Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1.     Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der LVB beauftragt zu prüfen, ob der vollflexible Flächenverkehr in Leutzsch in der gesamten Bedienzeit, also auch während der Frühschülerspitze, angeboten werden kann. Der Schülerverkehr ist dabei selbstverständlich sicherzustellen.

2.     Weiterhin soll geprüft werden, ob das Flexa-Bediengebiet bei positiver Resonanz und wirtschaftlicher Darstellbarkeit ausgedehnt werden kann, insbesondere in das Quartier südlich der H.-Driesch-Straße. 

Begründung

Zu 1. 

Um den Nutzerinnen und Nutzern der LVB ein einfach verständliches und wirklich flexibles Angebot als Ersatz für die Quartiersbuslinie 67 unterbreiten zu können, soll nach Möglichkeit ein Angebot während der benannten Bedienzeit von 4.30 Uhr bis 1.00 Uhr nachts an allen Wochentagen auch jederzeit vorgehalten werden.

Im Bereich Südwest, der auch auf On-Demand-Verkehr „Flexa“ umgestellt werden soll, wird das gesamte Bediengebiet im vollflexiblen Flächenverkehr mit Flexa in der gesamten Bedienzeit befahren.

Der Schülerverkehr soll dabei selbstverständlich ausreichend Priorität genießen und bei der Kapazitätsplanung und Taktung der Fahrzeuge berücksichtigt werden.

Zu 2. 

Insbesondere die Bewohner/innen des Betreuten Wohnens der AWO in der hinteren Rietschelstraße, die nur ca. 500 Meter Luftlinie von der Mädlervilla entfernt leben, benötigen eine bessere ÖPNV-Anbindung.

Gemeinsamer Antrag mit der Leipziger CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der OBM möge in Verhandlungen mit der Stadt Markkleeberg treten mit dem Ziel, dass sich beide Städte gemeinsam mit einem nachhaltigen Konzept um die Ausrichtung einer Landesgartenschau auf dem agra-Ausstellungsgelände und dem agra-Park bewerben.
  2. Der OBM setzt sich bei Bund und Land dafür ein, dass Planungen und Baumaßnahmen zur Sanierung und Tieferlegung der maroden Brücke B2/B95 beschleunigt werden.

Begründung:

Agra-Park samt Bebauung zeugen von der einst reichhaltigen Kultur des Leipziger Südraumes, von der vieles im Braunkohlentagebau untergegangen ist. Ein bereits erarbeitetes Konzept der Stadt Markkleeberg belegt die Machbarkeit einer überregionalen Schau, lediglich die den Park (noch) durchschneidende Streckenführung der Bundesstraße B2/B95 stellt sich als Hindernis für die Vergabe einer Gartenschau dar. Mit der durch Freistaat Sachsen und Bund im September 2021 getroffenen Vereinbarung wird nunmehr die Tieferlegung – und nicht nur ein Ersatzbau der Brücke – gesichert. Damit würde der Weg frei für eine erneute Bewerbung, in die das agra-Gelände einbezogen werden muss. Dies kommt der Stadt Leipzig insofern entgegen, dass dort ohnehin zahlreiche Instandsetzungen notwendig sind, die vor dem Hintergrund einer Bewerbung konzeptkonform gestaltet werden können.

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Das Landesamt für Verfassungsschutz informierte mit Schreiben vom 21.10.2020 zu einem laufenden Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Aufgrund dieser Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutzes zu einem laufenden Ermittlungsverfahren erfolgte die Anforderung der Strafakte mit Schreiben vom 29.10.2020. Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilte mit Schreiben vom 03.11.2020 mit, dass das Gesuch an das Amtsgericht Leipzig weitergeleitet wurde. Nach Erinnerung vom 20.04.2021 an das Amtsgericht Leipzig übermittelte das Amtsgericht mit Schreiben vom 06.05.2021 das entsprechende Urteil.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgte gemäß § 34a Absatz 1, 3. Teilabsatz Gewerbeordnung die Überprüfung der Zuverlässigkeit. Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit mussten durch die Gewerbebehörde folgende Unterlagen eingeholt werden:

1.  eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1,

2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes,

3. eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können, soweit Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr einer Übermittlung der tatsächlichen Anhaltspunkte nicht entgegenstehen und

4. über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 11b eine Stellungnahme der für den Sitz der Gewerbebehörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sein können.

Die Übermittlung und Überprüfung der genannten Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch und erst nach Überprüfung aller Unterlagen erfolgt ein Verfahrensabschluss entweder in Form eines Bescheides zur Zuverlässigkeit oder durch einen Bescheid zur Unzuverlässigkeit der Person. Zudem stellte die Behörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung fest, dass die Gesellschaft von einem weiteren Geschäftsführer vertreten wird.

Gegen den unzuverlässigen Geschäftsführer wurde aufgrund der Intervention der Gewerbebehörde durch die „Pro-GSL GmbH“ die Abberufung am 01.11.2021 veranlasst.

Im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 wurde auch der HH-Antrag der SPD-Fraktion „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) ungeändert mit großer Mehrheit beschlossen.

Zur Errichtung, Ertüchtigung sowie für weitere Sanierungsmaßnahmen sollen gemäß HH-Beschluss im Finanzhaushalt 143.000 EUR in 2021 und 226.200 EUR in 2022 sowie im Ergebnishaushalt jeweils 26.700 EUR in 2021 und 2022 in den Haushaltsplan eingestellt werden. Von den Mitteln sollen insbesondere Spielgeräte für Kinder mit einer Behinderung angeschafft werden. Dabei sind für unterschiedliche Behinderungen und Altersstufen Spielgeräte zu erwerben und auf unterschiedlichen Spielplätzen in Leipzig zu integrieren.

Die Maßnahme soll zusätzlich durch die Erstellung einer Spielplatzkarte für Familien mit Kindern flankiert werden, auf welcher alle Spielplätze in Leipzig verzeichnet und ebenso die möglichen Spielgeräte auf dem jeweiligen Spielplatz aufgelistet sind.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung?

2.               Für welche Spielplätze konnten die HH-Mittel verwendet werden bzw. für welche Maßnahmen sind sie geplant?

3.               Wie ist der Stand hinsichtlich einer Übersichts-Spielplatzkarte für Familien?

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir befassen uns heute mit dem Baubeschluss für eine 6-Feld-Sporthalle am Dösner Weg, genauer auf dem Gelände jener Gemeinschaftsschule, für die im Juni dieses Jahres ein Planungsbeschluss gefasst wurde.

Ich muss ehrlich sagen, ich finde diese Sporthallenprojekt sehr gelungen. Wenn die Halle am Ende nur halb so gut aussieht, wie es die Planskizzen darstellen, wird das ein echtes Vorzeigeprojekt. Nicht nur, dass zwei 3-Feld-Hallen am Standort übereinandergestapelt werden, sondern auch die Dachfläche soll sportlich genutzt werden. Da freut sich der Sportpolitiker.

Die Thematik Sportflächen im Zentrum Südost beschäftigt uns schon länger: Bereits im März 2019 hatte meine Fraktion auf die Problematik hingewiesen, dass mit der Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof, auch die öffentlich zugängliche Sportfläche an der Tarostraße verschwinden wird und dadurch entsprechende Sportmöglichkeiten im öffentlichen Bereich fehlen werden. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Quartiers Stadtraum Bayerischer Bahnhof hatten wir deshalb einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, mit dem erreicht wurde, dass bei der weiteren Entwicklung des Quartiers Bayerischer Bahnhof ein für die Öffentlichkeit sowie den Vereins- und Schulsport nutzbarer Sportplatz mitgeplant und errichtet werden soll. Die sollte beispielsweise in Verbindung mit dem neuen Schulcampus in diesem Bereich gebracht werden. Durch unseren Antrag werden der Schulhof und auch die nutzbare Dachfläche ab dem späten Nachmittag und am Wochenende für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Das heißt, dass unter anderem das Dach mit Bolzplatz und Outdoor-Fitnessbereich den Bewohnern des Viertels zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus konnten wir seinerzeit durchsetzen, dass im angrenzenden Park, der im Zuge der Bebauung des Areals Bayerischer Bahnhof entsteht, weitere Sportflächen entstehen.

Ich kann also feststellen, dass wir die Möglichkeiten, die sich bieten gut genutzt haben. Auch wenn wir nicht in New York oder Tokio wohnen und damit noch verhältnismäßig viel Freiflächen haben, sind auch in Leipzig die zur Verfügung stehenden Flächen, die sich nach Möglichkeit auch noch im Besitz der Stadt Leipzig befinden, rar. Daher gilt es immer klug abzuwägen, welche Mehrfachnutzung möglich ist. Die jetzt am Dösner Weg gefundene Lösung findet – vor allem mit Blick darauf, dass hier mit den vorgesehenen Sportflächen auf dem Areal des bayrischen Bahnhofs weitere Potenziale entstehen und hier ein sportliches Gesamtpaket entsteht – unsere Zustimmung.

Für Anliefernde der Gastronomen und Gewerbetreibenden der Leipziger Gottschedstraße gibt es kaum Haltemöglichkeiten. Wenn am 9. November der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, drohen für unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen so empfindliche Strafen, dass Lieferanten lt. LVZ-Bericht v. 04.11.21 die Straße nur noch anfahren wollen, wenn sie keine Strafzettel fürchten müssen.

Auch zahlreiche Handwerker meiden inzwischen die Innenstadt und Wohngebiete in der Kernstadt, weil sie dort in der Nähe ihrer Einsatzorte keine Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge bekommen und somit ein Knöllchen riskieren, wenn sie vorschriftswidrig parken.

Ambulante Pflegekräfte haben schon seit geraumer Zeit zunehmend Probleme, kostenfreie Parkmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge in vielen Stadtteilen während derAusübung ihrer Tätigkeit zu finden. Diese Pflegekräfte übernehmen eine wichtige Arbeit für viele Menschen und sind in der aktuellen Corona-Krise als systemrelevant eingeordnet worden. Die Verwaltung soll gemäß Ratsbeschluss daher prüfen, wie Parkerleichterungen im Einzelfall auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ambulante Pflegekräfte und Handwerker, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf Werkstatt-, Kundendienst oder Lieferfahrzeuge angewiesen sind, im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden können.
Wir möchten daher anfragen:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Problematik?
  2. Welche neuralgischen Straßenzüge und Viertel sind der Verwaltung bekannt, in denen eine Anlieferung, eine Reparaturleistung oder Versorgung durch einen Pflegedienst aus o.g. Gründen schwierig ist?
  3. Wie gedenkt die Verwaltung mit dieser Problematik umzugehen?

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig richtet Auslagerungsobjekte für Schulen ein.

a. Dafür prüft die Stadt, welche Objekte oder Grundstücke für temporäre Auslagerungen geeignet sind. 

b. Ebenso soll geprüft werden, ob Objekte oder Grundstücke für diese Zwecke angemietet oder gekauft werden können. 

  1. Bestandsschulen können nur dann umfänglich saniert werden, wenn ein Auslagerungsobjekt für die Schule zur Verfügung steht. (Baumaßnahmen mit erheblichen Lärm- und Staubbelastungen, Baumaßnahmen länger als zwei Schuljahre, Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen des Schulbetriebs)
  1. Die Stadt hält mobile Raumsysteme vor, um einen zügigen Umzug (innerhalb von zwei Wochen) in das Ausweichquartier gewährleisten zu können. Dazu werden auch die derzeit vorhandenen mobilen Raumsysteme auf einen aktuellen Stand gebracht.
  1. Die Prüfergebnisse werden dem Fachausschuss Jugend, Schule, Demokratie bis zum Ende des 1. Quartals 2022 präsentiert.

Begründung:

Viele Bestandsschulen in Leipzig müssen noch umfänglich saniert werden. Solche Bauvorhaben erstrecken sich oft über mehrere Schuljahre. Dabei wird der reguläre Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt. Dies stört nicht nur die notwendige Lernatmosphäre, sondern letztendlich auch die zügige Umsetzung der Baumaßnahme. 

Diesen Umstand können und wollen wir im Sinne der Schüler*innen, Lehrkräfte und der weiteren Beschäftigten nicht hinnehmen. Unser Ansinnen ist es, im Falle von umfangreichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen den Schulbetrieb generell in ein Ersatzquartier auszulagern.