Ergänzungsvorschlag:
Auf Seite 1 nach dem Absatz „Besondere Aufmerksamkeit gilt … bei der Stadt Leipzig zu gewinnen“ wird folgender Text eingefügt:

Um die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen dieses Klientels zu erhöhen, sind Werbemaßnahmen zur vermehrten Gewinnung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu konzipieren und umzusetzen. Hierbei sind Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, Fähigkeiten, die Mitarbeiter einer Verwaltung haben sollten, besonders wenn sie im Kundenkontakt stehen, als besonders positive Eigenschaften, hervorzuheben.

Begründung:

Die Erfahrungen, die in anderen Städten, wie z.B. München, bereits gemacht wurden zeigen, dass durch eine bloße Willenserklärung zur vermehrten Einstellung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund, wenig bis gar nichts erreicht wird.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein entscheidender Grund ist die oftmals mangelhafte Kenntnis der Eltern, bei allem was mit Ausbildung und vor allem dem Stellenwert einer guten Ausbildung in Deutschland, zu tun hat. Die Ursache hierfür liegt u. a. darin, dass dieses in ihren Heimatländern ganz anders und oftmals viel ungeplanter gehandhabt wird. Das führt dazu, dass der Stellenwert einer Ausbildung nicht erkannt wird, Fristen versäumt werden und die Vielfalt der Ausbildungsberufe in diesen Familien gar nicht bekannt ist. Zu vermuten ist, dass auch deshalb nicht an eine Ausbildung in der Verwaltung gedacht wird, weil viele Migrantinnen und Migranten mit unserem Verwaltungsapparat nicht unbedingt die besten Erfahrungen gemacht haben.
Hier ist Aufklärung absolut notwendig, z.B. in Zusammenarbeit mit Schulen über mehrsprachige Elternbriefe, Plakate oder gedolmetschte Elternabende.
Denkbar wäre auch die Jugendlichen über Kinospots oder fetzige Internetauftritte zu sensibilisieren.

Ansprechpartnerin: Dr. Anke Kästner (Kontakt: 0341-6511060)

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2009 ein Konzept zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung vorzulegen.

Begründung:
Ein wesentlicher Beitrag der Kommunen bei der Integration von Migrantinnen und Migranten liegt in der interkulturellen Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt hierbei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion wahr.
„Die interkulturelle Orientierung hat eine strategische Funktion. Darunter wird eine sozialpolitische Haltung von Personen beziehungsweise Institutionen verstanden, die anerkennt, dass unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Interessen in einer Stadtgesellschaft leben und dass diese Gruppen sich in ihren Kommunikations- und Repräsentationsmitteln unterscheiden“ (entnommen aus: Interkulturelles Integrationskonzept der Stadt München, 2008).
Eine interkulturelle Orientierung zielt auf Anerkennung als Grundlage dessen, dass eine Begegnung auf „gleicher Augenhöhe“ möglich ist.
Interkulturelle Öffnung bezeichnet die Umsetzung dieser interkulturellen Orientierung. Angebote und Maßnahmen der Verwaltung werden so geplant, dass sie Menschen mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen wirksam erreichen. So müssen z. B. Aufbau- und Ablauforganisationen dahingehend optimiert werden, dass Zugangsbarrieren abgebaut werden.
„Der Anspruch der interkulturellen Öffnung richtet sich (dabei) sowohl nach innen, an die Verwaltung selbst, wie nach außen an die von Kommunen geförderten freien Träger sowie die städtischen Gesellschaften“ (entnommen aus: Interkulturelles Integrationskonzept der Stadt München, 2008).
Es sollen Indikatoren benannt werden, anhand derer der Stand der Umsetzung der Interkulturellen Öffnung überprüft werden kann, wie z.B. operationalisierte Ziele aller Verwaltungseinheiten, Anteil der Führungs- und Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund, Anteil der interkulturell geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen etc.

Ansprechpartner: Dr. Anke Kästner (Kontakt: 0341-6511060) und Christopher Zenker (Kontakt: 0157-73863649)

Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig muss neue Wege gehen. Wir im Stadtrat müssen neue Wege ermöglichen. Neue Wege nicht um des Weges Willen, nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“, sondern weil wir uns dem Ziel, in diesem Fall möglichst viele Schulen in einem akzeptablen und überschaubaren Zeitraum in einen modernen Gebäudezustand zu versetzen, offensichtlich nicht aus eigener Investitionskraft nähern können. An dieser Stelle liegen deshalb das eigentliche Risiko und die Chance und nicht in den spitz gerechneten Prozenten der uns vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Seit immerhin 7 Jahren diskutieren wir im Stadtrat mit unterschiedlicher Intensität das Thema „Öffentlich-private Partnerschaften“. 2006 wurde in Sachsen das erste PPP-Projekt auf den Weg gebracht. Nunmehr wollen wir nachziehen.

Es geht um die Sanierung von 5 Schulen unterschiedlichen Typs. Dass das so ist, haben wir mit vorangegangenen Beschlüssen so gewollt.
Investiert werden sollen zwischen 55 und 60 Mio. Euro als zusätzliches Bauvolumen in die Schulinfrastruktur. Die Zusätzlichkeit passt in die Zeit. Mit der Bedingung Zusätzlichkeit wurden durch uns gerade 80 Mio. im Konjunkturpaket II auf den Weg gebracht. In der Größenordnung interessanterweise vergleichbar und damit relativierbar.

Wir werden heute ein Pilotprojekt auf den Weg bringen – und Pilotprojekte sind natürlich von der Begrifflichkeit her schon Neuland und Experimentierfeld. Experimente können schief gehen. Vom Totalausfall bis zur großen Jubelfeier ist die Spannweite aber groß. Und hier gilt es, die Chancen klar abzuwägen und in den Vordergrund zu rücken. Die Risiken sind natürlich zu beachten, deshalb die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und nach der Ausschreibung der Bau- und Betreiberleistung ist das Ausschreibungsergebnis sehr sorgfältig zu analysieren.

Die Qualität der Bauleistung dürfte sich nicht von der der konventionellen Projektfinanzierung unterscheiden. Ich gehe davon aus, dass die Aufgabenstellung so oder so vollständig und in bester Qualität erarbeitet wird. Hier dürften also die Risiken im Ergebnis am geringsten sein, auch weil der Zeitraum überschaubar ist. Es geht also eigentlich um die nächsten 25 Jahre.
Und da muss gesagt werden:
1. Die Stadt darf nicht in Schulstandorte investieren, die die nächsten Jahrzehnte nicht überdauern. Diese Aussage ist unabhängig vom Beschaffungs- oder Betreibermodell.
2. Alle exogenen Einflüsse in der Betreiberphase würden auch die Stadt als Betreiber treffen.

Letztendlich geht es aus meiner Sicht gar nicht so sehr um die Frage der finanziellen Risiken oder des bisher vorliegenden marginalen Rechenergebnisses von wenigen Prozenten Finanzvorteil für die Stadt. Es darf aber die Frage gestellt werden, ab welcher Höhe denn der Schmerzpunkt unter- oder überschritten ist. In der heutigen Zeit rückt mit Recht eine hohe Renditeerwartung auch für uns schnell in Richtung der Unseriosität.
Nein, ich denke, und da ist vor allem die LINKE nicht ehrlich – es geht natürlich um die Frage: Wie gehen wir mit privatem Engagement, mit privaten Partnern, mit privatem Geld und Risiko um. Ich zumindest bin fest überzeugt, dass der heutige Schritt auch eine positive Ansage an den Wirtschaftsstandort Leipzig sein kann. Private Investitionen sind in dieser Stadt herzlich willkommen.

Wer dieses Projekt auch nur ansatzweise mit den Risiken im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzmarktkrise in Verbindung bringt, sucht in Wahrheit nur Argumente für seine prinzipielle Distanz zum privatwirtschaftlichen Engagement in klassischen kommunalen Handlungsfeldern. Ich gebe zu Bedenken, dass es bereits jetzt schon privat betriebene Freie Schulen in dieser Stadt gibt. Dieses Segment wird auch in dem Maße zunehmen, wie wir es nicht schaffen, unsere Schulen in einen modernen Gebäudezustand zu versetzen.

Es gilt auch zu bedenken, dass es an uns liegt, wie wir in Zukunft eine Gleichwertigkeit des Schulbetriebs und der Instandsetzungsaufwendungen im Schnitt über alle Schulen garantieren. Hierzu unser Ergänzungsantrag. Diese Frage darf aber vom Grundsatz her nicht am PPP-Modell aufgehangen werden.

Es liegt weiter an uns bzw. der Verwaltung, wie die Vertragsgestaltungen zum beiderseitigen Vorteil letztendlich ausfallen. Zumal damit auch der mit Recht geforderte wirtschaftliche Impuls für den lokalen Mittelstand transparent formuliert werden kann. Hier setzt unser Ergänzungsantrag an: keine Abstriche an den Vergabeordnungen HOAI und VOB.

Die SPD-Fraktion hat folgende Ergänzungsanträge zur Vorlage gestellt:

1. Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 6 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Die für die Bewirtschaftung der 5 Schulen notwendigen Mittel gehen nicht zu Lasten der zu bereitstellenden Mittel für die Bewirtschaftung der anderen kommunalen Schulen.

Begründung:
Das PPP-Projekt ist vom Aspekt der Zusätzlichkeit geprägt.
Insofern dürfen gegebenenfalls höhere Betriebskosten für die 5 PPP-Schulen nicht zu Lasten der Bewirtschaftung und baulichen Unterhaltung der anderen kommunalen Schulen gehen (Vgl. Vorlage S. 20).

2. Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 7 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Im Interesse der Wahrung der Anliegen des Mittelstandes ist in der Ausschreibung festzulegen, dass der private Auftragnehmer die Regelungen und Honorarsätze der HOAI beachtet. Dem privaten Projektpartner wird aufgegeben, dass bei Bau und Bewirtschaftung mittelstandsfreundliche Lose gebildet und die Ausschreibung und Vergabe auf Basis der VOL und VOB erteilt werden.

Begründung:
Mit oben benannten Regelungen soll den Belangen des Mittelstandes Rechnung getragen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch regionale Handwerker und Architekten von dem geplanten PPP-Pilotprojekt profitieren können.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn,

heute steht eine zukunftsweisende Vorlage auf der Tagesordnung, die Energieleitlinie der Stadt Leipzig für den Neubau und die Sanierung kommunaler Gebäude.
Unsere Stadt Leipzig ist Besitzer zahlreicher Gebäude und  Versorgungseinrichtungen. Sie ist Anteilseigner der Stadtwerke und der LWB. Sie entscheidet über den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes und auch darüber, welche Rolle die Energieeffizienz bei der Sanierung öffentlicher Gebäude spielt.
Energieleitlinien sind ein bewährtes Instrument, um innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig Zuständigkeiten, Planung- und Betriebsanweisungen zu verankern.

Die Energiefrage ist die Schlüsselfrage des 21. Jahrhunderts. Sie ist verknüpft mit möglicherweise irreversiblen Schäden für Umwelt und Klima, mit Chancengerechtigkeit für künftige Generationen, mit ökonomischen Wohlstand und Arbeitsplätzen sowie mit Krieg und Frieden.

Die in der Vorlage genannten Ziele „Reduzierung des Primärenergieverbrauches um 30 %“, „Reduzierung der CO2-Emission um 40 %“ und „Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien“ sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms unserer Stadt.
Wir müssen heute den Umstieg in eine nachhaltige und intelligente Energiezukunft vollziehen. Das ist nur mit einem konsequenten Kurswechsel im Umgang mit Verbrauch von Energie möglich.
Die Zukunft der Energieversorgung auch in unserer Stadt muss auf den drei Säulen, nämlich der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und des weitergehenden Ausbaus der erneuerbaren Energien basieren.

Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, die alles können: Sie liefern Wärme, Strom und Kraftstoffe. Im Mix von Sonne, Wind, Erdwärme, Bioenergie und Wasserkraft können sie bedarfsgerecht Grund- und Spitzenlast bereitstellen.
Diese Energieträger werden im zukünftigen Energiemix eine immer größere Rolle spielen und sind für eine wirksame Klimaschutzstrategie unverzichtbar.

In Leipzig sollte bei dem Neubau von Häusern und vorrangig beim Bau bzw. der Modernisierung städtischen Bauten die Pflicht bestehen, regenerative Energieformen mit einzubeziehen. Hier kann bzw. muss die Stadt das nötige Investitionsklima dafür schaffen. Anforderungen des Denkmalschutzes sind nach Möglichkeit mit dem Einsatz erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen.
Mit den heutigen Planungswerkzeugen, Baustoffen und der modernen Gebäudeleittechnik werden Gebäude realisierbar, in denen sich der gewünschte Raumkomfort weitgehend von selbst einstellt. Ziel muss es sein, eine Synthese zwischen Ästhetik, Funktionalität, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu schaffen.

Auf die vielen in der Vorlage bzw. den Anlagen genannten Punkte soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Dies kann jeder nachlesen. Wichtig ist, dass im jährlichen Energie- und Bewirtschaftungsbericht über den erreichten Stand der Umsetzung kontinuierlich berichtet wird.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
werte Gäste!

Seit der letzten Überarbeitung des wohnungspolitischen Konzeptes sind 7 Jahre vergangen. Es ist somit Zeit, eine aktualisierte Fassung zum Beschluss vorzulegen.
Der Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren infolge des Stadtumbaus Ost durch Rückbau und Sanierung verändert und konsolidiert. Der Leerstand ist spürbar zurückgegangen und das Angebot an sanierten Wohnungsbeständen nimmt zu. Die Akzente werden heute durch die demografischen und sozialen Entwicklungen anders gesetzt. Die Stärkung der Kernstadt steht wieder mehr im Fokus der Bewohner und der Zuzug aus dem Umland entwickelt sich positiv.
Obwohl es ein Überangebot an sanierten Wohnungen gibt, kann der Bedarf nicht in jedem Segment gedeckt werden. Die Schwerpunkte haben sich infolge der Bevölkerungsentwicklung verschoben. So gibt es zu wenig kleine preiswerte  Wohnungen und seniorengerechte Wohnungen sind Mangelware. Hier zeigt das Konzept Handlungsbedarf und Entwicklungstendenzen auf, die sich in einer ganzheitlichen Stadtentwicklung widerspiegeln. 

Es ist richtig, dass die Verwaltung dieses Thema nicht den Entwicklungen des Wohnungsmarktes allein überlässt, sondern durch konzeptionelle Vorgaben Einfluss nimmt. Das heißt aber auch Einbindung der Akteure vor Ort, wie Genossenschaften, LWB und private Eigentümer.
Die Schwerpunkte des wohnungspolitischen Konzepts können ohne die im Stadtentwicklungskonzept festgelegten Ziele für die einzelnen Stadtteile nicht umgesetzt werden.
Die Bedarfsnachfrage und die stadträumlichen Strukturen in den Bestandsquartieren sind so zu entwickeln, dass unterschiedliche Nachfragegruppen wie Familien mit Kindern, älteren Menschen und Singles möglichst ein großes Angebot in verschiedenen Stadtteilen vorfinden. Potentiale sind in allen Stadtteilen vorhanden, so dass sich Familien mit Kindern nicht nur im Süden und Einkommensschwache nicht nur im Osten oder Grünau ansiedeln sollten. Wir haben jetzt die Möglichkeit über Fördermittelangebote für integrierte Quartiersentwicklung diese Entwicklung in benachteiligten Stadtteilen positiv zu beeinflussen.

Der LWB als kommunale Wohnungsgesellschaft kommt hier eine besondere Bedeutung zu, die wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig umzusetzen.
In einzelnen städtischen Quartieren hat die LWB nach wie vor große Bestände. Hier kann der Eigentümer Stadt Leipzig in Anbetracht der Nachfrage nach bestimmten Wohnformen diese modellhaft entwickeln lassen. Dies wird bisher zu wenig genutzt, gerade der Bedarf an Seniorenwohnungen und Wohnungen für Familien könnte in Mehrgenerationenhäusern entstehen. Oder die Sanierung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung der energetischen Effizienz und damit der Senkung der Betriebskosten. Mieter werden sich künftig danach orientieren, wenn sie Wohnraum anmieten.

Die Leitlinien des wohnungspolitischen Konzeptes haben nur eine Chance auf ihre Umsetzung, wenn diese im Konsens zu dem integrierten Stadtentwicklungskonzept stehen und damit eine differenzierte und bedarfsgerechte Entwicklung der Wohnquartiere ermöglichen.

Antrag der Stadträte Traudl Weise (SPD-Fraktion) und Dr. Sabine Heymann (CDU-Fraktion)

 

Beschlussvorschlag:

1. Zur Herstellung einer verbindlichen Form der Bürgerbeteiligung, über die gesetzlich geregelten Formen hinaus, ist der öffentliche Diskussionsprozess einzuleiten.

2. Als Grundlage für diesen Diskussionsprozess ist bis zum Mai 2009 ein Verfahrensvorschlag, aufbauend auf dem bisher schon vorliegenden Arbeitsstand, durch die Verwaltung zu erarbeiten.

3. Die öffentliche Diskussion sollte im Rahmen des Forums „Bürgerstadt Leipzig“ erfolgen.

 Begründung:

In Leipzig wurden und werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, sporadisch verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung angeboten. Dies geschieht insbesondere auf Aufforderung durch den Stadtrat (Stammtisch zur Nordtangente) oder durch die Bürger selbst (Bürgerbegehren zum Stadtwerkeanteilsverkauf). Sobald für die Beteilung keine rechtlich verbindliche Form vorliegt (wie bei einem Bürgerbegehren) gelingt es nur selten die Ergebnisse allen Entscheidungsträgern transparent und nutzbar zu machen. So entstehen Mehraufwendungen und Missverständnisse, die Bürgerbeteiligung für die Betroffenen und die Entscheider unattraktiv machen. Potenziale der Verbesserung der Akzeptanz von Entscheidungen des Stadtrates und der Verwaltung werden so nicht gehoben.
Seit mehr als einem Jahr befassen sich Bürger und darunter auch Stadträte, die sich im Forum „Bürgerstadt Leipzig“ engagieren, mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beteiligung der Bürger an strategischen Entscheidungen für Leipzig insgesamt sowie für seine Stadt- und Ortsteile. Zwar wurden die Arbeitsstände zum Thema einer Klausurtagung der Verwaltung gemacht, in der Verabredungen zur weiteren Bearbeitung getroffen wurden. Da aber weder eine konkrete Terminierung zur Vorlage eines endgültigen Verfahrensvorschlages erkennbar ist noch eine Beteiligung der Bürgerschaft im Vorfeld einer sich verfestigenden Strategie der Verwaltung vereinbart wurde, soll dies über den vorliegenden Antrag geheilt werden. Die Einführung verlässlicher Verfahrensweisen und Instrumente der Bürgerbeteiligung sollen der Verwaltung und dem Stadtrat dazu dienen, frühzeitig Bürgerinteressen zu grundsätzlichen Entscheidungen für die Stadt insgesamt und teilweise auch für Stadt- und Ortsteile aufzunehmen und Entscheidungswege transparent zu gestalten. Dies enthebt die Verwaltung und den Stadtrat nicht der Verantwortung für die jeweils ihnen zukommenden Entscheidungen. Eine praxisnahe Beteiligungskultur sollte aber alle Beteiligten dazu auf- und herausfordern verantwortlich und kompromissbereit mit Interessen und Bedürfnissen aller umzugehen. Auch schon die Erarbeitung der dafür erforderlichen Strukturen und Verfahren sollte in einem hohen Maße von der Beteiligung der Öffentlichkeit geprägt sein. Es bietet sich dazu das Forum „Bürgerstadt Leipzig“ an, welches offen für alle Bürger, Vereine und Verbände ist und sich originär mit Beteiligung der Bürger an der Entwicklung ihrer Stadt befasst. Einzelne Bestandteile eines Verfahrensvorschlages sind jetzt schon im Entwurf fertig, wie Prozessmanagement, inkl. Beteiligungscontrolling, Übersicht typischer Entscheidungsphasen, sowie ein erster Instrumentenkoffer mit in ihrer potenziellen Wirksamkeit bewerteten Methoden der Beteiligung (von der Informationsveranstaltung über das Interview bis zur Planwerkstatt). Es gilt nun mit den Fachämtern, dem Stadtrat und den Bürgern zu prüfen, wie man Verbindlichkeit und Praktikabilität für alle Seiten herstellt. Dabei soll eine Form gefunden werden, die sowohl strategische Überlegungen der Verwaltung, des Stadtrates als auch der Bürger selbst in einen Beteiligungsprozess einspeist.

Redner: Stadtrat Christopher Zenker

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
werte Gäste!

Hinter der Vorlage „Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Zentren“ liegt ein langer Prozess, in dem nicht nur die Träger öffentlicher Belange, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte eingebunden waren, sondern die gesamte interessierte Öffentlichkeit. Die Hohe Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Form von Stellungnahmen verschiedener Art zeigt, dass der Schritt der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger notwendig und sinnvoll war.

Der vorliegende STEP Zentren setzt den Rahmen, in welchen Bereichen in Leipzig zentrale Versorgungsgebiete zu erhalten sind, ausgebaut werden sollen oder vorgesehen sind. Mit diesem Stadtentwicklungsplan stärken wir Leipzig in seiner Funktion als Oberzentrum. Diese Stärkung ist notwendig, um Leipzig zukünftig noch attraktiver gegenüber Einkaufszentren auf der grünen Wiese zu machen.

Gleichzeitig hat der STEP Zentren die Aufgabe, eine möglichst gleichwertige Versorgung der Leipziger Bevölkerung zu erreichen, auch wenn dies in dünner besiedelten Gebieten nicht immer der Fall sein kann. Der gleichwertigen Vorsorgung wird beispielsweise dadurch Rechnung getragen, dass die Zentren Burghausen und Seehausen – obwohl sie zukünftig keine C-Zentren mehr sind – Bestandsschutz genießen.

Die gute Verkehrsanbindung der Zentren gerade an den ÖPNV fördert zusätzlich den Umstieg vom Auto hin zu Verkehrsmitteln aus dem Umweltverbund und stellt damit einen wichtigen umweltpolitischen Aspekt dar. Wir sollten den STEP Zentren daher auch als „Kampfansage“ an den Wildwuchs von Discountern, die allein auf den motorisierten Individualverkehr angelegt sind, verstehen. Diese Discounter sind häufig nicht nur städtebaulich eine Katastrophe, sie gefährden auch die Entwicklung der zentralen Vorsorgungsgebiete und die Sicherung und die Entstehung von attraktiven Einkaufsstraßen.

Neben diesen Aspekten wird durch diesen Plan die wohnortnahe Versorgung sichergestellt. Die Verankerung des „Leipziger Ladens“ mit einer Größe von 150 m² im STEP Zentren ist für uns auf der einen Seite notwendig, um auch außerhalb der Zentren – in weniger dicht besiedelten Gebieten – die Voraussetzungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Auf der anderen Seite steht der „Leipziger Laden“ für uns dafür, dass wir zukünftig verstärkt versuchen, gerade in Gründerzeitvierteln wieder funktionierende Geschäftsstraßen zu etablieren, welche auch als Raum, als Straßen der Begegnung unsere Stadtteile lebens- und liebenswert machen.

Auch wenn der STEP Zentren einen verbindlichen Orientierungsrahmen bildet und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, sollten und müssen wir bei jedem neuen Projekt genau darauf achten, dass diese gewachsenen Strukturen nicht gefährdet werden

Diese Gefahr bestand und besteht beispielsweise auf dem Gelände Kochstraße/Scheffelstraße in Leipzig-Connewitz. Würden wir dort die Pläne der TLG umsetzen, bestünde die ernsthafte Gefahr, dass die gewachsene kleinteilige Einzelhandelsstruktur im angrenzenden C-Zentrum Karl-Liebknecht-Straße nachhaltig gestört wird und die Entwicklung in der Bornaischen Straße bzw. der Wolfgang-Heinze Straße gefährdet wird. Die Art Bebauung der vorhandenen beziehungsweise ausgewiesenen Potentialflächen sollte daher nicht allein auf Grundlage von statistischen Größen geplant werden. Vielmehr muss auch die „gefühlte Nahversorgungssituation“ berücksichtigt werden. Die „gefühlte Nahversorgungssituation“ ist häufig besser als uns die Statistiken weiß machen wollen.  Die „gefühlte Nahversorgungssituation“ wiederum lässt sich am besten erfahren, wenn man die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbindet.

Ich freue mich daher, dass die Stadtverwaltung insbesondere die Anregungen der Connewitzer Bürgerinnen und Bürger, welche immerhin zwei Drittel aller Einwendungen ausgemacht haben, aufgegriffen hat. Dadurch ist das Gelände Kochstraße/Scheffelstraße nur noch als Potentialfläche auswiesen.
Dies sollte auch dem Investor zu denken geben. Er sollte das Gelände rund um den bestehenden Supermarkt entwickeln und das in einer Form, welche den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Gleichzeitig sollte das Gelände Kochstraße/Scheffelstraße so entwickelt werden, dass es der Mischbebauung aus Kultur und Wohnen gerecht wird und bestehende Strukturen nicht zerstört.

Die SPD-Fraktion wird dem STEP Zentren heute zustimmen, wird jedoch auch zukünftig ein wachsames Auge darauf haben, dass bei der Bebauung, von ausgewiesenen Potentialflächen neben den Interessen der Allgemeinheit insbesondere die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger daher auch zukünftig, aktiv an der Entwicklung ihrer Stadtteile mitzuwirken und uns auf Missstände und Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.