Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 8. Dezember 2004 wurde die Unterzeichnung eines Abkommens zur Städtepartnerschaft mit der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba beschlossen. Mit demselben Beschluss wurde festgelegt, dass im Verlauf des 1. Halbjahres 2005 ein Evaluierungsbericht erstellt wird, der Entscheidungsvorschläge zu Bestand und Fortführung existierender Städtepartnerschaften enthält (Drucksache Nr. IV/199, Beschluss Nr.: IV-154/04).

Wir fragen daher an:

  1. Wie hat sich die Städtepartnerschaft mit Addis Abeba bisher entwickelt? Welche Aktivitäten fanden seit der Unterzeichnung des Abkommens zur Städtepartnerschaft mit Addis Abeba statt? Liegen erste Ergebnisse vor? Welche weiteren Aktivitäten sind im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Addis Abeba bereits vorbereitet bzw. geplant?
  2. Wann wird der Evaluierungsbericht zu den Städtepartnerschaften vorgelegt?

Redner: Axel Dyck, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr amtierender Oberbürgermeister,
werte Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste!

Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Herren Morlok und Achminow ablehnen und wir fordern alle Stadträte auf, dies ebenfalls zu tun.

Seit Anfang 2000 war Herr Dr. Fischer in verschiedenen beruflichen Funktionen als Mitarbeiter bei der LVB beschäftigt. Seit 2003 ist er Geschäftsführer der VCL. Ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zwischen Dr. Fischer und der LVB besteht nicht. Da helfen auch keine gesellschaftsrechtlichen Sandkastenspiele, die daraus ein anderes Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis konstruieren würden. Die LVB und die VCL stehen nun mal in wirtschaftlichem Bezug zur Stadt Leipzig nicht als deren Töchter dar.
Rechtssicherheit als ein sehr hohes Gut in Deutschland sollte auch an dieser Stelle nicht zu Gunsten parteipolitisch gefärbter Argumente geopfert werden.

Im Zeitraum 2000 bis 2004 wurde kein Hinderungsgrund festgestellt, weder hier aus dem Rat heraus, noch seitens des RP. Das gleiche Ergebnis wurde nach seiner erneuten Wahl in den Stadtrat 2004 festgestellt. Randnotiz: Für die LVZ war das Kungeln im Leipziger Modell. Nun aber gelten die damaligen Einschätzungen bei gleicher Rechtslage für einige nicht mehr – Fragezeichen oder Ausrufezeichen. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde agiert in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht widerspruchsfrei. Unglücklich sind dabei Statements von herausragenden Mitarbeitern des RP gegenüber der Presse während eines laufenden Verfahrens, wobei man daraus schnell eine Befangenheit im konkreten Fall ableiten könnte. Aber das RP legt die Entscheidung richtigerweise in die Hände des Stadtrates.
Da wir Mitglieder des Stadtrates auf juristischen Beistand angewiesen sind, die wenigsten sind juristisch ausgebildet, manche helfen sich mit subjektiven Wunschinterpretationen darüber hinweg, können wir nur an Hand uns übergebener Rechtsgutachten eine Wertung vornehmen. Und diese sind eindeutig. „Es liegen keine Hinderungsgründe vor.“

Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, Sprecher der Fraktion für das Fachgebiet Soziales

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

das Gesundheitsamt ist gesetzlich verpflichtet, in Kindertageseinrichtungen eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten bei Kindern im vierten Lebensjahr durchzuführen. Wir sind uns alle darüber einig, dass diese Untersuchung sehr wichtig ist.

Auf Anfrage der PDS-Fraktion wurde mitgeteilt, dass diese Untersuchung im vergangenen Jahr in 34 von 191 Kindertageseinrichtungen nicht angeboten werden konnte. Die PDS-Fraktion hatte daraufhin beantragt, die Stadtverwaltung solle die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Absicherung dieser Vorsorgeuntersuchung schaffen. Dieser Antrag wurde in der Ratsversammlung vom 15. Juni 2005 abgelehnt, weil die Stadtverwaltung die Nichtberücksichtigung von Kitas mit Anlaufschwierigkeiten im ersten Untersuchungsjahr begründete und versicherte, dass die jetzige Personalbemessung ausreichend sei.

Die Verwaltung gab damals außerdem bekannt, dass nur 82 % der Eltern ihre Einwilligung zur Untersuchung gegeben hatten. Offensichtlich waren 18 % der Eltern nicht ausreichend motiviert, ihre Kinder untersuchen zu lassen. Dies hat uns nun wiederum veranlasst, den heute vorliegenden Antrag zu stellen.

Wenn Eltern eine angebotene Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch nehmen, kann dies nicht dem Gesundheitsamt angelastet werden. Es sollten allerdings alle Anstrengungen seitens der Stadtverwaltung unternommen werden, um die Teilnehmerzahlen zu erhöhen.

Auf welchem Wege kann das erreicht werden? Da Zwang zur Teilnahme an diesen Untersuchungen nicht in Frage kommt, haben wir den Antrag gestellt zu prüfen, ob ein Belohnungsmodell zur Erhöhung der Teilnehmerzahlen entwickelt werden kann. Ähnliche Modelle gibt es zum Beispiel bei der Beeinflussung erwünschten Verhaltens im Rahmen der Gesundheitsreform.

Die Stadtverwaltung lehnt unseren Antrag mit der Begründung ab, bei der Inanspruchnahme der Untersuchung gäbe es kein Motivationsproblem der Eltern. Das verstehe ich nicht. Warum konnten dann trotz Behebung personeller Engpässe im zweiten Untersuchungsjahr statt 82,1 % sogar nur noch 76,4 % der Kinder in Kitas untersucht werden?
Unverständlich ist mir auch die Behauptung der Verwaltung, Bonusmodelle erzielten bei sozial benachteiligten Familien nur minimale Erfolge. Warum wurde dann Frau Dr. Schubert von Gesundheitsamt Leipzig letztes Jahr für ihren Erfolg im Rahmen des Projektes „Ich geh‘ zur U! Und du?“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem ersten Preis ausgezeichnet?
Die Argumentation der Stadtverwaltung ist nicht schlüssig, stellenweise sogar widersprüchlich. Oder sollen wir annehmen, dass es sich doch nicht nur um vorübergehende Umstellungsprobleme bei der Einführung dieser Vorsorgeuntersuchung gehandelt hat?

Der Alternativvorschlag der Verwaltung hat mich überrascht. Hier werden Maßnahmen stichwortartig aufgelistet, die bereits zum Antrag der PDS-Fraktion genannt wurden. Damals wurde allerdings behauptet, dass sie schon durchgeführt würden oder bereits eingeleitet seien.

Um es noch einmal zu sagen: Die ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten bei Kindern im vierten Lebensjahr ist für die weitere Entwicklung aller Kinder sehr wichtig. Aber zu viele Kinder werden dennoch nicht untersucht.
Wir können nicht hinnehmen, dass jedes vierte Kind an den in den Kindertagestätten durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnimmt. Die Teilnehmerzahl muss deutlich erhöht werden.

In einer attraktiven Belohnung für die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sehen wir eine Möglichkeit, die Teilnehmerzahl bei den Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen. Wir können vermuten, dass Kinder, die davon erfahren, ihre Eltern drängen, sie an den Untersuchungen teilnehmen zu lassen. Die als Beispiel genannten Freikarten für städtische Kultureinrichtungen wären Belohnungen, die kaum zusätzliche Kosten verursachen würden.
Andere Anstrengungen auch von Seiten der Verwaltung und des Gesundheitsamtes sollten natürlich dazukommen. Das schon erwähnte Projekt „Ich geh‘ zur U! Und du?“ könnte Vorbild sein.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

eine bedarfsgerechte Ernährung ist Voraussetzung für eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen.

Wir fragen daher an:

  1. Nach welchem Ernährungskonzept wird das Mittagessen für die Kinder in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen zusammengestellt?
  2. Inwiefern werden ernährungsphysiologische Erkenntnisse bei der Zubereitung des Mittagessens beachtet?
  3. Welchen Qualitätskriterien muss das in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen angebotene Mittagessen genügen (vgl. „Berliner Qualitätskriterien“ für Verpflegungsangebote)?
  4. Welchen Standards für Nährwerte neben dem Brennwert muss das in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen angebotene Mittagessen entsprechen?
  5. Wie werden die Angaben der Anbieter zu den Nährwerten geprüft?
  6. Von welchen Anbietern wird das Mittagessen in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen bezogen?
  7. In welchem Umfang erfolgt die Integration von Lebensmitteln aus ökologischem und regionalem Anbau?
  8. In welcher Weise erfolgt Ernährungsaufklärung an den Leipziger Schulen?
  9. Wie werden Rückmeldungen der Kinder und Eltern über das Mittagessen in den Leipziger Kindertagesstätten und Schulen erfasst und aufgegriffen?

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor uns steht eine wichtige, schwierige aber notwendige Entscheidung – die Neufassung der Abfallgebührensatzung.
Jahrelang existierten für die Bürger der Stadt Leipzig bezüglich der Abfallentsorgung moderate Bedingungen. So lag die Gebührenhöhe im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen für die Leipziger im unteren Drittel. Jetzt wird es aber zu Änderungen kommen müssen.

Warum wird eine Gebührenerhöhung notwendig?
• Die Rücklagen, die sechs Jahre lang die Gebühren gestützt haben, sind aufgebraucht.
• Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen aus Umweltgründen die Abfälle bundesweit nicht mehr direkt auf der Deponie abgelagert werden und müssen vorbehandelt werden. Dies führt zu einer Kostenerhöhung je Tonne Abfall von ca. 30 %.
• Die Kosten für Kraftstoff, Energie und Wasser, die in den letzten sechs Jahren ebenfalls erheblich angestiegen sind, beeinflussen natürlich auch die Kalkulation der Stadtreinigung.

Deshalb wurde durch die Stadtverwaltung, bzw. die Stadtreinigung ein neues Modell erarbeitet und innerhalb einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der im Stadtrat vertretenen Parteien bestand, vorgestellt und diskutiert. Die uns vorgestellte Kalkulation ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Das neue Gebührenmodell ist gerechter, wobei natürlich klar ist, dass es wirkliche Gerechtigkeit nie geben kann. 

Die einzelnen Gebührenbestandteile wurden bereits  erläutert, aber ich möchte noch einige Ergänzungen zur Problematik Leerungsgebühr, Verwertungsgebühr und Grünschnitt hinzufügen, da dies von vielen zur Zeit heftig diskutiert wird.

Leerungsgebühr

Die Stadtreinigung muss ihre auf der Deponie Cröbern der ZAW abgelieferten Abfälle nach Gewicht (jetzt 124 €/t, bis 31.05.2005 102 €/t) bezahlen. Wir Bürger entrichten aber unsere Gebühren  nach Volumen, entsprechend der Behältergrößen.
Es ist nachweisbar, dass im Regelfall die kleineren Abfallbehälter (80 l, 120 l) dichter gefüllt werden. Deshalb, so die neue vorgeschlagene Regelung, soll es keinen linearen Zusammenhang mehr zwischen Volumengröße und Leerungsgebühr geben. Nutzer dieser kleineren Behälter sollen zukünftig mehr, Nutzer der 1,1-er Großmüllbehälter künftig weniger bezahlen.  Dies ist eine gerechtere Lösung.
Man würde aber mehr Gerechtigkeit erreichen, wenn generell beim Entleeren des Restabfalls in das Müllfahrzeug gewogen würde. So hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Abfallmengen zu wiegen, wie es bei manchen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern praktiziert wird. Dies ist aber nach Aussage der Stadtreinigung mit erheblichen Kosten für die Umrüstung der Technik verbunden. Unserer Meinung nach führt aber in der Zukunft daran kein Weg vorbei.

Verwertungsgebühr

Die relativ hoch erscheinende Verwertungsgebühr, die die Grundgebühr ablösen wird, ist so aufgebaut, dass sie für jeden die gleiche Belastung bedeutet (an einem 240 l – Behälter sind 6 Personen, an einem 1,1 MGB sind 30 Personen angeschlossen). Außerdem brauchen Gewerbebetriebe, die entsprechend der Gewerbeabfallverordnung ihren Abfall zur Verwertung der Stadt nicht mehr überlassen müssen, sondern diese durch ein privates Unternehmen entsorgen lassen können, diese Gebühr nicht mehr zu entrichten. Unbeschadet davon müssen sie weiterhin ihren Abfall zur Beseitigung (entsprechend des Einwohnergleichwertes) der Stadtreinigung entsprechend der Überlassungspflicht andienen und dafür die Leerungsgebühr entrichten.
Die Verwertungsgebühr wird dafür genutzt, dass alle Bürger das Schadstoffmobil und die Wertstoffhöfe nutzen können. Hier können sie gefährliche Abfälle (Schadstoffe), Elektroschrott und entsprechend der ausgegebenen Wertbons Sperrmüll abgeben. Auch hier werden Kritiker einwerfen: Ich habe nie Sondermüll oder Sperrmüll und ich benötige den Wertstoffhof nicht, da ich das Angebot der Stadtreinigung nicht nutze. Dies zu ändern, ist aber äußerst kompliziert und man sollte das bewährte System beibehalten.

Grünschnitt

Hier muss erwähnt werden, dass Leipzig im Gegensatz zu den angrenzenden Landkreisen bisher keine Gebühr für Grünschnitt erhoben hat. Die anfallenden Mengen müssen aber kalkulatorisch in Betracht gezogen werden, da sie einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Die Erlöse durch Verkauf an Kompostieranlagen decken nicht den Aufwand, deshalb ist hier eine Gebührenerhebung unumgänglich. Um die Problematik etwas abzufedern, wurde während der Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit der Stadtreinigung als Kompromiss erreicht, eine „Freigrenze“ von 200 Liter einzuführen.
Zur Verbesserung  der Bürgerfreundlichkeit wurde seitens der SPD-Fraktion als Änderungsvorschlag eine Stückelung von 50 l anstatt 100 l vorgeschlagen, der jetzt in die Vorlage mit eingearbeitet wurde. Des Weiteren ist unserer Meinung nach zu berücksichtigen, dass für Bürger, die öffentliches Grün pflegen (Pflegevertrag), für die Entsorgung keine Kosten anfallen dürfen. Auch dies wurde bei der Überarbeitung der Vorlage entsprechend angepasst.
Leider war der Vorschlag an bestimmten Tagen wieder eine Verbrennung von Grünabfall zu gestatten, nicht umsetzbar. Eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung lässt dies nicht zu.

Zusammengefasst gesagt, ist die Erhöhung der Abfallgebühren für die Bürger Leipzigs eine weitere finanzielle Belastung. Diese ist aber nach Meinung der SPD-Fraktion nicht vermeidbar. Deshalb werden ihre Mitglieder mehrheitlich den Vorlagen zustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die Ausländerbehörde verändert.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Anträge (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung und andere Anträge auf ausländerrechtliche Bescheinigungen) liegen derzeit der Ausländerbehörde zur Bearbeitung vor?
  2. Wie viele dieser Anträge sind (abgesehen von der Eingangsfeststellung) derzeit unbearbeitet?
  3. Bei wie vielen der unbearbeiteten Anträge liegt das Datum der Antragstellung länger als drei Monate zurück?
  4. Bei wie vielen der nicht endbearbeiteten Anträge (z.B. auf Einbürgerung) liegt das Datum der Antragstellung länger als (a) drei, (b) sechs, (c) zwölf bzw. (d) 18 Monate zurück?
  5. Womit werden die Bearbeitungszeiten begründet?
  6. Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden ausgestellt?
  7. Aus welchen Gründen wurden die Fiktionsbescheinigungen ausgestellt?
  8. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Bearbeitungszeiten in Zukunft zu verkürzen?

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

auf der Suche nach regenerativen Energiequellen ist die Nutzung der Sonnenenergie eine Alternative. Leipzig und sein Umland gehört neben dem Breisgau zu den Gebieten in Deutschland, wo eine lange Sonnenscheindauer zu verzeichnen ist. Deshalb ist es auch erklärlich, dass bei Espenhain das größte Solarkraftwerk der Welt mit 33.800 Modulen und einer geplanten Leistung von 5 MW errichtet wurde.
In Leipzig existieren zwar Solarwärmeanlagen mit immerhin 9.000 m² Kollektorfläche, wobei darunter auch 21 kommunale Anlagen zu verzeichnen sind, aber bei Solarstromanlagen – also dem photovoltaischen Nutzungsprinzip – gibt es noch Nachholebedarf. Projekte, bei denen diese Technologie angewandt werden sollte, wie die Zentralapotheke des Krankenhauses St. Georg oder das Bildermuseum scheiterten bisher. Als positives Beispiel muss an dieser Stelle die Nikolaikirche genannt werden. Hier befindet sich seit Juni 2000 auf 40 m² eine Anlage mit einer möglichen Leistung von 5 KW. Natürlich muss man kritisch anmerken, dass die so gewonnene Energie noch gering ist und die Wirtschaftlichkeit zur Zeit keine hohen Gewinne verspricht.

Aber Deutschland ist mit führend bei der Entwicklung, Produktion und ständigen Verbesserung des Wirkungsgrades von Solarzellen.  Außerdem bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Betreiben dieser Anlagen. Deshalb ist es im Sinne des Fortschrittes wichtig, hier unbedingt auch die praktische Umsetzung zu bedenken. Auch für das beschlossene Klimaschutzprogramm sind solche Anlagen ein wichtiger Baustein. 

Eine interessante Möglichkeit ist die Installation von photovoltaischen Anlagen als Bürgerkraftwerk auf öffentlichen Gebäuden. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher 12.000 aufgebaut.  Diesbezüglich wurden durch den Verein Solar City Leipzig gemeinsam mit der Stadtverwaltung Anstrengungen unternommen auch in unserer Stadt eine solche Anlage zu errichten. Geplant war dies im Oktober 2004. Leider ist das Projekt nicht zustande gekommen.
Weil uns dieses Thema aber wichtig ist, nun ein erneuter Versuch. Auch die Verwaltung hat unseren Antrag positiv beurteilt. Jetzt geht es darum städtische Objekte zu finden und zu benennen, auf deren Dächern Solarmodule aufgebaut werden können, wobei die Mietkosten eine moderate Höhe haben müssen. Dann gilt es interessierte Bürger zu finden, und das dürfte nicht allzu schwer fallen, die sich an dieser Anlage beteiligen.

Wir bitten Sie, dem Antrag Bürger-Solarstromanlage zuzustimmen.