Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit der heutigen Beschlussfassung zu einem vollständigen Verkauf der kommunalen HL-komm an die Firma pepcom kann bei einem positiven Votum zur Beschlussvorlage ein entscheidendes Wegstück, hin zu einer nunmehr strategisch neu ausgerichteten und in ihren Finanzkennziffern stabilisierten LVV, zum Abschluss gebracht werden.

Dass ich in meinem ersten Satz gleich die LVV hervorhebe, hat natürlich seinen Hintergrund. Seit spätestens 2007 beschäftigt sich dieser Rat intensiv mit seinen kommunalen Unternehmungen.

Und zwar aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln: aus den differierenden Politikansätzen der hier versammelten Parteien heraus, aus betriebswirtschaftlicher Sicht des Unternehmens und seiner drei großen Teilunternehmen und vor allem aus dem legitimen Blickwinkel seiner Gesellschafterin, der Stadt Leipzig – festgehalten in den Eigentümerzielen. Vor allem im letzten Ansatz sind die großen Kompromisslinien seit 2008 entstanden, mit Rückschlägen für die eine oder andere Seite, und damit ein großer Zeitverzug einhergehend, der monetär für Unternehmen und Stadt noch gar nicht aufgerechnet ist.

Aber der Blick muss nunmehr konsequent nach vorne gehen. Ich sprach anfangs von einem Wegstück, dass aus meiner Sicht hoffentlich heute zu Ende gegangen wird. Der große Kreis um Stadt und Unternehmen ist aber noch nicht geschlossen. Wir alle wissen, welche Risiken und Erschwernisse noch vor uns liegen – Stichworte sind KWL, aber auch die Zinsentwicklung auf den Finanzmärkten.

Zwei andere Wegstücke werden gerade parallel und mit Verknüpfungen beschritten, der Prozess hin zu einer echten Managementholding flankiert von den Konsolidierungsvorgaben des Stadtrates.

 Ich betone aber an dieser Stelle auch, sollte es nicht zu einem Verkauf der HL-komm heute kommen, wird das noch zu gehende Wegstück mit zusätzlichen 5 Mio. nachhaltigem Konsolidierungsvolumen belastet. Das würde dann direkt zu zusätzlichen Belastungen der Konzernbelegschaft gehen.

 Alles, was wir bisher über die Strukturierungsprozesse wissen und vernehmen, stimmt mich optimistisch. Ich glaube, in wenigen Jahren haben wir ein „NEUES“ Unternehmen, was dieser Stadt in der Wirkung nach innen, aber auch in seiner Außenwirkung, gut zu Gesicht steht.

 An dieser Stelle möchte ich hierfür bereits einen ersten Dank meiner Fraktion an die Beschäftigten der kommunalen Familie aussprechen. Wir wissen, dass dieser Weg nicht durchgängig aus feinstem Marmor gepflastert ist.

Der Verkauf der HL-komm ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Darüber ist viel gesprochen worden. Über Prinzipien zum kommunalen Eigentum, zur Daseinsvorsorge und zum flächendeckenden Breitbanderfordernis. Auf die Details möchte ich heute nicht erneut zu sprechen kommen. Die Grundsatzentscheidung und die Randbedingungen für eine Verkaufsoption wurden mit den Januarbeschlüssen definiert. Nach den uns vorliegenden Angebotsinhalten entsprechen sowohl die Kaufpreishöhe als auch die Wahrung der Arbeitnehmerrechte der Beschlusslage des Rates.

Ich bin überzeugt, dass der Verkauf des Unternehmens richtig ist und für das Unternehmen HL-komm und damit auch für seine derzeitig Beschäftigten größere Entwicklungsperspektiven beinhaltet als bei einem Verbleib im kommunalen Unternehmensverbund, auch weil die Finanzierungskraft der LVV in Bezug auf die erforderlichen Investments in der HL-komm gegenwärtig und in absehbarer Zukunft begrenzt ist. Im Umkehrschluss verschafft es die entsprechende „Luft“ bei der LVV.

Die SPD Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bildungspolitische Leitlinien als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft-

Für eine Stadt ein wesentliches Handlungsfeld, denn die Kommunen müssen für Abbrüche in Bildungsbiografien und Fehlentwicklungen aufkommen. Startet ein junger Mensch sein Berufsleben ohne ausreichende Qualifikation, ist die Gefahr der Erwerbslosigkeit hoch und die öffentlichen Haushalte werden durch hohe Sozialausgaben belastet.

Die vorgeschlagenen Leitlinien dienen als Handlungsrahmen zahlreicher Planungen der Stadtverwaltung, wie beispielsweise der Schulentwicklungsplanung und der Kindertagesstättenplanung.

Die Leitlinien begreifen den Menschen als ganzheitliche Persönlichkeit, die lebenslang lernt. Dabei müssen besonders die Chancengleichheit und die Bildungsübergänge im Mittelpunkt stehen, denn in diesen Bereichen gibt es noch großes Entwicklungspotential.

Jeder Mensch kommt als neugieriges, lernwilliges und entwicklungsfähiges Wesen zur Welt, aber dieser Lernantrieb lässt bei einigen Menschen zu schnell nach und wir müssen begreifen, in welcher Entwicklungsphase das passiert und warum.

Warum ist die Zahl der Schulabbrecher in dieser Stadt so hoch und warum gibt es hier so viele Schulverweigerer? Irgendwo in der Bildungsbiografie der jungen Menschen gab es Brüche. Meine Erfahrungen in der Grundschule zeigen, dass bereits in der 1. Klasse die Entwicklungsunterschiede riesig sind. Also hat der Bereich Frühkindliche Bildung einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Bildungsentwicklung der Kinder. Genau in diesem Bereich muss und kann die Kommune ansetzen, denn hier liegen die Handlungs- und Entscheidungskompetenzen einer Stadt.

Leitlinie 1 besagt, die Menschen in allen Bildungsphasen zu fördern und zu stärken und Leitlinie 2 betont die Chancengleichheit, um Unterschiede anzuerkennen und die Vielfalt zu stärken.

Wie aber soll die Chancengleichheit gewahrt werden, wenn nicht alle Kinder einen Krippenplatz bekommen können, weil das Angebot noch zu gering ist.

Genau an dieser Stelle gibt es Abbrüche in Bildungsbiografien, sowohl bei den Kindern, als auch bei den Eltern. Hier ist einer der wichtigsten Ansätze für die Kommune.

Auch Leitlinie 3 fordert, Bildungszugänge zu schaffen und Bildungsübergänge zu sichern, unabhängig von sozialräumlichen Besonderheiten.

Hier gibt es ebenfalls in Leipzig großen Handlungsbedarf, denn es ist von entscheidender Bedeutung, ob man in Grünau oder im Osten der Stadt lebt oder in der Südvorstadt und Schleußig.

Das allein zeigen die Übertrittsquoten für das Gymnasium, die in sozialräumlich weniger entwickelten Gebieten bei unter 40% liegen oder bei über 60% in einem entwickelten Stadtteil. Hier muss die Stadt durch gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Leitlinie 4 fordert dazu auf, vielfältige Bildungsformen und Lernorte zu nutzen. Einen wichtigen Einfluss auf die Entwicklung von Menschen haben ihre Interessen, denn Bildung aus eigenem Antrieb findet immer dann statt, wenn man für ein Thema ein besonders Interesse zeigt. Deshalb sind Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen besonders für die individuelle Weiterentwicklung und für die soziale Bildung und Bindung so wichtig. Hier gilt es, dass die vielfältigen Facetten der Bildungslandschaft für alle Bürger wahrnehmbar sind und somit genutzt werden.

Familien müssen – so Leitlinie 5 – als Bildungspartner mehr wertgeschätzt werden. Die Familie ist der erste Bildungsort. Die Rolle und die Verantwortung der Eltern muss gestärkt werden. Gute Ansätze sind dafür die in Kindertagesstätten eingerichteten Kinder- und Familienzentren. Diese sollten weiter ausgebaut und auch an Schulen etabliert werden. Die Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern muss gestärkt, aber auch konsequent eingefordert werden.

Bildung muss kommunalpolitische Kernaufgabe sein – wie Leitlinie 6 es beschreibt.

Nur gebildete Menschen sind zu aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft befähigt und können sich an den demokratischen Gestaltungsprozessen beteiligen.

Deshalb muss Bildung von allen, der Kommune mit allen Bildungsakteuren gemeinsam verantwortet werden. Die Leitlinie 7 beschwört das gemeinschaftliche Handeln und ressortübergreifendes Denken. In diesem Bereich muss die Stadtverwaltung auch noch einiges lernen.

Die Bildungspolitischen Leitlinien werden von der SPD- Fraktion unterstützt.

Die wichtigsten Aufgaben, die sich daraus ergeben, sind unserer Meinung nach:

  1. Die Schaffung ausreichender Betreuungskapazitäten für Kindergarten und Krippe, damit am Anfang des Bildungsweges Chancengleichheit gewahrt wird.
  2. Die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, um die Leipziger Schullandschaft zukunftsfähig zu gestalten.
  3. Die Entwicklung neuer Konzepte, um die Anzahl der jungen Menschen zu reduzieren, die die Schule ohne Abschluss verlassen.

Die Umsetzung der Bildungspolitischen Leitlinien ist ein weiterer Schritt für Leipzig, sich den Herausforderungen einer modernen, zukunftsorientierten und sozialen Stadt zu stellen.

Viele Ressourcen werden in diesen Bereich fließen müssen.

Mit einem Zitat von John F. Kennedy möchte ich meinen Redebeitrag beenden:

Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung-

keine Bildung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes formuliert ein anspruchvolles Ziel – die Senkung der pro Kopf Verschuldung bis 2020 auf unter 1000 Euro sowie die vollständige Entschuldung in 25 Jahren. Realisiert werden soll dies mit einer jährlichen Nettokredittilgung von 30 Mio. Euro im Jahr.

 

Mag man vielleicht über den Sinn oder Unsinn des Ziels einer schuldenfreien Stadt in 25 Jahren streiten. Fakt ist, unser derzeitiger Schuldenstand ist noch viel zu hoch und so eine formulierte Selbstverpflichtung der Politik und der Verwaltung (mehr ist diese Vorlage nicht) diszipliniert beim Geldausgeben ungemein.

 

Schulden machen ist ein süßes Gift, man kann sich Wünsche erfüllen ohne jemandem weh zu tun. Das böse Erwachen kommt meist erst viel später. Im Moment zahlen wir jedes Jahr ca. 80 Mio. Euro für Zins und Tilgung an die Bank. An die Bank? Wenn man bedenkt, dass sich lt. OECD-Studie vom Februar 2011 80 Prozent des Nettogeldvermögens bei 20 Prozent der Bürger befindet und an diese zahlen wir ja im eigentlichen Sinne die Zinsen, dann beschleunigt Schuldenmachen die Umverteilung von unten nach oben erheblich.

 

Doch Schuldenabbau darf nicht zum bloßen Fetisch verkommen, wie es der Freistaat Sachsen leider zu lange praktiziert hat. Schuldenabbau muss mit Augenmaß und klaren Zielvorstellungen erfolgen und entsprechend an die jeweiligen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden, wie es unser Ergänzungsantrag fordert.

Im Übrigen hat jedes gesunde Unternehmen in der Regel auch Schulden. Man investiert in neue Maschinen und refinanziert mit den eintretenden Kosteneinsparungen die aufgenommenen Kredite. Und aus städtischer Sicht? Kaputte Schulen, Straßen oder Kindertagesstätten sind genauso eine schwere Hypothek für künftige Generationen wie Bankverbindlichkeiten. Am Ende muss immer das gesamtstädtische Vermögen im Blick behalten werden. Wichtige und notwendige Investitionen, wie in Schulen, die durch das Schulbauprogramm mit 40 Prozent gefördert werden, tragen somit auch zum Schuldenabbau gegenüber künftigen Generationen bei.

 

Die Leipziger SPD-Fraktion wird daher die Vorlage unterstützen, bittet um Zustimmung zu den Ergänzungsvorschlägen und wird sich weiterhin für eine hohe Investitionsquote sowie für einen Schuldenabbau mit Augenmaß einsetzen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erstellt eine eigene Schulhausbaurichtlinie, inklusive eines Musterraumprogramms unter Einbeziehung der sächsischen Schulhausbaurichtlinie.
Die Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist ab Beschlussdatum bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Leipzig zu berücksichtigen.
Dem Schulträger dient das Musterraumprogramm außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen, der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs, sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten.
Bei der Erarbeitung der Leipziger Schulhausbaurichtlinie ist die AG Schulnetzplanung mit einzubeziehen.

Begründung:
Leipzig steht vor einer umfangreichen Anzahl an Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen.
Das Musterraumprogramm soll, sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte sichern. Die generelle Anwendung des Musterraumprogramms hilft auch Planungszeiten zu verkürzen.
An modernen Schulen kommen, neben den Raumanforderungen für die Ganztagsangebote, auch Vorgaben für den inklusiven Unterricht hinzu.
Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist außerdem in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Informationsvorlage mit folgenden Daten:

a. Wie viele Erzieherinnen/Erzieher der kommunalen Kindertageseinrichtungen werden in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen?

b. Wie setzt sich die derzeitige Altersstruktur bei den derzeit in kommunalen Kindertagesstätten beschäftigten Erzieherinnen/Erziehern zusammen?

c. Wie viele Stellen als Erzieher/Erzieherinnen plant die Stadt in den nächsten fünf Jahren einzustellen?

2. Aufbauend auf der Analyse der Informationsvorlage wird ein Personalentwicklungskonzept für die langfristige Sicherung des Personals in städtischen Kindertagesstätten von der Stadtverwaltung erarbeitet. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, verstärkt Praktika bei der Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin und Anstellungen als Sozialassistent/Sozialassistentin bei berufsbegleitender Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin in der Stadtverwaltung anzubieten. Hierzu ist bis spätestens zur Ausgabe der Vorlage „Planung der Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2013/2014“ von der Verwaltung Stellung zu nehmen.

Begründung:
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten steigt Jahr um Jahr. Mehr zu betreuende Kinder bedeuten auch, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt werden. Die Stadt Leipzig hat sich richtigerweise dazu entschlossen, den Ausbau an Kindertagesstätten hoch zu priorisieren und den Anteil an kommunalen Einrichtungen bei 25 Prozent zu halten. Dies bedeutet, dass die Stadt neue kommunale Einrichtungen ans Netz geben muss und hierfür zusätzliches Personal braucht. Zudem werden in den nächsten Jahren einige Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen.
Daher beauftragen wir die Stadt zu prüfen, Erzieherinnen und Erzieher durch ein gesteigertes Angebot an Praktika bei der Vollzeitausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin und Anstellungen als Sozialassistent/Sozialassistentin bei berufsbegleitender Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin stärker an die Stadt als Arbeitgeber zu binden.
Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet, die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung, indem auch in neuen modernen Ausbildungsberufen und Studienrichtungen ausgebildet wird. Zudem werden, neben der konkreten Stellensituation und den damit verbundenen Anforderungen, auch Arbeitsdichte/Arbeitsbelastung, Krankenstand der Bediensteten sowie strategische und operative Ziele der Stadt Leipzig berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen), die derzeitigen Leasingverträge zu analysieren.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeitigen Leasingverträge für die Kopiergeräte an den Schulen synchronisiert und durch neue Verträge abgelöst werden sollten, um die Kosten für die Kopien zu senken. Die Ausschreibungen sollten möglichst zu großen Losen zusammengefasst werden.
3. Es wird weiterhin geprüft, ob die zentrale Beschaffung von Papier, Toner und weiteren Büromaterial zu weiteren Einsparungen führen kann.

Begründung:
Das Urteil des OVG Bautzen besagt, dass der Schulträger keinen Anspruch auf Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern hat. Die Stadt Leipzig muss diese Kosten übernehmen. Im Rahmen der Neuordnung sollte die Stadt alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen.

Beschlussvorschlag:
1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter aktiver Beteiligung der Bürgerschaft werden zeitnah die Stadtratsgremien mit dem in Erarbeitung befindlichen Vorentwurf des Bebauungsplanes befasst. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Gleichzeitig soll der Denkmalwettbewerb, der wesentlichen Einfluss auf die Platzgestaltung nehmen wird, durch den Stadtrat abgeschlossen werden.

2. Für das gesamte Rahmenplangebiet ist vor der Ausschreibung der Teilflächen ein Einzelhandelsgutachten mit Angaben zur Größe der Einzelhandelssortimentsflächen der Baufelder unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft zum Stadtzentrum (A-Zentrum) zu erstellen. Mit den Händlern von Frischwaren, die derzeit ihre Waren in der Innenstadt verkaufen, ist der Bedarf an Verkaufsfläche in einer Markthalle auf dem Areal außerhalb der Innenstadt zu ermitteln.

3. Neben dem Kaufpreisangebot ist ein entsprechendes nachhaltiges Nutzungskonzept für das jeweilige Baufeld maßgebend für die Zuschlagserteilung.

Begründung:
Das Gesamtareal des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Peterssteinweg und Grünewaldstraße ist eine der wenigen Reserveflächen für eine größere Bebauung angrenzend an das Stadtzentrum. Für die Nutzung und Gestaltung der zu bildenden Baufelder müssen deshalb die gleichen Ansprüche wie für andere Bauvorhaben in innerstädtischer Lage gelten. 

Infolge der Totalzerstörung des östlich an den Wilhelm-Leuschner-Platz angrenzenden Bereiches und großflächige Zerstörungen in den angrenzenden Stadtquartieren haben sich nach dem 2. Weltkrieg neue städtebaulichen Strukturen in zeitgemäßer Architektur mit großzügigen Freiräumen entwickelt. Deshalb müssen für die Bereiche östlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes adäquate städtebauliche Lösungen und Nutzungen in Art und Größe gefunden werden, die nicht in Konkurrenz zum A-Zentrum Stadtzentrum stehen.
Die entstehenden Baufelder mit einer Markthalle im mittleren Baufeld müssen nach Art und Maß der baulichen Nutzung Bezug auf städtebauliche Rahmenbedingungen, sowie den neu entstandenen Sichtachsen in der Umgebung nehmen. Bei einer von einem Kaufinteressenten gewünschten Einzelhandelsfläche von über 6000 m² außerhalb des angrenzenden A-Zentrums, ist ein Einzelhandelsgutachten zu Größe und Umfang der innenstadtrelevanten Warensortimente für die Baufelder des B-Plangebiets unverzichtbar.