Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt lauten:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 30.06.21 zu prüfen, wie die Einrichtung von Tempo 30 im benannten Abschnitt der Lützowstraße realisiert werden kann.
  2. Die Verwaltung soll außerdem die Umgebung der Lützowstraße prüfen für mögliche Ausweichrouten für Fahrräder und andere Varianten der Trennung der Verkehre – dabei soll geprüft werden, ob vielleicht auch ein Radweg nur in einer Fahrtrichtung eingerichtet werden kann.

Begründung:

Auch wenn der Straßenabschnitt der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und Georg-Schumann-Straße aktuell nicht als Unfallschwerpunkt benannt ist, ist das subjektive Sicherheitsgefühl insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich ein ernst zu nehmendes Kriterium. Auch die im Abschnitt liegenden Schulen Erich-Kästner-Grundschule, Grundschule Erfurter Straße und die Freie Oberschule Gohlis sollen noch einmal ein wichtiges Kriterium für die Prüfung darstellen, da der Grundsatzbeschluss Tempo 30 vor Kitas und Schulen ja seit einigen Jahren in Leipzig erfolgreich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport künftig eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Begründung:

Dieser Änderungsantrag greift unseren Ergänzungsvorschlag zum Forstwirtschaftsplan 2019 (VI-DS-08226 Forstwirtschaftsplan 2019) auf, weil dieser hinsichtlich der vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit unserer Einschätzung nach nicht hinreichend umgesetzt wurde.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des 2. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Stadt die im Zuge der Corona-Pandemie und zur Abmilderung der Pandemiefolgen zusätzlich aufgenommenen Darlehen mittelfristig abbauen kann.  Dieses Konzept soll schließlich Bestandteil einer aktualisierten Entschuldungskonzeption werden, in der aufzeigt werden soll, in welchem angemessenen Zeitrahmen eine deutliche Absenkung der Verschuldung erreicht werden kann.

Begründung

Ende 2019 lag die Verschuldung der Stadt Leipzig bei rund 550 Millionen Euro, aufgrund des starken Bevölkerungsanstiegs der vergangenen Jahre und der konsequenten Rückführung der Verschuldung lag die Pro-Kopf-Verschuldung zu diesem Zeitpunkt bei ca. 880 Euro.

Durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Abmilderung ihrer Folgen wird die Stadt bis Ende 2022 einen Schuldenstand von rund 1,2 Mrd. Euro erreichen. Die Verschuldung wird damit mehr als doppelt so hoch sein wie Ende des Jahres 2019. Vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt auch langfristig handlungsfähig bleiben, aber auch kein weiterer Investitionsstau auflaufen soll, muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verschuldung einerseits gesenkt werden kann und andererseits ein Teil davon in langfristige und damit günstigere Darlehen umgewandelt werden kann. Eine Rückführung der Schulden in einem realistischen, längerfristigen Zeitrahmen ist von großer Bedeutung, da ansonsten die kommenden Haushalte stark belastet und damit ein Abbau des Investitionsstaus in vielen Bereichen nicht möglich wäre.

Anja Feichtinger

Die Stadt bleibt auch in der Krise eine verlässliche und soziale Arbeitgeberin. Feichtinger: “Populistische Konzepte, wie von Bundestagskandidat der FDP in Leipzig Rene Hobusch vorgeschlagen, helfen jetzt nicht weiter.”

In einem kürzlich erschienenen Artikel in der Leipziger Volkszeitung beschreibt Rene Hobusch (ehemaliger Stadtrat und Bundestagskandidat der FDP in Leipzig) die Maßnahme der Kurzarbeit für städtische Beschäftigte, sofern diese im Homeoffice ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Anja Feichtinger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat und Mitglied im Ausschuss Allgemeine Verwaltung, meint dazu: “Das sind plumpe Wahlkampfparolen für die kommende Bundestagswahl. Herr Hobusch müsste als ehemaliger Stadtrat und Jurist eigentlich wissen, dass das Instrument der Kurzarbeit in einer Stadtverwaltung keine oder nur in tarifvertraglich definierten Bereichen Anwendung finden kann.”

Das Instrument der Kurzarbeit, geregelt in den §§ 95 ff. SGB III, hilft gerade jetzt in der Krise vielen Unternehmen bei weniger Auslastung des Betriebes die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter zu halten, statt diese zu kündigen. Dabei sollte klar sein, dass dieses Instrument nur kurzfristig zur Entlastung des Betriebes von den Lohnkosten genutzt werden soll. Dabei übernimmt die Solidargemeinschaft in Form der Agentur für Arbeit den entfallenden Lohnanteil der Beschäftigten. “Die Stadtverwaltung ist kein rein wirtschaftliches Unternehmen, das Instrument der Kurzarbeit wäre hier vollkommen deplatziert” so Feichtinger weiter. “Zumal es bei der Stadt Leipzig als öffentliche Arbeitgeberin eine seltsame Situation wäre. Die Kosten würden nur von einer Stelle an eine andere verschoben. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Stadt Leipzig als Kommune finanziert sich hauptsächlich über Steuern und nicht privatwirtschaftliche Gewinne” ergänzt Feichtinger.

“Als SPD-Fraktion sorgen wir mit unserer Arbeit dafür, dass Unternehmen nach der Krise durchstarten können, sich die Menschen in Leipzig weiter sicher und wohlfühlen. Dazu gehört eben auch, dass die Stadt Leipzig eine soziale und verlässliche Arbeitgeberin bleibt.” so Feichtinger abschließend.

Im Dezember 2019 wurde nach intensiver Diskussion die Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans?
  2. Welche Maßnahmen gemäß Beschlusspunkt 6 sollen in 2021 und 2022 umgesetzt werden und wurden in den Doppel-Haushalt aufgenommen?
  3. Wie erfolgt die Verzahnung des Nahverkehrsplans mit der aktuellen Mobilitätsstrategie?

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Welche Maßnahmen aus dem Programm 2013 bis 2020 konnten noch nicht realisiert werden und sollen in die Fortschreibung des Straßen- und Brückenbauprogramms übertragen werden?

Die Bundesländer und Gemeinden können ab kommender Woche Mittel aus einem 660-Millionen-Topf beantragen. Gefördert werden neue Radwege, Fahrradstraßen oder der Lastenradverkehr. Das Geld kommt aus dem Topf des Klimapakets.

Neu an dem Verfahren ist, dass die Bundesregierung damit erstmals Länder und Kommunen direkt beim Neu- und Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen kann. Wo investiert wird, orientiert sich am Bedarf, den die Gemeinden melden.

Mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm sollen nun möglichst vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden, sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Außerdem ist die Förderung der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und des Lastenradverkehrs vorgesehen. Die Projekte werden aus dem Programm zu 75 Prozent unterstützt, in finanz- und strukturschwachen Regionen können es bis zu 90 Prozent sein. Bislang war es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, dass der Bund die Radinfrastruktur der Länder und Gemeinden direkt fördert – abgesehen von Radschnellwegen an Bundesstraßen.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig dieses Förderprogramm?
  2. Welche Maßnahmen könnten aus dem aktuellen Aktionsprogramm Radverkehr durch das Bundesprogramm gefördert werden?
  3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Leipzig über die in Frage 2 aufgeführten beim Bund beantragen?
  4. Hat sich die Stadt Leipzig mit dem Schwerpunkt Lastenradverkehr befasst und wird in diesem Bereich Anträge stellen? Wenn, ja welche? Wenn nein, warum nicht?