Redner: Professor Dr. Getu Abraham

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Leipzig, meine Damen und Herren,

momentan verbinde ich den Eutritzscher Freiladebahnhof eigentlich nur mit dem TV-Club – der mir übrigens sehr am Herzen liegt, weil ihn meine Kommilitoninnen und Kommilitonen von der „Tierproduktion“ (T!) und der „Veterinärmedizin“ (V!) seinerzeit gegründet haben.

Damals in der Johannisallee, gut gelegen in der Nähe des Friedensparks. Ich kann Ihnen sagen: Das waren dunkle Zeiten!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Aber Spaß beiseite: Die Entwicklung des öffentlichen Raums ist die vornehmste Aufgabe der öffentlichen Hand. Sie ist es, weil Sie hier in außerordentlicher und in unmittelbarer Weise Lebensumfelder und damit Lebenssituationen von Menschen beeinflussen kann.

Die Entwicklung des öffentlichen Raums ist deshalb nicht vordergründig eine Frage bloßer Verkehrs- oder Transportinfrastruktur, wie sie sich beispielsweise aus der Schaffung von Flughäfen, Bahnhöfen oder Straßennetzen ergibt.

Die Entwicklung des öffentlichen Raums denkt ganzheitlich und plant vorausschauend. Es geht daher nie allein um das Platzieren öffentlicher Gebäude, die – so wichtig das auch sein mag – lediglich der kulturellen oder sozialen Infrastruktur dienen oder Gebäude, an denen allein die öffentliche Hand – ob nun als Kommune oder durch ihre Gesellschaften – eine Aktie hat und deren Nutzung bestimmt.

Öffentlicher Raum kann nur gelingen, wenn er die Balance zwischen kulturellen, bildungsspezifischen und sozialen Bedürfnissen vermittelt, ohne wirtschaftliche – und das schließt ausdrücklich auch privatwirtschaftliche ein – Interessen zu vernachlässigen. Denken Sie gerne an Ihren Bäcker um die Ecke, Ihren Bioladen des Vertrauens oder den Kiosk, der Ihnen immer das neueste Sudoku-Heft zuschanzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen eine Stadt, die lebenswert ist. Eine Stadt, die trotz ihrer Großstädtigkeit nicht in der Anonymität versinkt. Wo es nicht nur möglich, sondern selbstverständlich ist, durchs Wohnviertel zu gehen, Nachbarn zu grüßen, einzukaufen, die Kinder in die Kita oder die Schule zu bringen und schnell – ob nun zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus, Tram oder S-Bahn – in die City oder zur Arbeit zu düsen.

Für das Quartier, das mit und um den Eutritzscher Freiladebahnhof entstehen soll, kann ich mir solch eine Entwicklung des öffentlichen Raums gut vorstellen – und mit ihrem Entwurf des Masterplans stellt die Verwaltung die Weichen dazu richtig:

Es sollen Kitas und Schulen entstehen, es wird an generationenübergreifendes und bezahlbares Wohnen gedacht – ebenso an die Alltagsversorgung.

Vermutlich wir alle – zumindest für die SPD kann ich das bestätigen -, die wir hier sitzen, haben genau das in unseren Wahlprogrammen gefordert und wollen dafür einstehen. Zum Wohl aller Leipzigerinnen und Leipziger.

Lassen Sie uns deshalb bei allem gebührenden Respekt gegenüber der bisher geführten intensiven und sachlichen Debatte nicht mehr nur reden, sondern auch entscheiden.

Der vorliegende Entwurf zum Masterplan ist ein belastbarer Startpunkt für die weitere Projektentwicklung – und über deren Verlauf, dazu kenne ich uns alle inzwischen gut genug, werden wir noch oft genug diskutieren. Wir sollten nur endlich mit der Entwicklung des Areals beginnen.

Der Rest – und das haben wir aus den Bauarbeiten zum BER gelernt – dauert sowieso noch lang genug.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

1. Das 365-Euro-Jahresticket soll zunächst stufenweise für ausgewählte Gruppen ab dem 01.08.2021 eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird

a) der Preis für die LeipzigPass-MobilCard im Jahresabo auf 365 Euro reduziert,

b) für alle Leipziger bis 27 Jahre das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro abgesenkt,

c) ein 365-Euro-Jobticket für Angestellte der Stadtverwaltung eingeführt. Auf dieser Grundlage werden in der Folge auch mit anderen Unternehmen entsprechende Vereinbarungen angestrebt.

d) Die Finanzierung der Angebote aus 1a bis c soll aus Mitteln des Bundes für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV erfolgen, die ausdrücklich zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, wie Job-Tickets, Angebote für Berufseinsteiger etc., vorgesehen sind.

e) Zum 30. Juni 2022 erfolgt ein erster Bericht zur Umsetzung und Annahme der Modelle des 365 Euro-Tickets

2. Die Cross-Selling-Strategie in der L-Gruppe wird durch die Entwicklung weiterer bzw. die Weiterentwicklung bestehender Angebote ausgebaut, um die Nachfrage zu verbessern.

3. Die Stadtverwaltung erstellt, basierend auf dem Beschluss des Antrags VII-A-01471 (Park&Ride schaffen – Umstieg auf den ÖPNV erleichtern) vom 11. November 2020 bis Ende des 2. Quartals 2021 ein entsprechendes Umsetzungskonzept. Neben dem Park-&-Ride-Konzept sind auch klimafreundliche Car-Sharing-Optionen unter Einbindung des Umlandes und Einbezug von Flächen Privater zu prüfen.

Begründung:

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte- insbesondere des städtischen Haushaltes – wegen der Corona Pandemie ist eine zeitnahe Einführung des Tickets für alle leider nicht machbar. Wir halten es jedoch mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, für sinnvoll, mit der schrittweisen Einführung des Tickets zu beginnen. In einem ersten Schritt sollen – unter Einbeziehung der 100-prozentigen finanziellen Einbeziehung des Bundes – vor allem im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, das „Sozialticket“ für Menschen mit geringem Einkommen gestärkt werden.

Weiterhin sollen jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 28 Jahren profitieren, um diesen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Außerdem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), deshalb wollen wir die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif verringern. Darüber hinaus wollen wir unter partnerschaftlicher Beteiligung von Unternehmen und LVB Jobticketangebote auf 365-Euro-Basis realisieren. Die Stadt soll bei der Neustrukturierung des Jobtickets vorangehen, hierfür wird mit Mehrkosten von rund 150.000 Euro gerechnet. Für solche innovativeren Tarifangebote stehen voraussichtlich Fördermittel des Bundes aus dem Klimaschutzprogramm 2030 (siehe Beschlusspunkte 1a bis c) ab dem kommenden Jahr zur Verfügung. Die Einführung der Tarife entsprechend der Punkte 1a und 1b würden jährlich etwa 2,3 Mio. Euro Mehraufwendungen verursachen, also deutlich weniger als die prognostizierten 30 Mio. Euro p.a. für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle Monatskarten und Abo-Nutzer der LVB.

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Matthäikirchhof hat in vielerlei Hinsicht eine historische Bedeutung für Leipzig.  Einerseits als Keimzelle unserer schönen Stadt als dort die urbs lipzi entstand. Andererseits – mit Blick auf die jüngere Geschichte – als Standort der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit.

Das auf dem Matthäikirchhof geplante „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ bildet den richtigen Kontrast zum Haus der Tausend Ohren, der Stasizentrale.

Denn dort entsteht ein zentraler Ort des Gedenkens und des gesellschaftlichen Diskurses über Diktaturen. Wie könnte man dieses Areal besser mit einer neuen Bedeutung aufladen?

Das Positionspapier umreißt hierbei gut, was dort geschehen soll, ohne, dass hier bereits alles festgezurrt ist. Es macht aus unserer Sicht durchaus Sinn, dort neben dem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ auch Bildung, Kultur und Wissenschaft unterzubringen. Damit entsteht eine gute Komplettlösung.

Uns ist dabei auch wichtig, dass bei der Entwicklung des Geländes der Bürgerbeteiligung ein größeres Gewicht gegeben wird. Denn was wäre es für ein „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“, wenn sich die Bürger nicht in ausreichendem Maße beteiligen können?

Die beiden vorliegenden Änderungsanträge werden wir ablehnen, einerseits, weil wir die vorgesehene Menge an Wohnungen auf dem Gelände für ausreichend halten, und andererseits, weil es keinen Sinn macht, elementare Teile des Beschlussvorschlags zu streichen. Wozu hätte ein Positionspapier als Arbeitsprogramm erarbeitet werden sollen, wenn wir hier nichts von alle dem als Wegmarken nutzen würden? Vielen Dank!

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

der Parkdruck nimmt auch in Leipzig von Jahr zu Jahr zu, insbesondere in den dichtbesiedelten Stadtteilen der Kernstadt. Handwerker, Pflegekräfte, Hebammen, Therapeuten und andere Berufsgruppen kommen immer schwieriger zu ihren Kunden bzw. Patienten. Die Problematik wurde auch schon mehrfach im Stadtrat und seinen Gremien erörtert. Die Stadtverwaltung steht dem Anliegen ablehnend gegenüber mit Verweis auf die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer und des Gemeingebrauchs, sprich dem öffentlichen Charakter von Straßen.

Im Frühjahr dieses Jahres sind wir nun aber auf eine Regelung aus Chemnitz aufmerksam geworden, wo mit Zustimmung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände ab diesem Jahr Pflegedienste in der Innenstadt während des Ausführens von Pflegeleistungen von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten befreit sind. Die motorisierten Pflegekräfte dürfen dort bis zu einer Stunde kostenlos parken, indem die Unternehmen je Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Parkkarte erhalten, gültig jeweils für ein Jahr. Für das Erteilen werden jährlich 72 Euro Verwaltungsgebühren erhoben.

Unser Anliegen ist daher, dass die Leipziger Stadtverwaltung prüfen soll, wie Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte auch im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden können, insbesondere, wie kostenfreie Parkmöglichkeiten in Gebieten, in denen Parkgebühren erhoben werden, gewährt werden können. Konkret für die Berufsgruppe der ambulanten Pflegedienste analog der Regelung in Chemnitz.

Unsere Befürchtung ist, wenn wir jetzt andere Berufsgruppen und Handwerker – die unbestritten genauso einen Bedarf haben -, gleich mit in den Antrag aufnehmen, wie das in den Ausschüssen diskutiert wurde und wie in einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion formuliert, würde eine positive Prüfung höchstwahrscheinlich schwierig. Lassen Sie uns daher bitte jetzt mit diesem Antrag zunächst erst einmal ein positives Zeichen für eine Regelung für ambulante Pflegekräfte setzen. Letzte Anmerkung: Diese Pflegekräfte übernehmen eine immer wichtigere Arbeit für viele Menschen und sind in der aktuellen Corona-Krise als systemrelevant eingeordnet worden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Und abschließend möchte ich sagen: Klatschen für die Pflegekräfte allein nicht reicht!

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

ja, wir können über Gebührenerhöhungen diskutieren – und ja, auch Parkgebührenerhöhungen.

Wir können diese sogar politisch-ideell aufladen und überhöhen: Lassen Sie uns gern die Parkgebühren und die Parkraumbewirtschaftung als Maßnahme zur Erreichung der von uns gesetzten Klima- und Lärmschutz- sowie der Luftreinhaltungsziele diskutieren.

Ja, wir können gern darüber diskutieren. Und gern auch in dieser Lesart.

Wir können aber gerne auch kurz innehalten, zwei bis drei Schritte zurückgehen und uns fragen, ob wir dieses Thema, das Thema Parkgebühren, ob wir es zur richtigen Zeit debattieren.

Ist es wirklich der richtige Zeitpunkt, die Erhöhung von Parkgebühren zu beschließen, wenn Einzelhandel und Gewerbetreiben in der Innenstadt mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben?

Ist es wirklich der richtige Zeitpunkt, wenn vor dem Hintergrund von Betreuungsausfällen in der Kita und einem deutlichen Mehr an Springer-Diensten bei Krankheitsausfällen in vielen Unternehmen für viele Bürgerinnen und Bürger die Nutzung des eigenen PKW zwingend wird?

Wir sehen das kritisch und fordern mit unserem Änderungsantrag den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Verordnung auf den 1. Juli des kommenden Jahres zu verschieben.

Die Krankenhäuser in der Stadt sind wichtige öffentliche Einrichtungen für die Patientenversorgung. Bürgerinnen und Bürger aus Leipzig und Umgebung suchen diese Bereiche meist in gesundheitlichen Notfällen auf. Die Einordnung des Universitätsklinikums sowie seiner angrenzenden Straßen in die Parkzone 2 kann hier helfen – die Begrenzung der Parkdauer ist denkbar.

Die Entlastung der Car-Sharing-Unternehmen mit einer Jahresgebühr von 60,00 Euro reicht aus Sicht der SPD-Fraktion als Förderung aus.

Und noch ein Wort zur Verwendung der Mittel:

Wir stehen dafür, dass die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhebung vordergründig in den Ausbau des ÖPNV fließen. Vor allem in den Stadtrandlagen.

Dort leben diejenigen, denen es bisher oft nicht möglich ist, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu gelangen. Folglich greifen sie aufs Auto zurück, weil sie es müssen.

Lassen Sie uns deshalb die Parkgebührenerhöhung gemeinsam einige Zentimeter weiterdenken und in unsere verkehrspolitische Entwicklung einmünden: Begreifen wir den heutigen Beschluss auch als ein bewusstes weiteres Forcieren des ÖPNV-Ausbaus in unserer Stadt.

Unseren Änderungsantrag halten wir in Satz 1 nicht mehr aufrecht. Deshalb wurde eine Neufassung eingereicht.

Den Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir zustimmen, ebenfalls dem Antrag von Stadtrat Köhler, da beide eine ähnliche Intention verfolgen.

Und noch eine klare Anmerkung zum Schluss: Für die Arbeit des Stadtrats erweist es sich durchaus als hilfreich, von so sensiblen und aufgeladenen Themen wie Gebührenerhöhungen nicht zuerst aus der Presse zu erfahren, sondern in den zuständigen Ausschüssen. Das gilt nicht nur während, sondern auch nach Corona. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt wird beauftragt bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 eine geeignete technische Möglichkeit (Lernrobotor / Lernavatare) anzuschaffen, um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Regelunterricht zu ermöglichen, welche aufgrund von Erkrankungen keine regelmäßige bzw. kontinuierliche oder dauerhafte Teilnahme am Unterricht möglich ist. Dies kann beispielsweise bei chronischen oder akut verlaufenden Krankheiten der Fall sein. Ein möglicher Partner wäre die Lecos GmbH oder das Medienpädagogische Zentrum Leipzig. Diese werden beauftragt zu prüfen:

a. Welche weiteren Partner*innen zur Umsetzung notwendig sind

(bspw. der Leibniz-WissenschaftsCampus – Postdigitale Partizipation)

b. an welchen Schulen die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und Lehrer*innen entsprechend für das Projekt gewonnen und fortgebildet werden können

c. zu eruieren an welchen Stellen in Land und Bund die Stadt Fördermittel für das Projekt erhalten kann

2. Nach einem Jahr wird der pilothafte Einsatz evaluiert, weitere Nutzungsszenarien geprüft und ggf. ausgeweitet. Der Fachausschuss Bildung und Schule ist geeigneter Weise über die Fortschritte des Projektes und die Auswertung zu informieren.

Begründung:

Krankheitsbedingte Veränderungen sind immer eine große Herausforderung für Kinder- und Jugendliche, ihre Familien und das gesellschaftliche Umfeld. Nicht nur durch Corona, aber besonders vor diesem Hintergrund. Aufgrund von Erkrankungen ist die Teilnahme am Unterricht für viele Kinder- und Jugendliche nicht immer und nicht kontinuierlich oder gar dauerhaft möglich (bspw. bei Nierenerkrankungen, Krebs etc.). Nicht selten können diese Kinder- und Jugendliche durch den Genesungsprozess mehre Schuljahre nicht- oder nicht vollständig teilnehmen. Aus Sicht der betroffenen Schulkinder stellen sich viele Fragen: Werde ich mit meinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden mithalten können, wenn ich weiter zu Hause lerne? Wie kann ich den Unterrichtsstoff nachholen? Werde ich in der nächsten Klassenstufe zurechtkommen? Werde ich in die nächste Klassenstufe versetzt? Wann kann ich meine Schulfreunde wiedersehen?

Nach bspw. Transplantationen, bei Krankenhausaufenthalten oder in der aktuellen Pandemie gehört Isolation von Freunden und Abwesenheit in der Schule zum Alltag der erkrankten Kinder- und Jugendlichen. Die Klinikschulen an den Krankenhäusern halten bei stationären Aufenthalten den Kontakt zur „Heimatschule“ und versuchen den Ausfall bestmöglich zu kompensieren. Für eine gute Gesamtgesundheit der Schülerinnen und Schüler braucht es soziale Kontakte, ein aktives Teilnehmen an Aktivitäten sowie Sicherheit und ein gutes Gefühl die Anforderungen des Lebens zu meistern. Isolation fördert dies nicht und ist dennoch für die Genesung wichtig.

Es ist daher wichtig, die Teilhabe an Schulen – trotz Distanz zu ermöglichen. Hierfür soll die Stadt ein geeignetes technologisches System, was möglichst wartungsfrei, einfach in den „normalen“ Schulalltag integrierbar (bspw. Fragen stellen, zuhören, mitlesen, Mitnahme des Geräts durch Lehrkräfte in andere Unterrichtsräume), eine einfache Verteilung an die Schülerinnen und Schüler ermöglicht, Datenschutzkonform ist, anschaffen. Ein Projekt wurden bspw. durch den Förderkreis Kinderdialyse Leipzig e.V. bereits gestartet (SchlauMe) und sollte durch die Stadt Leipzig in der Form unterstützt werden, in dem die Stadtverwaltung eigene technologische „Lernroboter“ vorhält, um möglichst viele Kinder- und Jugendliche mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern zu unterstützen.

Geeignete Technologien sind bereits am Markt verfügbar (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtuelles-Klassenzimmer-Roboter-helfen-kranken-Kindern-bei-Unterrichtsteilnahme-3990705.html) und sollten schnellst möglich, auch für Leipziger Kinder- und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Neben der Teilhabe der Kinder am „normalen“ Unterricht ist dies auch ein wichtiges Signal zur Digitalisierung der Schulen.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, wie eine erlebbare Grünfläche mit generations-, milieuübergreifendem, barrierefreiem Bewegungs- und Gesundheitspark inkl. Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geschaffen werden kann, um so den Leipzigern innenstadtnah zusammenwachsend beitragende Möglichkeiten zu bieten, nicht-kommerziell sportlichen Aktivitäten nachzugehen und dafür auch entsprechende Infrastruktur vorzuhalten.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Regelungen zu schaffen, um das Viertel auf dem Leuschner-Platz grün zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere Möglichkeiten für vertikales Grün an den Gebäuden (vertikale Wälder oder hängende Gärten) im Vordergrund stehen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu klären, wie zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Fahrradgarage zu prüfen.

Begründung:

Zu 1.    Die Schaffung einer erlebbaren Grünfläche mit einem Bewegungs- und Gesundheitspark ist ein einmaliges Angebot auf einem sicheren innenstädtischen Raum, der generations-, milieuübergreifend, barrierefrei gestaltet werden soll, und dazu beiträgt, den Stadtraum aufzuwerten. Eine solche Arealentwicklung ergänzt hervorragend die Innenstadt und dient als Schnittstelle für Handel (Markt, Brühl, Hauptbahnhof, Petersstr.), Gastronomie/Tourismus, dichte Wohnbebauung, Kultur (Oper, Gewandhaus, Theater, Museen, Bibliothek), die Stadtverwaltung, Kitas, Schulen, Universität/Hochschulen, Kirchen, Sicherheit (Polizei, Feuerwehr), usw. Dieser gut erreichbare zentrale Ort soll so entwickelt werden, dass ihn alle Leipziger rund um die Uhr nutzen können. Damit bleibt der Wilhelm-Leuschner-Platz den Namen „Sportstadt“ und „Grüne Stadt“ Leipzig treu. Die Integration eines Spielplatzes erhöht die Aufenthaltsattraktivität des Parks. Im Leipziger Zentrum gibt es derzeit nur den Spielplatz Labyrinth in der Reichsstraße und den Spielplatz „An der Moritzbastei“.  Ein größerer Spielplatz für große und kleine Kinder fehlt ganz. Daher sollte im Zuge der Freiflächenplanung auch die Möglichkeit für einen Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geprüft werden.

Zu 2. Mehr Grün in den Innenstädten ist insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt den Klimanotstand ausgerufen hat, ein besonders aktuelles Thema. Die Bebauung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz bietet die Möglichkeit, hier neue Konzept auszuprobieren und die Innenstadt durch vertikales Grün besser an die sich wandelnden klimatischen Bedingungen anzupassen. Beispiele für solche Arten der Stadtbegrünung gibt es in Singapore, wo grüne Hochhäuser bereits Realität sind, oder auch in Mailand, denn mit ihren Bosco Verticale ist die Stadt Vorreiter beim vertikalen Wald.

Zu 3. Im Zuge der vom Stadtrat beschlossenen Stärkung des Radverkehrs sollen zusätzliche Radabstellmöglichkeiten, z.B. in Form einer Fahrradgarage, für Beschäftigte, Besucher und Gäste des künftigen Areals Wilhelm-Leuschner-Platz geschaffen werden.