Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Gorkistraße ist die Hauptgeschäftsstraße in Schönefeld und ist zugleich eine wichtige Verbindungsstraße in den Stadtteil und außerdem eine Haupttrasse der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Es ist deshalb gut nachvollziehbar,  dass die LVB hier gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine Planung vorlegen, die den ÖPNV beschleunigen und vor allem verknüpfen soll. Aber: Eine stadtplanerische Betrachtung des Gesamtraumes Gorkistraße und die Ableitung eines Stadtentwicklungspotentials ist an dieser Stelle leider nicht erfolgt. Es wird vielmehr eine übergroße Fläche ohne öffentliche Raumqualität versiegelt, Altbaumbestand wird herausgenommen, Aufenthaltsqualität wird nicht geschaffen und eine Anpassung an den Klimawandel gibt es nicht. Kurz gesagt: Die Planung ist auf dem Stand der 1990er-Jahre. Die Diskussionen mit der LVB, den VTA und dem Stadtplanungsamt im Januar dieses Jahres ließ wenig Raum für Alternativen und eine städtebauliche Betrachtung. Leider wurde immer wieder das Argument des drohenden Nichtbaus in den Mittelpunkt gestellt, konstruktive Vorschläge zur Anpassung der Planung wurden hingegen abgelehnt. Viele Fragen bleiben nach wie vor offen. Deshalb ist aus unserer Sicht ein Umdenken im Verkehrs- und Tiefbauamt, wie auch im Stadtplanungsamt erforderlich. Wir brauchen die Planungsphase Null als festgeschriebenes Prozessinstrument für VTA, Stadtplanungsamt und Stadtrat. Wir brauchen die Einbeziehung der Bürgerinnen vor Ort. Wir brauchen ein Umdenken bei der Flächenaufteilung und eine Gleichbehandlung der Verkehrsarten. Das vermussen wir bisher.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage – zähneknirschend – zustimmen, dass überhaupt etwas in Schönefeld passiert.

Zu unserem Änderungsantrag: Im Abschnitt Ossietzkystraße ist nach der Gleiskurve die Radwegeführung unzureichend, Radfahrer fahren auf den Gleisen im Hauptstrom des Verkehrs. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, damit Radfahrer auf diesem Abschnitt sicher unterwegs sein können.

Auch Ladeinfrastruktur und mehr Möglichkeiten für das Carsharing sind in der Planung zu berücksichtigten. Schönefeld ist dicht bebaut, es gibt keinen Platz für Quartiersgaragen, deshalb muss Ladeinfrastruktur auf der Straße angeboten werden. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu Punkt Zwei unseres Antrags, der Alternativvorschlag der Verwaltung ist uns an dieser Stelle zu dünn. Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

meine Fraktion hat im März diesen Jahres den Antrag gestellt, dass die Stadt dem Netzwerk „Rainbow Cities“ beitreten soll. Das „Rainbow Cities Network“ zielt darauf ab, auf lokaler Ebene die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu bekämpfen sowie die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern. Das Netzwerk wurde 2011 von den Städten Amsterdam, Barcelona, Köln und Turin gegründet. Mittlerweile gehören ihm 30 Städte aus 14 Ländern an.

Um auch ein ganzjährig sichtbares Zeichen für die Vielfalt und Toleranz verschiedener Lebensweisen zu setzen, hatten wir zudem beantragt, dass eine viel frequentierte Fläche im öffentlichen Raum in Regenbogenfarben gestaltet wird. Beispiele gibt es hierfür genug in Deutschland und Europa, so haben Hamburg, Wien oder Utrecht regenbogenfarbene Fußgängerüberwege gestaltet. Der Verwaltungsstandpunkt sagt zu, dass sich das Verkehrs- und Tiefbauamt mit uns abstimmen will, welche Fläche genutzt werden soll. Ich bin gespannt, welcher Ort es werden wird und hoffe, dass wir diese Fläche dann im nächsten Jahr zum CSD einweihen können.

Ein schöner Zufall ist es, dass wir den Beschluss zum Antrag heute, mitten in der CSD-Woche, fassen. Aus diesem Grund wünsche ich allen noch eine schöne CSD-Woche und bitte um Zustimmung zum Antrag.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

im Sachunterricht der Jahrgangsstufen 3 und 4 steht das Anwenden von Regeln zur Verkehrssicherheit als Radfahrer im Lehrplan.

In der Regel sollen die Viertklässler ihre Fähigkeiten in einer praktischen Fahrradausbildung anwenden.

Derzeit stehen in der Stadt Leipzig jedoch nur zwei Verkehrsübungsplätze zur Verfügung. Vier weitere Übungsplätze können nur schulintern genutzt werden, da sich diese auf dem Pausenhof der Schule befinden. Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden.

Leipzig wächst, das hat sich schon herumgesprochen, und Leipzig setzt auf den Ausbau des Radwegenetzes. Das Fahrrad ist eines der am häufigsten genutzten Verkehrsmittel.

Daher ist es für uns unverständlich, dass in den letzten Jahren trotz steigender Schülerzahlen und der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs nicht in den quantitativen Ausbau der Verkehrsübungsplätze investiert wurde.

Meine Fraktion übernimmt den Verwaltungsstandpunkt, da darin eine zeitnahe Prüfung in Aussicht gestellt wird. Bitte stimmen Sie unserm Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu.

Im Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass es neben öffentlichen Spielplätzen auch zahlreiche öffentlich zugängliche Spielplätze und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen der Wohnquartiere, die von Wohnungsbaugesellschaften oder bei privaten Eigentümern von den Hausverwaltungen betreut werden, gibt.

Zugänglichkeit, Ausgestaltung und Verkehrssicherungspflicht von Kinderspielplätzen

Grundsätzlich kann von einer öffentlichen Zugänglichkeit bei Kinderspielplätzen auf Gemeinschaftsanlagen ausgegangen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 Baugesetzbuch (BauGB). Diese Kinderspielplätze und Aufenthaltsflächen gehören regelmäßig zur Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Planung von öffentlichen Spielplätzen erfüllt u. a. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, vor allem der Familien und jungen Menschen.

Jeder Bauherr hat die grundsätzliche Verpflichtung, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Spielplatz für Kleinkinder anzulegen (§ 8 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Der aus dieser Rechtsgrundlage dann zu ermittelnde Spielplatz für Kleinkinder dient in erster Linie als notwendiger Spielplatznachweis für den Nutzerkreis des konkreten Wohnbauvorhabens. Die Zugänglichkeit über den Nutzerkreis der Bewohnerschaft hinaus kann der Grundstückeigentümer selbst zivilrechtlich regeln oder über entsprechende finanzielle Förderverpflichtungen vertraglich vereinbaren. Dennoch ist die öffentliche Zugänglichkeit privater Spielplätze nicht vorgeschrieben und wäre auch haftungsrechtlich bedenklich.

Der notwendige Spielplatznachweis zum Bauvorhaben kann auch über ein in unmittelbarer Nähe liegende Gemeinschaftsanlage oder sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz kompensiert werden. Bauordnungsrechtlich kann ein solcher Spielplatz auch gänzlich entfallen, wenn dieser wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrssicherheit liegt für Spielplätze im privaten Bereich beim Eigentümer und bei öffentlichen Spielplätzen beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG).

Ausgestaltungsmerkmale von Kinderspielplätzen bezüglich Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von notwendigen Kinderspielflächen regelt die Leipziger Spielplatzsatzung (§§ 2-4; nach § 8 Abs. 2 SächsBO).

Zu den Fragen:

 1. Gibt es ein regelmäßiges Gremium, in dem die Stadt den Zustand dieser Spielplätze mit den Eigentümern bzw. Wohnungsbaugesellschaften bespricht und Handlungsbedarfe abstimmt?

Nein, es gibt kein solches Gremium. Der Austausch erfolgt anlassbezogen, zumeist bilateral.

In den Fördergebieten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) werden Handlungserfordernisse anlassbezogen im Rahmen der Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte besprochen.

In Einzelfällen wird von Seiten des ASG die Expertise der PlanerInnen der Wohnungsbau-gesellschaften abgefragt. Ein intensiver Austausch zur Bedeutung und zum Zusammenspiel zwischen öffentlichem, halböffentlichem und privatem Grün hat im Rahmen einer speziellen Werkstatt „Privates Grün und Wohnumfeld“ mit Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Grün stattgefunden.

 2. Gibt es derzeit Möglichkeiten, solche Maßnahmen über ein bestehendes städtisches Programm zu fördern, wie z.B. Sanierung von Spielgeräten, Schaffung von Grünflächen? Welche Maßnahmen wurden bereits darüber finanziert?

Derzeit besteht kein städtisches Programm explizit für die Errichtung oder Erneuerung von Spielplätzen.

Grundsätzlich bietet die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung der grün-blauen Infrastruktur“ bei Erfüllung der in der Förderrichtlinie benannten Voraussetzungen die Möglichkeit, Projekte auch auf öffentlich zugänglichen Flächen durch das ASG zu fördern. In den letzten Jahren sind derartige Maßnahmen aber nicht beantragt bzw. gefördert worden. Das aktuelle Förderbudget ist zudem i. d. R. überzeichnet.

  3. Hat die Stadt Leipzig eine Übersicht über diese Innenhöfe und deren Nutzungen?

Nein. Ein spezielles Kataster zu Spielangeboten in öffentlichen/halböffentlichen Innenhöfen auf Flächen Dritter besteht nicht.

Über die Ermittlung des Versiegelungsgrades sowie zusätzlich durch die im Aufbau befindliche flächendeckenden Analyse der Grünvolumens mit Hilfe neuer Fernerkundungsmethoden, die im Masterplan Grün bereits erstmals zugrunde gelegt worden sind, besteht die Möglichkeit, eine Übersicht über Versiegelungsgrade und Grünvolumen auch auf diesen Flächen zu bekommen.

4. Wie wirkt die Stadt Leipzig diesem Trend entgegen, auch gegenüber privaten Eigentümern bzw. Genossenschaften?

Zur Sicherungs von Grün- und Freiräumen im Sinne der „Doppelten Innenentwicklung“ werden derzeit auch Instrumente zur Sicherung von Grün in Innenhöfen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Instrumentensuche werden Ende 2022 als Konzept zur “Doppelten Innenentwicklung” vorgestellt.

In den Schwerpunktbereichen der Stadterneuerung erfolgt eine Sicherung von Grün- und Spielplätzen durch Gespräche mit den Eigentümern und ggf. durch Bereitstellung von Fördermitteln. Das AWS finanziert im Rahmen der Stadterneuerung in den Fördergebieten auch die Schaffung von Spielflächen. Insbesondere in den Plattenbaugebieten, z.B. Paunsdorf, Leipziger Osten und Grünau, wurde in den Innenhöfen die Gestaltung über Fördermittel durch das AWS finanziert. Die Eigentümer verpflichten sich, die geförderten Bereiche instandzuhalten und auch die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern.

Soweit es notwendige private Spielplatzflächen und deren Ausgestaltung anbetrifft, regelt § 6 der kommunalen Spielplatzsatzung, dass diese im benutzbaren Zustand zu erhalten sind. Verstöße gegen die Spielplatzsatzung können nach den Tatbeständen des § 7 im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bund und Land dafür ein, dass in der Bewertungsmatrix für notwendige Ausgleichsmaßnahmen jene Maßnahmen in besonderer Weise berücksichtigt werden, die in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet erfolgen und insbesondere auf die Verringerung der Folgen des Klimawandels angelegt sind (bspw. „Schwammstadt“-Maßnahmen). Ferner sollen Maßnahmen als Ausgleich finanziert werden, die der Entstehung von Kaltluft in Stadtnähe dienen, die Frischluftschneisen in die warmen Stadtgebiete fördern und die Abluftbahnen für die überhitzte Innenstadtlagen ermöglichen.

Begründung:

Ausgleichsmaßnahmen, die Jahre später und weit weg vom eigentlichen Eingriffsort stattfinden, mögen in der Gesamtbilanz einen Nutzen haben. Der Nutzen solcher Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch deutlich höher, wenn sie in möglichst unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort stattfinden. Dadurch würde der Mehrwert der Ausgleichsmaßnahme für Flora, Fauna und Menschen nahe des Grundes für die Ausgleichsmaßnahmen deutlich höher.

Ferner sollen vor allem auch Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels vor Ort verringern und den Luftaustausch in der Stadt begünstigen, besonders in den Fokus gerückt werden. Hierbei würden sich bspw. Maßnahmen zur Umsetzung des Wasserkonzepts, weil sie zu einer Verbesserung des Mikroklimas und dadurch auch zu einer höheren Wirksamkeit von Frischluftschneisen beitragen können, sowie zur Förderung und Vernetzung der Kaltluftentstehungsgebiete mit Frischluftschneisen und Abluftbahnen anbieten.

Der Investor des Eutritzscher Freiladebahnhofs plant, einen Radfernweg auf dem Areal zu errichten, der insbesondere entlang der Gleise das Gelände queren soll. Eine Anbindung dieses Radwegs an das überörtliche Radwegenetz ist demnach zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie ist der Sachstand bei den Planungen des Fernradwegs Leipzig-Halle?
     
  2. Wie ist der Routenverlauf des Fernradweges Leipzig- Halle auf dem Gebiet der Stadt Leipzig bis zum Freiladebahnhof und nach dem Freiladebahnhof bis ins Zentrum vorgesehen?
     
  3. Welche Unterstützung und welche Fördermittel sind für dieses überegional wichtige Verkehrsprojekt aus Bund und/oder Land zu erwarten?

    – Laufen entsprechende Anträge oder sind schon sie beschieden und wenn ja mit welchem Ergebnis?
     
  4. Wie ist der Sachstand bzgl. der Grundstücksankäufe und damit der Klärung des präzisen Radwegverlaufs innerhalb der Stadtgrenzen?
     
  5. Sind aus diesen Verfahren Probleme zu erwarten, die das Projekt gefährden könnten?
     
  6. Wie ist die präzise Einbindung des auf dem Gelände des Freiladebahnhof geplanten Radwegs in das in den Fernradweg geplant und wie sollen die anliegenden Quartiere angebunden werden?
     
  7. Fernradwege sind dann besonders attraktiv wenn sie möglichst viele andere Verkehrträger kreuzungsfrei queren können. Wie viele Brückenbauwerke auf der Trasse können mitbenutzt oder ausgebaut werden und welche müssen völlig neu geplant und gebaut werden?
     
  8. Sind hierfür entsprechende Mittel in den aktuellen und den folgenden Haushalt eingestellt und die entsprechenden Planungen beauftragt?
     
  9. Wie weit sind die aktuellen Planungen, vorhandene und neu zu schaffende Radwege an den neuen Fernradweg anzubinden, um seine Auslastung und Effektivität zu steigern sowie sein Potenzial wirklich auszulasten?
     
  10. Werden Abzweigungen geplant und errichtet, um bspw. vom Radschnellweg ins GVZ, zum Auensee und in den Auenwald zu gelangen oder weiter Richtung Arena und Stadion oder in Richtung Zoo fahren zu können?

    – Wie weit sind diese Planungen und werden diese Wege dann Teil des Hauptnetzes Rad und unterliegen einer ganzjährigen Pflege, Reinigung und Kontrolle?
     
  11. Sollte die Stadt mit Planung und Bau zufällig langsamer sein als der Investor am Freiladebahnhof: Wie wird dann der Radweg auf dem Gelände provisorisch in das bestehende Radwegenetz eingebunden?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der „Stadtteilentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlage, Ziel, Strategien als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2030 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der in Pkt. 2 genannten Prüfpunkte bis zum Ende des 4. Quartals 2022 erneut zur Entscheidung vorgelegt.


2. Der Oberbürgermeister prüft in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte:

 
a. Doppelte Innenentwicklung absichern

Der Oberbürgermeister prüft, ob als Planungsgröße für den Freiflächen-/Grünflächenanteil je Einwohnerin und Einwohner in neu zu bauenden oder zu verdichtenden Gebieten den bundesweiten Durchschnittswert von 25qm/EinwohnerIn angesetzt werden kann und zeigt auf, welche Chancen- und Risiken sich hieraus ergeben. Er entwickelt daraus einen Vorschlag, der einen Frei- und Grünflächenanteil je Einwohner:in vorsieht, der signifikant über dem heutigen Niveau liegt. Dabei sind die Potenziale der Begrünung und Umnutzung von Straßen und Hinterhöfen einzubeziehen.
Er prüft, ob Freizeit-, Grün- und Sportflächen dem tatsächlichen Bedarf in der wachsenden Stadt noch entsprechen, um die Lebensqualität in der Stadt vor dem Hintergrund des Bebauungs- und Verdichtungsdrucks sicher zu stellen. Das Gesamtkonzept zeigt auf, ob insbesondere kleinteilige Freizeit-, Grün- und Sportflächen vorrangig in nachverdichteten inneren Stadtteilen zeitnah zusätzlich entstehen können und zeigt den dafür erforderlichen strategischen Flächenbedarf auf.
Der Oberbürgermeister prüft, mit welchen verbindlichen Instrumenten die städtebauliche und architektonische Qualität der Nachverdichtung über bestehende Beratungsangebote hinaus gestärkt werden kann. Er zeigt die Möglichkeiten insb. von aktualisieren Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Erhaltungssatzungen auf und schätzt die Auswirkungen auf das Nachverdichtungspotenzial ab, insb. mit Blick die Gebäudehöhe, die Geschosshöhe und das Ausbilden eines Hochparterre.
Der Oberbürgermeister zeigt auf, welchen Beitrag Hochhäuser und sonstige Hochpunkte zur flächenschonenden Nachverdichtung und Entwicklung einer kompakten Stadt leisten können und legt dar, wie Hochhäuser im Konzept berücksichtigt wurden.
 

b. Potentialflächen für Geschosswohnungsbau außerhalb der Kernstadt untersuchen

Der Oberbürgermeister untersucht systematisch, welche Flächen außerhalb oder am Rand des Planungsraums Mitte für den Geschosswohnungsbau in Betracht kommen und bewertet deren Potenziale und Konflikte. Er berücksichtigt dabei auch die Flächen Böhlitz-Ehrenberg, Heiterblick-Süd, Güterbahnhof Engelsdorf sowie große oberirdische Flächen für Parkplätze.

c. Großsiedlungen weiter entwickeln

Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie die Flächenaktivierung in den Großsiedlungen über die in der Vorlage angenommenen 15% – 20% hinaus gesteigert werden kann und stellt die Vor- und Nachteile dar. Er prüft insb., ob Flächen für den kompakten individuellen Wohnungsbau aktiviert werden können. Der Oberbürgermeister berücksichtigt dabei die Möglichkeit, bestehende oberirdische Parkplätze in Quartiersgaragen zusammenzufassen.

d. Individuellen Wohnungsbau in Ortsteilkonzepten entwickeln

Der Oberbürgermeister legt dar, wie die Nachfrage nach individuellem Wohnen in Leipzig über 2030 hinaus befriedigt werden kann. Er zeigt einen Prozess auf, in dem für alle Ortschaften unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und mit städtebaulichen Wettbewerben für die zukünftige Gestaltung Entwicklungskonzepte erstellt werden. Diese Konzepte sollen mögliche neue Bauflächen für den individuellen Wohnungsbau und den für den Generationenwechsel nötigen Geschosswohnungsbau erarbeiten. Sie sollen zudem die städtebauliche Qualität in den Ortschaften sichern oder wiederherstellen und verhindern, dass die Ortschaften durch neue Bauflächen ihr Gesicht verlieren. Sie leisten zudem einen Beitrag zum Generationenwechsel und damit zur effizienteren Nutzung bestehender Einfamilienhäuser. Den Konzepten liegt eine systematische Prüfung der Potenzialflächen für individuellen Wohnungsbau auch unter Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht mehr genutzt werden oder durch heranwachsende Wohnbebauung nicht mehr nutzbar sind (gefangene Flächen), sowie eine Beschreibung der Vor- und Nachteile zu Grunde. Der Oberbürgermeister qualifiziert die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau. Er ermittelt repräsentativ, aus welchen Gründen die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau besteht und prüft, inwieweit die Wünsche und Bedarfe auch durch weniger flächenintensiven Wohnungsbau befriedigt werden können. Die binäre Unterteilung zwischen Geschosswohnungsbau und individuellen Wohnformen ist dabei aufzugeben.

e. Verzahnung von Konzepten der Stadt Leipzig:

Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z.B. Masterplan grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobiliätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfachen.
 

f. Ressourcen:

Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassung in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt dies ggfs. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insb. Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepten sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten.

Weiter mit Beschlusspunkt 2-4 der Vorlage

Begründung:

Die Vorlage nimmt wesentliche Aspekte der weiteren Entwicklung von Flächen mit dem Hauptschwerpunkt des individuellen Wohnungsbaus auf, lässt aber auch Fragen offen, die für die SPD-Fraktion relevant für die Entscheidung sind, ob der strategische Ansatz Innenentwicklung- vor Außenentwicklung noch der richtige Ansatz für die Weiterentwicklung der Stadt Leipzig ist.

Leipzig ist im eng verdichteten urbanen Raum schon heute hochverdichtet und dramatisch mit gemeinschaftlich nutzbaren (Grün-)Flächen, Freizeit und Sportflächen unterversorgt. Eine doppelte Innenentwicklung mit einer zur Bebauung einhergehenden Schaffung von Gemeinflächen hat bisher kaum stattgefunden. Eine weitere Nutzung von brachliegenden Flächen als letzte Entwicklungsflächen im verdichteten Stadtraum raubt der Stadtgesellschaft die letzten Möglichkeiten perspektivisch Gemeinflächen zu entwickeln. Sie schafft noch mehr Verkehrsdruck auf den Straßen und in den Wohngebieten und überlastet perspektivisch die (ohnehin schon ausgelastete) soziale Infrastruktur. Die Lebensqualität (als wesentliches Indiz für die positive Entwicklung Leipzigs) sinkt mit dem Verlust von Freiräumen und Flächen für die Bestandsbevölkerung und bietet neu Zuziehenden zugleich nur hochverdichtete Siedlungsräume an.

Während im Stadtinneren Freiflächen sukzessive verschwinden, sind auf städtischem Gebiet – auch im verkehrlich erschlossenen Bereich – große Flächen landwirtschaftlich (un-)genutzt. Um die mit dem Wachstum der Stadt einhergehenden Belastungen gerecht zu verteilen, sollen Flächen im suburbanen Raum gezielt entwickelt werden – Leipzig könnte in die Fläche wachsen und unnötige Enge und Konflikte im verdichteten Raum vermieden werden.

Im verdichteten innerstädtischen Raum gibt es schon heute ein deutliches Defizit an Freizeit-, Grün- und Sportflächen. Zwischengenutzte Flächen verschwinden systematisch durch den Bebauungsdruck. Vielfach gibt es gerade in innerstädtischen Bereichen kaum Plätze, wo Kinder angstfrei spielen und toben können, wo Sport betrieben werden oder Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden kann. Immer mehr Freiräume und Freiflächen werden einer privaten Nutzung zugeführt und die Lebensqualität in der Stadt sinkt. Laut statistischem Bundesamt lag der Mittelwert des Grün- und Freiflächenanteils der 14 größten Städte Deutschlands 2018 bei 25qm Grünanlagenfläche pro Kopf. Jedes Fallen unter den Bundesdurchschnitt entspricht einer Minderung der Lebensqualität im Vergleich zu ähnlichen Großstädten. [1]

Derzeit besteht für Interessenten von Eigenheimen kaum die Möglichkeit, auf dem Leipziger Stadtgebiet Eigentum zu entwickeln. Eigenheimwohnbauflächen sind so gut wie nicht mehr verfügbar. Das führt gleichzeitig zu absurden Preissteigerungen in diesem Segment. Zur Vielfalt der Stadt gehören auch unterschiedliche Wohnformen, ein weiteres systematisches Abwandern von Interessenten für individuellen Wohnungsbau ist der Stadt Leipzig dauerhaft nicht förderlich. Gleichzeitig bereichert die kleinteilige Eigentumsbildung die Vielfalt des jetzt schon hochgradig konzentrierten Leipziger Immobilienmarktes. Wir begrüßen den Ansatz die Anbindung an den ÖPNV in den Mittelpunkt der Prüfung von Wohnbauflächen zu stellen, sehen hier aber noch Potential auch in der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden und den Ortsteilen.

Wesentliche Zuwächse für den Leipziger Wohnungsmarkt erfolgen seit Jahren primär durch private Investoren. Derzeit in Planung befindliche großen Zuwächse werden ebenso von privaten Investoren vorangetrieben. Die Folgen für den Wohnungsmarkt in Leipzig sind für Wohnungssuchende dramatisch gestiegene Mieten. Der alleinige Zuwachs von verfügbaren Wohnungen wird keine Dämpfung des Mietniveaus erreichen, wenn der Markt nur ertragsgetriebenen Akteuren überlassen wird. Deshalb ist es für die SPD-Fraktion von höchster Priorität, eigene städtische Flächen zu entwickeln.

Eine Beschränkung der Planungshoheit der Kommunen auf allein kapazitive Größen ist kontraproduktiv zu den möglichen Entwicklungspotentialen der Stadt. Das vorgeschlagene Umsetzungsinstrument der Bauleitplanung, künftig nur noch Bauleitpläne im individuellen Wohnungsbau mit über 50 Wohneinheiten zu bearbeiten, beschränkt die Stadt in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ist allein verwaltungsinternen Sachzwängen geschuldet und begünstigt allein kapitalstarke Großinvestoren. Entwicklungsfähige Flächen insbesondere im urbanen Randbereich, die oftmals noch in Familienbesitz sind, werden um ihre Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt und Eigentümern bleibt zur Verwertung nur eine Veräußerung an größere Investoren, die sich ein „Liegenlassen“ leisten können oder Flächen „zusammenkaufen“. Deshalb ist es wichtig, für das Gesamtkonzept, das bis zum Ende des Jahres 2023 vorgelegt werden soll, dass die Stadtverwaltung gut aufgestellt ist. Die SPD-Fraktion regt an, die Fragen der personellen- und finanziellen Ressourcen ebenfalls zu betrachten und als Prüfergebnis vorzulegen.

Eine Verzahnung aller Konzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen im Stadtgebiet von Leipzig erarbeitet wurden und werden, muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund halten wir es für erforderlich Kennziffern zu arbeiten, die für die strategische Planung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_37_p002.html