Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt (fettgedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung der Leipziger Wirtschaft, und zwar in einer Größenordnung in Höhe der Hälfte der Nettoinvestitionsmittel des Jahres 2023 (d.h. Cash-Flow lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung einschließlich Tilgungsanteil für kreditähnliche Rechtsgeschäfte).

Begründung

Die Handlungsoptionen sollen sich dabei auf langfristige, strukturelle Standortverbesserungen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie verbesserte Finanzierungsangebote für lokale Unternehmen. Dabei sind auch bereits vorgestellte und geplante Projekte der Wirtschaftsförderung, wie die EnergyCity, die Wasserstoffringleitung und die Empfehlungen der kurzfristig erwarteten Evaluation der Clusterförderung besonders zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen.

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Ausenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  • Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  • Wie ist der Stand beim der Erarbeitung des Konzepts zu Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  • Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  • Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  • Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fälle wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Veringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  • Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?
  • Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  • Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz aktut gefährdet ist?

II-DS-06093-DS-01

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ute Köhler-Siegel

verehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

ein fünftel der Leipzigerinnen und Leipziger sind älter als 65 Jahre, und weil Leipzig wächst, steigt diese Zahl in den nächsten Jahren weiter an. Ältere Menschen sind ein breiter Teil unserer Stadtgesellschaft und verdienen Respekt, Beachtung und Teilhabe.

Das Sozialamt unter der Leitung von Frau Kador-Probst hat den umfangreichen und strukturierten Fachplan „Älter werden in Leipzig“ vorgelegt. Auf über 200 Seiten erläutert das Fachamt detailliert die Herausforderungen der nächsten Jahre und beschreibt ganz konkret 59 vielfältige Maßnahmen, die informierend, präventiv und unterstützend für Seniorinnen und Senioren wirken sollen. In vielen Beratungen wurde dieser Fachplan mit den unterschiedlichen Akteuren wie dem Seniorenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Beirat für Gleichstellung (um nur einige wichtige Akteure zu nennen) beraten, angepasst und überarbeitet.

Meine Fraktion bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für diese Arbeit.

Auf Grundlage der seniorenpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig wurden drei zentrale Herausforderungen für das Älterwerden in Leipzig benannt:

  • Soziale Insolation
  • Armut
  • Digitalisierung.

Diese wurden in 10 Handlungsfeldern wie z. B. Wohnen, Mobilität und öffentlicher Raum, Bildung und Teilhabe, … konkretisiert.

Das Herzstück der Seniorenarbeit sind die 10 Seniorenbüros in der Stadt Leipzig. Diese bieten im Rahmen der offenen Seniorenarbeit vielfältige Möglichkeiten, um Ältere zu informieren und Bildungsangebote zu Gesundheit, Mobilität oder zum Wohnen zu unterbreiten. Diese Maßnahmen werden bis zur Fortschreibung des Fachplanes „Offene Seniorenarbeit“ im Jahr 2025 fortgeführt.

Im Fachplan erfährt die Seniorenarbeit in den äußeren Ortsteilen der Stadt eine Aufwertung. Die Stadt fördert Microprojekte für gezielte Angebote, die die soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen und der Vereinsamung vorbeugen.

Weiterhin werden

  • Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Grün ausgebaut
  • Angebote digitaler und politischen Bildung in Offenen Seniorentreffs weiterentwickelt
  • eine Pflegeplatzbörse ausgebaut
  • ein Fachtag „Vielfalt in der Pflege“ wird von der Stadt Leipzig organisiert
  • in jedem Stadtbezirk soll ein Offenes Begegnungsangebote für Demenzerkrankte entstehen

Die Stadt Leipzig setzt mit den Fachplan „Älter werden in Leipzig“ hohe Maßstäbe für den Umgang mit Seniorinnen und Senioren. Die dargestellten Maßnahmen ermöglichen es, den vielen Herausforderungen des Älterwerdens gut begegnen zu können.

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linke und Büdnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Die Stadtverwaltung gewährleistet eine Bescheid-Erstellung zur Förderentscheidung innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt vollständig eingereichter Antragsunterlagen.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm mit einer niedrigschwelligen Öffentlichkeitsarbeit in leicht verständlicher Sprache und mehrsprachig unter Benennung aller relevanten Fristen und Antragsmodalitäten und vor allem an Anlaufstellen für potentielle Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben.

4. Die Anlage 1 „Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten“ wird wie folgt geändert (ggf. erforderliche Änderungen der Anlagen der Fachförderrichtlinie werden sinngemäß vorgenommen):

a) 5 Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzung für den Zuwendungsempfänger:

  • […]
  • Bei Einsatz in Miets-/ bzw. Mehrfamilienhäuser gilt solange die Gesetzgebung dies erfordert: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
    • das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
    • ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt

Anmerkung: Voraussichtlich ab 2024 gelten gesetzliche Regelungen, die die Zustimmung des Vermieters bzw. den Beschluss der Eigentümergemeinschaft erübrigen.

8 Bewilligungsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nach fachlicher Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist.

b) Die Auszahlungsmodalitäten der Fachförderrichtlinie werden klar formuliert, auch in Hinblick auf Zuwendungsempfänger*innen, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird eindeutig geregelt.

5. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB per Gesellschafterweisung, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen. Weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften werden um das gleiche Vorgehen gebeten. Bei Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB sind Außensteckdosen an Balkonen in den Planungen zu berücksichtigen.

6. Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen sowie Pächter*innen von Kleingärten können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst. 

7. Sollten die Mittel zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden, wird der übrige Betrag der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und/oder der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) für konkrete Projekte zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zur Verfügung gestellt.

8. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.3.2025 eine Evaluation einschließlich der Mittelverwendung gemäß Pt. 7 vor.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,


seit über 30 Jahren gibt es den Leipzig-Pass für Menschen mit keinem oder einem geringen Einkommen bzw. Bezieherinnen und Bezieher niedriger Renten. Ohne die Ermäßigungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, die die Leipzig-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber bekommen, schmälern zu wollen, gehören die kostenfreie Schülerspeisung und die ermäßigte Leipzig-Pass-Mobilcard sicher zu den Hauptgründen, sich einen Leipzig-Pass zu holen. Mit dem Deutschlandticket-Sozial bekommt der Leipzig-Pass ab 1.1.2024 die vielleicht bedeutendste Neuerung für alle erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer.

Mit dem durch die Stadt gestützten Deutschlandticket wird eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gefördert: Mobilität. Leipzig ist dabei Vorreiter, denn wir führen ein solches Ticket als eine der ersten Kommunen ein. Dieses Ticket fördert dabei nicht nur soziale Teilhabe, es gibt auch Menschen ohne oder mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu Ausflügen in die Region. Darüber ermöglicht es aber auch Menschen mit geringeren Einkommen zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen, zum Beispiel auch, wenn diese im Umland liegt. Das Ticket sichert damit viel mehr als soziale Teilhabe.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich, im Grunde parallel zu unserer Diskussion, darauf geeinigt, spätestens ab dem Sommersemester 2024 auch ein solidarisch finanziertes Deutschlandticket als Semesterticket für Studierende für knapp 29 Euro einzuführen. Das ist gut für alle Studierenden, aber auch gut für Leipzig bzw. unseren Finanzbürgermeister, denn auch viele Studierende haben Anspruch auf einen Leipzig-Pass und hätten sonst das durch die Stadt gestützte Sozialticket erworben.

Leipzig ist auf dem richten Weg, wir fördern das Deutschland-Job-Ticket und wir fördern ein Deutschland-Sozialticket. Die Diskussionen um die Einführung eines 365 Euro-Tickets, die vor allem das Ziel hatten, die ÖPNV-Nutzung günstiger zu machen, tragen nun Früchte. Mit dem Deutschland-Sozialticket liegen wir aktuell sogar unter diesen 365 Euro und das nicht nur für Leipzig und die Zone 110, sondern für den gesamten Regionalverkehr. Und auch das Leipziger Jobticket liegt nur leicht darüber.

Deutschland hat scheinbar auf eine solche Fahrkarte gewartet, denn die Nutzung der Regionalverkehre mit Bus und Bahn sind seit der Einführung um 18 Prozent gestiegen ist. Damit wird übrigens auch deutlich, dass die Studien, die uns im Rahmen der Diskussion um das 365 Euro-Ticket vorgestellt wurden, nicht richtig lagen.

Das Deutschland-Ticket und auch die Sozialvariante zeigen aus meiner Sicht deutlich, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, wer regiert. Unter einem CDU-Kanzler hätte vermutlich es kein Deutschlandticket gegeben, genau wie es unter einem CDU-Oberbürgermeister kein Leipziger Deutschland-Sozialticket geben würde. Beide Maßnahmen sind jedoch wichtige Schritt zum Gelingen der Verkehrswende und bewegen Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV.

Wir freuen uns, dass wir mit unseren Anträgen zum 365-Euro-Ticket, zum geförderten Jobticket oder unserer Anfrage zum Deutschland-Sozialticket einen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir nun eine ganze Reihe günstiger Angebote für den ÖPNV und den Regionalverkehr in Leipzig vorweisen können.

Wir stimmen der Vorlage zu.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der Weihnachtspullover vom Kollegen Meißner erstrahlte gestern in den Farben Grün mit roten Nussknackern. Von der Farbkombination haben wir uns verleiten lassen, doch noch eine gemeinsame Neufassung aus unserem Änderungsantrag und dem Ursprungsantrag zu machen, obwohl uns der Verwaltungsstandpunkt und der Antrag in den Beschlusspunkten 1+2 des Ursprungsantrages ärgert. Wahrscheinlich bin ich einfach weihnachtsmilde.

Der Ursprungsantrag und auch der Verwaltungsstandpunkt sind in den ersten beiden Beschlusspunkten bereits seit 2019 Beschlusslage im Stadtrat. Dies wird auch Herr Dienberg bestätigen. Lediglich an der Umsetzung scheint es noch zu hapern, denn einen Umsetzungsstand, wie kulturelle Räume, wie Clubs, in der Stadtplanung berücksichtigt werden gibt es nicht. Es gibt auch keinen Stand wie das LiveKombinat, die Kammern oder die die DEHOGA in die Umsetzung eingebunden wurden. Ganz klar der Beschluss eines Kulturkatasters aus dem Antrag wurde umgesetzt, wie dieses in den Planungen aber berücksichtigt wird, um bei Bebauungen Kultur nicht zu gefährden, ist völlig unklar.

Der Beschluss ihrer beiden ersten Punkte aus dem Antrag ist also im Grunde unnötig, weil redundant.  

Wir sind gespannt, wie zügig der Beschluss jetzt endlich umgesetzt und dauerhaft implementiert wird. Weiter fünf Jahre warten und zögern kann das Aus für weitere Clubs bedeuten. Wir erwarten auch, dass die Akteure endlich aktiv eingebunden werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass auch Clubs nicht nur zur Kultur gehören, sondern diese Szene in Leipzig ein Standortvorteil für die Gewinnung junger Fachkräfte ist, deshalb wird die SPD weiter für deren Erhalt und Berücksichtigung kämpfen. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung zur Neufassung des Antrags. Vielen Dank!