Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die Ausländerbehörde verändert.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Anträge (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung und andere Anträge auf ausländerrechtliche Bescheinigungen) liegen derzeit der Ausländerbehörde zur Bearbeitung vor?
  2. Wie viele dieser Anträge sind (abgesehen von der Eingangsfeststellung) derzeit unbearbeitet?
  3. Bei wie vielen der unbearbeiteten Anträge liegt das Datum der Antragstellung länger als drei Monate zurück?
  4. Bei wie vielen der nicht endbearbeiteten Anträge (z.B. auf Einbürgerung) liegt das Datum der Antragstellung länger als (a) drei, (b) sechs, (c) zwölf bzw. (d) 18 Monate zurück?
  5. Womit werden die Bearbeitungszeiten begründet?
  6. Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden ausgestellt?
  7. Aus welchen Gründen wurden die Fiktionsbescheinigungen ausgestellt?
  8. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Bearbeitungszeiten in Zukunft zu verkürzen?

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

auf der Suche nach regenerativen Energiequellen ist die Nutzung der Sonnenenergie eine Alternative. Leipzig und sein Umland gehört neben dem Breisgau zu den Gebieten in Deutschland, wo eine lange Sonnenscheindauer zu verzeichnen ist. Deshalb ist es auch erklärlich, dass bei Espenhain das größte Solarkraftwerk der Welt mit 33.800 Modulen und einer geplanten Leistung von 5 MW errichtet wurde.
In Leipzig existieren zwar Solarwärmeanlagen mit immerhin 9.000 m² Kollektorfläche, wobei darunter auch 21 kommunale Anlagen zu verzeichnen sind, aber bei Solarstromanlagen – also dem photovoltaischen Nutzungsprinzip – gibt es noch Nachholebedarf. Projekte, bei denen diese Technologie angewandt werden sollte, wie die Zentralapotheke des Krankenhauses St. Georg oder das Bildermuseum scheiterten bisher. Als positives Beispiel muss an dieser Stelle die Nikolaikirche genannt werden. Hier befindet sich seit Juni 2000 auf 40 m² eine Anlage mit einer möglichen Leistung von 5 KW. Natürlich muss man kritisch anmerken, dass die so gewonnene Energie noch gering ist und die Wirtschaftlichkeit zur Zeit keine hohen Gewinne verspricht.

Aber Deutschland ist mit führend bei der Entwicklung, Produktion und ständigen Verbesserung des Wirkungsgrades von Solarzellen.  Außerdem bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Betreiben dieser Anlagen. Deshalb ist es im Sinne des Fortschrittes wichtig, hier unbedingt auch die praktische Umsetzung zu bedenken. Auch für das beschlossene Klimaschutzprogramm sind solche Anlagen ein wichtiger Baustein. 

Eine interessante Möglichkeit ist die Installation von photovoltaischen Anlagen als Bürgerkraftwerk auf öffentlichen Gebäuden. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher 12.000 aufgebaut.  Diesbezüglich wurden durch den Verein Solar City Leipzig gemeinsam mit der Stadtverwaltung Anstrengungen unternommen auch in unserer Stadt eine solche Anlage zu errichten. Geplant war dies im Oktober 2004. Leider ist das Projekt nicht zustande gekommen.
Weil uns dieses Thema aber wichtig ist, nun ein erneuter Versuch. Auch die Verwaltung hat unseren Antrag positiv beurteilt. Jetzt geht es darum städtische Objekte zu finden und zu benennen, auf deren Dächern Solarmodule aufgebaut werden können, wobei die Mietkosten eine moderate Höhe haben müssen. Dann gilt es interessierte Bürger zu finden, und das dürfte nicht allzu schwer fallen, die sich an dieser Anlage beteiligen.

Wir bitten Sie, dem Antrag Bürger-Solarstromanlage zuzustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Leipzig nutzt derzeit Verwaltungsgebäude, für die sie Mieten zahlen muss (z.B. das Objekt Prager Straße). Andererseits stehen zahlreiche Gebäude, die der Stadt gehören, leer (z.B. ehemalige Schulen).

Wir fragen daher an:

  1. Wie hoch sind die Ausgaben der Stadt für die Anmietung von Verwaltungsgebäuden?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt bisher genutzt, um die Mietkosten zu reduzieren?
  3. Welche Objekte sind derzeit angemietet?
  4. Wie viele städtische Gebäude sind im Moment ohne Nutzung?
  5. Gibt es Überlegungen, städtische Objekte umzubauen bzw. herzurichten, damit sie als Verwaltungsgebäude genutzt werden können?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Natürlich ist eine Erhöhung der Elternbeiträge unerfreulich. Auch ich muss diese für meinen Sohn bezahlen. Doch woher sollen die 570 T€ kommen, wenn wir diese nicht auf die Eltern umlegen?

Investitionen in unsere Kitas sind dringend notwendig. In vielen Einrichtungen sind die Heizungsanlagen veraltet und lassen sich nicht mehr regulieren, die Fenster sind undicht und auch das äußere Erscheinungsbild mancher Einrichtung ist für Kinder und Eltern eher abschreckend.

Im nächsten Jahr schafft die Stadt Leipzig 1500 neue Betreuungsplätze. Auch hier sehen wir keine Einsparalternative.

Um soziale Härtefälle abzufedern gibt es in unserer Stadt zahlreiche Freiplätze und Ermäßigungen auf Elternbeiträge. Insgesamt hält die Stadt 9 Mio € dafür bereit. Dieses System muss so beibehalten werden.

Einen Widerspruch zu den strategischen Zielen der Kommunalpolitik sehen wir nicht, denn höchstes Ziel ist es, dass die Menschen einer Arbeit nachgehen können. Hierfür schaffen wir mit den vielfältigen und bedarfsgerechten Betreuungsangeboten eine wichtige Voraussetzung.
Eltern sind beruhigter, wenn sie wissen, dass ihre Kinder in einer Einrichtung mit hohem Qualitätsstandard betreut werden. Dafür sind viele auch bereit, mehr Geld auszugeben.

Die SPD- Fraktion wird deshalb der nicht erfreulichen, aber unserer Meinung noch vertretbaren Erhöhung der Elternbeiträge zustimmen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 1 „Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit einzelnen Abfallarten“ der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt ist bis zu 200 Liter pro Haushalt und Jahr gebührenfrei. Die „Berechtigungskarte zur Nutzung der Leipziger Wertstoffhöfe“ wird um vier Mengenbons (a 0,05 m³) für Gartenabfall ergänzt.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Pflegevertrag für öffentliche Grünflächen mit der Stadt geschlossen haben, sollen dafür anfallenden Grünabfall generell kostenlos entsorgen können.

Begründung:

Die Ausgabe von vier Mengenbons a 50 Liter, statt zwei Mengenbons a 100 Liter für Grünabfall ist für viele Bürgerinnen und Bürger vorteilhafter, da meistens keine 100 Liter Grünabfall auf einmal abgegeben werden. Die beabsichtigte Begrenzung der gebührenfreien Abgabe von Grünabfall, die eine größere Gebührengerechtigkeit für viele bedeutet, wird dadurch nicht verändert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Grünflächen pflegen, ist eine gesonderte Regelung notwendig, da diese Pflegeleistung nicht durch eine zusätzliche Gebühr belastet werden sollte.

Redner: Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

der Haushalt für 2006 und das Haushaltssicherungskonzept bis 2009 liegen der Öffentlichkeit und den Fraktionen zur Bewertung vor. Beide Vorlagen wurden letztlich von der neuen Kämmerin der Stadt Leipzig erarbeitet und deshalb mit besonderer Spannung erwartet. Leider war ich zur Einbringung des Haushaltsentwurfes nicht anwesend und habe sicher deshalb im Nachhinein beim Lesen der Rede der Kämmerin nicht verstanden, wofür ihr so viel Lob gezollt wurde.
Zu Hause im stillen Kämmerlein sehen die vorgelegten Zahlen nicht besser als die des letzten Jahres aus, und mehr Klarheit konnte ich auch nicht erkennen. Wir hatten für den Haushalt 2005 einen Fehlbetrag von ca. 80 Mio. € und für das Jahr 2006 sind es nach korrigierter Prognose 73 Mio. €.
Nachträglich haben wir erfahren müssen, dass Sie, Frau Kudla, jedoch noch nicht die endgültigen Eckwerte von der Landesregierung zur Aufstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes zur Verfügung hatten. Das war nicht Ihre Schuld. Zur Haushaltsklarheit hat es jedoch nicht beigetragen.

An dieser Stelle muss man sich über die weltfremde Forderung des Regierungspräsidenten bezüglich des zeitlichen Ablaufes bei der Haushaltsverabschiedung wundern. Wie soll die Stadt Leipzig spätestens im Dezember einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Folgejahr vorlegen, wenn das Finanzministerium des Freistaates erst im Oktober die Eckwerte für die Planungen für 2006 und die Folgejahre vorlegt? Ist denn die Leitung für den Informationsfluss von den Ministerien in Dresden zum Regierungspräsidium so lang? Vielleicht muss man dort dringend etwas ändern?!
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere seit längerem erhobene Forderung, dass die Haushalte der großen kreisfreien Städte in Sachsen zukünftig zur Vereinheitlichung der Standards vom Staatsministerium für Finanzen genehmigt werden sollen.

Meine Damen und Herren!
Im letzten Jahr hatte meine Fraktion bemängelt, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht zeitgleich mit dem Haushalt vorgelegt wurde. In diesem Jahr ist es wieder so. Die Gründe habe ich genannt. Nach unserer Auffassung müssen Haushalt und Haushaltssicherungskonzept zwingend gemeinsam beraten und verabschiedet werden. Alles andere ist Stückwerk.

Zunächst einige Anmerkungen zum Haushaltssicherungskonzept, das im Vergleich zum Haushaltsplan sicherlich das Schwergewichtigere ist.
Die SPD-Fraktion hat bereits öffentlich gemacht, dass die vorgelegten Deckungsvorschläge zu unkonkret sind und deshalb zwingend untersetzt werden müssen. Erst wenn hinter den vorgelegten Zahlen auch die politischen Ziele erkennbar sind, können sie von den Fraktionen und vor allem von der Öffentlichkeit bewertet werden.
Für meine Fraktion ist eine Zustimmung ohne zeitnahe Untersetzung für die Deckungsvorschläge insbesondere zu den Bereichen Beteiligungen und Eigenbetriebe, Soziales, Kultur und Haustarifverträge für die Beschäftigten der Verwaltung so nicht möglich.

Es ist richtig, dass nicht nur in der Kernverwaltung weiter gespart werden soll, Auch die Beteiligungsunternehmen müssen sich an der für die Stadt lebensnotwendigen Konsolidierung beteiligen. In einigen Betrieben gibt es aus Sicht meiner Fraktion definitiv Reserven: Wer Geld für risikobehaftete Beteiligungen nach Polen transferieren kann, hat Geld übrig. Auch das Gehaltsgefüge bei den städtischen Beteiligungen ist sehr unterschiedlich und sollte überprüft werden. Das sage ich auch im Hinblick auf eine vorgeschlagene Verlängerung der Haustarifverträge für die städtischen Angestellten. Warum sollen immer nur die städtischen Angestellten zur Kasse gebeten werden?
In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle städtischen Beteiligungen, dass vor Preiserhöhungen und Leistungseinschränkungen, die die Bevölkerung weiter belasten, über Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen nachgedacht wird.

Die geplanten Einsparungen im Sozialbereich in Höhe von zehn Mio. € müssen nochmals kritisch hinterfragt werden. Bisherige Realität war es, dass die Kosten Jahr für Jahr gestiegen sind. Wenn es in diesem Bereich gelingt, die Ausgaben wenigstens konstant zu halten, hätten wir schon viel erreicht.

Damit wir nicht falsch verstanden werden: 1500 zusätzliche ABM-Stellen sind richtig und notwendig, nicht nur aus fiskalischen Gründen. Wir fragen uns aber, wie Herr Schubert diese Mammutaufgabe erledigen will, wenn seine Mitarbeiter es bisher nicht schafften, alle beantragten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  genehmigen zu lassen. Schließlich wurden bis jetzt nur zwei Drittel der für 2005 bei der ARGE zur Verfügung stehenden Gelder abgerufen.
Und da ich gerade den Wirtschaftsbeigeordneten anspreche. Herr Schubert, wir vermissen im Haushalt Initiativen zur Belebung des ersten Arbeitsmarktes.

Im Kulturbereich sollen wir im Haushaltssicherungskonzept fünf Mio. € Einsparungen bis 2009 beschließen. Hinzu kommen aber 3,6 Mio. € aus 2005, die bisher nicht umgesetzt wurden. An die Adresse des zuständigen Beigeordneten für Kultur, aber auch an die Verantwortlichen bei den Eigenbetrieben sage ich klar und deutlich: Wenn angesichts der schwierigen Haushaltslage nicht umgehend umfangreiche Sparvorschläge vorliegen, droht die Schließung von Einrichtungen. Wer weiterhin Vorschläge der Fraktionen ständig abbügelt und lediglich nur „seine“ Einrichtung im Auge hat, gefährdet die Vielfalt der Leipziger Kultur. Die dringend notwendige große Kulturdebatte muss unter Berücksichtigung der strategischen Ziele unserer Stadt, aber auch bei Einhaltung finanzieller Eckwerte, unverzüglich begonnen werden.

Meine Damen und Herren!
Es ist aus unserer Sicht unredlich, wenn die Kämmerin den Eindruck vermittelt, dass die Konsolidierung ohne größere Einschnitte für die Bevölkerung gelänge. Die Wahrheit ist doch vielmehr, dass unpopuläre und einschneidende Kürzungen bei den Ausgaben im freiwilligen Aufgabenbereich nicht zu vermeiden sind.
Das ist besonders unter den im Haushaltssicherungskonzept dargestellten erheblichen Risiken zu sehen. Im schlimmsten Fall droht uns nämlich eine doppelt so hohe Deckungslücke, wie sie jetzt im Haushaltssicherungskonzept genannt wird. Die SPD-Fraktion wird sich – wie auch bisher – ihrer Verantwortung im Umgang mit unpopulären Maßnahmen stellen. Wir wissen jedoch, dass die oben genannten Risiken bei ihrem Eintreten unmöglich allein von der Stadt zu bewältigen sind. 

Insbesondere Mehrkosten bei der Umsetzung von Hartz IV machen dem städtischen Haushalt zu schaffen. Daher fordern wir den Bund auf, Ausgleichsmittel für die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Kommunen nicht zu streichen. Leipzig würden dadurch weitere Belastungen in Höhe von ca. 40 Mill. € drohen. Diese sind von der Stadt nicht mehr verkraftbar. Während viele westdeutsche Städte durch Hartz IV entlastet werden, trifft dies für ostdeutsche Kommunen nicht zu. Hier muss der Gesetzgeber handeln. Ebenso müssen die handwerklichen Fehler im Gesetz geändert werden, die für den starken Anstieg der Bedarfsgemeinschaften verantwortlich sind.
An den Freistaat appellieren wir, eine bedarfsgerechte Verteilung der Ausgleichsgelder zu garantieren. Es kann nicht sein, dass Landkreise auf Kosten der kreisfreien Städte entlastet werden, obwohl diese mehr Arbeitslosengeld II-Bezieher zu betreuen und zu finanzieren haben. Es ist ein Unding, wenn als Verteilungsschlüssel statt der tatsächlichen Bedürftigenanzahl die Orientierung an der Einwohnerzahl der Kommune herangezogen wird.

Beim Thema Freistaat muss in diesem Zusammenhang der Finanzausgleich angesprochen werden. Es ist erfreulich, dass die Gewerbesteuereinnahmen Leipzigs wieder ansteigen. Aufgrund des so genannten Gleichheitsgrundsatzes im sächsischen Finanzausgleichsgesetz verringern sich aber parallel die Finanzzuweisungen durch den Freistaat. Bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen um sage und schreibe ca. 46 Mio. € gegenüber dem letzten Jahr, gegenüber 2002 sogar um ca. 60 Mio. €. Das kann so nicht hingenommen werden! Im Grundgesetz ist die notwendige Finanzausstattung der Kommunen durch die Länder festgeschrieben. Es ist schön für den sächsischen Finanzminister, dass der Freistaat die zweitniedrigste Verschuldungsquote aller Bundesländer hat. Dass dies jedoch zu Lasten einer hohen Verschuldung der Kommunen geht, ist nicht hinnehmbar. Eine solche Sanierung des sächsischen Haushaltes auf Kosten der Kommunen ist aus unserer Sicht unerträglich.
Den steigenden Gewerbesteuereinnahmen und der positiven Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer stehen im Übrigen Aufkommensrückgänge bei der Grundsteuer B und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber. Deshalb ist es mehr als verwunderlich, wenn Herr Metz – angesichts der steigenden Gewerbesteuereinnahmen – höhere Investitionen bei den sächsischen Kommunen anmahnt. Unterm Strich verschlechtert sich die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden weiter, da die aus Steuern und Landeszuweisungen zusammengesetzten Einnahmen kontinuierlich sinken.

Bund und Land sind deshalb ganz einfach gefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen insgesamt wieder herzustellen.
Zusammengefasst müssen wir feststellen, dass das Haushaltssicherungskonzept ohne Schuld der Stadt mit heißer Nadel gestrickt wurde und dass Entscheidungsvarianten fehlen.

Meine Damen und Herren,
nun zum Haushalt für 2006. Viel Spielraum für die Umsetzung von Sonderwünschen bleibt bei der Kassenlage nicht. Die SPD-Fraktion hat dennoch 12 Anträge zu Bereichen eingebracht, wo wir Änderungsbedarf zur Verwaltungsvorlage sehen.

Keine Änderungen erhoffen wir bei den geplanten Mehrausgaben im Kindertagesstättenbereich, weil dies für uns Zukunftsinvestitionen sind. Insgesamt 120 Mio. € sollen hier im kommenden Jahr zur Verfügung stehen – das sind 12 Prozent des gesamten Verwaltungshaushaltes! Auf Grund steigender Geburtenzahlen will die Stadt im kommenden Jahr 1500 zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten anbieten. Damit beweisen wir, dass die kürzlich im Stadtrat verabschiedeten strategischen Ziele der Kommunalpolitik ernst genommen und umgesetzt werden.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass der Vermögenshaushalt 2006 dasselbe Volumen aufweist, wie in diesem Jahr. In einigen Bereichen gibt es trotz der vielen Baustellen in unserer Stadt noch einen erheblichen Investitionsbedarf. Insbesondere die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten ist meiner Fraktion ein wichtiges Anliegen. Dass in diese Bereiche bis zu 14 Mio. € investiert werden sollen, findet unsere Unterstützung. Ich sage ganz offen und ehrlich: Mir sind die Klagen über die vielen Baustellen in Leipzig hundertmal lieber als mögliche Klagen von arbeitslosen Bauarbeitern oder von Bürgerinnen und Bürgern über unsanierte Schulen oder Löcher in den Straßen. Die Vielzahl der Investitionsmaßnahmen ist die beste Möglichkeit der Stadt, der hohen Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken.

Doch was nützen uns die guten Investitionspläne, wenn – wie in diesem Jahr – der Haushalt über fünf Monate auf seine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht warten muss, diese Genehmigung mit zahlreichen Auflagen verbunden ist und seit Ende September eine Haushaltssperre durch die Kämmerei verhängt wurden musste. Nur wenn wir Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung machen, das Regierungspräsidium seinen Spielraum bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen ausnutzt und Bund und Freistaat die Förderquoten anheben, wird es uns gelingen, wieder mehr Geld für Baumaßnahmen bereitzustellen.
Die Fördermittelgeber sollten prüfen, ob die Fördersätze – z.B. bei GVFG mit maximal 75 % – der Haushaltslage der Kommunen noch angemessen sind. Außerdem müssen die Fördertatbestände z.B. auf Planungsmittel, Grunderwerb und Bauunterhaltung ausgeweitet werden. Auf unseren zukünftigen Bundesminister  kommen da große Aufgaben zu. Wir setzen darauf, dass Sie bei Ihrer neuen Tätigkeit die Kommunen nicht vergessen, Herr Oberbürgermeister.

Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch bei anderen Städten und Gemeinden gibt es eine komplizierte Situation hinsichtlich des Haushaltes – die kommunale Eigenverantwortung laut Art. 28 GG wird in Frage gestellt, weil eine ausreichende Finanzausstattung von Bund und Land nicht gewährleistet wird. Vielen Städten geht insgesamt die Puste aus. Wir brauchen daher dringend eine Gemeindefinanzreform mit einer deutlichen und nachhaltigen Entlastung.

Ich wünsche uns in den kommenden Wochen eine sachliche, fruchtbare Diskussion und hoffe im Ergebnis dessen auf ein von der großen Mehrheit des Stadtrates getragenen Haushalt im Dezember diesen Jahres. Dies wird nicht einfach, aber ich setze gerade in dieser komplizierten Situation auf die Vernunft derjenigen  Stadträtinnen und Stadträte, bei denen das Wohl der Stadt Leipzig immer im Mittelpunkt ihrer Überlegungen steht.

Wie immer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei und allen an der Haushaltserstellung Beteiligten für die schwierige Arbeit unseren Dank.
Und Ihnen meine Damen und Herren danke ich für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit!

Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

die Fraktion der SPD hat sich, wie Sie sich sicher vorstellen können, umfassend mit der Vorlage zur Unternehmensentwicklung des Städtischen Klinikums „St. Georg“ beschäftigt und wird dieser zustimmen.
Wesentlich für uns ist, dass das Klinikum nach wie vor als Unternehmen der Stadt Leipzig fungiert und von daher auch die kommunale Einflussnahme bei der Entwicklung der Gesundheitsversorgung gesichert ist.
Das knüpft nicht nur an die lange Tradition des „St. Georg“  an – es ist seit 1439 in städtischer Trägerschaft – sondern diese Einflussnahme ist als wesentliches Element kommunaler Daseinsfürsorge für uns von großer Bedeutung.

Was ist nun aus unserer Sicht kommunale Daseinsfürsorge?
Wir wollen das Klinikum für die Zukunft als sicheren Standort mit multidisziplinärem Spektrum in seiner jetzigen Größe erhalten und weiter ausbauen.
Wenn man sich intensiver mit der Krankenhauslandschaft befasst, ist erkennbar, dass für folgende Arbeitsgebiete und Aufgaben eine hohe und auch länger anhaltende Wachstumstendenz zu erwarten ist. Zum Beispiel die interdisziplinären Behandlungsangebote für bestimmte Krankheitsgruppen wie Tumorerkrankungen, Schlaganfälle und Gefäßerkrankungen oder auch die komplexen Behandlungen mit geforderter leichter Zugänglichkeit vor allen Dingen für die älteren Patienten unserer Stadt. Nicht zu vergessen die speziellen insbesondere technisch gestützten Behandlungsleistungen wie z.B. die Gefäßchirurgie oder andere Operative Maßnahmen wie Inkontinenzoperationen sowie Gelenk, Hand- und Fußoperationen die mit hoher Perfektion erbracht werden müssen. All diese Behandlungsleistungen gehören aus unserer Sicht eben zur flächendeckenden Versorgung, die von einem kommunalen Krankenhaus erbracht werden sollen.
Insofern unterstützen wir die eigentümergeprägten Oberziele der Stadt Leipzig für das Klinikum und verstehen die vorgeschlagene Strukturierung als Antwort des Klinikums auf die Herausforderungen der sich verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Die Schaffung unternehmerisch orientierter Rechts- und Betriebsstrukturen, um im Wettbewerb bestehen zu können, wird aus unserer Sicht mit dem vorgelegten Konzept zur Bildung der St. Georg-Unternehmensgruppe erreicht. Dabei musste das Konstrukt unter Beachtung des abgeschlossenen US-Leasing-Vertrages, sowie unter Vermeidung von Grunderwerbssteuerzahlungen – die die Stadt Leipzig hätte finanziell bewältigen müssen – entwickelt werden.

Für sehr wichtig wird die Einordnung des Firmenverbundes, nämlich

  • des Eigenbetriebes
  • der Klinikum St. Georg gGmbH
  • sowie der 4 Tochtergesellschaften

in einem umsatzsteuerlichen Organkreis gesehen. Hierfür liegt eine aktuelle positiv verbindliche Auskunft des Finanzamtes Leipzig vor. Damit wird der Status der Gemeinnützigkeit für den Eigenbetrieb und für die gGmbH gesichert sowie der Leistungsaustausch zwischen Eigenbetrieb, der St. Georg gGmbH und den gewerblichen Tochtergesellschaften innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft anerkannt. Die erbrachten Leistungen innerhalb der St. Georg-Unternehmensgruppe werden somit zu nichtsteuerbaren Innenumsätzen erklärt.

Wir unterstützen insbesondere auch den Ausbau der Wertschöpfungskette durch die Entwicklung ganzheitlicher Betreuungsangebote u. a. durch die Leistungsintegration mit der St. Georg Nachsorge und ambulanten Pflege GmbH. Damit können Leistungen nach SGB XI, SGB V und SGB XII, Leistungen für die Betriebsgesellschaft und damit ein für die Patienten wichtiges Überleitungspflegemanagement erbracht werden.
Insofern werden wir natürlich die beiden FDP-Anträge ablehnen.

Ganz wesentlich für die erfolgreiche Entwicklung des Klinikums war und ist zukünftig aus unserer Sicht die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Motivierung der Mitarbeiter ist eng mit gezielter Information und Kommunikation durch die Unternehmensführung mit den Beschäftigten aller Ebenen verbunden.
Wir begrüßen, dass die Einbeziehung des Gesamtpersonalrates und des örtlichen Personalrates des St. Georg in das gesamte Vorbereitungsgeschehen grundsätzlich vertrauensvoll erfolgt ist. Wichtig ist natürlich, dass auch nach dem nunmehr abgeschlossenen 1. Beteiligungsverfahren im 2. Beteiligungsverfahren die noch anstehenden Probleme mit dem örtlichen und dem Gesamtpersonalrat ausgeräumt werden.

Abschließend ist es mir wichtig, noch mal konkret darauf hinzuweisen, dass diese Vorlage hier nicht zur Abstimmung kommt, damit das St.Georg zukünftig Profit ohne Ende macht, sondern damit betriebswirtschaftliche Strukturen geschaffen werden können, die eine umfassende und gute Versorgung von hoffentlich vielen zufriedenen Patienten möglich machen.

In diesem Sinne kann ich nur dem Krankenhausdirektor Professor Güldner und seiner gesamten Mitarbeiterschaft für ihr hohes Engagement in unserem St.Georg danken und hier anregen, der Vorlage zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.