Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD-Fraktion hat sich mit dem vorliegenden Antrag sehr intensiv beschäftigt, weil es auch bei uns Stimmen gibt, die für ein Verbot sind. Aus ökologischen Gesichtspunkten halten wir sowohl gas- als auch elektrisch betriebene Wärmestrahler für sehr problematisch. Vor einem Verbot müssen wir uns jedoch auch mit den Folgen für die Stadt beschäftigen. Hierzu gehört das Flair ganzer Straßen und Stadtteile, die durch eine lebendige Kneipenlandschaft belebt werden. Hinzu kommen gastronomische Einrichtungen, die vor Ort die Lebensqualität erhöhen. Neben der Erhöhung der Lebensqualität für die Leipziger Bevölkerung tragen insbesondere Kneipenmeilen auch zur Attraktivität unserer Stadt für Touristinnen und Touristen bei, stärken unsere Wirtschaftskraft und schaffen Arbeitsplätze.

Wir können nicht einschätzen wie sich ein Verbot von Wärmestrahlern auf die Umsatzsituation der Gastronomen auswirkt und wollen nicht für ein Kneipensterben verantwortlich sein. Statt eines Verbots setzen wir daher, wie vom Interessenverband der Gastronomen angeboten, auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Leipziger Gastronomen. Eine Selbstverpflichtung, die gemeinsam mit den Gastronomen ausgearbeitet wird, ist letztendlich auch eine Art von Bürgerbeteiligung, schließlich sind auch die Gastronomen und deren Mitarbeiter Leipziger. Die Selbstverpflichtung sollte neben Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Baumpflanzungen, auch Regeln zum Betrieb der Wärmestrahler enthalten, so dass ein Leerlauf von Wärmestrahlern vermieden wird. Auf diesem Weg kann ein Kompromiss im Interesse der Umwelt und der Gastronomen, sowie deren Gäste erzielt werden.

Nur wenn die Selbstverpflichtung scheitert, sollte über härtere Maßnahmen nachgedacht werden. Diese sollten aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nicht auf ein Verbot hinauslaufen. Vielmehr könnte ein finanzieller Anreiz zum sparsameren Einsatz der Wärmestrahler gesetzt werden, indem die Sondernutzungssatzung um einen gebührenpflichtigen Tatbestand für Wärmestrahler ergänzt wird.
Wir bitten daher, den Antrag der Linken abzulehnen und um Zustimmung für unseren Antrag. Statt auf Konfrontation sollten wir auf Kooperation mit den Leipziger Gastronomen setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende 3. Quartal 2012 in Zusammenarbeit mit der DEHOGA und den Leipziger Gastronomen eine Selbstverpflichtungserklärung für die gewerbliche Verwendung von Wärmestrahlern. Diese sollte mindestens die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. Baumpflanzungen im Rahmen „Eine Baumstarke Stadt) und Regelungen zu Nutzung (z.B. Betrieb nur dann wenn auch Gäste anwesend) für gewerblich betriebene Wärmestrahler enthalten.
2. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze durch eine entsprechende Ergänzung der Sondernutzungssatzung als gebührenpflichtiger Tatbestand herangezogen werden kann. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, ob die dadurch erzielten Einnahmen zweckgebunden für Projekte des Klima- und Umweltschutzes verwendet werden können.

Begründung:
In der bisherigen Diskussion zu o.g. Antrag zeigte sich ein uneinheitliches Bild zwischen Befürwortern und Gegnern eines Verbotes von Wärmestrahlern für Freisitze. Ein generelles Verbot wird von der Mehrheit der damit befassten Ausschussmitglieder jedoch abgelehnt. Zudem hat die DEHOGA als Interessenvertreter der gastronomischen Betriebe sich bereiterklärt, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Bevor ein Verbot oder andere Art der Regulierung vollzogen wird, sollte den Gastronomen die Chance gegeben werden, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, kann mit der Aufnahme des Betriebes von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze als gebührenpflichtigen Tatbestand in der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig eine Regelung gefunden werden, die einen finanziellen Anreiz für einen sparsameren Einsatz solcher Wärmestrahler darstellt. Es wäre wünschenswert, dass die ggf. entsprechenden Einnahmen der Stadt nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern dass damit zielgerichtete Klima- und Umweltschutzprojekte gefördert werden können.

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Clusterstrategie der Stadt Leipzig hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, von der Verwaltung ein Konzept zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung einzufordern. Zu dessen Umsetzung wird es Überlegungen zu den Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltung geben müssen, sowie eine Bestandsaufnahme entsprechend dieser Kriterien. Ein Ansatzpunkt können dabei die Prüfbestimmungen zum „Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“  der gleichnamigen Gütegemeinschaft sein. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit Bitte um schriftliche Beantwortung nachfolgende Fragen. Alle abgefragten Daten sollen sich dabei auf das Jahr 2011 beziehen.

1. Bei welchen Ämtern und inwieweit ist eine Eingangsbestätigung von Anfragen, Anträgen u.ä. der Stadt Leipzig an Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) üblich? Wie lange dauern diese in welchen Ämtern durchschnittlich und gibt es darüber Dokumentations- und Kontrollsysteme? Wo und in welchem Umfang benennen die Eingangsbestätigungen gleichzeitig den Ansprechpartner, seine Kommunikationsdaten und die Zeiten seiner Erreichbarkeit?  Welche Ämter haben hierzu in welcher öffentlichen Form Leistungsversprechen abgegeben? Wo gibt es entsprechende interne Handlungsanweisungen?

2. Wie lange dauern bei welchen Ämtern und welchen mittelstandsrelevanten Verwaltungsverfahren die ersten Rückmeldungen und Informationen durch den Ansprechpartner zu gültigen Anträgen im Durchschnitt? Inwieweit enthalten diese ersten Rückmeldungen eine vollständige Übersicht noch fehlender Unterlagen, Tatbestände die zu „Auszeiten“ bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. fehlende Rechtskraft von Bebauungsplänen, fehlende Erschließung, fehlende Baulasten etc.) führen können,  einen Zeitplan des weiteren Vorgehens und eine Zusicherung der umgehenden Mitteilung bei Abweichungen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

3. Welche Ämter machen in welcher öffentlichen Form das Angebot an KMU, innerhalb welcher Frist einen Besprechungstermin vor Ort durchzuführen?

4. Wie lang ist im Durchschnitt die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren bei gewerblichen Bauten (vom Vorliegen des vollständigen Antrags bis zur Erteilung des Bescheids, ohne „Auszeiten“ gemäß Frage 2)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

5. Wie lange ist im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung eines KMU als Auftragnehmer der Stadt und der Rechnungsbegleichung durch Abgang dieses Betrags von einem Konto der Stadt (nur Rechnungen ohne längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage, ohne strittige Rechnungen und ohne Sondereffekte durch NKF-Umstellung)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

6. Wie lange dauert bei welchen Ämtern die qualifizierte Reaktion auf Beschwerden von KMU (ohne allgemeine politische Kritik, politische Eingaben und Beschwerden im Bezug auf andere Institutionen)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

7. Wie lange dauert im Durchschnitt die qualifizierte Reaktion auf Flächenanfragen durch KMU (konkrete Benennung von Grundstücksgröße und Nutzungsart vorausgesetzt)? Inwieweit enthalten die Reaktionen die genaue Beschreibung der Lage der Fläche im Stadtgebiet, eine Beschreibung der Verkehrsanbindungen, die verfügbare Fläche insgesamt, die Variabilität des Flächenzuschnitts, einen Preis, Angaben zur Erschließung und den Erschließungskosten, sowie Angaben zur Planungs- und Baurechtssituationen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

8. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten nach Vorliegen eines vollständigen prüffähigen Antrags?

9. Wie hoch ist die Verlässlichkeit der Baugenehmigungen der Stadt Leipzig, gemessen als Anteil der erfolgreichen Widersprüche und erfolgreichen Klagen Dritter an der Gesamtzahl der Baugenehmigungen gemäß Frage 4?

10. Welche Ämter haben in welcher öffentlichen Form ein Leistungsversprechen bezüglich der Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails von KMU abgegeben? Wo gibt es interne Handlungsanweisungen mit welchen Inhalten bezüglich der Reaktionszeit?

11. Welche Ämter führen in welchen Intervallen Kundenzufriedenheitsanalysen in Bezug auf KMU durch, bzw. geben die Möglichkeit zur kontinuierlichen Leistungsbewertung? Welche inhaltlichen Aspekte werden dabei insbesondere abgefragt? Wie werden diese Analysen und Befragungen zur Leistungsverbesserung der Verwaltung genutzt?

12. Hat die Stadtverwaltung Leipzig bisher selber weitere Kriterien zur Prüfung und Sicherung ihrer Wirtschafts- bzw. Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Die Versorgung mit schnellen Breitbandinternetverbindungen (ab 6 Mbit/sek.) ist noch nicht in allen Teilen der Stadt gegeben, obwohl es von regionalen Unternehmen als eines der Top-Themen benannt wurde. Speziell im Südwesten, Südosten, Nordwesten, Westen und Osten der Stadt besteht hier teilweise enormer Nachholbedarf.

Aus diesem Grund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau des Breitbandnetzes?
a. Welche Gebiete wurden in den letzten Jahren angeschlossen?
b. Wo gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung noch Nachholbedarf?

2. Was hat die Verwaltung unternommen und was wird die Verwaltung weiterhin unternehmen, um den Ausbau zu forcieren? Steht die Stadtverwaltung diesbezüglich beispielsweise mit Netzbetreibern sowie Bund und Land in Verhandlungen, um im Bereich der Versorgung mit schnellem Internet deutliche Verbesserungen zu erreichen?
3. Inwiefern gibt es bzgl. des Netzausbaus in Leipzig Kontakt zu ansässigen Institutionen und Initiativen wie dem Institut für Informatik der Universität Leipzig, der SLM, dem Verein Medienstadt Leipzig, dem Leipziger Bürgergespräch „Netzausbau Leipzig – Stand und Perspektiven“ und dem Leipziger Informatik-Verbund, um eine kommunale Handlungsstrategie im Bereich des Netzausbaus zu entwickeln.

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich eine mangelnde Breitbandversorgung auf die Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und wirtschaftliche Aktivitäten auswirken?
a. Wenn ja, welche sind es?

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Fachplan für soziale Infrastruktur und Flächenentwicklung sowie Flächenvorhaltung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Grundstückszuschnitte. Mit einzubeziehen sind außerdem die Flächenreserven von städtischen Unternehmen, insbesondere der LVV und der LWB.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen, Wohnungsbau aber auch für Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen.
Für eine wirtschaftlich solide Kostenplanung, zum Beispiel für neue Schulgebäude, ist von besonderer Bedeutung eine günstige Verkehrslage der Grundstücke (für Grundschulen kommt hinzu das diese wohnortnah sein müssen), geeignete Grundstückszuschnitte, die Kenntnis über eventuell anfallende Mehrkosten durch den Baugrund und andere spezifische Kosten, wie Mehrkosten durch die Erschließung der Flächen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Tel: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Plan für strategische Gewerbeflächenentwicklung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die Grundstückszuschnitte, die Möglichkeit der Schaffung von Ausgleichsflächen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen.
Es ist wichtig das gegenwärtig gute Angebot an Gewerbeflächen auch für die Zukunft zu erhalten, da ansonsten zukünftig weniger Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, weniger Wirtschaftswachstum, weniger Arbeitsplätze und weniger Wachstum der Steuereinnahmen drohen.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Tel: 01577-2537393)

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorlage „3. Altenhilfeplan“ und auf den Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ des Seniorenbeirats.
Was lange währt, wird (hoffentlich) gut. Heute wird der 3. Altenhilfeplan diskutiert und votiert. Allerdings sollte er dem Stadtrat bereits vor über  einem Jahr vorgelegt werden. Dies hat seine Gründe, auf die ich noch näher eingehen werde.

Altenhilfe ist nach SGB XI und XII im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine Pflichtaufgabe der Stadt. Auf Grund des demografischen Wandels, der Anteil älterer Menschen  wird immer größer, ist eine qualitative und quantitative Veränderung unbedingt notwendig.

Auf die einzelnen Punkte des 3. Altenhilfeplanes (z.B. Demografische Daten, Soziale Sicherung, Wohnen usw.) soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Wichtiger sind zwei wesentliche Ergänzungen, die neu hinzugekommen sind und in den Altenhilfeplan mit eingearbeitet wurden.

Das betrifft erstens die Erarbeitung von seniorenpolitischen Leitlinien, die auf einem Antrag der SPD-Fraktion beruhen (A 493/10). Es war an der Zeit, wichtige Kernpunkte zu formulieren, die einen roten Faden für die seniorenpolitischen Handlungsfelder bilden. Die Leitlinien wurden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat erarbeitet. Sie sind auf den Seiten 17 bis 22 der Vorlage zu finden.

Die zweite Ergänzung floss in den Maßnahmeplan ein. Ausgangspunkt war der Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“. Dieser Antrag, der heute auch zur Beschlussfassung vorliegt, war der erste Antrag den der Seniorenbeirat gestellt hat. Er wurde von Mitgliedern des Beirates erarbeitet, zu den Sitzungen diskutiert,  abschließend einstimmig votiert. Ziel des Antrages ist die Schaffung von Seniorenbüros in allen Stadtbezirken.  Leipzig hat auf diesem Gebiet noch großen Nachholbedarf. Andere Städte, z.B. Dresden und Hannover, haben bereits flächendeckend Seniorenbüros eingerichtet. Die Verwaltung erarbeitete einen Alternativvorschlag, der als Modellprojekt die Einrichtung eines Seniorenbüros in Grünau vorsieht und, nach sicherlich positiver Evaluierung, die Schaffung weiterer Büros plant. Der Seniorenbeirat ist der Auffassung, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Auch die Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte und der FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule votierten diesen Antrag positiv im Sinne des Verwaltungsstandpunktes. Das Büro arbeitet erfreulicher Weise bereits in Grünau. Problematisch gesehen wird aber durch den Seniorenbeirat, dass hier bei dieser hochsensiblen und verantwortungsvollen Aufgabe zwei Mitarbeiterinnen in Form von Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, die nach Entgeltvariante bezahlt werden und deren Arbeitsverhältnis vermutlich nach acht Monaten endet, da es nur für diesen Zeitraum genehmigt wurde. An dieser Stelle wären fach- und sachkundige Sozialarbeiter die richtigen Personen gewesen. Deshalb ist es sinnvoll, die jetzigen Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.

Zusammengefasst kann gesagt werden, der 3. Altenhilfeplan ist ein weiterer Meilenstein einer altenfreundlichen Stadtpolitik, wobei man die kritischen Bemerkungen zum Seniorenbüro in Grünau beachten sollte.
Auch ist es nichts Neues, und dem demografischen Wandel geschuldet, das der Anteil alter und gebrechlicher Menschen in unserer Stadt steigen wird. Deshalb wird es nötig sein, den Haushalt jedes Jahr kritisch zu hinterfragen, ob für die geplanten Maßnahmen auch genügend finanzielle Mittel eingestellt sind. Und weil wir gerade beim Geld sind, für die Vereine, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit um ältere Menschen kümmern, „wird die Luft immer dünner“ da viele AGH-Maßnahmen weggebrochen sind und noch wegbrechen werden. Hier ist sehr großer Handlungsbedarf vorhanden.

Auch das sei noch angemerkt: der Seniorenbeirat leistet einen entscheidenden Anteil an Zu- und Vorarbeit für wichtige Vorhaben der Stadtverwaltung und ist als Multiplikator unverzichtbar. Viele Ämter wissen das, aber die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Seniorenbeirat kann noch verbessert werden.
Schon unsere Vorfahren wussten die Weisheit des Alters zu schätzen, darauf sollte nicht verzichtet werden.

Natürlich wird die SPD-Fraktion dieser wichtigen Vorlage und dem Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ zustimmen.