Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen
Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.

6. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Begründung:

Zu Beschlusspunkt 5: Aktuell wird der Radverkehr entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße auf dem Gehweg entlang geführt. Im geplanten Vorhaben sind an der Front Richtung Karl-Liebknechtstraße mehrere Ladenlokale mit Ein- und Ausgang Richtung Gehweg geplant. Der ohnehin knappe Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer wird sich dadurch weiter verknappen und es kommt zu einer verstärkten Nutzungskonkurrenz.

Zu Beschlusspunkt 6: Im Vorhaben sind momentan lediglich 26 Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Schon heute ist jedoch zu beobachten, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen mit dem Fahrrad einzukaufen. Aktuell führt dies dazu, dass häufig die Baumscheiben als Stellplätze benutzt werden. Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber dem Investor für mehr Anlehnbügel einsetzen. Gegebenenfalls können dies entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen den Baumscheiben angeordnet werden.

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ablauf des 2. Quartals 2012 einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen, der die PUUL in ihrer Finanzierungskonstruktion auf wirtschaftlich solide Füße stellt, d.h. im Einzelnen die folgenden Kriterien erfüllt:

1. Der Gesellschaftsvertrag wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Leipzig der PUUL die Deckung der anteiligen Gemeinkosten der Gesellschaft aus der Durchführung von Arbeits- und Beschäftigungsförderungsprogrammen garantiert, sofern dies nicht durch die Programme selbst oder durch ein positives Ergebnis des Vorjahres gedeckt ist. Die einschlägigen Förderbedingungen sind dabei zu berücksichtigen, d. h. die Finanzierungsgarantie ist förderunschädlich zu halten. Zudem wird die Einführung einer erfolgsabhängigen Bezahlung für die Geschäftsführung der PUUL GmbH geprüft.

2. Die Stadt Leipzig richtet einen vorsorglichen Haushaltsposten hierfür ein.

3. Die Finanzierungsgarantie des Gesellschafters hat ohne wettbewerbsverzerrende Wirkung auf das Drittgeschäft am Markt zu erfolgen. Ist dies nach objektiven Kriterien (z.B. EU-Recht) nicht möglich, werden Drittgeschäft und die Durchführung öffentlicher Förderprogramme gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt.

Begründung:

Das Geschäft der PUUL setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:

A) als Wirtschaftsförderinstrument (entsprechend Eigentümerziel 1) im Bereich der Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung im freien Markt, als ein Akteur unter verschiedenen anderen öffentlichen und privaten Vermittlungsagenturen („Drittgeschäft“),

B) als Instrument der Beschäftigungspolitik (entsprechend Eigentümerziel 2) in der Durchführung von verschiedenen Arbeitsmarkt- und Arbeitsförderprogrammen mit Finanzierung durch Bundes- oder Landesprogramme.

Die öffentlichen Förderprogramme finanzieren in der Regel die detailliert abzurechnenden direkten Kosten der Programmdurchführung, die Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter und deren unmittelbare Sachkosten, nicht jedoch die Gemeinkosten, hier der PUUL. Folglich muss das Drittgeschäft der PUUL (aktuell 4 Mitarbeiter) die Gemeinkosten der gesamten Gesellschaft erwirtschaften, also auch den Anteil der Arbeitsförderprogramme (aktuell 10 Mitarbeiter) mitfinanzieren, was nur bei optimalem Geschäftsverlauf und niemals als Regelfall zu erwarten ist (Konflikt mit Eigentümerziel 3).

– Neufassung vom 25.04.2012 –

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erstellt bis Ende 2013 einen Kulturwirtschaftsbericht für seine kulturellen Eigenbetriebe.
 
Begründung:

Das Standortimage Leipzigs ist durch seine reiche und vielfältige Kultur geprägt.
Der Eigenwert von Kunst, Kultur und kulturellem Lernen hat in dieser Stadt eine herausragende gesellschaftliche und politische Bedeutung und bildet das Fundament seiner Kulturpolitik.

Kulturpolitik heute hat sich verändernde Kommunikations- und Mobilitätsverhältnisse widerzuspiegeln, umliegende Räume zu bedenken, den  demografischen Faktor zu berücksichtigen und Antworten auf den medialen Wandel zu formulieren!

Kunst und Kultur haben über ihren Eigenwert hinaus aber auch eine wirtschaftliche Relevanz. Diese zu quantifizieren (Stichwort: Umweg-Rentabilität) ist Ansinnen dieses Antrags.

Die Diskussionen um strukturelle Veränderungen der Leipziger Kulturlandschaft haben – unterschiedlich motiviert – längst begonnen. Erste Vorschläge verschiedener Ratsfraktionen liegen vor. Der Respekt und die Wertschätzung vor dem übernommenen kulturellen Erbe und den Ergebnissen gegenwärtiger Arbeit in den Eigenbetrieben gebietet höchste Sorgfalt vor eingreifenden Entscheidungen. Strukturveränderungen können nicht „zerstörungsfrei“ getestet werden. „Läuft der Test ab, ist das Zerstörte nicht zurückzubringen.“ (Prof. U. Blum – IWH)

Die SPD-Fraktion regt an, dass sich das federführende Dezernat für diese Arbeit um geeignete Partner aus dem universitären Umfeld bemüht, und z.B. eine Masterarbeit/Dissertation beauftragt.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Damit keine Irritationen aufkommen – gleich am Anfang, der begrenzten Redezeit wegen, ein Hinweis worüber ich nicht reden werde: über Bilanzverschiebungen bei SWL und LVV, über Buchwerte und Nettobilanzverbindlichkeiten über Defizite bei der Umsetzung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages und auch nicht über technische Details wie smart meter oder Breitbandverbindungen. Und ich werde hier auch nicht den besseren Kaufmann oder Geschäftsführer und auch nicht den besseren Strategen bei der Entwicklung von Zukunftsfeldern im Gasmarkt oder bei erneuerbaren Energien abgeben. Ich würde mich an dieser Stelle da etwas überschätzen.

Stattdessen werde ich, wie schon so oft bei dieser Thematik, an dieser Stelle von meiner und von unserer Verantwortung als Stadtrat sprechen.
Es geht gerade bei der heute aufgerufenen Beschlussfassung um die legitimen Interessen und Interessenslagen der gesamten Stadt Leipzig, ich betone von der gesamten Stadt Leipzig, und nicht um die Verteidigung von Partikularinteressen von direkt oder indirekt unmittelbar betroffenen Unternehmensteilen und deren Mitarbeitern, auch wenn gerade dieser Aspekt einer besonderen Würdigung bedarf – und es geht schon gar nicht um die Durchsetzung von Parteiinteressen.
Sachwalter und Hüter der Querschnittsinteressen der Bevölkerung unserer Stadt ist nun mal der Stadtrat und so müssen wir uns auch verstehen und entsprechend handeln.
Wir haben die Verantwortung für die Stadt und auch für das uns geliehene Mandat als Stadtrat.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Interessante an der heutigen Konstellation ist, dass wir Alternativen haben. Wir hatten diese Wahl seit spätestens 2008 mehrmals. Aber heute deutlich fokussierter.
Wir haben die Wahl zwischen einem mutigen aber nicht schmerzfreien Schritt der Zustimmung unter Gesamtwürdigung des Zusammenhangs aller 6 Beschlussteile, hier sollten die Chancen überwiegen, und einem quälenden Prozess des „weiter so“ und des Wegstehlens aus der Verantwortung.

Aus den unterschiedlichsten Gründen sind die Finanzkonstruktionen in der LVV und zwischen Stadt und LVV aus dem Gleichgewicht geraden. Wir haben eine Unwucht und dem Kentern  müssen wir entgegen steuern. Ursache sind aus meiner Sicht nicht vordergründig die Engagements der LVV bei VNG oder EEX, nicht die Kreditverpflichtungen aus dem Rückkauf von 40 Prozent SWL-Anteilen 2003 und auch nicht unsere bisherigen Erwartungen aus dem Gesellschafterdarlehen. Ursache ist vor allem das zögerliche oder gar nicht Handeln des Rates und damit das Wegstehlen aus der Verantwortung seit dem Zeitpunkt, seit dem wir wissen, dass massive Problemlagen in der Finanzierungskraft der LVV vorliegen oder sich entwickeln. Seit 2008 und dann 2009, 2010 und 2011 setzte der Rat auf Durchwurschteln, die politischen Konstellationen gaben nicht mehr her.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin fest davon überzeugt, dass nur die komplette Umsetzung des Beschlussvorschlages, der in Teilen sogar ehrgeiziger sein könnte, eine Lösung bringt. Und dabei übernimmt die Stadt Leipzig einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierungslast zur Gesundung des LVV–Konzerns. Wer ist denn überhaupt die „Stadt Leipzig“, dieser Anonymus? Mir kommt es vor, als sei das bei einigen Kritikern der aufgezeigten Lösung, eine unheilige Allianz aus dem Oberbürgermeister, dem Kämmerer und der LVV-Geschäftsführung zum Nachteil von Unternehmensinteressen. Nein, die Stadt Leipzig sind vor allem 525.000 Menschen die in ihr leben, dazu gehören auch die Mitarbeiter im Konzern. Interessen dürfen hier nicht dividiert werden.

Und wenn wir heute nicht handeln, bedeutet das die Übernahme von Millionenforderungen in den Haushalt und damit massive Einschnitte bei den „freiwilligen Leistungen“ – die Zinsaufwendungen der LVV für das Delta beim Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag entsprechen übrigens fast genau den Kosten des Sozialtickets – zurückgehende Investitionen in der Stadt (Schulen, Kitas) und was genauso bedeutend ist, sind die Investitionen bei der LVV. Ich habe auch die Sorge, dass auch über den Umfang der Bestellung im ÖPNV gesprochen werden muss und auch „Heiterblick“ kann in Gefahr geraten. Warum? Weil es offensichtlich ist, dass die LVV Refinanzierungsprobleme hat. 
Wollen wir all diese Risiken billigend in Kauf nehmen?
Ich sage nein und fordere Sie deshalb auf, dieser Vorlage zuzustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Dass der Antrag „Ausgleichsflächen für Gewerbeansiedlung im Leipziger Norden“ parallel zum Bebauungsplan Nr. 383 „Industriegebiet östlich der Radefelder Allee“ bzw. zu dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag verabschiedet werden soll, ist ein glücklicher Zufall, der in den Ausschüssen zu einer sehr praxisnahen Diskussion geführt hat.

Insbesondere der Leipziger Norden nimmt gerade eine rasante wirtschaftliche Entwicklung, über die wir uns sehr freuen, da sie für Stadt und Region Leipzig zahlreiche Arbeitsplätze, Prosperität und Steuereinnahmen bedeutet. Die Konzentration der Ansiedlungen führt jedoch zwangläufig zu höheren Umweltbelastungen. Damit das Leben vor Ort attraktiv bleibt, müssen wir Anstrengungen unternehmen, um die Belastungen zum einen so gering wie möglich zu halten und zum anderen den Ausgleich so nah wie möglich an der Quelle der Belastung realisieren.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Stadtverwaltung sich die Herausforderung angenommen hat und an einer Lösung der Problematik der Knappheit von Ausgleichsflächen arbeitet. Zudem begrüßen wir, dass die Rücknahme von Baurechten, die über einen langen Zeitraum nicht genutzt wurden, geprüft wird. Auch die Einbeziehung von Brachflächen und eine evtl. Berücksichtigung von dauerhaft ungenutzten bzw. vernässten Kleingärten findet unsere Unterstützung.

Neben der Rücknahme von Baurechten muss jedoch auch geprüft werden, inwiefern Ausgleichsflächen im Leipziger Norden, die durch bisher nicht realisierte Bebauungspläne blockiert sind, wieder freigegeben werden können. Dies kann zum Beispiel durch einen Austausch von Ausgleichsflächen zwischen verschiedenen Bebauungsplänen geschehen. Unser Ziel muss es dabei sein, dass Ausgleichsmaßnahmen vor allem im Leipziger Norden kurzfristig realisiert werden. Darüber hinaus sollten Bebauungspläne zukünftig immer Öffnungsklauseln enthalten, die einen Austausch von Ausgleichsflächen unkompliziert möglich machen. Zur Standardprüfung sollte auch gehören, ob und gegebenenfalls wie sich eine Kombination von naturschutzrechtlichem Ausgleich und Lärmschutz realisieren lassen.

Die Schaffung eines Ausgleichspools, um eingriffsnah und flexibel auf die verschiedenen Ausgleichsanforderungen reagieren zu können, unterstützt die SPD-Fraktion ebenfalls, jedoch bitten wir darum, dass dieser nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Der Fachausschuss Umwelt und Ordnung sollte daher regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.
Besonders dem Leipziger Norden haben wir es zu verdanken, dass ganz Leipzig momentan eine wirtschaftliche Entwicklung nimmt, die deutschlandweit hervorzuheben ist. Damit der Leipziger Norden jedoch auch als Wohngegend attraktiv bleibt, sollten wir nichts unversucht lassen, Ausgleichmaßnahmen in eben diesen Gebieten zu realisieren. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Da die Diskussion um den Verbrauchermarkt bzw. das Einkaufszentrum Connewitz ein gutes Beispiel dafür ist, dass Bürgerbeteiligung funktioniert, möchte ich etwas weiter ausholen.
Bereits im Januar 2007, noch bevor die Vorlage zum Bebauungsplan „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ den Stadtrat erreicht hat, informierten besorgte Bürgerinnen und Bürger, hier vor allem die Interessengemeinschaft Connewitz, die Fraktionen über ihre Bedenken. Hauptkritikpunkt war der in den Planungen vorgesehene Abriss des leerstehenden Jugendstil-Wohnhauses Scheffelstraße 36. Stadträte unterschiedlicher Fraktionen wandten sich in der Folge mit der Bitte an die LWB, das Gebäude zu erhalten und gegebenenfalls zu verkaufen. Darüber hinaus wurde die TLG gebeten, in den weiteren Planungen auf diese Gebäude zu verzichten. Die LWB verkaufte das Haus, welches heute saniert sowie bewohnt ist,  und  die TLG verzichtete auf die Fläche in der Planung.

An dieser Stelle wäre die Geschichte zu Ende und der neue Markt würde bereits stehen. Durch einen Flächentausch mit der Stadt Leipzig ist die TLG jedoch an das Grundstück Kochstraße Ecke Scheffelstraße gekommen. Dieses wollte sie entwickeln, geplant war ein Einkaufszentrum mit knapp 4.500 m² Verkaufsfläche mitten in einem Wohngebiet. Gegen dieses Projekt regte sich vollkommen zu Recht erheblicher Widerstand. Es gab Bürgerforen, Telefonumfragen, Unterschriftensammlungen und Mediationsverfahren. Das Ergebnis: Die Planungen waren mit den Anwohnerinnen und Anwohner nicht umzusetzen, das Projekt wurde folglich beerdigt.

Heute sollen wir einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz verabschieden, der sich in den Planungen kaum von den eingangs erwähnten unterscheidet. Alles deutet darauf hin, dass der Bebauungsplan heute eine Mehrheit findet und mit evtl. kleineren Ergänzungen verabschiedet wird. Auch die Interessengemeinschaft Connewitz begleitet das Vorhaben positiv. Obwohl sich die SPD-Fraktion auch ein Projekt hätte vorstellen können, das sich eher an der Bebauung im Umfeld orientiert und energetisch effizienter ist, sehen wir in den aktuellen Planungen eine deutliche Aufwertung des Connewitzer Kreuzes im Vergleich zum Ist-Zustand. Zudem lässt die Bauweise darauf schließen, dass hier nicht für die Ewigkeit gebaut werden soll.
Wir beschränken uns daher auf kleinere Änderungswünsche. Hierzu gehört die Aufstockung der Fahrradstellplätze, die momentan geplanten 26 halten wir für zu niedrig. Diese lassen sich problemlos entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen den Baumscheiben anordnen. Zudem befürchten wir durch die Führung des Radverkehrs auf dem Fußweg ein erheblich steigendes Konfliktpotential, da auch die Läden entlang der Karl-Liebknecht-Straße ihren Eingang Richtung Fußweg haben. Die Radverkehrsführung muss daher überdacht werden.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, um das Beteiligungsverfahren einzuleiten und bittet auch um Ihre Zustimmung zu beiden Punkten unseres Änderungsantrags.

Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen des Deckensanierungsprogramms wird der Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße 2012 mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob Fördermittel für diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg eingeworben werden können.

Begründung:
Die Straßendeckschicht im Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße ist äußerst schadhaft, verbunden mit einer starken Lärmemission.
Mit Fertigstellung des City-Tunnels, also dem Wegfall des Bauverkehrs von und zur Station Bayrischer Platz sollte der Bereich ursprünglich saniert werden.
Durch die geplante Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg wird der Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße als Umleitungsstrecke ab Herbst 2013 für einen Großteil des Verkehrs benötigt. Daher ist eine neue Asphaltdecksicht, die den Zustand temporär verbessert, notwendig, bevor langfristig der grundhafte Straßenausbau vorbereitet wird.