Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Zahl der Hunde nicht nur in Leipzig, sondern auch deutschlandweit zugenommen. Das stellt die Stadt vor große Herausforderungen, ob tierschutzrelevante Aspekte der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie?

2. Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

3. Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

4. Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie ?

Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hundesteueranmeldungen in den Jahren vor und mit der Pandemie, sowie den aktuellen Stand des Jahres 2022.

Kennziffer 20182019202020212022
       
  Anzahl der zu versteuernden Hunde 21 457  22 497  23 582  24 711  25 490  
       
  Anzahl der Hundehalter 20 551  21 456  22 378  23 500  24 192  
  Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz 590 337  596 517601 668 605 407  609 869
  Steuersatz für 1. Hund€/Jahr 96   96   96   96  96
  Steuersatz für jeden weiteren Hund€/Jahr 192   192   192   192  192
       
  Hundesteueraufkommen1 000 €1 885  2 031  2 145  2 275  2 297
       
Quelle: Stadtkämmerei Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Pandemiegeschehen und den steigenden Hundeanmeldungen lässt sich aufgrund der ebenso prozentual steigenden Einwohnerzahl nicht ableiten.

Zu den Fragen 2. und 3:

Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die durchgeführten Kontrollen des in der Stadtkämmerei angebundenen Außendienstes Steuern.

Frage20202020 2021 2022
(Stand 30.11.)
2Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen)424326228
mobile Kontrollen11356310
3unangemeldete Hunde – anlassbezogene Kontrollen23317956
unangemeldete Hunde – mobile Kontrollen21135

Zu Frage 4:

Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

In der Stadt Leipzig wird statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde ausgegangen.

Im Juli 2021 wurde das vom Dezernat VI erarbeitete Konzept „Stadionumfeld – Rahmenplan für den öffentlichen Raum“ im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und angekündigt, dass den politischen Gremien ein Entwurf des Rahmenplans bis zum IV. Quartal 2021 zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Auf der Internetseite https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/projekte/stadionumfeld-rahmenplan-fuer-den-oeffentlichen-raum informiert die Stadt über Inhalt, Ziele, Arbeitsstand und den zeitlichen Rahmen.

Während die Öffentlichkeit bereits informiert wurde, liegt dem Leipziger Stadtrat bis heute keine Beschlussvorlage vor.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

3. Wann erfolgt die Übergabe der Vorlage an den Stadtrat?

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in Planung für eine Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

Der Rahmenplan befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll im Januar 2023 zur Dienstberatung des Oberbürgermeisters angemeldet werden.

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

Der Entwurf des Rahmenplans wurde noch nicht den politischen Gremien vorgestellt, da er noch nicht abgeschlossen ist. Auf Grund von personellen Veränderungen Ende 2021 und in 2022 konnte das Projekt nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abgeschlossen werden.

3. Wann erfolgt die Übergabe an den Stadtrat?

Der Rahmenplan soll nach der DB OBM im ersten Quartal 2023 als Beschlussvorlage zur Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt werden.

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in der Planung für eine Umsetzung?

In Abstimmung mit dem Rahmenplanentwurf befinden sich Teilaspekte in Planung bzw. in Umsetzung. Der Rahmenplan legt dabei u. a. die Grundlinien für nachfolgende aktuelle Vorhaben:

– Straßenbahnschleife Friedrich-Ebert-Straße

– Zugänge zum Stadion über die Festwiese

– Sukzessiver Aufbau von Fahrradbügeln rund um das Stadion

– Schulstandort auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich gegenüber dem Staatsministerium des Innern für den Erhalt der Polizeifachschule Leipzig sowie für notwendige Investition in ihre Sanierung und ihren weiteren Aufbau einzusetzen.
     
  2. dem Staatsministerium des Inneren die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften bzw. Grundstücken im Umfeld der Dübener Landstraße 4, die mögliche Ausbaukapazitäten darstellen können, anzubieten.

Begründung:

Das Staatsministerium des Innern gab im September bekannt, dass es Pläne gibt, nicht alle drei bisherigen Standorte der polizeilichen Ausbildung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Der Standort Leipzig soll geschlossen werden, weil er nach Aussagen des Innenministeriums die schlechtesten Ausbildungsbedingungen bieten würde.

Die Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern sprechen jedoch deutlich für den Erhalt des Standortes Leipzig. Von den 550 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die im letzten Ausbildungsgang eingestellt wurden, wollten 222 ihre Ausbildung in Leipzig absolvieren. Es stehen hier jedoch nur 100 Plätze zu Verfügung. Dies spricht neben dem Erhalt auch für einen weiteren Ausbau der Fachschule in Leipzig.

Der Standort Leipzig zieht zudem auch Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Mitteldeutschland an, was bei einem alleinigen Standort in Schneeberg fraglich wäre. Unsere Stadt ist zugleich als wachsende Großstadt von besonderen sozialen Herausforderungen und auch Kriminalitätsphänomen betroffen. Die Stadt Leipzig würde davon profitieren, wenn die Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Bereich der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt werden würden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung prüft und unterbreitet zur nächsten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung einen Vorschlag, wie die Satzung um eine Reinigungsklasse für Fahrradstraßen und Radwege abseits von Straßen und Gehwegen erweitert werden kann.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es ernstzunehmende Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf die Fortführung des Teilhabechancengesetzes in Leipzig und damit auch auf die Bibliotheksentwicklungsplanung haben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Auswirkung hat die beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes auf die Leipziger Fortführung des Teilhabechancengesetzes und die bis zu 450 Stellen im Bereich des § 16 i (siehe Nr. VI-A-06365-NF-02-Ifo-01).
     
  2. Kürzungen beim Teilhabechancengesetzt würden sich maßgeblich auf die Stellen(nach)besetzungen in den Leseräumen und Schulbibliotheken auswirken. Sieht die Stadt Leipzig dieses Problem auch?

    a) Wenn ja: Wie soll darauf reagiert werden und welche Gegensteuerungsmaßnahmen haben die Mitglieder in der Trägerversammlung, deren Vorsitz die Stadt Leipzig innehat, bereits mit welchem Ergebnis unternommen?

    b) Wenn nein: Woraus leitet sich diese Ansicht ab?
     
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, sich beispielsweise über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass es keine Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt und im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gibt?
     
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, dass über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig entsprechende Regelungen gefunden werden, die bis zu 450 Stellen, davon 199 in kommunaler Trägerschaft der öffentlich geförderten Beschäftigung, ggf. mit analogen Förderinstrumenten auch über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und ggf. nachzubesetzen?
     
  5. Welche Auswirkungen haben mögliche Stellenstreichungen auf die beschlossene Schulbibliotheksentwicklungskonzeption und welche Leseräume und/oder Schulbibliotheken müssten geschlossen werden?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe für die Jahre 2023 bis 2026 liegt vor und unsere Fraktion ist erfreut darüber, wie differenziert die Verwaltung die Anliegen der verschiedenen Träger versucht umzusetzen. Denn Wohnungsnotfallhilfe ist deutlich mehr als das Bereitstellen von Notschlafstellen. Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe enthält präventive Maßnahmen, ebenso wie Angebote zur Notversorgung, darunter die Notunterbringung, die aber eben nur ein Baustein ist und auch Maßnahmen zur Nachsorge. Man merkt diesem Fachplan auch an, dass er mit den Akteuren bis hin zu direkt Betroffenen erstellt wurde. Der herausstechende Erfolg des letzten Fachplans ist sicher das Projekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes, bei dem der Hilfeansatz zunächst tatsächlich über die Wohnung erfolgen soll und anschließenden die anderen Bedarfe / Probleme angegangen werden.

Durch die Einbindung der verschiedenen Akteure kristallisierte sich heraus, dass manche Ansätze des bisherigen Fachplanes Wohnungsnotfallhilfe überarbeitet werden müssen. Die vorgelegten Maßnahmen versuchen von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen – immer mehr Familien und junge Menschen gehören inzwischen leider zu dieser Gruppe – noch frühzeitiger zu erreichen, bei der Notversorgung und Krisenintervention noch differenzierter auf die Bedürfnisse einzelner Gruppen einzugehen und bei der Nachsorge mehr Möglichkeiten zu schaffen für die dauerhafte Wiedereingliederung der nun nicht mehr obdachlosen Menschen. Zudem sollen alle Betroffenen – Stichwort Qualitätssicherung – regelmäßig die Möglichkeit haben, in ihren Belangen und Sorgen gehört zu werden.

Es ist leider davon auszugehen, dass drohende bzw. Wohnungslosigkeit ein Problem ist, was zunimmt, da Mieten weiter steigen, parallel die sogenannte zweite Miete – Nebenkosten – und der Zuzug und damit die Konkurrenz um Wohnraum weiter anhält. Wir sind daher froh, dass wir um Frau Kador-Probst und Herrn Hübner so ein starkes Team haben, was auch immer für neue Ideen und Ansätze offen ist. Sei es die ganztägige Öffnung von Einrichtungen oder wie bereits umgesetzt der Housing-First Ansatz oder Angebote für Obdachlose mit Tieren.

Alle Maßnahmen können aber nur im Rahmen des Möglichen geschehen: Der Wohnungsmarkt und die finanzielle Lage lassen eben nur einen gewissen Spielraum zu. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Fachplan zu.