Anfrage der SPD-Fraktion

Mit Beschluss zur Drucksache Nr. V/945 wurde der Zuzugsbonus für Studierende auf eine Einmalzahlung umgestellt. Seit 2011 werden einmalig 150 Euro an Studierende ausgezahlt, die ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig ummelden.

Daher möchten wir anfragen:

1. Hat es in diesem Zusammenhang nach der Umstellung messbare Veränderungen der Ummeldungen von Studierenden gegeben (Zunahme oder Abnahme)?

2. Welche finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Leipzig sind zu verzeichnen?

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Durch die Vorlage „Finanzierung der Tagespflege“ bzw. durch die rechtliche Ausgestaltung der Kindertagespflege, wird der Stadtrat in eine Rolle gedrängt, die irgendwo zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft liegt, obwohl wir keins von beiden sind. Wir nehmen somit ungewollt die Rolle eines Vermittlers ein. Dieser Vermittlerrolle sind die Fraktionen gerecht geworden, sowohl im erweiterten Finanzausschuss als auch im Fachausschuss Soziales. Überall wurde die Vorlage auf einer sehr sachlichen und konstruktiven Ebene diskutiert.

Auch die SPD-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Diskussionsgrundlagen waren für uns, neben der Vorlage der Stadtverwaltung, auch die Empfehlung des Städtetags und die Forderungen des Netzwerks Tagespflege. Uns war es daher auch sehr wichtig, dass die vom sächsischen Städtetag geforderten 485 Euro pro Kind und 9 Stunden Vertrag auch tatsächlich ab dem 1.1.2013 gezahlt werden, da dies für uns auch ein wichtiges Zeichen für Lohngerechtigkeit ist. Die Weichen dafür wurden im erweiterten Finanzausschuss gestellt, so dass der Erhöhung um acht Prozent bzw. 36,40 Euro pro Kind pro Monat ab dem 1.1.2013 nichts mehr im Wege stehen dürfte. Darüber hinaus war uns wichtig, dass der Zuschuss von fast 200 Euro bei fünf Kindern zur gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor nachweisfrei ausgezahlt wird. Ein Teil dieses Geldes muss ohnehin verpflichtend in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Zusätzlich ersparen wir dem Jugendamt und den Tagespflegepersonen einen enormen Verwaltungsaufwand. Mit dem Geld, was nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, kann die Tagespflegeperson am besten selber entscheiden wie sie für das Alter vorsorgt.

Abschließend ist uns wichtig, dass wir die Bezahlung der Tagespflegepersonen jährlich anpassen. Das darf nicht einmalig, sondern soll regelmäßig zum 1.1. und unabhängig vom Vergütungssystem stattfinden. Wir fordern daher beginnend am 1.1.2014 eine jährliche Anpassung, die sich an den tatsächlichen Kostenentwicklungen orientiert und auf die Gesamtvergütung Anwendung finden sollte. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass die Vergütung mit der Kostenentwicklung standhält. Wir lassen hier zum  Verwaltungsvorschlag abstimmen bzw. übernehmen diesen.

Neben der Dynamisierung fordern wir eine Überprüfung des Vergütungssystems. So gibt es Städte, die über die Vergütung der Kindertagespflege Anreize zur Weiterbildung setzen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob dies auch für Leipzig praktikabel ist. Darüber hinaus fordern wir eine Abfrage unter  allen Tagespflegepersonen, inwiefern unter diesen ein Interesse zur Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher besteht. Sollte ein Interesse bestehen, muss darüber nachgedacht werden, wie ein solches Angebot in Zusammenarbeit mit Land und ggf. Bund geschaffen werden kann. Diese Ausbildung müsste auf Personen zugeschnitten sein, die in der Tagespflege tätig sind.

Mit unseren Änderungsanträgen gehen wir auf der einen Seite teilweise über Empfehlungen des Städtetags hinaus. Auf der anderen Seite gehen wir bewusst auch auf die Forderungen aus der Tagespflege ein, auch wenn wir nur eine stufenweise Anpassung auf die gewünschten Geldleistungen erreichen. 
Wir glauben, dass wir damit der ungewollten Rolle eines Vermittlers gerecht werden. Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und zur Vorlage. Folge eines Nichtbeschlusses der Vorlage wäre eine mindestens sechsmonatige Weiterführung der alten Regelung und das kann niemand wirklich wollen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag 1 der Vorlage V/2564 „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ wird wie folgt geändert:

Punkt 1: Höhe der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII wird um 36,40 € pro Monat je Neunstundenbetreuung erhöht entsprechend den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, sie beträgt ab 01.01.2013: 485 € und gilt bis zum 31.12.2013;

o Davon Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII:  324,32€
o Davon Förderungsleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII: 160,68€

Punkt 2: Altersvorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge werden pro Kind und Monat mit Wirkung zum 01.01.2013 pauschal mit 39,80 € nachweisfrei abgegolten bei einer Neunstundenbetreuung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII.

Der Beschlussvorschlag 5 wird wie folgt geändert:

Der Beschluss „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ – RBIV/4476
vom 16.12.2009 tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.

Begründung:
Die Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gelten ab den 01.01.2013.
Bezug nehmend auf die Tariferhöhung zum 01.01.2013 für die Erzieherinnen und Erzieher ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig die Vergütung der Tagespflegepersonen zum 01.01.2013f. anzupassen.
Der Mehrbedarf erhöht sich somit von 385.237 € auf ca. 924.569 € für 2013.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt in Höhe von 3.300.000 € wird um 60.000 € auf 3.360.000 € erhöht.

Begründung:
Das Theater der Jungen Welt erzielte in der Spielzeit 2011/2012 die Bestmarke von insgesamt 55.710 Zuschauern!
Trotz des Ergebnisses sind wesentliche Mehreinnahmen (bei gewollt stabilem Kartenpreisniveau – Ratsbeschluss) unmöglich. Ab dem Jahr 2013 werden die bereits angekündigten Steigerungen der Kosten für Energie, Reinigung, Honorare für die Inanspruchnahme von tontechnischen Dienstleistungen, Wartungskosten, Tantiemen usw. greifen.
Die Gagen für das künstlerische Personal des Hauses bewegen sich seit Jahren im unangemessenen unteren Bereich.
Das Theater der Jungen Welt zeigt auf städtischen und sozialen Veranstaltungen Präsenz. Es beweist dabei nahezu täglich sein gewachsenes Leistungsvermögen. Es ist längst ein deutschlandweit nachgefragtes Theater! Um die erreichte Qualität dieser Theaterarbeit nicht zu gefährden, fordern wir deshalb eine geringfügige Erhöhung des Etats.

Änderungsantrag zum Antrag Nr. 028 zum Haushaltsplanentwurf 2013 (v. Tino Bucksch)

Änderungsvorschlag:
 
Der Haushaltsansatz für das stadtweite Jugendbeteiligungsprojekt wird um 15.000,- Euro erhöht. Der Mehrbetrag wird zur Erhöhung der Stundenzahl der Koordinationsstelle und als Beteiligungshaushalt für die inhaltliche Arbeit der Jugendlichen verwendet.

Deckungsquelle: V/2597 „Verwaltungsinterne Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2013 sowie zum Stellenplan 2013“ – Mehrbedarf Demokratiekonferenz

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Stellenplan für 2013 sind folgende Planstellen zusätzlich zu schaffen:
1. Amt 10 (Hauptamt) – Produkt 11.1.6.07, Bürgeramt: Es sind zusätzlich 4 VZÄ zu
schaffen, welche in den Bürgerämtern eingesetzt werden. Somit wird der Stellenplan
des Produktes 111607 auf 99,095 VZÄ festgesetzt. Die Personalkosten sind
entsprechend anzupassen.
2. Amt 30 (Rechtsamt) – Produkt 12.2.2.04, Standesamt: Es ist ein zusätzliches VZÄ zu
schaffen, welche im Standesamt eingesetzt wird. Somit wird der Stellenplan des
Produktes 122205 auf 2,25 VZÄ festgesetzt. Die Personalkosten sind entsprechend
anzupassen.
3. Amt 51 – Produktgruppe 351 – Sonstige soziale Hilfen und Leistungen. Es sind
zusätzlich 4 VZÄ zu schaffen, welche im Bereich Eltern- und Erziehungsgeld und
Vaterschaftsanerkennung eingesetzt werden. Die Personalkosten sind entsprechend
anzupassen. Somit wird der Stellenplan auf 1838,32 VZÄ festgesetzt. Die
Personalkosten sind entsprechend anzupassen.

Deckungsvorschlag: HHP A 5/13

Begründung:
Leipzigs Stadtverwaltung soll eine bürger- und servicefreundliche Verwaltung sein.
Eine wachsende Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig durch hohe Geburtenraten und einen
positiven Wanderungssaldo bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die
Stadtverwaltung. Mit dem Blick auf die hohen Geburtenzahlen ergeben sich daraus unter
anderem Mehrbelastungen bei der Bearbeitung von Geburtsurkunden,
Vaterschaftsanerkennungen, Anträgen für Eltern- und Erziehungsgeld sowie Anträgen für
Unterhaltsvorschussleistungen. Auch mit dem positiven Wanderungssaldo, der darauf
hindeutet, dass die Leipziger Einwohnerschaft durch zahlreiche Zuzüge steigt, gehen
Mehrbelastungen der Verwaltung bei der Bearbeitung von Pässen und Personalausweisen, Wohnortänderungen, Anträgen zum Zuzugsbonus für Studenten, Gewerbeanmeldungen und
Führungszeugnissen einher. Wir beantragen deshalb, in bestimmten Bereichen der
Stadtverwaltung einen entsprechenden Personalaufbau umzusetzen, um so die Bürger- und
Servicefreundlichkeit der Stadtverwaltung zu stärken.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsansatz 2013 für die Sportförderung wird um 74.580 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung wird dem Pro-Kopf-Zuschuss an die Sportvereine von 20 Euro pro Vereinsmitglied und Jahr entsprochen.

Deckungsvorschlag: HHP A 5/13

Begründung:
Im Sportprogramm 2015 heißt es: „Für das Jahr 2010 ist es Ziel der Stadt, die finanziellen
Zuschüsse an Sportvereinen (ohne OSP-L) im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie auf 20
Euro pro Mitglied im Stadtsportbund Leipzig e.V. anzupassen. […] Für die folgenden Jahre soll
diese Höhe für den Pro-Kopf-Zuschuss ebenfalls die Planungsgrundlage werden.” Aufgrund der
erfreulichen Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen werden die angestrebten 20 Euro pro
Mitglied aktuell nicht erreicht, da die finanziellen Zuschüsse an Sportvereine 2011 bei 1,6 Mio.
Euro eingefroren wurden.
Mit Stand März 2012 waren 83.729 Mitglieder im Stadtsportbund Leipzig e.V. organisiert. Die
Pro-Kopf-Förderung liegt daher aktuell nur bei 19,11 Euro. Um die angestrebten 20 Euro pro
Mitglied zu erreichen, muss der Haushaltsansatz um 74.580 Euro erhöht werden.