Die Bundesländer und Gemeinden können ab kommender Woche Mittel aus einem 660-Millionen-Topf beantragen. Gefördert werden neue Radwege, Fahrradstraßen oder der Lastenradverkehr. Das Geld kommt aus dem Topf des Klimapakets.
Neu an dem Verfahren ist, dass die Bundesregierung damit erstmals Länder und Kommunen direkt beim Neu- und Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen kann. Wo investiert wird, orientiert sich am Bedarf, den die Gemeinden melden.
Mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm sollen nun möglichst vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden, sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Außerdem ist die Förderung der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und des Lastenradverkehrs vorgesehen. Die Projekte werden aus dem Programm zu 75 Prozent unterstützt, in finanz- und strukturschwachen Regionen können es bis zu 90 Prozent sein. Bislang war es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, dass der Bund die Radinfrastruktur der Länder und Gemeinden direkt fördert – abgesehen von Radschnellwegen an Bundesstraßen.
Wir fragen an:
Wie beurteilt die Stadt Leipzig dieses Förderprogramm?
Welche Maßnahmen könnten aus dem aktuellen Aktionsprogramm Radverkehr durch das Bundesprogramm gefördert werden?
Welche Maßnahmen wird die Stadt Leipzig über die in Frage 2 aufgeführten beim Bund beantragen?
Hat sich die Stadt Leipzig mit dem Schwerpunkt Lastenradverkehr befasst und wird in diesem Bereich Anträge stellen? Wenn, ja welche? Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 die Ergebnisse der 2012 mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossenen Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen sowie bis Ende des 2. Quartals 2020 hierzu ein umfassendes Umsetzungskonzept, inklusive eines Zeitplans, vorzulegen.
Unsere Anfrage vom Sommer 2020 wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet: „Sowohl die Prüfung als auch das Umsetzungskonzept sind mittlerweile abgeschlossen und werden dem Stadtrat in Kürze mit dem Stand der Umsetzung zu VI-A-07954 Fahrradfreundliche „Karli“ übergeben.“
Die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen ist auch Gegenstand des aktuellen Aktionsprogramms Radverkehr 2021/2022.
Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut:
Wie ist der Sachstand der Prüfung der Fahrradstraßen und der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts?
Wann liegen die Ergebnisse der bereits 2012 beauftragten Prüfung vor und wann ist mit einem entsprechenden Umsetzungskonzept zu rechnen?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.png00U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2021-02-04 12:23:062024-01-24 11:09:15Umsetzung Ratsbeschluss: Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen
Die Videoaufzeichnung zur Rede, mit Untertiteln und Übersetzung in Gebärdensprache finden Sie weiter unten auf der Seite.
Es gilt das gesprochene Wort!
Christopher Zenker
Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,
die letzten Jahre hatten wir als Stadtrat große Handlungsspielräume. Leipzig ist gewachsen allen voran die Wirtschaft und mit ihr die Einwohner: Innenzahl. Die Gewerbesteuereinnahmen sprudelten und mit ihnen auch die anderen Steuereinnahmen – kurz: Leipzig florierte und prosperierte. Dadurch waren genügend Reserven für umfangreiche Haushaltsanträge der Fraktionen vorhanden und Schulden konnten trotzdem abgebaut werden.
Das änderte sich im März letzten Jahres mit dem ersten Corona-Lockdown. Unternehmen mussten schließen, Einnahmen aus Steuern gingen zurück, wie auch die Umsätze unserer kommunalen Unternehmen und Einrichtungen. Die pandemiebedingten Ausgaben hingegen stiegen.
Diese fehlenden Einnahmen werden uns im vorliegenden Doppelhaushalt 2021/22 belasten. Der Staat darf diese Krise jedoch nicht befeuern, indem er kürzt. Vielmehr muss er Bewährtes erhalten und in die Zukunft investieren. Bund und Länder tun dies mit milliardenschweren Hilfsprogrammen für Arbeitnehmer: innen, Unternehmen und Kommunen. Auch der vorgelegte Haushaltsentwurf der Stadt Leipzig zeigt, dass unsere Verwaltungsspitze, verantwortungsvoll agiert. Je rund 2 Milliarden Euro möchte die Stadt 2021 und 2022 ausgeben. Dies ist auch der sehr konstruktiven Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung im erweiterten Finanzausschuss zu verdanken, bei dem die Verwaltung auf Kritik aus der Politik eingegangen ist.
Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,
Arbeitsplätze sichern, Soziales erhalten und in die Zukunft investieren, sind für uns die Leitlinien dieses von Corona und seinen Auswirkungen geprägten Haushaltes.
Zu einer zukunftsfesten Stadt gehört eine solide Wirtschaft, die gute Arbeitsplätze sichert und schafft sowie das Gemeinwesen über Steuern mitfinanziert. Gerade in Zeiten der Pandemie sehen wir, wie sich die Situation schlagartig ändern kann. Die Wirtschaftsförderung werden wir deshalb stärken und die Kürzung bei Arbeitsmarktförderprogrammen rückgängig machen. Denn Langzeitarbeitssuchende haben es ohnehin schwerer, einen neuen Job zu finden.
Zur Leipziger Wirtschaft gehört für uns auch die Kulturwirtschaft sowie die vielfältige Gastronomie, die unsere Stadt in vielen Bereiche lebenswert, spannend und geschmackvoll macht. Die überregional bekannten Musikclubs stehen durch die Corona-Pandemie besonders unter Druck. Sie mussten als Erste schließen und dürfen wohl als Letzte wieder öffnen. Diesen Druck werden wir verringern, indem die Stadt Geld und Open-Air-Flächen zur Verfügung stellen soll, um Musikveranstaltungen zu ermöglichen und der Kulturwirtschaft damit wieder Verdienstmöglichkeiten zu bieten. Darüber hinaus sollen zusätzliche Veranstaltungen in der Innenstadt und auf den Magistralen die Stadt nach der Pandemie wieder mit Leben füllen.
Innenstadtkonzept umsetzen – Einzelhandel stärken
Die Corona-Pandemie wirkt auf den lokalen Einzelhandel wie ein Brandbeschleuniger, eine Entwicklung, die vorher schleichend zu bemerken war: Der Online-Handel hat sich rasant zu einer deutlichen Bedrohung des örtlichen Einzelhandels entwickelt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die vorliegende Strategie für die Innenstadt unverzüglich umgesetzt wird. Wir müssen jetzt handeln und dürfen nicht warten. Wir werden notwendige Gelder dafür zur Verfügung stellen und wollen das Konzept auch auf die Magistralen ausweiten, weil auch dort ungenutzte Potenziale für Einzelhandelsvielfalt und Lebendigkeit schlummern. Von Pop-up-Läden über Verkaufsmöglichkeiten für lokale Manufakturen müssen Wege gefunden werden, Leerstand frühzeitig zu begegnen. Dazu gehört auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch mehr Grün und Sitzmöglichkeiten. Das Einkaufen in der Stadt muss ein Erlebnis sein – mit Anfassen, Sehen, Riechen und Schmecken. Zudem brauchen unsere lokalen Einzelhändler und Manufakturen Unterstützung beim Onlinehandel und dem nachhaltigen Vertrieb.
Nicht zuletzt müssen wir als Stadt den technologischen Fortschritt forcieren, der für eine Stadt wie Leipzig Wohlstand mit sich bringt. Wir werden deshalb dafür Sorge tragen, dass die Stadt die Umsetzung der Wasserstoffstrategie stärker in den Blick nimmt und auch Mittel zur Verfügung stellt, um unterstützend zu wirken. Das ist positiv für den Innovationsstandort Leipzig und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Vielfältiges Angebot erhalten
Leipzig ist so attraktiv, weil es von Vereinen, Verbänden und anderen Initiativen mit vielfältigen Angeboten gefüllt wird. Sei es in den Bereichen Jugend, Senioren, Sport oder Kultur. Dieses vielfältige Angebot, das Leipzig sozial und liebenswert macht, werden wir erhalten. Wir begrüßen es daher, dass die Stadtverwaltung eben nicht kürzen möchte, sondern bei der Förderung von Vereinen und Verbänden sogar einen leichten Aufwuchs vorschlägt. Anders als bei den ersten Entwürfen im Land, wo erst nach massiven Widerständen der SPD und von Vereinen und Verbänden nachgebessert wurde. Die Grünen im Land hatten lange geschwiegen und von einer schwarzen Null geträumt, was zwangsläufig Kürzungen bedeutet hätte.
Dennoch sehen wir in Leipzig Nachbesserungsbedarf: Allen voran wollen wir den Einstieg in die Kitasozialarbeit, um so die Kosten für “Hilfen zur Erziehung” der Zukunft zu reduzieren. Anfangen müssen wir dabei in Brennpunktgebieten. Wir wollen eine punktuelle Stärkung der Jugendhilfe, wie zum Beispiel durch ein neues Angebot zur Beratung für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie den Ausbau der Straßensozialarbeit für Obdachlose mit dem Ziel Housing-First mit leben zu füllen.
In die Zukunft investiert man und spart nicht an ihr. Wir wissen heute noch nicht, wie teuer die Corona-Krise noch wird. Wir kennen auch die endgültigen wirtschaftlichen Folgen noch nicht. Was wir aber wissen, wenn wir unsere Investitionen jetzt zurückfahren, verstärken wir die Krise. 80-90 Prozent unserer Aufträge vergeben wir an Unternehmen der Region. Investitionen sind also regionale Wirtschaftsförderung. Wir wissen, dass wir zusätzliche Investitionen in Schulen und Kitas, in die Verkehrswende, in Digitalisierung, den Braunkohleausstieg oder weitere Maßnahmen des Klimaschutzes aktuell nur mit neuen Schulden umsetzen können und damit auch eine Last an zukünftige Generationen übertragen. Nichts zu tun oder bei Investitionen nachzulassen, ist jedoch keine Option. Damit würden wir einen noch größeren Investitionsstau hinterlassen, die Zukunftsthemen verschlafen und der Wandel würde nicht gestaltet werden. Diese Last wäre für folgende Generationen ungleich größer.
Investitionen in die Zukunft tätigen wir nicht nur über unser Anlagevermögen, sondern auch über Investitionen in Menschen und Ideen.
Ein Schwerpunkt unserer Anträge liegt deshalb im Bereich Bildung. Wir wollen, dass unsere Bildung inkl. der Bildungsinfrastruktur sich an guter Qualität messen lässt und das Versprechen einlöst, dass die beste Bildung allen zugänglich ist. Das bedeutet, neben Investitionen, in Köpfe wie bei der Schul- und Kitasozialarbeit oder in die Ausbildung weiterer Erzieher: innen, auch Investitionen in Medien, speziell bei Schulbibliotheken, oder die Sicherung des Erhalts von Gebäuden. Wir wollen daher einen Sondertopf für Baumaßnahmen. Reparaturen und kleine Sanierungsarbeiten in Schulen und Kitas sollen so schnell realisiert werden können.
Wohnen ist nicht nur ein Investitionsthema, es ist auch ein soziales, das wir nicht der Spekulation überlassen dürfen. Bezahlbarer Wohnraum ist in Leipzig in vielen Stadtteilen bereits Mangelware, deshalb muss das ein Schwerpunkt sein. Um die Erhaltungssatzungen durchsetzen zu können und bei der Stadtentwicklung stärker die Zügel in der Hand zu halten, setzen wir uns für ein umfängliches Budget ein, mit dem die Stadt Vorkaufsrechte nutzen kann. Das ist teuer, aber der Vorteil für die Bürger: innen dürfte noch deutlich darüber liegen, denn nur wenn wir agieren können, zeigen wir, dass wir die sozialen Erhaltungssatzungen auch durchsetzen. Damit lösen wir ein wichtiges Versprechen an die Leipziger: innen ein: Wir halten Wohnen in Leipzig bezahlbar. Auch rechnen wir 2021 damit, dass das Land endlich den rechtlichen Rahmen zur Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten schafft, um das auch überwachen zu können, benötigen wir Personal. Wir möchten zudem die Planungen für das vorrangig im kommunalen Besitz befindliche Areal der Kiebitzmark im Leipziger Osten weitertreiben, um dort ein neues Wohngebiet mit bezahlbarem Wohnraum entstehen zu lassen, und setzen uns deshalb für notwendige Planungsmittel ein.
Urbanes Leben bedeutet Mobilität. Uns allen sollte mittlerweile klar sein, dass wir die Verkehrswende voranbringen müssen. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir wichtige Weichen zur Stärkung des Umweltverbundes gestellt und investieren viel Geld in den ÖPNV. Auf Druck der SPD hat die Stadt auch ein Radverkehrssofortprogramm aufgelegt und setzt damit ebenfalls wichtige Impulse. Dennoch ist weiterhin Luft nach oben. Wir werden deshalb weitere Mittel für Geh- und Radwege zur Verfügung stellen, um sinnvolle und notwendige Maßnahmen finanzieren zu können. Unser Ziel sind mindestens 10 Euro pro Jahr und Einwohner: in, sowohl in den Rad- als auch in den Fußverkehr.
Last but not least: Das kann nur funktionieren, wenn die Stadt auch in die Lage versetzt wird, die vielen Themen abarbeiten zu können. Wir haben deshalb auch für strategisch wichtige Stellen Personalmittel beantragt, um potenzielle Nadelöhre zu beseitigen.
Hierzu zählt beispielsweise die bessere digitale Ausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, um doppelte Arbeit zu vermeiden, aber auch, Onlinelotsen, um digital weniger affine Menschen nicht zurückzulassen, sowie Stellen im Sportamt, um dem Investitionsstau auf Sportanlagen zu begegnen.
Ich möchte dennoch deutlich und vielleicht sogar etwas warnend formulieren: Alles, das wir hier jetzt noch obendrauf packen, erhöht unsere Verschuldung. Auch meine Fraktion schlägt zusätzliche Ausgaben vor, wir haben uns aber vorher bereits Mäßigung auferlegt, weil uns bewusst ist, dass wir vor einer ernsten Situation stehen. Die Zukunft der Stadt soll jedoch aktiv gestaltet werden und dafür muss an wichtigen Stellen auch mehr Geld in die Hand genommen werden.
Maß und Mitte – Verantwortung für den Haushalt
Alle Fraktionen und die Stadtverwaltung haben eine Verantwortung für unsere Stadt und deshalb müssen wir aufpassen, uns finanziell nicht auf eine Geisterfahrt begeben. Ich möchte nicht, dass unser Haushalt am Ende nicht durch die Landesdirektion genehmigt und damit z. B. Förderungen an Vereine nicht ausgereicht werden können. Leider streuen einige Fraktionen den Leipziger: innen hier Sand in die Augen. Zu glauben, wir könnten angesichts des zweiten Lockdowns einfach die Ansätze für Steuereinnahmen nach oben setzen, hat mit Haushaltswahrheit wenig zu tun. Insbesondere von einer CDU, die auch den Kämmerer stellt, hätte ich diese Ehrlichkeit erwartet.
Unsere Aufgabe zur Gestaltung der Zukunft unserer Stadt muss deshalb sein, dass wir uns angesichts der Neuverschuldung auch Gedanken über die Rückzahlung machen. Bereits ohne die Anträge der Fraktionen steigt die Neuverschuldung zwischen 2020 und 2022 von knapp 500 Mio. auf fast 1,2 Mrd. Euro. Etwa 200 der 700 Mio. Euro Neuverschuldung müssen zwischen 2023 und 2027 zurückgezahlt werden, also 40 Mio. pro Jahr. Damit wir unsere Handlungsspielräume der folgenden Jahre nicht einengen, müssen wir uns noch dieses Jahr Gedanken über eine neue langfristige Ent- und Umschuldungskonzeption machen.
Liebe Leipzigerinnen und Leipziger, trotz der mahnenden Worte: Mit uns wird es nur einen Haushalt geben, der soziales sichert – also die Angebote der Kommune oder von Vereinen und Verbänden erhält, die in ihrer Breite von Jugend bis Senioren und von Kultur bis Sport alles erfasst. Ein Haushalt, der Arbeitsplätze sichert und insbesondere die Wirtschaft stärkt, die zuletzt unter der Pandemie am meisten gelitten haben. Hier gehört für uns neben der Förderung des zweiten Arbeitsmarktes allen voran die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für den kleinteiligen Einzelhandel, Angebote der Hilfe zur Selbsthilfe für die Club- und Nachtkultur und die Wiederbelebung des Tourismus. Und wir wollen einen Haushalt, der in die Zukunft investiert und nicht kürzt. Das heißt, notwendige Investitionen wie in Schulen und Kitas ermöglichen, Digitalisierung vorantreiben und den Klimawandel bekämpfen, also die Verkehrswende forcieren, den Ausstieg aus der Braunkohle vorantreiben und innovative Technologien fördern.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die AfD fordert in ihrem Antrag ein „würdiges Gedenken an die deutsche Reichsgründung 1871“. Wie sie dies umgesetzt wissen will, lässt sie zwar offen, wird aber nicht müde, die Errungenschaften des Kaiserreichs zu betonen. Mich beschleicht nur das dumpfe Gefühl, dass sie bei der Einreichung des Antrags immer noch beeindruckt waren von den Reichskriegsflaggen bei der zum Glück letztendlich vehinderten Erstürmung des Bundestages durch ihre ideologischen Unterstützer:innen und es ihnen letztendlich nur darum geht, dass vor dem Rathaus die Reichflagge gehisst wird. Soweit vorab, ein unreflektiertes Geschichtsverklärendes Gedenken wird es mit uns nicht geben.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Gründung des Deutschen Reiches 1871 selbstverständlich eine Zäsur in unserer nationalen wie auch regionalen und lokalen Geschichte darstellte; dass sie natürlich auch verbunden war mit wegweisenden Neuerungen in Wissenschaft, Technik und anderen Bereichen, wie dies auch ausdrücklich im Verwaltungsstandpunkt noch einmal dargelegt wird.
Nichtsdestotrotz sollten wir hier aber nicht außen vorlassen, dass das Deutsche Reich aus drei blutigen Kriegen – 1864, 1866 und nicht zuletzt 1870/71 – hervorging, und mit seinem Weltmachtstreben, seinem vollkommen übersteigerten Nationalismus und seiner regelrechten Kriegseuphorie den ersten Weltkrieg maßgeblich mitverantwortete und dadurch zahllose Menschen ins Unglück stürzte.
Einige Punkte aus Ihrem Antrag möchte ich deswegen nochmal kurz näher beleuchten:
Sie schreiben, trotz seiner Gründung „von oben“ sei das Kaiserreich ein moderner Rechtsstaat mit einer modernen Verfassung gewesen.
Was die Verfassung des Kaiserreichs betrifft: Zum Einen wäre diese ohne den Entwurf der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 nicht denkbar gewesen – diese wiederum lehnte Bismarck aber ab –, zum anderen fußt unser bundesdeutsches Grundgesetz zurecht auf den Erfahrungen der Weimarer Verfassung von 1919, die die Republik und eben nicht wie 1871 die konstitutionelle Monarchie zur Staatsform etablierte. Es wäre hier also sinnstiftender, eine Linie von 1848/49 – 1919 – 1949 zu ziehen. Und machen wir uns nichts vor: Bismarck hätte den Parlamentarismus, den Sie in Ihrem Antrag loben, doch am liebsten mithilfe desselben wieder abgeschafft.
2. Gelobt wird ferner das Wahlrecht, auch, „wenn es auch zunächst nur für Männer galt“.
Im Vergleich zum vorherigen Drei-Stände-Wahlrecht war das Wahlrecht 1871 sicherlich fortschrittlich. Es war aber eben trotzdem nur für die halbe Gesellschaft gedacht, denn es galt eben nicht nur „zunächst“ nur für Männer, sondern ausschließlich – und das bis zum Ende des Kaiserreichs. Das Frauenwahlrecht wurde u.a. durch die europäische Suffragettenbewegung mühevoll erkämpft, erst Ende 1918 schlussendlich durchgesetzt und in der Weimarer Verfassung verankert.
3. Bismarck wird uns hier als arbeitnehmerfreundlicher Menschenfreund verkauft, seine Bekämpfung des pluralistischen Parteiensystems aber geflissentlich ignoriert.
Ich möchte hier nicht in Abrede stellen, dass die damalige Sozialgesetzgebung Voraussetzung für unser heutiges Sozialversicherungswesen ist. Insbesondere als Sozialdemokrat kann ich hier das Bild vom „Arbeiterfreund“ Bismarck so aber nicht stehen lassen. Immerhin ging es bei der Sozialgesetzgebung einzig und allein darum, das Machtmonopol des Staates zu stärken und die Bevölkerung weg von den Parteien zu bringen. Warum sonst arbeitete sich Bismarck zunächst an linken Arbeiterbewegungen ab, erließ das Sozialistengesetz und setzte sich nach seiner Kampagne gegen die Sozialdemokraten plötzlich für Arbeitnehmerrechte ein? Das Ganze finden Sie übrigens in jedem gängigen Geschichtsbuch unter dem Begriffspaar „Zuckerbrot und Peitsche“, falls Sie es nochmal nachschlagen wollen. Es macht also wenig Sinn, hier nur die halbe Geschichte zu erzählen.
4. Und zu guter Letzt die „Blütezeit im Handel“.
Was meinen Sie damit? Hoffentlich nicht die sogenannten „Entdeckungsfahrten“, die Kolonialisierung und damit verbundene Unterwerfung, Ausbeutung und Zurschaustellung von Menschen aus Übersee?
Die AfD täte gut daran, sich stärker mit der Demokratiegeschichte unseres Landes auseinanderzusetzen, statt rückwärtsgewandt auf großdeutsche Machtphantasien à la Kaiserreich zurückzublicken.
Natürlich kann man der Gründung des Kaiserreichs gedenken – aber bitte in Form einer kritischen Auseinandersetzung mit Militarismus, Nationalismus und Kolonialismus.
Wir schließen uns deswegen dem Verwaltungsstandpunkt an. Uns ist vor allem daran gelegen, den ambivalenten Charakter der Reichsgründung herauszuarbeiten. Wir begrüßen dabei insbesondere die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit Akteuren wie dem Institut Francais, um vor allem auch die europäische Dimension mit in die öffentliche Wahrnehmung einfließen zu lassen. Denn schließlich wurde das Deutsche Kaiserreich nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen. Natürlich: Ein Affront gegen Frankreich, der aber gleichzeitig die europäische Dimension dieses Ereignisses untermalt.
Um noch kurz auf den Änderungsantrag der CDU einzugehen: Ich bin der Auffassung, dass ihr Änderungsantrag vor allem als Ergänzung zum Verwaltungsstandpunkt Sinn machen würde, indem vor allem die demokratische Tradition, die unser heutiges Deutschland auch aus der für unsere Stadt so prägenden Friedlichen Revolution zieht. Meine Fraktion würde vor diesem Hintergrund ihrem Vorschlag folgen wollen, wenn er denn als Ergänzung des Verwaltungsstandpunktes für Sie denkbar wäre.
Und erlauben Sie mir zum Schluss noch eine kurze Bemerkung, insbesondere an die Kollegen der AfD-Fraktion: Es war natürlich nicht alles schlecht im Kaiserreich – die Einführung der Pflicht zur Impfung gegen Pocken zum Beispiel rettet bis heute Leben.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/WhatsApp-Image-2021-01-21-at-17.32.43-e1611247268635.jpeg4201031Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2021-01-21 17:10:002021-01-21 17:41:27Rede zum Antrag „Würdiges Gedenken an die deutsche Reichsgründung vor 150 Jahren“ in der Ratsversammlung am 20./21.1.2021
1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
Antwort:
a)Stadtverwaltung Leipzig
Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.
Dezernat
Zahl der Beschäftigten*
Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office**
Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM
131
3
2,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung
563
33
5,9
Dezernat für Finanzen
257
50
19,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport
1.712
32
1,9
Dezernat für Kultur
407
19
4,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt
869
8
1,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau
1.303
31
2,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie
3.153
16
0,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales
64
7
10,3
Stadt Leipzig gesamt
8.459
199
2,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt
b)Eigenbetriebe
Eigenbetrieb
Zahl der Beschäftigten
Davon ganz oder teilweise in Home-Office
Anteil in Prozent
Schauspiel
191
10
5,2
Stadtreinigung
Ca. 800
33
ca. 4,1
Klinikum St. Georg
290
2 – 5
0,7 – 1,7
VKKJ
235
2
0,9
Gewandhaus
90 (nur Verwaltung/Technik)
45
50,0
Oper
Ca. 700
80
ca. 8,9
Theater der Jungen Welt
57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)
15
26,3 (55,6)
Musikschule
116
20
17,2
SEB
600
8
1,3
KEE
187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)
bis zu 40
bis zu 21,4
2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
Antwort:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.
Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.
Dezernat/GB
Zahl der mobilen Endgeräte
GB OBM
83
I
226
II
132
III
287
IV
116
V
316
VI
332
VII
66
Beauftragte/Vertretungen
20
Summe
1.578
Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.
a) Schauspiel
Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.
b) Stadtreinigung
Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.
c) Klinikum St. Georg
Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.
d) VKKJ
Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.
e) Gewandhaus
Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.
f) Oper
Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
g) Musikschule
Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.
h) KEE
Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.
i) SEB
Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
Antwort:
Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.
Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.
Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.
4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.
Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.
Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.
5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?
Antwort:
Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.
Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.png00Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2021-01-12 16:48:002021-01-19 16:58:25Regelungen zur mobilen Arbeit (Homeoffice) in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben – Antwort der Verwaltung
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:
Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.png00Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2020-12-03 16:50:002021-01-19 16:58:05Anfrage „Regelungen zur mobilen Arbeit (Homeoffice) in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben“ zur Ratsversammlung am 16.12.2020
Zur Sicherung und Stärkung der Investitionskraft der L-Gruppe gewährt die Stadt Leipzig der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) im Jahr 2020 eine einmalige Kapitaleinlage in Höhe von 20 Mio. Euro. Die daraus resultierenden finanziellen Spielräume sind, zusammen mit dadurch akquirierbaren Fördermitteln, ausschließlich zu nutzen für Investitionen in klimaschutzrelevante Schwerpunktbereiche der Daseinsvorsorge, wie Angebotsverbesserungen in den ÖPNV, Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien oder die Realisierung wassersensibler Infrastrukturen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH alle mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen Handlungen vorzunehmen, sowie einschlägige Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst insbesondere auch die Bestätigung eines Wirtschaftsplanes der LVV mbH und Konzernwirtschaftsplanes für 2021, der dem Beschlusspunkt 1 entsprechend Rechnung trägt.
Der Verwaltungsausschuss ist über die entsprechende Umsetzung im 1. Quartal 2021 zu informieren.
Begründung:
Aus der von der Verwaltung eingereichten Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-01795 zur Umsetzung des Beschlusses, dass Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig an die LVV GmbH i.H.v. 227,8 Mio. EUR vollständig zum 31.12.2020 in Eigenkapital umzuwandeln, geht hervor, dass die Investitionskraft des Unternehmens aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht ausreicht, alle aktuellen Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen. So hatte auch die Geschäftsleitung der LVV GmbH in verschiedenen Gremien angezeigt, dass Investitionen, die durch Maßnahmen des Klimaschutzprogramm notwendig werden, wie zusätzliche Kapazitäten bei erneuerbaren Energien oder die Umsetzung der Anpassungsstrategien der wassersensible Infrastrukturen sowie die zusätzlich beschlossenen Maßnahmen zum Nahverkehrsplan, wie eine bessere Anbindung der äußeren Stadtteile, eine Taktverdichtung oder die Neuerschließung von Fahrstrecken, nicht kurzfristig aus eigener Kraft umgesetzt werden können. Mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen Euro könnten zusätzliche Fördermittel und Darlehensaufnahmen generiert werden, womit eine Steigerung der Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2025 um 100 Millionen Euro möglich wäre.
Die Einlegung der Kapitaleinlage i.H.v. 20 Millionen Euro würde somit eine zeitnahe Umsetzung der durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zu Mobilitäts-, Energie- und Klimapolitischen Zielsetzungen gewährleisten.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2014/12/Leipziger2-1.jpg30244032Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2020-11-26 15:22:142020-11-26 15:22:15Änderungsantrag zur Infovorlage Nr. VII-Ifo-01795 Umsetzung des Ratsbeschlusses „L-Gruppe finanziell entlasten und für die Herausforderungen der Zukunft fit machen“
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