Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir stimmen heute über einen zweiten Standort des gemeinwohlorientierten Bürgerzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen ab. Warum? Im Mai 2020 wurde das Konzept für ein gemeinwohlorientiertes Bürgerzentrum für Dölitz, Lößig und Dösen beschlossen. Mittlerweile ist klar, dass das DRK die Trägerschaft hierfür übernehmen und Räumlichkeiten im Einkaufszentrum „Moritzhof“ beziehen wird. Vor allem sollen dort unter anderem Angebote der Familienbildung, der Seniorenarbeit sowie Beratungen zu sozialen Fragen, für Schuldner/-innen, Schwangere und Migrant/-innen unterbreitet werden. Unterdessen ist der Standort im Moritzhof aus unserer Sicht nicht geeignet, um niederschwellige Sozialarbeit für Jugendliche zu organisieren, weil dies zum einen Konfliktpotenzial bürgt und zum anderen aber auch bestimmte Jugendliche mit diesem Angebot nicht erreicht werden.

Wir haben deshalb die Forderungen der IG Lößnig, in der die Interessen verschiedener Stadtteilakteure gebündelt werden, nach einem weiteren Standort für das gemeinwohlorientierte Stadteilzentrum aufgegriffen, weil es uns wichtig ist, Angebote für ganz verschiedene Bevölkerungsgruppen und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemlagen zu schaffen.

Wir halten den Standort in der Johannes-R.-Becher-Straße, der bereits seit Längerem vom Leipziger Tanztheater genutzt wird und wo es auch jetzt schon verschiedene, vor allem kulturelle Angebote gibt, für geeignet, niedrigschwellige Sozialarbeit für junge Menschen anzubieten. Damit bietet sich auch die Möglichkeit, die bereits gewonnen Erkenntnisse aus der Arbeit im Moritzhof zu nutzen, um das Bürgerzentrum konzeptionell weiterzuentwickeln.

Natürlich ist es notwendig, den baulichen Zustand des Objekts in der Johannes-R.-Becherstraße 22 unter die Lupe zu nehmen und notwendige Sanierungen und sinnvolle Erweiterungen am Objekt über eine Vorplanung zu erfassen, um dann im kommenden Doppelhaushalt die Planungen soweit voranzutreiben, dass die Sanierungsabreiten ab 2025 begonnen werden können. Da sich die Sanierungskosten laut Auskunft der Verwaltung im Bereich um 500.000 Euro bewegen, sind die Mittel, die dieses und nächstes Jahr für die Planungen benötigt werden, überschaubar.

Ganz unabhängig von der Nutzung muss früher oder später ohnehin in des Objekt investiert werden, damit die Instandhaltungskosten nicht irgendwann teurer sind als eine Sanierung.

Das INSEK stuft Lößnig aufgrund verschiedener sozioökonomischer Problemlagen als Aufmerksamkeitsgebiet ein, in dem kleinteilige präventive Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Soziales als notwendig angesehen werden. Um die Vorschläge aus dem INSEK umsetzen zu können, ist ein zweiter Standort für das Bürgerzentrum ein aus unserer Sicht wichtiger Schritt. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken.

Christina März

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Dezernentinnen und Dezernenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Thema kostenlose Periodenprodukte hat sich nun wirklich zu einer meiner Lieblingsdebatten im Stadtrat entwickelt.

Inhaltlich kann ich es kurz machen. Wir werden dem Antrag zu stimmen. Dass wir die grundsätzliche Initiative unterstützen, ist auch in der Haushaltsdebatte im März schon deutlich geworden. Ich könnte jetzt kernige Botschaften bedienen, wie: Menstruation ist keine freie Entscheidung. Aber darum geht es hier nicht:

Es geht um reale Probleme. Es geht darum, dass es menstruierende Personen gibt, die sich nicht so einfach die doch recht kostenintensiven Hygieneartikel leisten können.

Und eines muss man eben nochmal hervorheben: Es handelt sich um alltägliche Hygieneartikel, wie Toilettenpapier, und das müssen wir ja auch nicht überall mit hinnehmen.

Wir begrüßen es als SPD Fraktion ausdrücklich, dass die Grünen-Fraktion aus ihrem konturlosen und schwammigen Antrag aus dem Haushaltsverfahren, nun einen Antrag entwickelt hat, der zustimmungsfähig ist.

Das hätten wir natürlich mit Übernahme des SPD-Änderungsantrages auch schon vor 11 Monaten machen können. Denn wir hatten da bereits deutlich gemacht, dass es uns vor allem wichtig wäre, in Schulen den Schwerpunkt bei der Einführung der kostenlosen Menstruationsartikel zu legen. Denn genau dort, werden junge Mädchen von ihrer Periode überrascht und die Scham andere Personen zu fragen ist am Größten. Dort können wir am nachhaltigsten dafür sorgen, dass die Tabuisierung des Themas abgebaut wird.

Ich fand die Debatte im März wirklich schräg. Es gab einen Antrag mit einem guten Ziel, aber halbherzig aufgelegt. Einen Änderungsantrag, der versuchte zwischen einen ablehnenden Verwaltungsstandpunkt und einem guten Ziel einen Weg zu beschreiben, der zügig umsetzbar ist. Die Grünen wollten den ÄA nicht. Klar, sie hätten sonst auch später schlecht auf die Frauen der SPD-Fraktion zeigen können, dass diese den Antrag verhindert haben. Noch absurder war allerdings in der Debatte, als nach ausschließlich weiblichen Redebeiträgen, und diese Unterbrechung der sprichwörtlichen „Salamiparty“ ist wirklich selten, jemand nach vorne ging und der Meinung war als Mann nochmal darstellen zu müssen, dass wir ja nicht über Frauen reden sollten, sondern mit Frauen. Schräg, wenn sich vorher nur Frauen zu Wort meldeten. Aber auch dass ist eben Politik und wir sind ja alle nicht nachtragend.

Zurück zu heute: Ich kann mir leider ein paar Worte zum Verwaltungsstandpunkt nicht sparen. Zuerst kam dieser Verwaltungsstandpunkt so spät, dass er fast in allen Ausschüssen nicht zur zweiten Lesung vorlag.

Gut ich sag mal so, wenn er dann inhaltsreich wäre und uns als Stadtrat weiter bringen würde, dann sagt man ja nichts Negatives dazu.

Dieser Verwaltungsstandpunkt jedoch, der uns aber dann unter Federführung eines Grünen-Dezernats vorgelegt wurde, ist genauso konturenlos, wie der ursprüngliche Antrag es war. Da fragt man sich, warum dieser VSP so lange gebraucht hat. Entsprechend ist er natürlich nicht zustimmungsfähig.

Ich freue mich auf die Evaluierung in einem Jahr, auch wenn ich mir sicher bin, dass diese vielleicht gar nicht nötig wäre.

Vielen Dank und auch wir hoffen auf eine breite Unterstützung des Antrags!

Beschlussvorschlag

  1. Für die weitere Umsetzung des Beschlusses „Realisierung des Projektes „Sporthistorischen Stadtroute“ (A 0168/17/18)“ wird sichergestellt, dass auch 2022 mindestens ein Standort der sporthistorischen Route umgesetzt wird.
  2. Die weitere Umsetzung des Beschlusses „Realisierung des Projektes „Sporthistorischen Stadtroute“ (A 0168/17/18)“ wird mit der Aufstellung des HH Planes 2023/2024 sichergestellt. Zielstellung sollte dabei sein, dass wieder mindestens zwei Standorte pro Jahr realisiert werden. 

Begründung

Am 28. Juni 2019 wurden die ersten beiden Stationen der Sportroute Leipzig eingeweiht. Mit der Sportroute sollen wesentliche Orte der Sportgeschichte im Stadtbild sichtbar gemacht werden. Die zukünftig 22 Stationen laden Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt ein, sich über historische Höhepunkte und die Entwicklung des Sports in Leipzig zu informieren. Das neue Leitsystem wird in den kommenden Jahren kontinuierlich vervollständigt. An der sporthistorischen Route wird über Sportstätten, Sportartenentwicklungen sowie Institutionen des Sports berichtet. An den Orten, die mit den jeweiligen Stationen gekennzeichnet werden, entwickelte sich die Identität Leipzigs als Stadt des Sports. Mit der Würdigung geht die Erinnerung an besondere Leistungen von Persönlichkeiten aus mehr als 200 Jahren des organisierten Sports einher.

Die ersten Stationen sind realisiert. Sie befinden sich an der Sporthalle Leplaystraße (Wandtafel), die an die Wiege des Leipziger Sportstättenbaus erinnern soll, und in der Fockestraße am Zugang zum Fockeberg (Stelenfahne), die Leipzigs Fußballgeschichte thematisiert. Die Station am Augustusplatz (Wandtafel am Europahaus) widmet sich der hiesigen Golfhistorie. Die Stelenfahne an der Delitzscher Straße (auf dem Hornbach-Parkplatzgelände) verweist auf die Geschichte der jüdischen Sportvereine in Leipzig, insbesondere auf die des Sportklubs Bar Kochba.

Die Mittel für den weiteren Ausbau der Sportroute wurden im Entwurf des Doppelhaushalts 2021/22 komplett gestrichen. Da Leipzig sich jedoch auch als Sportstadt definiert und die Entwicklung des Sportmuseums noch nicht sehr weit fortgeschritten ist, ist die Sportroute ein sichtbares Zeugnis der Sportgeschichte der Stadt Leipzig, das weiter ausgebaut werden muss. Hierfür halten wir es für notwendig, dass jährlich mindestens eine Station der Route eingerichtet wird und für den kommenden Doppelhaushalt eine weitere Finanzierung geprüft wird, die zwei Standorte pro Jahr ermöglicht.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den zwischen der 66.Schule und dem Robert-Blum-Berufsschulzentrum (BSZ) liegenden Schulhof schnellstmöglich (spätestens bis Ende 2022) und damit bereits vor der Schulsanierung der 66.Schule (geplant 2025/26) einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Schulhofes vorgezogen werden können. Das Robert-Blum-BSZ ist sachsenweit das einzige BSZ, das auch Förderschüler ausbildet und ist damit ein wichtiger Standort für gelebte Inklusion in der Stadt Leipzig. Eine adäquate und schülerfreundliche Nutzung des gemeinsamen Schulhofes von Robert-Blum-BSZ und 66. Schule ist deshalb unabdingbar damit dieser Schulhof ein Platz zum Verweilen und Entspannen für die Berufsschüler wird.

6.   Der Oberbürgermeister soll weiterhin prüfen, ob eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit UND (nicht oder) ein Bauspielplatz entstehen können. Beide Angebote sind dringend erforderlich für Kinder und Jugendliche in Mockau.

7.   Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass bei der Standortsuche für den Aufbau eines Familienbildungsangebotes/Familienzentrums sowie für die Standortsuche für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahmen 2.8 und 2.9 Begegnungsorte weiterzuentwickeln) nicht nur vorhandene Standorte auf eine mögliche Nutzung geprüft werden, sondern ebenso Kaufoptionen von in Mockau bestehenden und zur Nutzung möglichen Gebäude.

8.   Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss bis Ende drittes Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Zu 5. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Mockau 2030+ (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-06187) sieht vor, dass zwischen 2023 und 2028 eine Komplexsanierung der Schulgebäude der ehemaligen 66. Schule in der Rosenowstraße 56 2025/26 erfolgen soll, um das Gebäude anschließend für eine Schulerweiterung des Robert-Blum-Berufsschulzentrums (BSZ) zu nutzen. (Maßnahme 2.4 der Schulentwicklungsplanung).

Zu 6.+7. Das STEK Mockau 2030+ schreibt fest, dass zur Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein niederschwelliges Angebot unter Beteiligung der jungen Menschen im Ortsteil und der angrenzenden Akteure der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden soll, beispielsweise eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ODER ein Bauspielplatz (S. 99 sowie Maßnahme 2.9 Begegnungsorte weiterentwickeln).

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Bauen lässt sich viel. Gebäude, zum Beispiel. Dort sind wir aber noch nicht. Bauen lässt sich aber auch die Zukunft. Mit einem guten Konzept, beispielsweise.

2022 könnte das Jahr eines ebensolchen Konzeptes sein – und damit das ewige Wiedergänger-Thema „Verwaltungsunterbringung“ (und vielleicht auch abschließend) Fahrt aufnehmen.

Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten durfte sich der Rat immer wieder damit beschäftigen, dass diesbezüglich der Handlungsbedarf beständig wuchs, der Optionsraum hingegen nicht. Kontinuierlich ging der Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung einher mit steigenden Mietkosten für Büroflächen.

Dennoch sollten wir uns nicht dazu verleiten lassen – auch wenn uns, gezwungenermaßen durch die Pandemie, in den vergangenen beiden Jahren ein deutliches „Mehr“ an Digitalität übergeholfen wurde –, den digitalen Umbruch Leipzigs dahingehend misszuverstehen, dass es nun keiner analogen Bürostrukturen mehr bedürfe.

Sicher, Desk-Sharing und Remote-Arbeit werden auch in der Leipziger Stadtverwaltung Themen der Zukunft sein. Das ist es auch, was wir mit unserem Änderungsantrag umgesetzt sehen möchten. Dennoch ist es vorausschauend, mit einem fundierten Ansatz darauf zu reagieren, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Platz benötigen, und ebendieser die Kostenspirale nicht ins Unermessliche treiben darf. Der Dreiklang des Haushaltsgrundsatzes ist in dieser Runde hinlänglich bekannt: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit.

Mit den im Papier vorgestellten Standortoptionen können wir zugunsten einer modernen Verwaltung nur gewinnen, nämlich:

–           neben dem Neuen Rathaus ein weiteres Herzstück für Leipzig als politischer Kommune;

–           ein effektives und effizientes Verwaltungsgebäude der kurzen Wege intern wie extern;

–           eine Schnittstelle von mehr und vor allem sichtbarer Bürgernähe;

–           ein Haus, den Wünschen der städtischen Bediensteten nach mehr Flexibilität und mobiler Arbeit entgegenkommt. Wir wollen, dass die mobile Arbeit bei der Stadtverwaltung eine noch stärkere Rolle spielt und schlagen deshalb auch eine Prüfung vor, ob und wie das Desk-Sharing noch intensiviert werden kann.

Der Verwaltung ist für die mühsame und detaillierte Aufbereitung der Prüfvorlage zu danken. Greifen wir diesen Ball jetzt selbstbewusst auf, um nicht – wie einmal der Soziologe Ulrich Beck in anderem Zusammenhang anmerkte – durch „verbale Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre“ das Thema „Verwaltungsunterbringung“ noch ein weiteres Jahrzehnt geschwätzig, doch ohne Ergebnis, am Laufen zu halten.

Mit unserem Änderungsantrag möchten wir zwei Punkte ergänzt haben:

–           Insbesondere zum Beschlusspunkt 6, wo es um den Gleichzeitigkeitsfaktor geht, möchten wir noch einmal den Fokus auf die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze legen sowie die sich daraus ergebenden Potenziale und Notwendigkeiten; dass man den Gleichzeitigkeitsfaktor deutlich senken kann als 0,8, beispielsweise auf 0,7.

–           Der zweite Punkt, den wir im Unterbringungskonzept verankert haben möchten, ist die fahrradfreundliche, gesundheitsfördernde Ausstattung der Verwaltungsgebäude.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.

Vielen Dank.

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind ein wichtiger Bestandteil in der Energiewende. Die Wohnungsbestände können dazu genutzt werden, um den Anteil der erneuerbaren Energie auszubauen und gleichzeitig die Mieter*Innen mit Öko-Strom (sog. Mieterstrom) zu versorgen.

Als Mieterstrom wird laut Gesetz Strom bezeichnet, der in Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter*Innen) in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird.

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass der auf der Wohnanlage produzierte Solarstrom in der Wohnanlage oder im Quartier als Mieterstrom verwendet werden darf. Dies ist jedoch nur eine „halbe Quartierslösung“, da der Produktionsort des PV-Mieterstroms weiterhin das Wohnhaus sein muss. Dieses Hemmnis ist unverändert aus dem EEG 2017 (Erneuerbare Energiegesetz) übernommen worden. Ein echter Quartiersansatz wäre es gewesen, nicht nur den zulässigen Verbrauchsradius auf das Quartier zu erweitern, sondern auch z.B. das Dach des Parkhauses im selben Quartier als Standort einer PV-Mieterstromanlage zuzulassen. Auch die fehlende Definition des Quartierbegriffs lässt Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern über den Umfang und die Größe des Quartiers befürchten. Regelungen dazu, dass in den Beständen eines Wohnungsunternehmens produzierter Strom auf Bestände im Stadtgebiet ausgedehnt werden kann, fehlen ganz.

Um den Anreiz für die Wohnungsunternehmen zu geben, beim Umbau der Wohnungsbestände in den Quartieren noch stärker auf erneuerbare Energiequellen zu setzen, müssen die Regelungen des EEG und EnWG geändert werden.

Welche Regelungen zu ändern sind, dazu hat sich die LWB und L-Gruppe exemplarisch in den Stellungnahmen zum Verwaltungsstandpunkt geäußert. Diese können für eine Gesetzesänderungsinitiative über den Deutschen Städtetag von der Stadt Leipzig verwendet werden. Konkret sind das:
• barrierefreie Mieterstromlieferung auch über das Netz des Allgemeinen Versorgers und Befreiung von Netznutzungsentgelten
• gesetzliche Erleichterungen für ein Lieferkettenmodell unter Einbindung der kommunalen Energieversorger und
• Dass gesetzliche Erleichterungen für die messtechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag „Neuregelungen für Mieterstrom“.

Ich bin guter Hoffnung, dass der Deutsche Städtetag beim neuen Energie- und Wirtschaftsminister offene Türen einrennen wird und bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in Form des Verwaltungsstandpunktes.

Vielen Dank!

Rednerin: Christina März, Stadträtin der SPD-Fraktion

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister*innen
und werte Kolleg*innen,
liebe Gäste,

das Zentrum-Ost ist sicherlich nach den Stadtteilen in meinem Wahlkreis der schönste Stadtteil in Leipzig. Wer jetzt bei dieser Aussage nicht mitgehen kann, wofür ich natürlich Verständnis habe, der wird mir aber wahrscheinlich zumindest zustimmen, dass sich das Zentrum-Ost in den letzten 10 Jahren durchaus stark verändert hat.

Es wurden nach und nach viele Baulücken geschlossen und sogar relativ große Wohnviertel gebildet wie zum Beispiel entlang der Dresdner Straße.

Auch in den nächsten Jahren sind noch größere Bauprojekte in diesem Areal geplant und immer mehr jüngere Familien ziehen auch in dieses Gebiet.

Bei der Nachverdichtung wurden jedoch wieder einmal die Bedürfnisse der jüngeren Generation in Leipzig vergessen. Denn im Leipziger Zentrum-Ost gibt es keinen einzigen öffentlichen Spielplatz.

Wir wollen, dass dies nicht so bleibt, sondern auch in diesem Stadtteil diese kleine feine Versorgungslücke geschlossen wird.

Wir freuen uns daher, dass der Verwaltungsstandpunkt (VSP) sich diesem Anliegen annimmt, eine geeignete Fläche zu suchen, die für unterschiedliche Altersgruppen Angebote bereithält – quasi neben der Schaukel und der Rutsche auch einen Fitness-oder Kraftparcour.

Zusätzlich zum VSP möchten wir doch unseren Beschlusspunkt 3 aus dem Ursprungsantrag abstimmen lassen. Die Begründung der Verwaltung ist nämlich an dieser Stelle nicht konsistent. Sie raten vom Beschlusspunkt 3 ab, da bereits die Planungen für das Areal Krystall-Palast fortgeschritten sind und daher ein Spielplatz nicht mehr mit eingeplant werden kann und  Zitat „eine neue öffentliche Grünfläche mit Spielplatz unabhängig von der Entwicklung des „Krystallpalast“-Geländes als zielführender eingeschätzt wird“. Wenige Absätze zuvor erklären sie uns jedoch in ihrer Begründung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 „Die im Ortsteil Zentrum-Ost vorhandenen öffentlichen Grünflächen eignen sich nicht für die Einordnung eines neuen Spielplatzes mit inklusiven Angeboten für verschiedene Altersklassen.“

Deshalb möchten wir, dass sie doch ihre Prüfung als Stadtverwaltung so erweitern, dass sie nicht nur einen möglichen Flächenankauf im Quartier prüfen – wie von ihnen vorgeschlagen – sondern eben schauen, ob im bestehenden Planungsvorhaben dieses Vorhaben realisiert werden kann. Stimmen sie daher auch unserem Beschlusspunkt 3 zu.