Änderungsvorschlag:

Der Punkt 3.1 wird wie folgt geändert:

Über die Konzentration der drei Standorte in Grünau zu einem einzigen in Grünau-Mitte wird im Rahmen einer gesonderten Vorlage entschieden. Bis dahin bleibt der Status quo (drei Standorte) erhalten.

Begründung:

Die Verwaltung prüft und plant gegenwärtig die Konzentration der drei Grünauer Bibliotheksstandorte. Noch sind Standort, Anbindung, genaue Ausstattung und Investitionssummen ungewiss. Da es für den Status quo als auch für die Konzentration jeweils Vor- und Nachteile gibt, kann eine Entscheidung nur von den genauen Umständen abhängen. Eine Prüfung und Planung macht Sinn, ihre Ergebnisse sind jedoch noch nicht abschätzbar. Es muss ergebnisoffen geprüft werden. Eine Vorfestlegung des Stadtrates, unabhängig von der zukünftigen Vorlage, und damit ein „Entscheidungszwang“ des Stadtrates sind nicht sinnvoll und nicht notwendig.
 
Die LSB planen die intensive Kommunikation über die mögliche zukünftige Bibliotheksstruktur in Grünau mit den Bürgern vor Ort, z.B. im Rahmen eines Forums Grünau. Um die Meinungen und Positionen der Bürger ernst nehmen zu können, ist es nötig, ohne Vorfestlegungen in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Stadt manövriert sich ansonsten in eine vor Ort kritikwürdige Situation von Entscheidungsvorwegnahmen („das hat der Stadtrat bereits beschlossen“).

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

heute geben wir endlich den Startschuss für die weitere Entwicklung unseres Schulnetzes. Viel Zeit ist dabei ins Land gegangen, an einigen Stellen hat uns die Entwicklung bereits eingeholt, wie z. B. an der 5. Grundschule in Mitte.
Erst mit der Auflösung des Schulverwaltungsamtes und der Umsetzung des Amtsleiters, der die wachsenden Bedarfe zu spät erkannte, konnte die Schulentwicklungsplanung richtig durchstarten.

Durch die frühzeitige Einbindung von Stadträten, der Bildungsagentur und der Elternvertreter (denen wir sehr für ihre Arbeit, Zeit und Geduld danken) konnte nun die Arbeit unter Federführung des Amtes für Familie und Bildung richtig durchstarten. Nur durch diese Zusammenarbeit war es möglich, die nun vorliegende konsensfähige Entwicklungsplanung vorzulegen. Die Zusammenarbeit war geprägt von Vertrauen und Ehrlichkeit.
Wir wissen, dass unsere Arbeit jetzt erst richtig beginnt, denn die zu Grunde liegende Bevölkerungsprognose ist aus dem Jahr 2009. Die Schulentwicklungsplanung muss ständig weiterentwickelt werden, denn besonders die kleinräumlichen Prognosen für die Berechnung der Grundschulplätze sind besonders schwierig zu erstellen.

Der Hauptschwerpunk unserer Arbeit wird nun die Suche nach geeigneten Standorten für die neu zu eröffnenden Schulen sein. Die Priorität liegt dabei auf der Reaktivierung alter Schulgebäude. Dennoch wird es an einigen Stellen Neubauten geben.
Bei der Suche nach geeigneten Grundstücken ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt nötig. Ich begrüße ausdrücklich den Antrag der Linken, den Unterausschuss mit Mitarbeitern dieses Amtes zu bereichern.

Alle Ämter dieser Stadtverwaltung müssen nun endlich zur Kenntnis nehmen, wie wichtig die Suche nach geeigneten Grundstücken ist, wie schnell wir die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen und wie effektiv wir beim Bau sein müssen, um unser Schulnetz zukunftsfähig zu gestalten. Unverständlich sind für mich in diesem Zusammenhang Aussagen, dass bestimmte Grundstücke nur für Investoren zur Verfügung stehen.
Ist die Stadt Leipzig nicht auch ein Investor?
Ist ein attraktives, modernes Schulnetz nicht auch ein wichtiges Kriterium für Investoren?
Die Stadt Leipzig muss in den nächsten Jahren sehr viel Geld für neue Schulen investieren. Wir können es uns nicht leisten, Schule an zweitklassigen Lagen zu etablieren, die für die Eltern und Schüler nicht attraktiv genug sind. An einem Gebäude kann man viel ändern, nur die Lage nicht.

Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und verehrter Herr Oberbürgermeister,
wir alle sollen diese Vorlage als Startschuss sehen. Es muss eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der Ämter geben und es müssen klare Prioritäten bei der Suche nach Standorten gesetzt werden!
Die Zeit drängt, denn die Kinder, der geburtenstarken Jahrgänge sind bereits in den Grundschulen. In einigen Stadtteilen sind die Grundschulen jetzt schon so voll, dass immer weniger Platz für die Horte vorhanden ist.

Wir müssen handeln – sofort!

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. jährlich mindestens 30 Mio. Euro städtische Eigenmittel für Schulinvestitionen und für die bauliche Wertunterhaltung (BU) für Schulen und Schulsporthallen in den Haushalt der Stadt Leipzig einzustellen.
2. zusätzliche Steuereinnahmen und andere Mehreinnahmen zu 50 Prozent für die Bildungsinfrastruktur (Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen) aufzuwenden.
3. die Kosten für die Reaktivierung bzw. Schulneubau von benötigten Schulstandorten nach aktualisierter Geburtenzahlenprognose beim Freistaat Sachsen einzufordern.
4. beim Freistaat Sachsen einzufordern, dass als ausschlagendes Kriterium für die Vergabe der Fördermittel Schulhausbau die Schülerzahlen und Prognosen über deren Entwicklung sind.
5. sich gegenüber der Sächsischen Landesregierung für eine stärkere Landesförderung bei Schul- und Kitahausbau einzusetzen und ein Sonderprogramm für die stark wachsenden Oberzentren einzufordern.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die erfreuliche Entwicklung stellt die Kommune aber auch vor große Herausforderungen. Um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen zu können, bedarf es erheblicher Mehrausgaben. Insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, aber auch in anderen Bereichen wie Verkehr, Wohnen und Gesundheit.

Die letzten Schulaufhebungen erfolgten bereits angesichts wieder steigender Geburtenzahlen.
Hinzu kommt, dass der Freistaat Sachsen seine Schulbaufördermittel ungleichmäßig und intransparent über die kreisfreien Städte und Landesdirektionen verteilt und diese zudem aktuell stark gekürzt hat.
Damit zieht sich das Land aus der Verantwortung zurück und lässt vor allem die wachsenden Oberzentren Leipzig und Dresden mit der Herausforderung steigender Geburtenzahlen allein.
Zusätzliche Förderprogramme zur Bewältigung ansteigender Schülerzahlen plant die Staatsregierung derzeit nicht (vgl. Kleine Anfrage zur Fördermittelvergabepraxis im Landtag, Drucksache 5/7432).

Trotz des beachtlichen Mitteleinsatzes sind die Probleme nach wie vor groß. Der Neubau von zwingend erforderlichen Kapazitäten für die zunehmende Schülerzahl bindet so viele Mittel, dass für Abbau des Sanierungsstaus kein Spielraum mehr ist. Für dutzende von dringend sanierungsbedürftigen Schulen gibt es selbst mittelfristig keine Perspektive. Und trotz einiger Neubauten müssen viele Schulen bis an die Grenze des gesetzlich erlaubten ausgelastet werden, um die Pflichtaufgabe bewältigen zu können. Neue Anforderungen wie die auch vom Land geforderte Stärkung „inklusiver Bildung“, bleiben weitestgehend ausgeblendet.

Dieser Einbruch bei den Fördermitteln steht in klarem Widerspruch zu den steigenden Anforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben. Auch der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt nur unzureichend die besonderen Lasten einer wachsenden Stadt. Hält die Unterfinanzierung an, ist die Qualität der Bildung nicht nur in Leipzig ernsthaft bedroht.

Dresden, Chemnitz und viele andere Kommunen stehen vor ähnlich großen Problemen, die Pflichtaufgabe der Bereitstellung ausreichender Schul- und Kitaplatzkapazitäten zu gewährleisten. Der Sanierungsstau nimmt eher zu als ab. Von den Städten einzeln vorgetragene Kritik hat aber die radikale Kürzung der Schulbauförderung auf Landesebene nicht verhindern können. Gemeinsam wird es leichter sein, die Dringlichkeit zusätzlicher Mittel zu verdeutlichen und eine grundsätzliche Kurskorrektur zu erreichen. Für eine Aufstockung der Mittel könnten beispielsweise die so genannten Abrechnungsbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich genutzt werden, die Ende 2011 bereits auf rund 180 Mio. Euro aufgelaufen sein sollen und 2013 zur Auszahlung kommen.

Beschlussvorschlag: 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau bis Ende 2012 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Magistrale Georg-Schwarz-Str. im Abschnitt zwischen Bischofstraße und Philipp-Reiss-Str. unabhängig vom jetzigen Förderkonzept in der Zukunft aufgewertet werden kann.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen für den unter Punkt 1 beschriebenen Bereich eingerichtet werden kann. In diesem Zusammenhang soll sich der OBM gegenüber dem Freistaat für eine Änderung der Fördervorschriften einsetzen, damit ein solcher Verfügungsfonds angelegt werden kann.

Begründung:
Die Georg-Schwarz-Straße verbindet als zentrale Magistrale die Stadtteile Lindenau und Leutzsch. Eine Aufwertung mit investiven und nichtinvestiven Maßnahmen ist für die gesamte Magistrale erforderlich, nicht nur für einen Teilabschnitt.
Der Verfügungsfonds unterstützt mit öffentlichen und privaten Mitteln geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung der Georg-Schwarz-Straße unter Beteiligung Dritter. Diese Möglichkeit soll für alle Abschnitte der Straße gleichermaßen gelten.
Mit Ratsbeschluss vom 29.02.12 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost mussten die Fördergebiete im Programmteil Aufwertung deutlich reduziert werden. Davon ist auch o.g. Abschnitt der Georg-Schwarz-Straße betroffen.

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich bin froh, dass wir nun endlich eine gefühlt unendliche Geschichte zu einem Abschluss bringen können. Die Sondernutzungssatzung hat sich in den letzten Monaten als eine Art Widergänger immer wieder mal auf Tagesordnungen geschlichen und ist dann auch ebenso oft wieder heruntergenommen worden. Ich denke, dass die Sondernutzungssatzung in ihrer jetzigen Form und nach der Abstimmung über die restlich verbliebenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge ein sehr intensiv diskutiertes Stück Ratsarbeit geworden ist.

Kritisch muss allerdings angemerkt werden, dass die Satzung am Beginn scheinbar nur durch die Heftklammer und nicht inhaltlich zusammengehalten wurde, denn mehre Punkte in der Satzung waren nicht klar oder haben sich auch partiell widersprochen. So dass der Eindruck entstehen musste, dass die einzelnen Teile, die von unterschiedlichen Ämtern beigesteuert wurden, im Copy-and-Paste-Verfahren aneinander gesetzt wurden, scheinbar ohne, dass ein inhaltlicher Abgleich vorgenommen wurde – so war zumindest mein Eindruck.

Die Verwaltung ist den Fraktionen in vielen Punkten entgegengekommen, dass kann ich begrüßen. Wir freuen uns, dass unser Änderungsantrag 13, mit dem wir mehr Ordnung ins Stadtbild bringen und die Einnahmesituation der Stadt verbessern möchten, übernommen wird. Wir bitten jedoch um ein Prüfungsergebnis bis Ende des zweiten Quartals 2012.

Ein Wermutstropfen ist aus meiner Sich nach wie vor die ungeklärte Geschichte mit den Fahrradständern mit Werbeaufdruck, die nach meiner Auffassung nicht mehr aus den sogenannten „Felgenkillern“ bestehen sollen, die nämlich vorrangig nur eine Werbefunktion haben, aber als sicherer Fahrradabstellplatz nicht wirklich geeignet sind. Wir schließen uns daher dem Vorschlag der Verwaltung an, eine Lösung im Interesse der Radfahrer und der Gewerbetreibenden, die Fahrradständer mit Eigenwerbung aufstellen möchten, zu finden. Wir fordern jedoch, dass auch hier bis Ende des 2. Quartals 2012 ein entsprechender Vorschlag im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgelegt wird, der dann gegebenenfalls in die Sondernutzungssatzung aufgenommen wird.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Ergänzungsantrag 11 wird von uns zurückgezogen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

auch wenn die zwingende Notwendigkeit, dass die Polizei stimmberechtigt im Drogenbeirat mitarbeitet, aus Sicht der SPD-Fraktion nicht besteht, werden wir dem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zustimmen. Zumal auch die Fraktionen im Beirat stimmberechtigt mitarbeiten, obwohl sie laut Gesetz in dem lediglich beratenden Gremium nicht vorgesehen sind. Aus unserer Sicht ändert sich durch die Aufwertung der Mitarbeit nicht viel, schließlich war die Polizei bereits in der Vergangenheit Mitglied und Abstimmungen haben im Drogenbeirat kaum stattgefunden. Allerdings möchte ich anmerken, dass ich erwartet hätte, dass die Polizeidirektion spätestens 2009 mit der Neubesetzung des Drogenbeirats auf die Stadt zukommt und eine Mitgliedschaft mit Stimmrecht wünscht. Ich glaube niemand im Rathaus und im Stadtrat hätte ihr dies verwehrt.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen, insbesondere im letzten Jahr, als der Polizeipräsident die Drogenpolitik der Stadt scharf kritisierte, kann es jedoch sicher nicht schaden, wenn sich der Polizeipräsident und die Polizei durch eine Mitgliedschaft mit Stimmrecht besser vertreten sehen und zukünftig dadurch eine aktivere Rolle bei den fachlichen Diskussionen im Drogenbeirat einnehmen. Ich hoffe, dass das Stimmrecht zu einer höheren Akzeptanz und einem besseren Verständnis für die städtische Drogenpolitik führt. Außerdem erwarte ich, dass der Polizeipräsident zukünftig ein deutlich differenziertes Bild von Drogenpolitik mit all ihren Facetten zeichnet. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Drogenpolitik bundesweit auf vier Säulen beruht: Prävention, Behandlung von Suchterkrankungen, Überlebenshilfen für schwerstabhängige Menschen sowie Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen. Wer im Drogenbeirat sitzt, sollte sich mit allen Säulen beschäftigen, auch wenn der Schwerpunkt aufgrund der beruflichen Rolle auf einer bestimmten Säule liegt.

Vor dem Hintergrund einer laut aktueller Polizeistatistik sachsenweit um 15 Prozent gestiegenen Beschaffungskriminalität, erwarte ich vom Innenministerium, dass es seinen Worten Taten folgen lässt und den Stellenabbau bei der Präventionsarbeit der Polizei stoppt und rückgängig macht. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Leipziger Polizeipräsidenten, dieser sollte sich bei seinen Vorgesetzen für einen Stopp des Stellenabbaus bei der Polizei einsetzen, schon allein im Interesse seiner Mitarbeiter.

Abschließend möchte ich alle Akteure bitten bzw. erwarte es sogar, dass sie sich die Hand reichen und gemeinsam das komplizierte Thema angehen. Keinem Opfer von Beschaffungskriminalität ist geholfen, wenn die Institutionen Polizeidirektion, Stadtverwaltung und Politik ihre Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit führen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns Lösungen und keine Schlagzeilen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft kurzfristig, ob während der Kleinmesse temporäre Parkflächen im Cottaweg für die Besucher dieser Großveranstaltung eingerichtet werden können.
2. Die Verwaltung prüft, ob für die Einrichtung von Pkw-Stellflächen für die Besucher der Kleinmesse, wie auch für weitere Veranstaltungen auf dem Kleinmessegelände, bauliche Veränderungen im Cottaweg möglich sind. Des Weiteren soll eine Bewirtschaftung dieser Parkflächen geprüft werden.

Begründung:

In diesem Jahr findet vom 27.04. bis 20.05.12 die Frühjahrskleinmesse und vom 28.09. bis 21.10.12 die Herbstkleinmesse auf dem Kleinmessegelände am Cottaweg statt. Die Erfahrungen der letzten Herbstkleinmesse zeigen, dass insbesondere an den besucherstarken Tagen (Mittwoch, Freitag, Sonnabend) seit dem Bau des Trainingszentrums durch RasenBallsport Leipzig e.V. nicht mehr genügend Parkflächen für die Besucher, die mit dem Pkw anreisen, zur Verfügung stehen. Um den Parksuchverkehr und das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Umfeld des Kleinmessegeländes zu minimieren, soll kurzfristig geprüft werden, ob im Cottaweg entsprechende Stellflächen eingerichtet werden können.