurf prognostizierten Aufwendungen für Zinszahlungen werden um 5 Millionen Euro gesenkt.

Begründung:
In den Jahren 2011 und 2012 lagen die Aufwendungen für Zinsen bei 19,5 Mio. Euro bzw. 16,8 Mio. Euro. Zudem ist die Verschuldung der Stadt Leipzig zwischen 2011 und 2013 deutlich gesunken, nur im kommenden Jahr ist mit einem leichten Anstieg zu rechnen, der allerdings dennoch rund 55 Mio. Euro unter dem Stand von 2011 liegt. Darüber hinaus hat die Stadtkämmerei in den letzten Jahren gute Arbeit im Bereich des Zins- und Schuldenmanagements geleistet und konnte somit die Zinslast der Stadt zusätzlich senken.

Vor dem Hintergrund des Rechnungsergebnisses 2012 und der allgemeinen Zinsentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Zinszahlungen auch im Jahr 2014 nicht ansteigen werden. Die durchschnittliche Verzinsung der Kredite der Stadt Leipzig lag im Laufe des Jahres 2012 bei rund 2,3 Prozent und ist zum 31.12.2012 auf 2 Prozent gesunken. Aktuell liegen der Schuldenstand zum 31.12.2013 bei 676 Mio. Euro und die durchschnittliche Verzinsung bei zirka 1,8 Prozent. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Haushaltsansatz für Zinszahlungen im Jahr 2014 zu hoch angesetzt.

 Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer wird auf die Höhe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2012 angehoben.

Begründung:
Das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2012 beziffert die Einnahmen aus der Hundesteuer mit 1,6 Mio. Euro, auch für das Jahr 2013 liegen die Einnahmen aus dieser Steuer zum Stichtag 30.9.  bei mittlerweile 1,5 Mio. Euro, wobei von einem Anwachsen der Einnahmen zum 31.12.2013 auf den Vorjahreswert auszugehen ist. Aus diesem Grund soll der Ansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer auf 1,6 Mio. Euro geändert werden.
Die Zahl der in Leipzig lebenden Hunde, für die Hundesteuer zu entrichten ist, hat sich 2012 und 2013 nicht merklich reduziert, weshalb ein Einnahmeansatz auf Basis des vorläufigen Ergebnisses 2012 realistisch erscheint.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der für das Jahr 2014 geplante Ansatz der Zuschüsse zu Garagen für private Investoren wird um 400.000 Euro auf 100.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Die HH-Stelle umfasst 1,5 Millionen Euro, aufgeteilt auf drei gleich große Jahresscheiben 2013, 2014 und 2015. Mit den Geldern sollen private Investoren in Stadtteilen mit hohem Parkdruck einen öffentlichen Zuschuss für die Errichtung von Quartiersgaragen/Parkhäusern erhalten.
Da bis jetzt jedoch keine Mittel abgerufen bzw. beantragt wurden, ist eine Absenkung des Haushaltsansatzes in o.g. Höhe zu empfehlen. Die HH-Stelle bleibt bestehen und kann bei Vorliegen von konkreten Investitionsplänen ggf. wieder aufgestockt werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung von Gebäuden mit großer bzw. herausragender städtebaulicher Bedeutung oder hohem Denkmalwert in der Stadt Leipzig ist im Rahmen des Gebäudesicherungsprogramms ein finanzieller Betrag von 100.000 Euro im Haushalt 2014 bereitzustellen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss RB IV-306/05 hat der Stadtrat ein Programm zur Notsicherung und zum Erhalt von Gebäuden mit großer städtebaulicher Bedeutung bzw. hohem Denkmalwert beschlossen. Die Gebäudesicherungsliste wurde mehrfach ergänzt und umfasst inzwischen 139 Objekte. Das Programm kam in den vergangenen Jahren an vielen Gebäuden erfolgreich zur Anwendung. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, das Programm fortzusetzen, da es weiterhin großen Bedarf gibt.
Auch wenn es sich beim Gebäudesicherungsprogramm um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt und ausschließlich Eigenmittel zum Einsatz kommen, ist eine konstante Fortsetzung der einzelnen Sicherungsmaßnahmen sinnvoll.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Für Grunderwerbsmaßnahmen des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) sollen 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt 2014 eingestellt werden.

Begründung:
Das ASW betreut und erwirtschaftet Einnahmen für verschiedene Maßnahmen in den Schwerpunktgebieten des Stadtumbaus. Dazu zählen Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen, aber auch die Neugestaltung öffentlicher Plätze und Straßenräume.
Damit das ASW seine Aufgaben auch zielgerichtet erfüllen kann, ist insbesondere notwendig, dass ein höherer Haushaltsansatz für den Grunderwerb im kommenden Jahr zur Verfügung steht. Hierdurch können Flächenentwicklungen wie z.B. am Plagwitzer Bahnhof vorangetrieben werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 100.000 Euro für Maßnahmen zur Umsetzung des Radverkehrsentwicklungsplans eingestellt.

Begründung:
Mit Ratsbeschluss RBV-1261/12 vom 20.06.2012 zum Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 hat sich der Stadtrat das Ziel gestellt, den Anteil des Radverkehrs an den täglich zurückgelegten Wegen von aktuell 14 auf 20 Prozent zu erhöhen.
Um dieses Ziel erreichen zu können, sind insbesondere zusätzliche Abstellanlagen für Fahrräder zu schaffen und Markierungsmaßnahmen vorzunehmen.