Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Redner. Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

als wir Ende ‘89 nach Leipzig zum Studium kamen, Koffer auf dem Kopf, kaum 24 Stunden da, auch so ein Glück, landeten wir am Herder-Institut, zum Deutschkurs. Es ging gleich zur Sache.

Vier Wochen später sollte man einen Vortrag über Leipzig in der heimischen Sprache halten – ich hatte ganz schnell begriffen und gelernt, dass Leipzig alles hat: Messestadt, Musikstadt, Universitätsstadt, Kulturstadt, Kunststadt, tolle Stadt – dieser Glanz hat zur Notenverbesserung in der Sprache beigetragen …

Das mit Kultur und Kunst ist hängen geblieben, das mit der Universität ohnehin.

Was die Stadt und die Künstler brauchen, sind Ateliers, also Räume. Wenn meine Recherche stimmt, hat Leipzig pro Einwohner eine Künstlerdichte von rund 0,23%, ist vergleichbar mit Berlin, dort sind es rund 0,22%. Derzeit arbeiten also rund 2200 professionelle bildende Künstler in Leipzig, zählt man das engere Umland dazu, sind es mindestens ca. 2.500. Hinzuzählen muss man jährlich ca. 100 Absolventen aus der Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB) und mindestens 200 Künstler, die temporär in Leipzig arbeiten.

Die Tendenz ist entsprechend den Daten der Künstlersozialkasse steigend – mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung aller Künstler von 2%, und mit der jährlichen Steigerung bis zu 8% der bildenden Künstler zu benennen.

Seit Jahren wächst die Bevölkerung in Leipzig, Stadtviertel werden saniert, die Mieten steigen aufgrund der höheren Nachfrage nach Wohnraum und des besseren Sanierungsstandards. Für Künstlerinnen und Künstler stellt sich deshalb die Ateliersuche als immer schwieriger dar. Nicht nur gibt es weniger bezahlbaren Raum in Leipzig, auch werden bestehende Atelierhäuser saniert und im besten Fall mit deutlich höheren Mietpreisen neu an Künstler vermietet. Viele Künstler verlieren so ihre Ateliers oder teilen sie sich gruppenweise zu kleinsten Arbeitsplätzen, da sie die neuen, gestiegenen Mieten nicht mehr zahlen können.

Ein zentraler Faktor für die Verdrängung von künstlerischen Arbeitsräumen liegt, neben der generellen Raumnot, in dem sehr geringen bis nicht vorhandenen Mieterschutz. Im Vergleich zu Wohnraummietverträgen sind Gewerbemietverträge weit weniger bis gar nicht reguliert.

Berlin hat z.B. ein Atelierprogramm und dort erfolgt Kunstproduktion im gemischten Quartier, als Ausdruck der offenen Gesellschaft. Die Gemischte Stadt als vielfältige Stadt kultureller und sozialer Gruppen ist nicht ohne die Vermittlungsrolle zu denken.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass die „gemischten Quartiere“ in Leipzig erhalten bleiben sollen, also, Bestandsschutz für bestehende Atelierräume. Bei Neubauten sollen Ateliers mit geplant werden.. Eine lebendige und kulturell attraktive Stadt braucht bildende Künstler.

Wir bitten um Ihre wohlwollende Zustimmung zu unserem Antrag für die Künstler in Leipzig. Die ÄA der Linken und Grünen Fraktion übernehmen wir. Vielen Dank nochmals an die Kolleginnen Gehrt und Körner für die konstruktive Zusammenarbeit.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

die Sanierung dieser drei Objekte der LWB in der Südvorstadt ist leider ein stückweit exemplarisch, für eine Sanierungspolitik, die zur einer sozialen Entmischung führt. Meist ist dies darauf zurückzuführen, dass die Förderkulisse veraltet ist, wenig flexibel und wenig innovativ. Daran müssen wir alle arbeiten, auf kommunaler, landes- und Bundesebene.

Ich möchte  zunächst ein Lob an die LWB aussprechen. Der Tanker LWB wurde umgesteuert, statt Abriss und Verkauf stehen Neubau und Sanierung im Fokus. Die Umsteuerung war ein langer Prozess. Genau genommen, seitdem wir die Eigentümerziele beschlossen haben, in die sicher auch meine Fraktion zu ambitioniert reingegangen ist. Aber ich bin davon überzeugt, wären wir das nicht hätte die damalige Geschäftsführung weiter so gemacht wir bisher.

Dennoch in manchen Punkten bleibt man im Dunkeln. So beteuert die Geschäftsführung zwar, dass man das Ziel 30 Prozent preisgebundener Wohnraum nicht nur in der Stadt und im Stadtbezirk erfüllt, sondern auch in jedem Stadtteil. Trotz dreimaliger Nachfragen habe ich allerdings bis heute keine Aufschlüsselung für die Stadtteile bekommen. Dies nährt die Skepsis, ob die Aussagen stimmen. Denn schaut man sich die Sanierungen der LWB in der Südvorstadt an sind bisher zu wenige Sozialwohnungen entstanden. Bei den aktuellen Sanierungen entsteht wohl keine neue Sozialwohnung. Bis auf die Bestandsmieter müssen alle neu Einziehenden mehr bezahlen, als man laut Berechnungen über den Mietspiegel für eine neu errichtete Penthouse-Wohnung mit Parkett und allem Schnickschnack in vergleichbarer Lage zahlen müsste. Und dass obwohl die LWB Wohnungen nicht diesen Standard erreichen werden.

Die LWB wird damit auch zum Preistreiber in der Südvorstadt. Dabei ist es immer unser Ziel, dass unsere kommunale Wohnungsbaugesellschaft preisdämpfend wirkt. Dass eine solche Vorlage den Aufsichtsrat unter einem Bürgermeister von den Grünen erreicht, hinterlässt Fragezeichen.

Man muss auch hinterfragen, ob das Ganze nicht zum Bumerang für die LWB wird, was ist, wenn die Wohnungen zu diesem Preis nicht vermietbar sind, weil man zu diesem Preis preiswerter am Lindenauer Hafen oder in fast jeder anderen Wohnung in Leipzig zur Miete wohnen kann. Wird die Sanierung dann zum Zuschussgeschäft?

Wir erwarten daher, dass das Sanierungskonzept überarbeitet wird und dabei auch Akteure der Wissenschaft, wie die naheliegende HTWK, und Anwohnerschaft eingebunden werden. Dabei sind auch die aktuellen Förderprogramme zu prüfen. So greift die Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnraum wohl endlich auch bei Sanierungen. Herr Dienberg, wir setzen jetzt auf ihre Unterstützung, sie sind Aufsichtsratsvorsitzender der LWB und auch der zuständige Dezernent! Wir müssen die Aufgabe als Stadt Leipzig gemeinsam mit der LWB anpacken und uns die Zeit nehmen, auch wenn am Ende ggf. doch kein befriedigendes Ergebnis aufgrund der Förderkulisse herauskommt.

Wir haben uns daher entschieden, nicht nur den Antrag des SBB Süd weitestgehend zu Unterstützen auch wenn dadurch die dringend notwendige Sanierung verzögert wird. Wir haben darüber hinaus mit Linken und Grünen noch einen Änderungsantrag mit klaren Fristen und Aufgaben eingereicht. Beim Sanierungsrat möchten wir jedoch, dass zunächst die Praktikabilität geprüft wird und dann darüber entschieden wird, ob dieser eingerichtet wird, weil auch diese drei Sanierungen für die LWB händel- und steuerbar bleiben müssen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister wird gebeten, für Wohnungsbauvorhaben die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit sowie die Abstimmung mit Investor*innen zu optimieren. Hierzu ist eine Koordinierungsstelle (Wohnungsbaukoordinator*in) im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters einzurichten.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

Die Erstellung quartiersbezogener Klimawandelanpassungskonzepte beinhaltet auch die Betrachtung wassersensibler Aspekte im Vorhabengebiet. Die Niederschlagsbewirtschaftung und damit verbundene Festsetzungen sollen sich am Ziel der Abbildung des natürlicherweise vorhandenen Gebietswasserhaushaltes und dessen Hauptkomponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss orientieren. Dazu können auch Regenwassernutzungen beispielsweise für die Bewässerung von Pflanzen zählen, die über die Verdunstung der Vegetation dann auch dem Gebietswasserhaushalt zugutekommen. Das Verhältnis der drei Hauptkomponenten zueinander orientiert sich an der natürlicherweise vorhandenen Verteilung und den heutigen örtlichen Gegebenheiten. Dem Ziel der stadtklimatischen Anpassung dient dabei ein möglichst hoher Verdunstungsanteil. Im Rahmen der Konzepte soll auch die Möglichkeit der Einleitung in ein Oberflächengewässer (§55 Abs. 2 WHG), Grünanlagen oder Parks geprüft werden.

Bauleitplanungen, die älter als 5 Jahre, jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und bebaut sind, werden vor weiterer Bebauung auf die Angemessenheit der wasserwirtschaftlichen Inhalte und Festsetzungen nach aktuellem Wissensstand und unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen überprüft und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hierfür sind Experten für Wasserwirtschaft und Umweltschutz zur Unterstützung heranzuziehen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude

Kochstraße 13-15,
Kochstraße 59-63 sowie
August-Bebel-Straße 81-83

behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.

Dies soll Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen 
mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen, beinhalten.

Bis zum 31.12.2023 ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, an dem LWB, 

Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit, SBB Süd und Wissenschaft 
(z.B. HTWK Leipzig) beteiligt sein sollen. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen und der FA Stadtentwicklung und Bau sind zu informieren und zu beteiligen.

Für das Umsetzungskonzept zur Sanierung der o.g. Gebäude sind alle Förderkulissen in Land und Bund zu prüfen und heranzuziehen.

Zusätzlich kann ein Sanierungsrat aus der Anwohnerschaft und Personen mit relevanten Fachkenntnissen (z.B. Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit) für alle drei Objekte einberufen und in den Prozess einbezogen werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.