Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung des Investitionsaufwandes für die „dringend notwendige Beckenerneuerung im Sommerbad Schönefeld“ werden für das Jahr 2025 die entsprechenden finanziellen Mittel (aktuell 1,5 Mio. EUR) im PSP-Element 7.0002290.740 „Investitionszuschuss an Sportbäder GmbH“ bestätigt. Die Beschlussfassung stellt einen Vorgriff auf den Haushalt des Jahres 2025 dar und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.

Begründung:

Schon jetzt ist der Betrieb des Sommerbades aufgrund des schadhaften Beckens nur mit Unterbrechungen und erheblichen Mehraufwendungen für die laufenden Betriebskosten möglich. Dies schadet u. a. wegen des hohen Wasserverbrauches nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gewinn- und Verlustrechnung der Sportbäder GmbH. Um eine dauerhafte Schließung des Sommerbades Schönefeld nach 2025 zu vermeiden, ist der o. s. Investitionszuschuss durch die Stadt Leipzig unabdingbar notwendig und leider auch nicht durch die Sportbäder GmbH, der KWL bzw. der LVV mittelfristig leistbar.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Programm aufzulegen, über das in den nächsten Jahren regelmäßig Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst werden. Jährlich soll mindestens ein entsprechender Platz überarbeitet werden.

Wichtig ist dabei, dass die vorgesehene Ausstattung dieser Plätze mit Pollern, Strom- und Medienanschlüssen sowie Bänken möglichst ähnlich gestaltet wird, um den Pflege- und Wartungsaufwand zu verringern.

Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung darauf, gemeinsam mit den Ortsvorstehern Ideen zu entwickeln sowie Notwendigkeiten und eine mögliche Priorisierung festzulegen. Um diese Plätze auch in Zukunft weiterentwickeln und den Bedürfnissen anpassen zu können, soll entweder auf die Beteiligung von Architekten verzichtet oder die Verträge so gestaltet werden, dass eine Veränderung jederzeit möglich bleibt.

Begründung:

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.

Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?

photo of person s hand submerged in water

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beitritt der Stadt Leipzig zu „Blue Communities Deutschland“ zu prüfen.

Begründung:

Seit 2017 haben sich bereits Augsburg, Berlin, Biedenkopf, Büdingen, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Kempten (Allgäu), Marburg und München zu den Prinzipien von Blue Communities bekannt.

Die Prinzipien von Blue Communities sind:

  • Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht,
  • Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut – Wasserdienstleistungen bleiben in öffentlicher Hand,
  • Förderung von Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser,
  • Pflege von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften mit internationalen Partnern.

Die Mitgliedsstädte haben gemeinsam mit ihren Wasserversorgern die Erfüllung dieser Verpflichtungen geprüft und weitere Maßnahmen eingeleitet. In allen diesen Kommunen gibt es zusätzlich Initiativen, die diese Verpflichtung sowie viele unterschiedliche Aktivitäten rund um Wasser unterstützen. Dafür ist notwendig, dass neben der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit Wasser-und Abwasserbetrieben auch verschiedene Institutionen und Initiativen eingebunden werden. 

Im Februar 2021 hatte die SPD-Fraktion zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus 2012 hinsichtlich der Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen eine Anfrage im Rat gestellt. Die Verwaltung hatte daraufhin einen ausführlichen Prüfbericht zur Anordnung von Fahrradstraßen erstellt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur im Prüfbericht dargelegten Anordnung von Fahrradstraßen?

2. Welche Abschnitte sind aktuell im Anhörungs-/Anordnungsverfahren als Fahrradstraßen?

Im Rahmen des Sofortprogramms Radverkehr hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung noch im Jahr 2021 in einem Pilotprojekt die Einrichtung einer Fahrradzone als Weiterentwicklung von Fahrradstraßen prüft.

3. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung einer Fahrradzone?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Bei einer rechtzeitigen Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig werden die für die Wilhelm-Busch-Schule vorgesehenen Stellplätze entsprechend reduziert.

Begründung:

Dadurch, dass der Schulneubau im Bereich des Lene-Voigt-Parks erfolgt und somit die Grün- und Freiflächen weiter reduziert werden, soll zumindest die Zahl der Stellplätze reduziert werden, um so viel Freifläche wie möglich zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, ob auf Flächen am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten, die keinen idealen Zuschnitt für Ansiedlungen haben oder Hemmnisse für die Bebauung ausweisen, private oder kommunale Gewerbehöfe angesiedelt werden können. Hierfür sollen bevorzugt bereits erschlossene Grundstücke geprüft werden.

Begründung:

Durch die weitere Verdichtung innerhalb der Stadt, werden Flächen für Gewerbe knapp. In manchen Fällen werden zuvor gewerblich genutzte Flächen von Investoren erworben, die, um die Grundstücke entwickeln zu können, bisherige Miet- und Pachtverträge kündigen. Vor allem dann, wenn mit den Gewerbebetrieben Emissionen verschiedener Art verbunden sind, werden die Möglichkeiten für die Unternehmen kleiner, sich im städtischen Bereich anzusiedeln. Um jedoch zu verhindern, dass diese oft kleineren Betriebe aus der Stadt wegziehen müssen, soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten Gewerbehöfe zu entwickeln, die für die Ansiedlung solcher kleiner und mittlerer Unternehmen geeignet sind. Dabei können vor allen gewerbliche Betriebe, die Rahmenverträge mit Unternehmen der Stadt oder der Stadt selber unterhalten, besonders in den Fokus genommen werden.

Wichtige Aufgaben, wie der Bau von zusätzlichem Wohnraum oder das Umsetzen der Energiewende, sind kaum zu realisieren, wenn es keinen ausreichende Platz für Gewerbe in der Stadt gibt.