Änderungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird um einen Punkt e ergänzt:
• § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Nutzung der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen – mit Ausnahme von Musikinstrumenten ohne Verstärkeranlage – zur Außenbeschallung, insbesondere an Gaststätten, Freisitzen, Diskotheken und Handelseinrichtungen ist nicht gestattet, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen keine andere Regelung ergibt. Unter Außenbeschallung wird in diesem Zusammenhang das Installieren von Lauterzeugungsquellen in oder an Gebäuden bzw. auf Freiflächen mit dem Ziel, der Beschallung eines außerhalb von Gebäuden befindlichen Bereiches verstanden.
• In § 12 wird folgender Absatz  als Absatz 3 eingefügt:
Für Gaststätten und Freisitze außerhalb geschlossener Wohnlagen kann die Kreispolizeibehörde eine Genehmigung zur Abweichungen von den Regelungen des Absatzes 2 erteilen. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Beschallung nicht zu einer unzumutbaren Belästigung der nächsten Anwohner führt oder dem primären Nutzungszweck der unmittelbaren Umgebung unverhältnismäßig entgegen steht. Die Kreispolizeibehörde kann die Genehmigung zu diesem Zweck unter Auflagen erteilen.
     

Begründung:
§ 12 Abs. 2 der Polizeiverordnung enthält ein ausnahmsloses Verbot für die Verwendung von Verstärkertechnik im Außenbereich. Einbezogen in dieses Verbot ist auch die Verwendung von Musikinstrumenten. Dies führt dazu, dass in Gaststätten generell die Durchführung von Musikveranstaltungen untersagt wird und zwar selbst dann, wenn sie nicht stören, z. B. Jazzfrühschoppen.

Eine Ausnahme enthält nur § 12 Abs. 3 für anlassbezogene Veranstaltungen.

Die strikte Regelung des § 12 Abs. 2 gibt der Behörde keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum, eine Außenbeschallung dort zuzulassen, wo sie zu keinen Beeinträchtigungen der Anwohner führt. Ein generelles Verbot von Außenbeschallung ist aber für den Schutz der Anwohner nicht in jedem Fall notwendig und schränkt die kulturelle Betätigung von Gaststätten deshalb unnötig ein. Die Regelungen sollten infolgedessen grundsätzlich eine Einzelfallprüfung erlauben.

Die Verordnung bedarf deshalb einer Lockerung dahingehend, dass eine Außenbeschallung dann zuzulassen ist, wenn diese nicht zu einer unzumutbaren Belästigung von Anwohnern führt, also insbesondere dort, wo sich die Gaststätte selbst außerhalb geschlossener Wohnbebauung befindet. Dies ist in Leipzig insbesondere in den zahlreichen Parkgaststätten der Fall, also dort, wo allein durch den geografischen Abstand zwischen Gaststätte und Wohnbebauung eine Belästigung ausgeschlossen werden kann.

Kleinere und nicht störende Musikveranstaltungen im Park bereichern das kulturelle Leben in der Stadt und werden von den Parkbesuchern gern aufgesucht. Durch die Einfügung des Absatzes 3 soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese im Einklang mit dem Stadtrecht und den Anwohnerinteressen zu ermöglichen
Darüber hinaus kann die Nutzung von Beschallungstechnik auch dazu dienen, dass die Lautstärke und die Tonhöhen gemäß den potenziell zu schützenden Anliegern genauer justiert werden können. Eine Möglichkeit, die man bei unverstärkter Livemusik (mit Schlagzeug, Trompete und Basstuba) nicht hat. Diese moderne Technik kann nach gegenwärtig geltender Polizeiordnung nicht zum Schutz der Anlieger eingesetzt werden. Vielmehr überlässt man den Umgang mit Livemusik dem subjektiven Empfinden beider Seiten.

Die Leipziger Polizeiverordnung enthält im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Anordnungen sehr strikte Vorschriften, die der Verwaltung keine Möglichkeit zur Ermessenausübung und damit zu einer größeren Einzelfallgerechtigkeit einräumen. So enthält beispielsweise die Polizeiverordnung von Dresden lediglich folgende Regelungen:

§ 4
Benutzung von akustischen Geräten und Musikinstrumenten
(1) Akustische Geräte und Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte und Musikinstrumente bei offenen Fenstern, Türen, auf Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Musikbeschallungen aus oder vor Ladengeschäften, beispielsweise für Werbeaktionen, sind so durchzuführen, dass die Schallrichtung der Lautsprecher ausschließlich auf den Eingang des jeweiligen Geschäfts gerichtet ist und Anwohner durch Lärm nicht erheblich belästigt werden.

§ 5
Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

Bemerkenswert ist hier insbesondere, dass die Einschränkungen  zum einen nur sehr allgemein gehalten sind und deshalb einen erweiterten Beurteilungsspielraum der Behörde einräumen, zum anderen, dass die Einschränkungen von vornherein keine Parkgaststätten betreffen, weil sie auf die Nähe von Wohngebäuden abstellen.

Durch die vorgeschlagene Neuregelung bleibt es in Leipzig zwar bei dem grundsätzlichen Verbot der Außenbeschallung, aber erlaubt Ausnahmen, wo dies nach Abwägung aller Interessen geboten ist.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

bei einer Investition von über einer halben Milliarde Euro kann man durchaus von einer zentralen Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte sprechen.
Die Frage dieser Drucksache ist nicht primär, welches Schulgebäude oder welche Turnhalle zuerst saniert werden soll, sondern, wie viel Geld wir in den nächsten Jahren in den Vermögenshaushalt einstellen müssen oder wollen.

Ich arbeite an einer Schule, deren baulicher Zustand 12 Punkte bekommen hat, obwohl in den letzten Jahren einiges investiert wurde.
Bei Besuchen anderer Schulen lernt man schnell, dass vieles was man bisher als unhaltbaren Zustand eingeschätzt hat, noch deutlich schlimmer sein kann.

In den letzten Jahren wurden in der Stadt schon einige Projekte realisiert und ca. 300 Millionen Euro investiert. Komplettsanierungen gab es hauptsächlich für Gymnasien (weil es für diese Schulart auch mehr Fördermittel vom Land gibt), ansonsten gibt es zahlreiche Einzelprogramme für Brandschutz, äußere Hülle, usw.
Besonders dramatisch ist der bauliche Werterhalt der Schulen. Meistens können nur Notreparaturen  provisorisch durchgeführt werden, die Zahl der Havarien und Notfälle steigt demzufolge dramatisch an.

Zusätzlich kommen in den nächsten Jahren noch Kapazitätsengpässe auf uns zu. Es werden mehr Kinder geboren, wir brauchen zuerst mehr Kindergärten und dann mehr Grundschulen, vier Jahre später mehr Mittelschulen und Gymnasien.
Die Schaffung dieser Kapazitäten hat höchste Priorität, da die Kommune verpflichtet ist, jedem Kind einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung hat nun versucht, in dieser Vorlage aufzuzeigen, wie die Situation ist, wie viel Geld benötigt wird und wie sie den baulichen Zustand jeder einzelnen Schule und Sporthalle einschätzt.
Genau über diese Einschätzung gab es sehr viele Diskussionen. Jeder suchte seine Schule in der Liste und versuchte sich vorzustellen, wie lange die zum Teil jetzt schon unerträglichen Zustände noch auszuhalten sind.
Die Liste am Ende der Vorlage ist aber keine Prioritätenliste, sondern der Versuch der Verwaltung, uns Stadträten eine möglichst sachliche Darstellung der Zustände zu geben. Wir werden über jede Baumaßnahme im Stadtrat beschließen. Die Prioritäten versuchen wir mit der neuen Schulnetzplanung zu setzen.

Jede Fraktion, jeder einzelne Stadtrat muss sich nach Kenntnisnahme dieser Vorlage mit der zukünftigen Finanzierung auseinandersetzen. Spätestens im nächsten Haushalt muss sich eine Strategie erkennen lassen.
Meine Fraktion stimmt heute zu, die zum Teil unhaltbaren und dramatischen baulichen Zustände an unseren Leipziger Schulen zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden uns mit den Möglichkeiten der Finanzierung auseinandersetzen.
Bitte tun Sie das auch.

Anfrage der SPD-Fraktion

Das überarbeitete und weiterentwickelte Elternportal wurde zum 01. Februar 2011 freigeschaltet. Zum Beispiel wurde der Reservierungszeitraum von drei Monaten auf sechs Monate erhöht. Trotzdem stehen momentan, sechs Monate vor Schuljahresbeginn, wo traditionell viele Plätze frei werden, kaum Kitaplätze im Portal.
Die Träger werden von der Lecos im Umgang mit dem System geschult und diese sind auch Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Trotz dessen erhalten die Fraktionen nach wie vor Beschwerden von Eltern, welche einen Platz im System reserviert hatten, die Einrichtungen aber von Fehlbuchungen sprechen.

In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Wie viele Kitaplätze werden im Sommer 2011 durch den Wechsel von Kitakindern in die Schule frei (Bitte getrennt nach kommunalen Träger und freien Trägern)?
2. Wie viele Plätze wurden im Zeitraum 01. Februar 2011 bis Mitte März 2011 ins Elternportal insgesamt eingestellt (Bitte getrennt nach kommunalen Träger und freien Trägern)?
a. Was tut die Verwaltung dafür, dass möglichst alle freiwerdenden Plätze zeitnah ins Elternportal eingestellt werden?
3. Wie viele Fehlbuchungen sind der Verwaltung aus dem letzten Jahr bekannt?
a. Wie kommt es zu diesen Fehlbuchungen?
b. Gibt es Träger, welche häufiger von Fehlbuchungen betroffen sind? Wenn ja, welche?
c. Wie geht das Jugendamt mit diesen Fehlbuchungen um?
d. Plant das Jugendamt mehr Schulungen für die Mitarbeiter der Kita-Einrichtungen anzubieten, um einen sicheren Umgang mit dem System gewähren zu können?
e. Welche weiteren Anstrengungen werden von der Verwaltung unternommen, um Fehlbuchungen zu vermeiden?
4. Wie viele Aufrufe hat das Portal durchschnittlich pro Tag/Woche seit Anfang 2011?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

 

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2004 pilgern jedes Jahr Tausende Leipziger und Besucher der Stadt mit Decken, Stühlen und Picknickverpflegung ausgerüstet ins Leipziger Rosental, um am Ende der Gewandhaus- und Opern-Saison den Park zum sommerlichen Freiluft-Konzertsaal an zwei Abenden zu machen. Die Konzerte werden von der Leipziger Bevölkerung gut angenommen.
Mitte Januar 2011 gaben Oper und Gewandhaus bekannt, dass die Openair-Konzerte im Rosental dieses Jahr nicht stattfinden werden. Stattdessen finden zwei aufeinanderfolgende Konzerte in den beiden Häusern statt. Als Gründe werden die verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen in Folge der Kulturraum-Novellierung und der hohe finanzielle Aufwand der Konzerte angegeben.

In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Gibt es weitere Gründe für das Nicht-Stattfinden der Konzerte im Rosental?
2. Wurden auch andere Einsparungsmöglichkeiten seitens der beiden Häuser und der Stadtverwaltung geprüft? Wenn ja, welche, inklusive der Ergebnisse?
3. Wurden Anstrengungen seitens der beiden Häuser und der Stadtverwaltung unternommen, neue Sponsoren zu akquirieren? Wenn ja, mit welchen Ergebnis?
4. Was wird von Seiten der beiden Häuser und der Stadtverwaltung getan, damit 2012 wieder die Openair-Konzerte stattfinden können?
5. Wie viele Besucher hatten die Openair-Konzerte im Rosental in den letzten 5 Jahren?

Ansprechpartner: Gerhard Pötzsch (Kontakt: 0341-4614411)

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Ratsversammlung am 18.03.2009 wurde der Antrag „Besucheranalyse für die Oper Leipzig (Antrag IV/A 295)“ mit folgendem Beschlusstext beschlossen: „Die Stadtverwaltung beauftragt die Betriebsleitung der Oper mit einer zeitnahen Analyse der Besucherstruktur ihrer Häuser. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob auch bei anderen Kultureinrichtungen Besucheranalysen durchgeführt werden sollten.“
Auf eine schriftliche Anfrage vom August 2010 antwortete das Kulturdezernat Folgendes: siehe Anhang. Nach Kritik von der SPD-Fraktion wurde seitens der Verwaltung versichert, eine Besucheranalyse in Kooperation mit einer Hochschule durchführen zu wollen.

In diesem Zusammenhang fragen wir
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Besucheranalyse?
2. Wann soll die Analyse durchgeführt werden?
3. Wer führt die Untersuchungen durch?
4. Wie wird der Betriebsausschuss Kulturstätten und der Kulturausschuss in die Ausgestaltung der Besucheranalyse mit einbezogen?
5. Für wann ist geplant, in der Ratsversammlung über die Auswertung der Untersuchung zu informieren?
6. Ist bereits geprüft wurden, ob auch bei anderen Kultureinrichtungen Besucheranalysen durchgeführt werden sollten?
a. Wenn ja, soll auch bei anderen Kultureinrichtungen Besucheranalysen durchgeführt werden?
b. Welche Kultureinrichtungen betrifft dies und für wann ist eine Analyse angesetzt?

Ansprechpartner: Gerhard Pötzsch (Kontakt: 0341-4614411)

 

Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion

Am 1. März wurde der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit darüber informiert, dass zur glaubhaften Darlegung einer Existenzgefährdung die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater im Regelfall ausreichend ist. Bereits kurze Zeit später erhoben sich Beschwerden von Unternehmen, dass entgegen dieser Aussagen regelmäßig BWAs und Bilanzen abgefragt werden (z.B. durch die Zimmererinnung).
Nunmehr (11. Kalenderwoche) gab es auch Rückmeldungen von zuständigen Sachbearbeitern aus dem Amt, welche dieses Verfahren bestätigten. Aufgrund dieser kurzfristigen Information und den dringenden Bitten auf Abhilfe seitens einiger Antragsteller ergeben sich folgende dringenden Anfragen:

1. Wie viele Anträge auf Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone wurden für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr bisher gestellt?
2. In wie vielen Fällen war bisher die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater zur glaubhaften Darlegung der Existenzgefährdung ausreichend? In wie vielen Fällen wurden weitere prüffähige Unterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung bzw. auch nach Vorlage der Bescheinigung durch den Steuerberater abgefordert?
3. Welche Qualifikationen sind bei den Sachbearbeitern vor Ort vorhanden, die eine betriebswirtschaftliche Beurteilung von BWAs oder Bilanzen erlauben? Welche Kennzahlen sprechen bei der Auswertung für oder gegen eine Existenzgefährdung?
4. Wie viele Anträge für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr wurden bisher bearbeitet, wie viele stehen noch aus? Wie viele der genannten bearbeiteten Anträge wurden positiv beschieden? Welche Bearbeitungsdauer wird für die Bearbeitung der aktuell noch ausstehenden Anträge veranschlagt?
5. Welchen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit hat die Abforderung zusätzlicher prüffähiger Unterlagen neben der Bescheinigung durch den Steuerberater?

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Die Stadt Leipzig erhöht den Haushaltsansatz für die Straßenunterhaltung um 1 Million Euro, um damit Winterschäden auf Straßen im Stadtgebiet zu beseitigen.

Mögliche Deckungsquelle: Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus Umsatzsteuer (A 95) oder Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A96).

Begründung:

Die Straßen in der Stadt Leipzig weisen nach diesem Winter erhebliche Schäden auf. Die für Straßenunterhaltung im Haushaltsplanentwurf 2011 bereits vorgesehenen Mittel von 3,3 Millionen Euro sind hierfür keinesfalls ausreichend. Die Straßenverkehrsbehörde bräuchte für die Unterhaltung der Straßen schon allein 6-7 Millionen Euro, worin noch keine Mittel zur Beseitigung von Winterschäden vorgesehen sind.
Wir sehen an dieser Stelle auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, finanzielle Unterstützungen zu gewähren, sodass die Stadt sowohl auf den Fahrbahnen als auch im Bereich der ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogenen Schienenwege die Winterschäden beseitigen kann.

Die SPD-Fraktion möchte den Haushaltsansatz für Straßenunterhaltungen wenigstens um 1 Million Euro erhöhen, um die notwendigsten Reparaturen absichern zu können.