Andreas Geisler

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Schwimmhalle für den Leipziger Osten wird deutlich teurer als ursprünglich geplant. Satte 3,3 Millionen Euro – knapp 50 Prozent Aufschlag –  soll der Stadtrat heute für den städtischen Anteil an den Baukostensteigerungen genehmigen. Das Drama mit der Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz begann schon früh:

2016 hatte die Verwaltung den Standort vorgeschlagen. Meine Fraktion war bereits von Anfang an dafür, den Otto-Runki-Platz wegen der guten verkehrlichen Anbindung zu nutzen. Basierte der Vorschlag doch auf einen gemeinsamen Antrag von Linken, Grünen und uns. Die CDU wollte seinerzeit weiter an den Stadtrand. Die Grünen hingegen waren nicht gegen den Standort, brachten damals aber unterschiedliche, für uns kaum nachvollziehbare Gründe vor, um der Vorlage im Oktober 2016 dann doch nicht zuzustimmen. Es gab also im ersten Anlauf keine Mehrheit. Damit wurden eine Chance vertan und wertvolle Zeit verschenkt, die uns jetzt womöglich teuer zu stehen kommt.

Im Mai 2017 klappte es schließlich mit den Standortbeschluss und die Planungen begannen. Nachdem der Freistaat 2021 bekannt gegeben hat, keine investiven Fördermittel für den Bau der Schwimmhalle zu haben, sprang die Stadt als Ausfallbürge ein und übernahm den Anteil des Landes. Damals rund 6,2 Millionen Euro, um die für den Schulsport, aber auch den Vereinssport dringend benötigte Schwimmhalle realisieren zu können. Jetzt sind es also 9,5 Millionen Euro, die die Stadt insgesamt stemmen soll.

Wir werden der Vorlage zustimmen, wollen allerdings nicht, dass hierbei andere ebenso wichtige Projekte unter die Räder kommen. Wichtig ist uns hierbei die Schwimmhalle im Leipziger Süden, neben dem neuen Kraftwerk, denn auch der Stadtbezirk Süd ist mit Schwimmhallenflächen unterversorgt. Es geht um Planungsmittel in Höhe von 700.000 Euro, die notwendig sind, um einen Planungsvorlauf für spätere Fördermittelrunden zu haben. Diese Gelder fehlen wegen der Gegenfinanzierung der Kostensteigerungen. Wir wollen aber nicht, dass die Schwimmhalle Süd so lange auf Eis gelegt wird, weil eine Realisierung dann immer länger hinausgezögert würde. Gemeinsam mit Freibeutern, Linken und Grünen haben wir deshalb beantragt, im Haushalt 23/24 einen entsprechenden Planungskostenzuschuss für die Sportbäder einzuplanen.

Ferner soll die notwendige Beckenerneuerung am Sommerbad Schönefeld verschoben werden und stattdessen immer wieder notdürftige Reparaturen stattfinden. Flickschusterei kann jedoch keine Dauerlösung sein. Wir haben deshalb mit Linken und Grünen gemeinsam beantragt, dass im Doppelhaushalt 2025/26 ein Investitionszuschuss für die Sportbäder zur Erneuerung des Beckens eingeplant wird.

Ich bitte um Zustimmung zu den beiden Änderungsanträgen.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Freibeuter-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Es wird folgender Beschlusspunkt als Beschlusspunkt 4 ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushalt 2023/24 einen Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH für die vorgesehene Schwimmhalle Süd einzustellen, damit die Planungen für diesen Schwimmhallenneubau ungemindert fortgesetzt werden können.

Begründung:

Aufgrund der Baukostensteigerung bei der Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz werden auch Mittel eingesetzt, die für die Planung der neuen Schwimmhalle im Leipziger Süden vorgesehen waren. Dadurch ergibt sich entsprechend des Kapitels 2.4 der Vorlage das Fehlen eines Planungsvorlaufs zur Beantragung von Fördermitteln, sodass sich die Realisierung des Vorhabens bis zum Ende der 2020er-Jahre verzögern würde. Da jedoch Schwimmhallenflächen dringend benötigt werden, um u.a. das Schul- und Vereinsschwimmen abdecken zu können, sollen schon jetzt ein entsprechender Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen  werden, um den benötigten Planungsvorlauf zu ermöglichen. Der Planungsvorlauf ist notwendig, damit, für den Fall eines Förderprogramms von Bund oder Land, Planungen vorliegen, auf deren Basis entsprechende Fördermittel beantragt werden können.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (Änderungen der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt):

  1. Die Stadtverwaltung prüft, wie im Bereich der Gleiskurve Gorki-/Ossietzkystraße eine sichere Radverkehrsführung ermöglicht werden kann. Die Absenkung der Bordsteinkanten und ein gemeinsamer Fuß-/Radweg bzw. die Freigabe des Fußweges auch für Radfahrende in diesem Bereich soll dabei insbesondere geprüft werden.
  2. Im Zuge des Einrichtung von Parkflächen an der Gorkistraße, zwischen Kohlenweg und Ossietzkystraße, werden im Bereich der Volksgartenstraße/Bautzner Straße oder im Bereich Löbauer Straße/Volksgartenstraße mindestens eine öffentliche Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge sowie mindestens eine Stellfläche für das Carsharing eingerichtet.

Begründung:

Zu 1. Die der Vorlage zugrundeliegende Entwurfsplanung sieht eine Radverkehrsführung auf der Straße zwischen Kfz- und Straßenbahnverkehr vor, die wahrscheinlich subjektiv wie objektiv als unsicher zu bezeichnen ist. Auch die AG Rad hat die hier fehlenden separaten Radverkehrsanlagen beanstandet.

Zu 2. Bei Straßensanierungen ist es notwendig künftige Anforderungen an die Bereiche zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausrüstung mit (Schnell-) Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist bislang noch mangelhaft und sollte insbesondere bei Neubau und Sanierung von Straßenabschnitten in einem ausreichenden Maße realisiert werden. Ferner besteht laut STEP Verkehr das Ziel, das Carsharing zu stärken, um mehr Menschen dazu zu bewegen, möglichst auf ein eigenes Auto zu verzichten. Die Sanierung des Abschnitts der Gorkistraße bietet deshalb die Möglichkeit, in den o.g. Bereichen mindestens eine Stellfläche für Carsharing-Fahrzeuge zu schaffen und diese bestenfalls auch Schnellladeinfrastruktur auszustatten.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung des Investitionsaufwandes für die „dringend notwendige Beckenerneuerung im Sommerbad Schönefeld“ werden für das Jahr 2025 die entsprechenden finanziellen Mittel (aktuell 1,5 Mio. EUR) im PSP-Element 7.0002290.740 „Investitionszuschuss an Sportbäder GmbH“ bestätigt. Die Beschlussfassung stellt einen Vorgriff auf den Haushalt des Jahres 2025 dar und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.

Begründung:

Schon jetzt ist der Betrieb des Sommerbades aufgrund des schadhaften Beckens nur mit Unterbrechungen und erheblichen Mehraufwendungen für die laufenden Betriebskosten möglich. Dies schadet u. a. wegen des hohen Wasserverbrauches nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gewinn- und Verlustrechnung der Sportbäder GmbH. Um eine dauerhafte Schließung des Sommerbades Schönefeld nach 2025 zu vermeiden, ist der o. s. Investitionszuschuss durch die Stadt Leipzig unabdingbar notwendig und leider auch nicht durch die Sportbäder GmbH, der KWL bzw. der LVV mittelfristig leistbar.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Programm aufzulegen, über das in den nächsten Jahren regelmäßig Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst werden. Jährlich soll mindestens ein entsprechender Platz überarbeitet werden.

Wichtig ist dabei, dass die vorgesehene Ausstattung dieser Plätze mit Pollern, Strom- und Medienanschlüssen sowie Bänken möglichst ähnlich gestaltet wird, um den Pflege- und Wartungsaufwand zu verringern.

Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung darauf, gemeinsam mit den Ortsvorstehern Ideen zu entwickeln sowie Notwendigkeiten und eine mögliche Priorisierung festzulegen. Um diese Plätze auch in Zukunft weiterentwickeln und den Bedürfnissen anpassen zu können, soll entweder auf die Beteiligung von Architekten verzichtet oder die Verträge so gestaltet werden, dass eine Veränderung jederzeit möglich bleibt.

Begründung:

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.

Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?

photo of person s hand submerged in water

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beitritt der Stadt Leipzig zu „Blue Communities Deutschland“ zu prüfen.

Begründung:

Seit 2017 haben sich bereits Augsburg, Berlin, Biedenkopf, Büdingen, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Kempten (Allgäu), Marburg und München zu den Prinzipien von Blue Communities bekannt.

Die Prinzipien von Blue Communities sind:

  • Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht,
  • Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut – Wasserdienstleistungen bleiben in öffentlicher Hand,
  • Förderung von Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser,
  • Pflege von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften mit internationalen Partnern.

Die Mitgliedsstädte haben gemeinsam mit ihren Wasserversorgern die Erfüllung dieser Verpflichtungen geprüft und weitere Maßnahmen eingeleitet. In allen diesen Kommunen gibt es zusätzlich Initiativen, die diese Verpflichtung sowie viele unterschiedliche Aktivitäten rund um Wasser unterstützen. Dafür ist notwendig, dass neben der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit Wasser-und Abwasserbetrieben auch verschiedene Institutionen und Initiativen eingebunden werden.