Beschlussvorschlag:

  1.     In der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten wird „5 Zuwendungsvoraussetzungen“ um folgenden Punkt ergänzt: „Der Empfänger muss Inhaber eines Leipzig-Pass sein“.
  2.     Nicht-abgerufene Haushaltsmittel werden für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen, allen voran der Dachflächen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.
  3.     Sollten gesetzliche Grundlagen zukünftig 800-Watt-Anlagen zulassen, ist der OBM beauftragt und ermächtigt, diese zusätzlich in die Förderrichtlinie zu integrieren.
  4.     Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob die Ausreichung der Fördermittel im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie durch außerhalb der Stadtverwaltung organisierte Dritte rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Bei positivem Ergebnis unterbreitet die Stadtverwaltung Vorschläge, welche Dritten beauftragt werden könnten. Im Falle, dass die Übertragung auf Dritte unzulässig ist oder gegen städtische Regelungen verstößt, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Stadtrat umfassend – auch für die Ausreichung weiterer sonstiger städtischer Förderungen – zum Sachverhalt zu berichten und hinsichtlich der Anpassung städtischer Regelungen, einen Vorschlag zur eventuellen Beschlussfassung zu unterbreiten.

Begründung:

Mit dem Antrag A0035 hat der Stadtrat eine „solidarische Solaroffensive für Leipzig“ beschlossen. Solidarisch bedeutet, dass „Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.“ so der Ratsbeschluss. Nicht abgerufene Mittel zur Förderung privaten PV-Anlagen sollten am Ende des Haushaltsjahres als zusätzliche Mittel in den Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen übertragen werden.

Doch von der Kopplung der Förderung an eine finanzielle Bedürftigkeit ist in der Fachförderrichtlinie keine Rede mehr. Sie wurde aus Gründen der Bürokratie gestrichen.

Die antragstellenden Fraktionen wollen das ändern und die Solaroffensive wieder in eine solidarische Solaroffensive verwandeln.

Beschlussvorschlag

Ergänzungvorschläge sind fett und kursiv gedruckt:

4.2.3. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für 

• die Unterhaltung eines oder mehrerer steuerpflichtiger wirtschaftlicher 

Geschäftsbetriebe gem. § 64 Abgabenordnung (AO), 

• Abschreibungen mit Ausnahme von unter 4.2.3a aufgeführten Kosten

• Leasing von Fahrzeugen, 

• Zinsen und andere Ausgaben für selbst in Anspruch genommene Darlehen mit Ausnahme von unter 4.2.3a aufgeführten Kosten,

• Mahngebühren, 

• Mitgliedsbeiträge jeglicher Art 

• die Bildung von Rücklagen.

4.2.3 a) Abschreibungen und Finanzierungsaufwendungen für Immobilien können, sofern sie im Bereich der durchschnittlichen Höhe der Mietzahlungen liegen, die von der Stadt geförderte Kulturbetriebe der Freien Szene  für ihre Räumlichkeiten leisten müssen, als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden, wenn sie im Sinne einer kalkulatorischen Miete laufende Kosten der für die zuwendungsfähigen Aufgaben benötigten, im Eigentum befindlichen oder eigentümerähnlich betriebenen, selbst genutzten Räumlichkeiten darstellen.

Begründung des Antrags

In vielen Großstädten herrscht Knappheit an bezahlbarem Wohnraum. Dies ist zu einer zentralen Frage sozialer Gerechtigkeit geworden. Knapper werdende bezahlbare Räume für Kultur- und andere gemeinnützige Initiativen scheinen dabei zunächst ein Nebenschauplatz zu sein. Doch auch hier geraten die Akteure durch Verdrängung oder aufgrund höherer Mieten und dadurch immer höherer Belastung ihrer knappen Ressourcen unter Druck. Zudem eignen sich unsichere gewerbliche Mietverhältnisse, um die es sich auch bei gemeinnützigen Akteuren rechtlich häufig handelt, in der Regel nicht für eine nachhaltige Entwicklung des Standortes. Selbst genutzte und selbst instand zu haltende Räume im finanzierten oder selbst ausgebauten Eigentum oder in vergleichbar langfristig planbaren Nutzungsverhältnissen mit Entwicklungspotential (z. B. Erbbaurecht) stellen für Kultur- und gemeinnützige initiativen vor allem in Großstädten eine notwendige Alternative dar.

Die Förderfähigkeit von Raumkosten für selbst genutzte und selbst instand zu haltende Räume im Eigentum eines gemeinnützigen bzw. Kulturakteures in der FFRL auszuschließen, während Raumkosten, über die eine Rendite gewerblichen Vermietern zufließt, als alleinig förderwürdig gelten, ist nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen bisherige Förderbarrieren durch geeignete Zuwendungsbestimmungen ersetzt werden. Durch weiterführende Information, Beratung und Vernetzung können daraufhin mehr Akteure angeregt werden, einen solchen Weg zu gehen und ihre Standorte zur Nutzung für ihre zuwendungsfähigen Aufgaben für die Zukunft zu sichern und zu entwickeln. Die innerhalb des Förderzeitraumes als förderwürdig anerkannten Kosten sollten dabei in der Höhe auf einen Wert bis maximal des Durchschnitts der Mietzahlungen, die städtisch geförderte Kulturbetriebe der Freien Szene für ihre Räume zahlen müssen. Eine ortsübliche Vergleichsmiete, die das Ganze einfacher händelbar machen würde, gibt es im gewerblichen Bereich nicht. Diese unrissene Kappungsgrenze stellt die satzungsgemäße bzw. förderwürdige laufende Nutzung der betreffenden Räume als ursächlichen Zweck der Förderung in den Vordergrund. Dass im Nebeneffekt durch wiederholte, ggf. für konkrete, aufeinanderfolgende Förderzeiträume bewilligte Zuwendungen auch Zug um Zug anteilig ein Eigentumserwerb entstehen oder bestehendes Eigentum erhalten werden kann, bleibt weiterhin im alleinigen unternehmerischen Risiko des Zuwendungsempfängers.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens Ende des IV. Quartals 2023 dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, ob Wohngeldempfangende bei der Gewährung von Leipzig Pässen berücksichtigt werden können und wie in Einzelfällen einkommensbezogene Prüfungen für die Erteilung von Leipzig-Pässen erfolgen können.

Begründung des Antrags

Erfolgt mündlich.

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?
Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

meine Damen und Herren,

Sie kennen das vermutlich: Es sind noch reichlich sechs Monate hin, bis – plötzlich und unerwartet – Weihnachten vor der Tür steht. In dem Zusammenhang wird insbesondere Männern nachgesagt, in dieser Zeit mitunter einen Hang zur Panik zu entwickeln und noch am Morgen des 24. Dezembers verzweifelt nach den Öffnungszeiten von Geschäften zu recherchieren – was tut man schließlich nicht alles für das passende Geschenk für die Liebsten.

Für diese Verzweifelten – aber sicher nicht nur für die – wird der Vorschlag, über den ich heute für meine Fraktion spreche, gut klingen: Denn unser Antrag soll nicht nur den Kunsterwerb auf dem Weihnachtsmarkt fördern, sondern vor allem auch diejenigen unterstützen, die Kunst und Kunsterleben möglich machen. Mit unserem Antrag, Künstlerinnen und Künstlern auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten zu präsentieren und an die Frau oder den Mann zu bringen, möchten wir genau das unterstützen. Wir wollen Menschen, die hier in unserer Region kreativ und künstlerisch schöpfend wirken, die Kunstwerke herstellen, Raum bieten, Kundinnen und Kunden auch außerhalb des eigenen Ateliers zu gewinnen.

Auch für bildende Künstlerinnen und Künstler in Leipzig waren die letzten Jahre schwierig, weil sie durch die Pandemie von ihrem Publikum und damit auch weiten Teilen ihrer Kundschaft getrennt waren. Es freut uns daher sehr – und das lässt auch der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag erkennen –, dass die Verwaltung in Gestalt des Marktamtes diese Intention im Bereich des Alten Rathauses verfolgt. Auch hier geht es um die Unterstützung bildender Künstlerinnen und Künstler nach Corona. Weil sich unser Anliegen hierin sehr gut wiederfindet und wir zugleich die Ausweitung eines solchen Angebots auf den neu zu etablierenden Weihnachtsmarkt auf dem Burgplatz unterstützen, stellen wir den Verwaltungsstandpunkt zu Abstimmung.

Meine Fraktion wird auch der Vorlage zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Mitausrichtung eines Weihnachtsmarktes auf dem Burgplatz zustimmen. So an der Schwelle zum Sommer und unter uns: Es kann doch auch eine interessante Option sein, wenn ab 2024 ein Abschlussglühwein nach der Ratsversammlung quasi direkt vor der Rathaustür möglich ist. Vielen Dank!