Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig dafür Sorge zu tragen, dass öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse trotz veränderter Rahmenbedingungen weiterhin angeboten werden und der von der Bundesagentur für Arbeit zugesicherte finanzielle Rahmen für geförderte Arbeitsmöglichkeiten in Leipzig maximal ausgeschöpft wird.

Begründung:
Die Stadt Leipzig hat in 2009 ihren finanziellen Beitrag für Beschäftigungsverhältnisse des 2. Arbeitsmarktes nennenswert erweitert. Insbesondere der Eigenanteil an den so genannten Kommunal-Kombi-Beschäftigungsverhältnissen führte zu einem umfangreicheren Engagement der Stadt Leipzig.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Leipzig hat die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Leipzig festgelegt, dass auch nach Beendigung der bisher geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für den 2. Arbeitsmarkt angeboten werden.

Bisher konnte jedoch noch keine abschließende Einigung mit dem Tarifpartner für die Eingruppierung der so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante getroffen werden. Damit noch in 2009 sämtliche Mittel für Beschäftigungsmaßnahmen abgerufen werden können, sollten die Tarifpartner kurzfristig zu einer Einigung gelangen. Auch müssen freie Träger noch intensiver in die Planung mit einbezogen werden, da wichtige Vorhaben wie die Betreuung von Schulbibliotheken kurzfristig realisiert werden können.

Ansprechpartner: Gunter Müller (Kontakt: 0177-4970462)

Redner: Stadtrat Jürgen Wesser

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Das Anliegen der Fraktion Bündnin90/Die Grünen ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient eigentlich Unterstützung.
Eigentlich weil, wie bereits im Verwaltungsstandpunkt beschrieben, soll der Springerpool eine merk- und nutzbare Größenordnung haben, den Rahmen des Möglichen und organisatorisch Machbaren in einer Kommune sprengen würde.

Es ist der Normalfall, dass bei einem Personalschlüssel von 1 zu 13, 16 Kinder in einer Gruppe von einer Erzieherin betreut werden müssen.
Anders dargestellt in einer Einrichtung mit 130 Kita–Kindern sind von 10 Erzieherinnen bei guter Personalplanung ständig nur 8 anwesend.
Soll die Gruppenstärke um nur ein Kind reduziert werden, müssten in Leipzig ca. 200 Erzieherinnen zusätzlich eingestellt werden.
Wie groß soll also der Pool sein und wer soll ihn bezahlen?
Wie soll die in Leipzig erfreulich vielfältige Trägerlandschaft eingebunden werden?

Eine sinnvolle und spürbare Lösung wäre nur durch eine Änderung des sächsischen KiTa-Gesetzes möglich. Das Heft des Handelns liegt beim Land Sachsen. Bekannter weise hat sich der Landtag anders entschieden.
So gern wir möchten. Das können wir nicht gerade bügeln.
Wir werden daher den Antrag ablehnen müssen und empfehlen dem Antragsteller, sich mit seiner guten Idee an die politische Ebene zu wenden, die den Personalschlüssel tatsächlich ändern und finanzieren kann.

Redner: Stadtrat Jürgen Wesser

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Mit Änderung der Grenzen der Schulbezirke der 90./91. Schule müssen die Grundschüler aus dem Schönauer Viertel, die bisher den gefahrlosen Weg zur 90. GS gehen konnten, die vierspurige Kiewer Strasse queren, um zur 91. Schule zu gelangen.
Auch bei bester Erziehung ist nicht damit zu rechnen, dass Kinder einen Umweg von 200 m laufen, um die nächstgelegene Ampelanlage zu nutzen, zumal der kürzeste Wege von der Schönauer Welle zur Schule ein extra angelegter Überweg ist.

Problematisch wird die Sache dadurch, dass dieser Überweg für Kraftfahrer nicht erkennbar ist. Auf einer Strecke von 200 m kommt nach zwei Ampelanlagen, ohne jeden Hinweis, dieser Fußgängerüberweg.
Wenn der deutsche Durchschnittskraftfahrer glaubt, nun endlich wieder Gas geben zu können, um der Erste an der nächsten Kreuzung zu sein – können aus dem Straßenbegleitgrün plötzlich und unerwartet, die kleinen Erstklässler gespurtet kommen.
Hier ist eine Gefahrenstelle programmiert. Das hat auch die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme nachvollziehen können.

Widersprüchlich ist nur darauf folgende Darstellung.
Erst wird geschrieben, dass durch das Zeichen „Achtung Kinder“ die geforderte Sicherheit nicht unterstützt würde.
Weiter hinten wird dann festgestellt, dass die Kraftfahrer in die Lage versetzt werden sollen, das Gebot dieses – dann nicht vorhandenen – Zeichens zu befolgen.
Verehrte Kollegen Stadträte, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Auch nur ein einziger verhinderter Unfall mit Kindern sollte uns die paar hundert Euro für zwei Verkehrsschilder wert sein.
Unser Haushalt hat schon ganz andere Investitionen verkraften müssen.
Den Vorschlag der Verwaltung das Straßengrün kurz zu halten und Schülerlotsen einzusetzen greifen wir natürlich gern auf.
Aber zusätzlich zum Hinweisschild oder einer vergleichbaren Maßnahme.

Redner: Stadtrat Jürgen Wesser

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Unser Antrag ist ein verwiesener Antrag aus der Haushaltsplanung 2009.
Eigentlich und dankenswerterweise ist das Problem bereits durch die Verwaltung festgestellt und gelöst worden.
Durch einen akzeptierten Stellenüberhang von 0,48 VZÄ Schreib– und Verwaltungskraft im Doppelreferat
Für das kommende Haushaltsjahr soll die Übernahme dieses Überhanges in den Stellenplan geprüft werden.

Das ist ein richtiger erster Schritt in eine neue Richtung.
Wurden doch die Referate erst zusammengelegt und dann personell abgeschmolzen. Und das bei stetig steigenden Aufgaben. Die Zahl der Senioren und der Menschen mit Behinderungen nimmt stetig zu und deren Probleme verschärfen sich

Wir bitten Sie, unserem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zuzustimmen.
Wir bitten aber darum, dass in das Protokoll aufgenommen wird, das, sollte die Prüfung nicht zu einem positiven Ergebnis führen, dieser Antrag mit Beginn der nächsten Haushaltsdiskussion erneut von der SPD–Fraktion eingebracht werden wird.

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Die Europäische Union fördert durch ihre verschiedenen Fonds und Förderprogramme zahlreiche Vorhaben und Projekte in Leipzig. Die Wirkung der EU-Förderung ist vielen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht hinreichend bekannt.

Wir fragen daher an:

1. Welche wesentlichen städtischen Projekte und Vorhaben wurden in den Jahren 2004 bis 2009 mit EU-Mitteln gefördert? (Bitte getrennte Auflistung nach den jeweiligen Fonds/Förderprogrammen)
2. Welche Förderkulisse ist in der neuen EU-Förderperiode für die Stadt Leipzig zu erwarten?
3. In welchen Schwerpunktbereichen kann die Stadt künftig mit EU-Fördermitteln Projekte voranbringen?

Ansprechpartnerin: Anja Pohl (Kontakt: 0177-4541574)

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

In Leipzig gibt es nur für Grundschulen Schulbezirke. Diese legen fest, je nach Wohnort, in welche Schule ein Kind gehen muss. Das System bietet einige Vorteile, z. B.
– bleiben die Schulwege im Rahmen der Vorgabe der Stadt, dass kein Grundschulkind weiter als 2 km laufen muss.
– Nach Einwohnermelderegister kann langfristig und genau geplant werden, wie viele Kinder in die jeweilige Schule kommen, also wie viele Klassen gebildet werden müssen.

Dieses System ist aber sehr starr.
Viele Grundschulen entwickeln eigene Konzepte und bieten spezifische Ganztagsangebote an. So gibt es Schulen, in denen die Kinder schon ab der 1. Klasse Englisch oder eine andere Fremdsprache lernen können oder Schulen, die ein erweitertes Sportangebot haben.

Bisher hatten die Eltern kaum eine Chance, ihr Kind in eine Schule einzuschulen, die außerhalb des Einzugsgebietes lag, wenn diese ein interessantes Angebot vorhielt.
Das wird nun leichter, denn die Eltern können nun zwischen drei oder vier Schulen diese auswählen, die für ihr Kind am besten geeignet ist.
Die Eltern werden nicht gezwungen, einen Schulweg in Kauf zu nehmen, der länger als bisher ist, sie können selbst entscheiden, was sie ihrem Kind zumuten können.

Gibt es in einer Schule mehr Anmeldungen, als vorhandene Plätze, müssen die Schulleiter eine Auswahl treffen. In aller Regel werden Geschwisterkinder bevorzugt und ein weiteres Kriterium ist der nahe Wohnort zur Schule.

Im Gegensatz zu einigen Schulen, Stadtbezirksbeiräten und auch einigen Stadträten befürchte ich nicht, dass Eltern die Schule für ihr Kind nach dem Sanierungsstand des Gebäudes auswählen. Für die meisten Eltern zählen Inhalte, sonst würde das Kant- Gymnasium in den letzten Jahren nicht die meisten Anmeldungen verzeichnen.

Natürlich wird es auch passieren, dass eine Grundschule durch geringere Anmeldezahlen geschlossen werden muss.
Dann lastet aber auf uns Stadträten nicht mehr die alleinige Verantwortung der Auswahl dieser Schulen, denn die Eltern erkennen Konzepte und Engagement der Schulen mit an.

Meine Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen.
Den Ergänzungsantrag der CDU- Fraktion haben wir kontrovers diskutiert. Wir denken, dass die Entwicklung der heute zur Abstimmung stehenden flexiblen Schulbezirke erst einmal beobachtet und analysiert werden muss. Eine Ausdehnung auf das gesamte Stadtgebiet befürworten wir nicht, sehen jedoch in einzelnen Bereichen die Möglichkeit, dieses Modell auszudehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
werte Gäste!

Angesichts der unterschiedlichen kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in unserer Stadt, die zum einen prosperierende Stadtteile wie im Leipziger Süden, aber auch unübersehbare Probleme und Widersprüche in Stadtteilen wie im Leipziger Osten hervor gebracht haben, ist das integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo) für die künftige Entwicklung Leipzigs ein unverzichtbares Instrument.
Das vorliegende SEKo benennt erstmals fachübergreifend eine stadtweite Schwerpunktsetzung und damit die ämterübergreifende Abstimmung von Handlungsprioritäten. So werden Stadträume definiert, in denen besonders dringliche Problemlagen zu beheben sind. Auf dieser Grundlage ist es künftig möglich, gezielt Fördermittel einzusetzen, um Defizite in der stadträumlichen Struktur zu beseitigen.

Die hohe Qualität des Konzeptes stellt eine sichere Basis und Orientierung für die weitere Entwicklung der Gesamtstadt dar. Damit sich die Lebensqualität in den einzelnen Schwerpunkträumen nachhaltig verbessert, muss im Detail nachgearbeitet werden. Dies kann aber nur zum Erfolg führen, wenn die Akteure vor Ort mit einbezogen werden.  
Bei der Diskussion in meiner Fraktion wurde u.a. das Fehlen eines eigenen Fachkonzeptes Ordnung und Sicherheit, die Entwicklung von Magistralen, ein touristisches Gesamtnutzungskonzept für den Gewässerverbund im Leipziger Süden, die unzureichende Berücksichtigung der Lärmproblematik und die Konzentration auf das alte Stadtgebiet thematisiert. 
Deshalb erwarten wir für die nächsten Jahre eine Weiterentwicklung des Seko, das  vertiefende Konzepte für die einzelnen Schwerpunktthemen aufzeigen muss. Der Handlungsdruck liegt jetzt in den Stadtteilen mit negativen Tendenzen, wie z.B. Überalterung der Bewohner, Verfall der Bausubstanz und fehlender Angebote für Kinder und Jugendliche.

Die Schwerpunkte sind richtig gesetzt und bieten eine gute Grundlage, Defiziten entgegen zu steuern. Dabei sollen alle Stadtteile entsprechend ihrer vorhandenen Potentiale weiterentwickelt werden, um der Segregation einzelner Wohngebiete in der Gesamtstadt entgegenzusteuern.
Die Erfahrungen, die zum Beispiel bei der Entwicklung der Georg-Schumann-Straße gesammelt werden, können anschließend bei anderen Magistralen angewendet werden.

Dem ÄA 1 der Linksfraktion zu dem Vorschlag, können wir nicht zustimmen, da verlässliche Daten für die Lärmbelastung noch fehlen. Wir sehen aber das Problem und den daraus sich ergebenden Handlungsbedarf. Wir fordern die Verwaltung auf, hierzu in der Fortschreibung des SEKo die Problemintensität entsprechend anzuführen. Auch der Flächennutzungsplan muss angepasst werden und diese Gebiete sind dort entsprechend auszuweisen.