Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Der heute zur Abstimmung stehende Antrag fordert, ein Konzept zur weitgehenden dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden zu erarbeiten. Die SPD-Fraktion unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich.
Zurzeit leben in unserer Stadt 284 Asylsuchende in Asylbewerberheimen. 485 Asylsuchende sind bereits dezentral untergebracht, dies entspricht mehr als 60 Prozent der Asylsuchenden.

Zur Verbesserung der Integration der Asylsuchenden sehen wir die weitgehende dezentrale Unterbringung als wichtigen Schritt. Da die dezentrale Unterbringung in einem besonderem Maße die gesellschaftliche Teilhabe fördert. Wir werden daher den Punkten eins und drei des Antrages zustimmen. Den Beschlusspunkt zwei werden wir ablehnen und beantragen daher getrennte Abstimmung.

Wir sind der Meinung, dass unter Einbeziehung des Migrantenbeirates, Akteuren der Flüchtlingsarbeit in Leipzig und anderer Behörden und Institutionen, ein Konzept zu Wohnformen für Asylsuchende in Leipzig erstellt werden kann ohne dass dazu ein zusätzliches institutionalisiertes Gremium geschaffen werden muss.

Vor allem die geplante Zeitschiene zur Erarbeitung des Konzeptes bis zum III. Quartal 2010 inkl. der Vorlage für den Stadtrat wäre bei Schaffung eines derartigen Gremiums nicht mehr möglich. Wenn Sie an einer schnellen Erarbeitung des Konzeptes interessiert sind, lehnen sie den Punkt 2 ab, da der zuständige Fachausschuss voraussichtlich erst am 12. August 2010 zum ersten Mal mit der Zusammensetzung des Gremiums beschäftigen kann und bis zur Konstituierung des Gremiums danach weitere Wochen vergehen werden.

Lassen sie uns heute die Punkte eins und drei des Antrags beschließen. Wenn wir als Stadträte mit dem von der Stadtverwaltung zu erarbeitenden Konzept im Herbst dieses Jahres nicht zufrieden sind, haben wir immer noch die Möglichkeit Änderungen per Stadtratsbeschluss herbeizuführen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Die über Jahrhunderte gewachsene Stadt Leipzig ist aufgrund des begrenzten Platzes in zahlreichen Straßen von einer verkehrstechnischen Mischnutzung gekennzeichnet. So weisen Hauptverkehrsstraßen in vielen Abschnitten derzeit eine gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes von Kfz-Verkehr, ÖPNV, Radfahrern und Fußgängern auf.
In den nächsten Jahren sollen Straßenbereiche – z.B. Georg-Schumann-Straße, Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg, Könneritzstraße, sowie Wurzener Straße – saniert werden, die diese Problematik aufweisen.

Bei der notwendigen Sanierung dieser Straßenbereiche gab es in der Vergangenheit häufig Diskussion mit den Fördermittelgebern über die Einhaltung so genannter Mindeststandards. Konnten die Vorgaben, insbesondere zu einer separaten ÖPNV-Trasse und zur Mindestbreite von Fahr- und Radfahrstreifen – nicht erfüllt werden, drohte die Landesdirektion mit der Nichtgenehmigung der Fördermittelfreigabe.
Eine gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg, wie beispielsweise am Ranstädter Steinweg, ist wiederum für diese beiden Verkehrsteilnehmer problematisch.

Mit der Novellierung der StVO und der VwV-StVO im vergangenen Jahr werden Anforderungen an die verkehrsrechtliche Ausweisung einer Benutzungspflicht für Radwege neu formuliert. In einem Schreiben des SMWA wurde vor Kurzem bestätigt, dass nicht-benutzungspflichtige Radwege den benutzungspflichtigen Radwegen gleichgestellt sind und die Beschilderung keinen Einfluss auf die Förderung durch den Freistaat hat.

Deshalb fragen wir:
1. Welche Aktivitäten hat die Stadt zu dieser Problematik unternommen?
2. Welche Gremien haben sich mit dieser Thematik bisher befasst? 
3. Gibt es bereits konkrete Ergebnisse, die eine Änderung der Förderstrukturen durch die Fördermittelgeber aufzeigen?

Ansprechpartner: Ingrid Glöckner (Kontakt: 0176-43037885) und Mathias Weber (Kontakt: 0341-2005940)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Nach Medienberichten drängt die Industrie verstärkt durch Werbung und Sponsoring in die Klassenzimmer, die Schulmarketing-Lobby wächst. In den letzten Jahren haben sich in vielen Bundesländern Befürworter und Kritiker über die Zulassung von Werbung an Schulen gestritten.
Befürworter argumentieren, dass durch die Zulassung von Werbung an Schulen gerade Schulen in sozial schwächeren Stadtteilen zusätzliche Einnahmequellen erschließen könnten. Kritiker halten dagegen, dass gerade Schulen in Vierteln mit gut situierten Eltern die neuen Werbemöglichkeiten viel intensiver nutzen und so den Abstand zu anderen Schulen vergrößern.

Deshalb fragen wir:
1. Wie sind die gesetzlichen Regelungen für Schulen, kommunale Sporthallen und Kindertagesstätten für kommerzielle Werbung und Sponsoring?
2. Welche Regelungen für kommerzielle Werbung gelten für Freie Träger?
3. Unterliegt Werbung und Sponsoring den Jugendschutzgesetzen? Ist beispielsweise ein Plakat mit Werbung für Bier an/in einer für den Schulsport genutzten Sporthalle zulässig?
4. Wie viel Geld nimmt die Stadt Leipzig pro Jahr durch Werbung und Sponsoring an kommunalen Schulen, Sporthallen und Kitas ein? Wofür wird das Geld verwendet?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

In der Ratssitzung am 17. Oktober 2001 wurde der Ratsbeschluss III-831/01 – „Vorrangige Verpachtung landwirtschaftliche Flächen der Stadt Leipzig für ökologischen Landbau“ gefasst. Im Mai 2007 wurde dieser Beschluss im Punkt  3 im Interesse von Bestandspächtern angepasst.

Da diese Beschlüsse fast neun bzw. mehr als drei Jahre zurückliegen, fragen wir an:
1.  Welche zusätzlichen Aktivitäten wurden in den letzten drei Jahren zur Umsetzung des Ratsbeschlusses III-831/01 und damit zur Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft auf städtischen Ackerflächen unternommen?
2.  Liegt diesen Aktivitäten ein Konzept seitens des zuständigen Wirtschaftsdezernates zu Grunde, welches dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden kann?
3.  Wie hat sich der Flächenanteil der ökologischen Landwirtschaft auf den städtischen Ackerbauflächen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
4.  Im Jahr 2007 standen 860 Hektar zur Wiederverpachtung an: 
a. Bei wie viel Hektar kam es zu einer Vertragsverlängerung mit dem alten Pächter?
b. Wurden die übrigen Flächen zum ökologischen Landbau verpachtet?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Antrag der SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:
1. An die Befreiung Leipzigs durch die amerikanischen Truppen soll mit einer angemessen Gedenktafel erinnert werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Ort zur Anbringung einer Gedenktafel für die Befreiung Leipzigs vorzuschlagen.
3. Das Amerikanische Konsulat wird bei der Erarbeitung mit einbezogen.
4. Die Kosten der Gedenktafel sollen über Spenden eingeworben werden.
5. Die Umsetzung erfolgt bis zum 66. Jahrestag der Befreiung im Jahr 2011.

Begründung:
Am 18. April 1945 erreichten amerikanische Truppen der 2. und der 69. Infanteriedivision das Leipziger Stadtzentrum. Die NS-Herrschaft in Leipzig, und bald darauf in ganz Deutschland und Europa, war beendet.
Gleichwohl ist dieser Tag überschattet von einem der schwersten Verbrechen der Nazis in Leipzig, der Ermordung von 300 Zwangsarbeitern im Lager Abtnaundorf, wovon 100 von der Waffen-SS bei lebendigem Leibe verbrannt wurden. Auch daran gilt es zu erinnern.
Den amerikanischen Befreiern, die das Tor zu einem demokratischen Neuanfang öffneten, haben wir Leipziger viel zu verdanken. Für das Wirken der Alliierten Militärregierung sowie zur Erinnerung an die gefallenen US-Soldaten, ist das Anbringen einer Gedenktafel ein sichtbares Zeichen der Erinnerung.
Als Ort wird die „Runde Ecke“ vorgeschlagen, da hier die amerikanischen Truppen ihr Hauptquartier hatten.

Ansprechpartner: Axel Dyck (Kontakt: 0177-6659311)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Nicht nur der demografische Wandel, durch den spätestens in 20 Jahren Fakten auf dem Arbeitsmarkt geschaffen worden sind, sondern auch die Altersstruktur innerhalb der Leipziger Stadtverwaltung, durch die spätestens 2012 deutliche Einschnitte im Beschäftigtensektor zu verzeichnen sind, stellen Herausforderungen an eine strategische Personalpolitik der Stadtverwaltung.

Bisher konzentrierte sich das Personalamt darauf, die Auszubildenden- und Studentenzahlen scheinbar strategisch zu planen. Die Gesamtthematik, mit der auch verbunden ist, dass die Stadtverwaltung neben der fachlichen Arbeit auch ihren Serviceauftrag korrekt und effizient erfüllen kann, ist uns sehr wichtig und wurde bisher nicht ausreichend dargelegt.

Darüber hinaus bestehen bei uns Zweifel, dass es in der Stadtverwaltung tatsächlich ein langfristig angelegtes Personalentwicklungskonzept sowie konkrete Vorstellungen zur strategischen Personalpolitik gibt.

Deshalb fragen wir:

1. Existiert im Personalamt eine strategische Langzeitplanung im Bereich der Personalpolitik?
2. Wenn ja: Wie stellt sich die Stadtverwaltung den personellen Herausforderungen der Zukunft?
a. Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ist eine Grundvoraussetzung für eine effiziente Arbeit. Wie sehen vor diesem Hintergrund die Maßnahmen zur Personalentwicklung der Stadt Leipzig aus?
b. Welche Möglichkeiten werden qualifizierten Mitarbeitern geboten, in der Verwaltung aufzusteigen?
c. Welches Qualitätsniveau haben diese Zusatzqualifizierungen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung?
d. Unterstützt die Stadt Leipzig auch eigenverantwortliche Weiterbildungen von Mitarbeiter (bspw. Aufbaustudiengänge) und wie sieht diese Unterstützung dann aus?
3. Wenn es kein Konzept gibt: Arbeitet das Personalamt an einer derartigen Strategie?
a. In welchem Zeitraum ist mit der Vorlage eines Konzepts zur strategischen Personalpolitik zu rechen?

Ansprechpartnerin: Heike Böhm (Kontakt: 0177-2426400 oder 0341-8629017)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Die Blau-Gelben Engel bzw. der Stadtordnungsdienst sorgen auch dafür, dass schrottreife und/oder herrenlose Fahrräder aus dem Leipziger Stadtbild entfernt werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Wo ist geregelt, dass die Blau-Gelben Engel und der Stadtordnungsdienst solche Fahrräder entfernen müssen/können?
2. Wie erfolgt die Beurteilung, ob ein Rad schrottreif ist oder nicht?
3. Gibt es hierfür eine vom Ordnungsamt entwickelte Definition nach der sich die Mitarbeiter richten können, um nicht mal das „falsche“ Rad mitzunehmen?
4. Wie ermitteln die Mitarbeiter, ob ein Fahrrad herrenlos ist? Wer dokumentiert dies?
5. Was passiert mit Fahrrädern, die vom Stadtordnungsdienst bzw. den Blau-Gelben Engeln aus dem Stadtbild entfernt worden sind?
a. Werden diese Räder möglicherweise aufgearbeitet und im Rahmen der Versteigerungen des Fundbüros angeboten?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)