Rednerin: Ingrid Glöckner, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

 

Das neue Busnetz ist insgesamt eine Verbesserung des Angebotes der LVB, insbesondere auch für bisher nicht bzw. schlecht erschlossenen Bereiche der Stadt. Es ist ein wichtiger Schritt der LVB zur Gewinnung neuer Fahrgäste und der damit verbundenen Einnahmesteigerung.

 

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels und der Anbindung der neuen Haltepunkte der S-Bahn an das Netz der LVB ist eine Netzreform ohnehin dringend erforderlich. Neue Fahrgäste sind nur zu gewinnen, wenn die angebotene Leistung den Bedürfnissen der Kunden gerecht wird. Deshalb sehe ich auch die Vielzahl der Anträge zur Vorlage positiv.

 

Als Einwohnerin von Schönefeld begrüße ich insbesondere die Einführung der Quartiersbuslinie 77, die auf ihrer Fahrt vom Stannebeinplatz zur Emmausstraße wichtige Stellen im Stadtteil, wie das Ärztehaus, anfahren soll, die bisher von der Linie 90 bedient wurden. Darüber hinaus wird die von vielen Bürgern schon lange geforderte Anbindung von Sellerhausen-Stünz an das Busnetz sicher gestellt. Kritisch sehe ich jedoch die geplante neue Haltestelle Schwantesstraße. Hier sollte die LVB noch mal prüfen, ob dieser Haltepunkt wirklich sinnvoll ist.

 

Den Wunsch der insbesondere älteren Einwohner, die bevorzugt diese Buslinie nutzen werden, auf kürzere Taktzeiten, kann ich nachvollziehen. Natürlich kostet eine Variante mit kürzerem Zeittakt mehr Geld, bringt möglicherweise aber auch mehr Fahrgäste, weil die Nutzung dadurch attraktiver wird. Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob die eingesparten Gelder durch den Verzicht auf die zusätzlich geplante Straßenbahnhaltestelle Schwantesstraße eventuell hier zur Finanzierung eingesetzt werden könnten.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

 

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung war für die Wintersaison 2009/2010 gut vorbereitet. Davon konnte ich mich persönlich bei einem Pressetermin vor Ort überzeugen. Die Silos waren gefüllt und die Technik einsatzbereit

Aber durch die äußerst starken und nicht enden wollenden Schneefälle und eine lange Frostperiode entstanden über einen längeren Zeitraum schwierige Verkehrsverhältnisse im Nebenstraßennetz. Neben dem Individualverkehr waren davon insbesondere auch Rettungs- und Pflegedienste sowie die Abfallentsorgung betroffen. Der Eigenbetrieb kam an die Grenze seiner technischen, logistischen und finanziellen Möglichkeiten. Auch eine Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitskräften war äußerst schwierig.

 

In diesem Zusammenhang stellten wir unseren Antrag, einen Maßnahmeplan, den es im Winter 2003/04 bereits gab, für Extremsituationen im Straßenwinterdienst auf dem Nebenstraßennetz – insbesondere in Bereichen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindertagesstätten, medizinischen Einrichtungen und Altenpflegeheimen – in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bis zum 30.09.2010 fortzuschreiben und der Ratsversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Wir wollten damit eine Möglichkeit schaffen, bei solchen extremen Wettersituationen schnell und unbürokratisch reagieren zu können.

 

Mit einigen Passagen des Verwaltungsstandpunktes sind wir nicht zufrieden. Wir wollten keinerlei Aufstockung der Beschäftigen und der Technik erzielen, wie es die Verwaltungsmeinung suggeriert. Auch waren wir uns im Klaren, dass der Schnee nicht abgefahren werden kann. Außerdem sind wir mehr als verwundert, dass, wie im letzten Abschnitt beschrieben, an die Pflicht der Anlieger zur Streupflicht appelliert wird und die Überprüfung bei Nichterfüllung durch das Ordnungsamt, verbunden mit Bußgeldandrohungen, als zweitrangig angesehen wird. Die vielen nichtgeräumten Fußwege im Winter 2009/2010 zeigen ein eindeutig anderes Bild. Sicherlich kann sich noch jeder gut erinnern, wie junge Mütter oder Väter versuchten, mit ihren Kinderwagen voranzukommen, oder welche Schwierigkeiten ältere Menschen hatten, die Fußwege gefahrlos zu begehen.

 

Eines, so glauben wir mit unserem Antrag erreicht zu haben, die Stadtverwaltung will den von uns zitierten Maßnahmeplan für Extremsituationen im Winterdienst, der Ausgangspunkt des Antrages war, fortschreiben. Damit haben wir unser Ziel erreicht und ziehen den Antrag daher zurück.

Antrag der SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erstellt bis 31.12.2010 ein rechtssicheres Konzept zur Beseitigung von fahruntüchtigen Fahrrädern im öffentlichen Raum. Bei der Erarbeitung soll der FA U/O informiert und eingebunden werden.

Begründung:
Die Beantwortung unserer Anfrage vom 19. Mai 2010 ließ offen, inwiefern das bisherige Vorgehen der Stadtverwaltung überhaupt rechtssicher ist. Darüber hinaus wurde nicht deutlich, wie und ob überhaupt eine ausreichende Protokollierung durch den Stadtordnungsdienst beim Auffinden und Entfernen schrottreifer Fahrräder stattfindet.
Das Parken dauernd fahruntüchtiger Fahrräder ist eine unerlaubte Sondernutzung. Diese Fahrräder können daher auf der Grundlage des Straßenrechts entfernt werden und sind als Fund zu behandeln.
Ausgehend von dieser Rechtslage soll die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass scheinbar fahruntüchtige Fahrräder künftig in geeigneter Weise (mit einer Banderole oder einem Aufkleber) gekennzeichnet werden. Wurden gekennzeichnete Fahrräder über einen ausreichenden Zeitraum – vorgeschlagen werden vier Wochen – nicht entfernt, können sie durch die Stadt beseitigt werden. Eigentümer, die es auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist versäumt haben, ihr Fahrrad abzuholen, haben danach noch die Möglichkeit, sich direkt an die zuständige Stelle oder den entsprechenden Eigenbetrieb der Stadt Leipzig zu wenden, weil die Räder dort sechs Monate verwahrt bleiben sollen.
Die sogenannten „Schrotträder“ sind immer wieder Anlass von Bürgerbeschwerden, die sich über die Verunstaltung des Stadtbildes ärgern. Zudem verringern die verwaisten Fahrräder die ohnehin schon begrenzten Abstellkapazitäten insbesondere in der Innenstadt und am Hauptbahnhof. In zahlreichen deutschen Städten sind ähnliche Konzepte bereits umgesetzt worden und könnten so auch als Inspiration für Leipzig dienen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Dass Schulsozialarbeiter an vielen Schulen nötig sind, sieht sogar unsere Bundesregierung ein. Vor einiger Zeit konnte man in der Zeitung lesen, dass sie diese nun auch fördern wollen.

In der Vorlage zur Umsetzung unseres bereits beschlossenen Teils dieses Haushaltsantrages erklärt die Stadtverwaltung: „Schulsozialarbeit hat sich in Leipzig als ein erforderlicher Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach SGB VIII § 13 etabliert.“

Es gibt bereits an18 Schulen Schulsozialarbeiter, darunter Förderschulen, Berufschulzentren und einige Mittelschulen. Nach Umsetzung unseres bereits beschlossenen Teils des Haushaltsantrages kommen noch einmal 5 Mittelschulen dazu.

Wir erachten es aber als notwendig, dass an allen Mittelschulen Schulsozialarbeiterstellen geschaffen werden.

Natürlich ist es in Zeiten immer knapper werdender finanzieller Mittel für die Stadt schwierig, weitere Stellen zu schaffen. Wir begrüßen daher den im Verwaltungsstandpunkt dargelegten Weg, denn die Kommune muss auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

Man kann sich nun trefflich und lang anhaltend streiten, ob Schulsozialarbeit ein Teil der Jugendsozialarbeit nach SGB VIII darstellt und in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gehört – damit eine Pflichtaufgabe der Kommune ist oder ob sie in ihrem wesentlichen Inhalt Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen ist – und somit eine Landesaufgabe darstellt.

In den Jahren des Streits zwischen Land und Kommune verlassen weiterhin Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Deshalb müssen wir in der Stadt handeln.

Wir bitten darum, im Protokoll zu vermerken, dass wir im Ergebnis eine Abstimmungsvorlage, keine Informationsvorlage erwarten, um Änderungsmöglichkeiten zu haben.

Wir danken der CDU-Fraktion für ihren Änderungsvorschlag. Für meine Fraktion war es so selbstverständlich, dass Schulsozialarbeit von Freien Trägern geleistet wird, dass wir es nicht ausdrücklich erwähnten.

Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt mit der bereits erwähnten Änderung.

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Der heute zur Abstimmung stehende Antrag fordert, ein Konzept zur weitgehenden dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden zu erarbeiten. Die SPD-Fraktion unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich.
Zurzeit leben in unserer Stadt 284 Asylsuchende in Asylbewerberheimen. 485 Asylsuchende sind bereits dezentral untergebracht, dies entspricht mehr als 60 Prozent der Asylsuchenden.

Zur Verbesserung der Integration der Asylsuchenden sehen wir die weitgehende dezentrale Unterbringung als wichtigen Schritt. Da die dezentrale Unterbringung in einem besonderem Maße die gesellschaftliche Teilhabe fördert. Wir werden daher den Punkten eins und drei des Antrages zustimmen. Den Beschlusspunkt zwei werden wir ablehnen und beantragen daher getrennte Abstimmung.

Wir sind der Meinung, dass unter Einbeziehung des Migrantenbeirates, Akteuren der Flüchtlingsarbeit in Leipzig und anderer Behörden und Institutionen, ein Konzept zu Wohnformen für Asylsuchende in Leipzig erstellt werden kann ohne dass dazu ein zusätzliches institutionalisiertes Gremium geschaffen werden muss.

Vor allem die geplante Zeitschiene zur Erarbeitung des Konzeptes bis zum III. Quartal 2010 inkl. der Vorlage für den Stadtrat wäre bei Schaffung eines derartigen Gremiums nicht mehr möglich. Wenn Sie an einer schnellen Erarbeitung des Konzeptes interessiert sind, lehnen sie den Punkt 2 ab, da der zuständige Fachausschuss voraussichtlich erst am 12. August 2010 zum ersten Mal mit der Zusammensetzung des Gremiums beschäftigen kann und bis zur Konstituierung des Gremiums danach weitere Wochen vergehen werden.

Lassen sie uns heute die Punkte eins und drei des Antrags beschließen. Wenn wir als Stadträte mit dem von der Stadtverwaltung zu erarbeitenden Konzept im Herbst dieses Jahres nicht zufrieden sind, haben wir immer noch die Möglichkeit Änderungen per Stadtratsbeschluss herbeizuführen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Die über Jahrhunderte gewachsene Stadt Leipzig ist aufgrund des begrenzten Platzes in zahlreichen Straßen von einer verkehrstechnischen Mischnutzung gekennzeichnet. So weisen Hauptverkehrsstraßen in vielen Abschnitten derzeit eine gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes von Kfz-Verkehr, ÖPNV, Radfahrern und Fußgängern auf.
In den nächsten Jahren sollen Straßenbereiche – z.B. Georg-Schumann-Straße, Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg, Könneritzstraße, sowie Wurzener Straße – saniert werden, die diese Problematik aufweisen.

Bei der notwendigen Sanierung dieser Straßenbereiche gab es in der Vergangenheit häufig Diskussion mit den Fördermittelgebern über die Einhaltung so genannter Mindeststandards. Konnten die Vorgaben, insbesondere zu einer separaten ÖPNV-Trasse und zur Mindestbreite von Fahr- und Radfahrstreifen – nicht erfüllt werden, drohte die Landesdirektion mit der Nichtgenehmigung der Fördermittelfreigabe.
Eine gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg, wie beispielsweise am Ranstädter Steinweg, ist wiederum für diese beiden Verkehrsteilnehmer problematisch.

Mit der Novellierung der StVO und der VwV-StVO im vergangenen Jahr werden Anforderungen an die verkehrsrechtliche Ausweisung einer Benutzungspflicht für Radwege neu formuliert. In einem Schreiben des SMWA wurde vor Kurzem bestätigt, dass nicht-benutzungspflichtige Radwege den benutzungspflichtigen Radwegen gleichgestellt sind und die Beschilderung keinen Einfluss auf die Förderung durch den Freistaat hat.

Deshalb fragen wir:
1. Welche Aktivitäten hat die Stadt zu dieser Problematik unternommen?
2. Welche Gremien haben sich mit dieser Thematik bisher befasst? 
3. Gibt es bereits konkrete Ergebnisse, die eine Änderung der Förderstrukturen durch die Fördermittelgeber aufzeigen?

Ansprechpartner: Ingrid Glöckner (Kontakt: 0176-43037885) und Mathias Weber (Kontakt: 0341-2005940)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Nach Medienberichten drängt die Industrie verstärkt durch Werbung und Sponsoring in die Klassenzimmer, die Schulmarketing-Lobby wächst. In den letzten Jahren haben sich in vielen Bundesländern Befürworter und Kritiker über die Zulassung von Werbung an Schulen gestritten.
Befürworter argumentieren, dass durch die Zulassung von Werbung an Schulen gerade Schulen in sozial schwächeren Stadtteilen zusätzliche Einnahmequellen erschließen könnten. Kritiker halten dagegen, dass gerade Schulen in Vierteln mit gut situierten Eltern die neuen Werbemöglichkeiten viel intensiver nutzen und so den Abstand zu anderen Schulen vergrößern.

Deshalb fragen wir:
1. Wie sind die gesetzlichen Regelungen für Schulen, kommunale Sporthallen und Kindertagesstätten für kommerzielle Werbung und Sponsoring?
2. Welche Regelungen für kommerzielle Werbung gelten für Freie Träger?
3. Unterliegt Werbung und Sponsoring den Jugendschutzgesetzen? Ist beispielsweise ein Plakat mit Werbung für Bier an/in einer für den Schulsport genutzten Sporthalle zulässig?
4. Wie viel Geld nimmt die Stadt Leipzig pro Jahr durch Werbung und Sponsoring an kommunalen Schulen, Sporthallen und Kitas ein? Wofür wird das Geld verwendet?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)