Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt, eine Potentialanalyse und eine Machbarkeitsstudie für Tiny-House-Siedlungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird parallel beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke sich für eine Tiny House-Siedlung in Leipzig eignen und dem Stadtrat mögliche Grundstücke zur Realisierung von Tiny House-Siedlungen bis Ende 2022 vorzuschlagen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.

3. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, ob Tiny House bzw die ganze Tiny House Siedlung im Rahmen von Konzeptvergaben und/oder Bebauungsplanverfahren realisiert werden können.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Tiny-House-Siedlungen ein mögliches und geeignetes Mittel wären, dass Zusammenwachsen an der Schnittstelle zu den eingemeindeten Ortsteilen zu verbessern.

Begründung:

Es gibt viele Gründe für Tiny Houses, sei es nur Ballast abzuwerfen, einfacher zu leben, weniger Ressourcen zu verbrauchen oder Dinge wieder selber in die Hand zu nehmen oder Zeit zu haben für einfache Dinge.

In einer Stadt, die so vielfältig ist und Wohnformen wie Wagenplätze durchaus duldet, ist es an der Zeit, auch Platz für Tiny House Siedlungen mit Gemeinschaftscharakter zu schaffen. Tiny Houses haben in der Regel eine Grundfläche bis zu 40 qm und Wohnfläche von max. 50 qm. Es soll auch Platz für ein Zentralgebäude eingeplant werden. Die Umsetzung und der Bau sollen bevorzugt aus nachwachsenden ökologischen Baustoffen erfolgen und Themen wie sparsamer Umgang mit Wasser und Energie betrachtet und abgebildet werden.

In der Nähe der Siedlung sollte die notwendige Infrastruktur (Schule, Kita, ÖPNV, Einkauf) bereits vorhanden sein.

Nach unseren Recherchen gibt/entstehen solche Tiny-House-Siedlungen u.a. bereits in Hannover, Hamburg, in der Nähe von Karlsruhe und im Fichtelgebirge.

Ggf. soll das Netzwerk “Leipziger Freiheit” bei der Realisierung hinsichtlich einer Unterstützung angefragt werden.

Durch die komplett andere Nutzung und die Vermischung der Nutzungsarten und dem bewussten Weg Ballast abzuwerfen und einfacher zu leben, greifen die Festlegungen in den B-Plan-Gebieten meist nicht, schon bei Raumhöhen gibt es Probleme beim Einbau fester Schlafböden oder bei Grundstücksgrößen und Abständen. Deshalb muss auf der Fläche baurechtlich der Bau und die Nutzung von Tiny houses möglich sein.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig beendet bis auf weiteres jede protokollarische und freiwillige Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulat. Gleichzeitig engagiert sich die Stadt verstärkt für den kulturellen und friedlichen Austausch mit russischen und ukrainischen Initiativen und Menschen in Leipzig und stellt dafür im Jahr 2022 überplanmäßig 50.000 Euro bereit.

Begründung:

In Kriegssituationen, wie aktuell, ist es unsere Aufgabe, zwischen verantwortlichen Regierungen einerseits und unbeteiligten Menschen einer Nation andererseits zu differenzieren.

In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass ein Konsulat jeweils die nicht unabhängige Einrichtung einer Regierung und diplomatischen Vertretung eines Land ist. Die mit der Einrichtung eines Konsulats verbundenen Ziele zum freundschaftlichen, diplomatischen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausch der Völker werden von der aktuellen russischen Regierung jedoch nicht mehr glaubwürdig verfolgt. Die russische Regierung, die das Konsulat betreibt, stellt sich gegen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Diplomatie und friedliches Zusammenleben von Menschen. Die weitere Zusammenarbeit mit der Vertretung einer solche Regierung widerspricht unseren eigenen, höchsten Werten und gesellschaftlichen Zielen. So ist es beispielsweise unerträglich, dass das Generalkonsulat auf seiner Internetseite die Kriegspropaganda seiner Regierung und Rechtfertigungen zum völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine verbreitet.

Die Stadt Leipzig ist jedoch am friedlichen Zusammenleben von Menschen aller Länder, insbesondere auch von Menschen mit russischer und ukrainischer Herkunft interessiert. Hier ist aktuell eine besonders große Herausforderung gegeben. Die geforderte Beendigung der Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulats ist insofern ein Protest gegen die russische Regierung und nicht gegen die Menschen. Um den gewünschten und stärker notwendigen Austausch weiter zu unterstützen, sollen für 2022 überplanmäßige Mittel zur Verfügung stehen können.

Neufassung vom 16.5.2022

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung des Antrags greift den Verwaltungsstandpunkt in geänderter Form auf (Änderungen fett gedruckt):

1. Die Stadt Leipzig erhält die Beendigung der protokollarischen Zusammenarbeit mit dem Russischen Generalkonsulat aufrecht. Bis auf Weiteres wird die konsularische Vertretung der Russischen Föderation für Sachsen und Thüringen in Leipzig nicht zu städtischen Veranstaltungen eingeladen.
 

2. Aufrechterhalten bleibt die Möglichkeit der notwendigen Absprachen zwischen beiden Institutionen und die Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben.

3. Die Stadt Leipzig stellt mindestens 50.000 Euro aus dem Gesamtbudget als Projektfördermittel insbesondere für Initiativen zur Verfügung, die sich für den gegenseitigen kulturellen und friedlichen Austausch vor allem von russischen und ukrainischen, aber auch osteuropäischen Menschen in Leipzig einsetzen. Dabei ist ein Schwerpunkt darauf zu legen, Ressentiments und Diskriminerungen gegenüber russischsprachigen Menschen in der Leipziger Gesamtbevölkerung entgegenzuwirken.

Begründung:

Siehe Ursprungsantrag. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Beschlussvorschlag:

Neuer Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig unterstützt den Verein MC Post Leipzig e.V. in seiner weiteren Entwicklung.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtebauliche Rahmenbedingungen für eine „Potentialfläche Motorrennsport“ im Stadtgebiet zu prüfen.

3. Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem MC Post Leipzig e.V. beauftragt zu prüfen, ob und wie die BMX- und Mountainbikeszene am Standort des Motodroms integriert werden kann.

Begründung:

In den letzten Jahren haben sich an mehreren Standorten im Auwald illegale Trails der BMX- und Mountainbikeszene entwickelt. Mit einem legalen Angebot am Standort des Motodroms können illegale Trails zukünftig unattraktiver werden.

Trails die nach Plan und mit angelieferten Material in Abstimmung mit dem Schutz der Natur angelegt werden, sind viel sinnvoller als illegale Trails die Wege, Böschungen und ähnliches aufreisen und Material zweckentfremden bzw. gefährliche Situationen wie Rutschungen hervorrufen oder Deponieabdeckungen beschädigen.

Die Mountainbike-Strecken am Floßgraben und im Wolfswinkel im Auwald, die Strecke im Volkspark Kleinzschocher, auf dem Nahleberg oder im Park Lößnig-Dölzig werden geduldet oder auch von der Stadt Leipzig abgerissen. Da sie in Schutzgebieten liegen, sind die Trails laut Gesetzeslage nicht erlaubt. Radfahren oder Mountainbiken ist darüber hinaus im Wald nur auf den Straßen und Wegen gestattet. Das regelt das Waldgesetz (SächsWaldG § 11). In der freien Landschaft ist dieses Verbot im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG § 27) verankert.

In der Ratsversammlung am 20.01.2021 hat der Stadtrat entschieden, dass die Stadtverwaltung mit der Mountainbike-Szene berät, wo offizielle Strecken etabliert werden können. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Beseitigung von neu angelegten Strecken im Auwald zu veranlassen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des III. Quartals 2022 zu prüfen:

– Welche beheizbare Halle in der Stadt als Übungshalle für die Radfahrausbildung von Grundschülern dauerhaft zur Verfügung stehen kann?

– Sollte keine Halle zur Verfügung stehen: Wo und Wann mit dem Bau einer beheizbaren Halle für die Radfahrausbildung für Grundschüler begonnen werden kann?

– Welche Freiflächen für die Herrichtung zweier Fahrradübungsplätze zur Verfügung stehen? Dabei ist darauf zu achten, dass diese Fahrradübungsplätze die bisherigen zwei frei verfügbaren Plätze im Leipziger Norden (Diderotstraße) und im Südosten (Kolmstraße) strategisch ergänzen.

– Wann mit der Herrichtung der Fahrradübungsplätze begonnen werden kann?

– Welche öffentlich zugängliche und zentral gelegene Flächen in einer Grünfläche so gestaltet werden kann, dass Kinder aller Altersstufen das Fahren im Straßenverkehr im geschützten Raum üben können?

Begründung

2023 ist Leipzig Ausrichter des internationalen Weltradgipfels Velo-City. Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, sieht, dass im täglichen Stadtverkehr das Fahrrad als eines der häufigsten Fortbewegungsmittel genutzt wird. Schon jetzt liegt Leipzig auf dem dritten Platz unter den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands (ADFC-Ranking, Stand: April 2019, Kategorie: Städte über 500.000 Einwohner).

Umso frappierender ist es, dass in den vergangenen Jahren bei einer stetig wachsenden Anzahl der Grundschulkinder nicht kontinuierlich in die räumlichen Voraussetzungen für eine für alle ViertklässlerInnen verfügbare Radfahrausbildung investiert wurde.

Derzeit stehen für GrundschülerInnen der Stadt Leipzig zwei frei verfügbare Fahrradübungsplätze zur Verfügung (Franz-Mehring-Grundschule in der Kolmstraße, Wilhelm-Hauff-Grundschule in der Diderot-Straße). Vier weitere Fahrradübungsplätze an verschiedenen Grundschulen können ausschließlich nur schulintern genutzt werden, da sie zugleich als Schulhof für Unterrichtspausen dienen. Ist ein Fahrradübungsplatz Teil eines Schulhofes, muss die Verkehrsausbildung während der Unterrichtspausen unterbrochen werden, was für die zu prüfenden Kinder äußerst demotivierend wirkt.

Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden. Mit diesen Voraussetzungen werden am Ende des Schuljahres 2021/22 voraussichtlich nur die Hälfte der Leipziger ViertklässlerInnen die Grundschule mit einer absolvierten Fahrradprüfung verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass rund 50% der FünftklässlerInnen in Leipzig zum neuen Schuljahr 2022/23 keine Möglichkeit hatten, ihr im Sachunterricht erworbenes theoretisches Wissen zum Thema Fahrrad und Verkehrserziehung in der Praxis zu erproben und professionell durch Fachkräfte der Polizei prüfen zu lassen.

Um eine Fahrradausbildung für alle GrundschülerInnen in Leipzig anbieten zu können, braucht es zu den zwei frei verfügbaren Fahrradplätzen an der Mehring- und an der Hauff-Grundschule zwei weitere Fahrradübungsplätze sowie eine Halle, die zur ganzjährigen Nutzung beheizt werden kann.

Fahrradübungsplätze müssen besonderen Anforderungen genügen: Das Gelände sollte 30×40 qm groß sein, damit die Schulkinder auf einer mittig gelegenen Kreuzung das Links-Abbiegen üben können. Der Platz muss separat gelegen sowie abgezäunt sein, damit er ganztägig nutzbar ist und nicht verschmutzt wird (z.B. durch zerbrochene Glasscherben). Zudem müssen in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes Gebäude zur Verfügung stehen, in denen sanitäre Anlagen untergebracht sind sowie ausreichend Räumlichkeiten, um einen Teil der zu prüfenden Klasse zu beherbergen. Die Klassen werden während der Prüfung geteilt, da die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen auf dem Platz sonst zu hoch ist. Zudem wird in dem Gebäude genügend Platz benötigt, um die durch die Polizei gestellten Fahrräder sowie Zubehör unterzustellen.

Auch benötigt es eine saisonal angepasste Pflege der Fahrradplätze, damit der Laubabwurf durch in der Nähe stehende Bäume im Herbst nicht zu einem Unfallrisiko für SchülerInnen wird oder im Sommer überwuchernde Büsche am Fahrbahnrand das Radfahren der Kinder beeinträchtigt.

Damit das Thema Verkehrserziehung auch außerschulisch durch Eltern und bereits vor Schulbeginn spielerisch bedient werden kann, ist ein entsprechender Platz, der den Anforderungen der StVO entspricht, in einer öffentlichen Grünanlage wünschenswert.

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein digitales Grünflächenkataster sowie dazugehöriges Grünfächenpflegekataster zu erstellen. Hierbei sollen alle Flächen städtischen Grüns einbezogen werden, um unkompliziert einen Gesamtüberblick über den Bestand und die turnusmäßigen Pflegearbeiten zu erhalten sowie auf dieser Grundlage weitere Planungen vornehmen zu können. Ergebnis soll ein vollständiges Baum-, Spielplatz-, Grünflächenkataster sein und abgeleitet ein Konzept zur Pflege was Klimawandel, Biodiversität genauso in den Blick nimmt wie ökonomische Abläufe und Nachvollziehbarkeit vor Ort .

2. Der Auftrag wird um ein Kataster für Gewässer zweiter Ordnung für ganz Leipzig ergänzt bzw. mit dem Material, was aus der Wasserkonzeption vorhanden ist, erweitert und komplett digitalisiert. Ergebnis soll hier die Möglichkeit sein, einzelne Gebiete genauso zu beleuchten wie die Auswirkungen von Bächen, Gräben und Gewässern auf Bebauungsplanungen, aber auch über deren Grenzen hinweg.

3. Dafür wird die Einrichtung einer Stelle, die im Grünflächenamt diese beiden Dinge digitalisiert, bzw. das Team der Digitalisierung erweitert, geprüft. Sofern ein erhöhter Mitarbeiterbedarf besteht, soll ebenfalls geprüft werden, diesen Bereich mit einer weiteren, temporär eingerichteten Stelle zu verstärken.

4. Die Stadträte und Ortschafts- sowie Stadtbezirksbeiräte erhalten nach Abschluss in geeigneter Form Zugang zu den Daten für das Gebiet ihrer Zuständigkeit.

Begründung

Die Schaffung eines digitalen Grünflächen- sowie eines Grünflächenpflegekatasters wird langfristig mehr Übersicht über die in der Stadt vorhandenen Grünflächen sowie mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten für die Pflege dieser Flächen bieten. Zudem stellt ein solches System eine gute Grundlage für die Planung, Entwicklung und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen.

Um Grünflächen naturnah, biodiversitätsfördernd und klimaangepasst zu gestalten, gilt es zunächst Arten und Flächen zu identifizieren, die für die Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel besonders wertvoll sind. Das Projekt soll Leipzig darin unterstützen, diesen Wert abzuschätzen und sichtbar zu machen. So ermöglicht die Verbindung einzelner Grünflächen den Erhalt der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel durch urbane Grünzüge. In jedem Fall sollen lokale Gegebenheiten, Vulnerabilitäten und die zu erwartende klimatische Entwicklung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten grundsätzliche Prinzipien wie standortgerechte Pflanzung, Verwendung heimischer Arten, Verzicht auf Pestizide und chemische Dünger, die Vermeidung von Versiegelung und das Ergreifen von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Einsatz gegen invasive Pflanzenarten.

Solche Informationen sollen über das Kataster abrufbar sein, um weitere Planungen und Pflegearbeiten effektiver und effizienter abwickeln zu können.

photo of person s hand submerged in water

Am 16.3.2022 erfolgte der erste Spatenstich für die Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz, damit wird in naher Zukunft bei den Schwimmhallenkapazitäten einer Versorgungslücke im Leipziger Osten geschlossen. Es freut uns sehr, dass es hier vorangeht.

Auch der Leipziger Süden ist, was Schwimmhallenflächen angeht, unterversorgt. Aus diesem Grund wurde am 21.05.2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossen zwei potenzielle Standort im Leipziger Süden, an Arno-Nitzsche-Straße bzw. auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd, auf die Eignung als Schwimmhallenstandort zu prüfen.

In der Ratsversammlung am 13.10.2021 haben wir gemeinsam mit der Fraktion Die Linke angefragt, für welchen Standort sich die Stadt und die L-Gruppe entschieden haben. In der Antwort der Verwaltung wurden zwar die Vorzüge des Standorts im Umfeld des Heizkraftwerks, auch wegen der energetischen Synergien, hervorgehoben, aber ebenfalls mitgeteilt, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen sei. Nun, ein halbes Jahr später fragen wir deshalb an:

  1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?
     
  2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?
     
  3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?

Um den weiteren im Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig festgeschriebenen Standort für einen Schwimmhallenneubau (im Leipziger Süden) zu realisieren, wurde in diesem Zusammenhang auch die Stadtwerke Leipzig GmbH angefragt.

Seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH wurde abschließend mitgeteilt, dass ausschließlich der Unternehmensstandort in der Bornaischen Straße 120 bestens geeignet ist und dort bereits entsprechende technische Voraussetzungen vorbereitet werden.

Im Ergebnis der Standortprüfung der Stadtwerke Leipzig GmbH ist der Standort in der Bornaischen Straße 120 zwischen dem neuen Heizkraftwerk Süd und der Straße gut für einen Schwimmhallenneubau mit einer Bahnenlänge von bis zu 50 m geeignet. Die Fläche wird seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH gegenüber anderen Standorten präferiert und bis auf weiteres für die Nutzung durch eine Schwimmhalle vorgesehen.

2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?

Noch im II. Quartal 2022 wird innerhalb der Stadtverwaltung eine finale Positionierung dazu angestoßen und dem Stadtrat zur Information gegeben.

3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Entfallen.