Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Die SPD Fraktion hatte beantragt, ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten der Stadtreinigung unterstützt werden. Wir wollen mindestens fünf Umweltdetektive für die 10 Stadtteile. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:

  1. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
  2. zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
  3. Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
  4. Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
  5. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen.

Wir halten auch ein Datum bis Ende des 2. Quartals 2020 für realistisch, denn seit Oktober 2019 ist der Antrag im Verfahren, und über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt freuen wir uns. Wir haben ihn gern in unserer Neufassung übernommen.

Wir möchten aber noch drei Punkte präzisieren:

Bei Punkt 1 soll die Entsorgung des illegal abgelagerten Abfalls den Zeitraum von 72 Stunden nicht überschreiten, andere Kommunen machen das auch schon mal in 48 Stunden, aber wir halten 72 Stunden für realistischer.

Bei Punkt 2 sollen die rechtlichen Möglichkeiten zu Ermittlung der Verursacher und Ahndung des Vergehens nicht nur geprüft, sondern komplett ausgereizt werden.

In Punkt 3 möchten wir, auch in Ihrem Interesse hier im Stadtrat, die Kosten-Nutzen-Abwägung gern noch einmal vorgelegt bekommen, damit das Ganze einen sinnvollen Umfang bekommt, den wir als Stadtrat bestätigen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg frei machen, dass die Umweltverschmutzer, wo immer möglich, die Kosten der Beräumung und Entsorgung plus Strafe aufgebrummt bekommen und, dass eben nicht die normalen Bürger über ihre Abfallgebühren zur Kasse gebeten werden.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavalliersdelikt und muss bei Entdeckung richtig weh tun, möglichst mit Strafen, welche die Kosten einer normalen Entsorgung deutlich übersteigen, um den Anreiz, über so etwas nachzudenken, ein für alle Mal zu beheben.

Lassen Sie uns eine saubere und damit auch sichere Stadt in den Mittelpunkt stellen und das im Zentrum genauso ernsthaft wie am Rande der Stadt!

Wir bitten um Zustimmung zu unserer Neufassung aus dem VSP mit den 3 Präzisierungen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Unebene und gebrochene Gehwegplatten werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung begradigt, bzw. durch Asphalt ersetzt. Zudem werden die asphaltierten Geh- und Radwegbereiche instandgesetzt. Die Umsetzung erfolgt 2020 im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
  2. Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung zur Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße weiter vorangetrieben und dem Stadtrat bis spätestens Ende 2020 ein konkreter Zeitplan zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses übergeben. Die Umgestaltung soll insbesondere eine Aufwertung hinsichtlich einer attraktiven und sicheren Radverkehrsführung und einer angemessenen Begrünung, zum Beispiel durch zusätzliche Bäume, beinhalten.

Begründung:

Die im Verwaltungsstandpunkt dargestellten Instandsetzungsarbeiten können nur ein erster Schritt zur Aufwertung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße sein.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom Dezember 2015 bzgl. der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße soll nunmehr die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen und dafür ein konkreter Zeitplan erstellt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Neben dem Friedenspark gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen.

Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung vom 17.05.2017 hat der Stadtrat einstimmig die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern zur zeitnahen Umsetzung „offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau zu führen und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 zu den Ergebnissen und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfen seitens der Stadt Leipzig zu berichten.

Außerdem sollte die Verwaltung für den B-Plan Nr. 327 Lange Trift/Nordseite und den 3. Bauabschnitt der Neubauernsiedlung bis zum 4. Quartal 2017 jeweils einen Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Gebietes vorlegen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu beiden Ratsbeschlüssen?
  2. Welche Aktivitäten hat die Verwaltung mit welchem Ergebnis unternommen?
  3. Warum konnte die benannte Terminsetzung 4. Quartal 2017 offensichtlich nicht eingehalten werden?

In Leipzig sollen in den nächsten Jahren mehrere autoarme Stadtviertel entstehen, so z.B. am ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof, das Stadtquartier westlich vom Hauptbahnhof und am Bayrischen Bahnhof. Bewohner von benachbarten Stadtteilen befürchten, dass dadurch der Parkdruck vor ihrer Haustür noch einmal zunimmt.

Wir fragen an:

  1. Welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung aus o.g. Anliegen?
  2. Welche Regelungen sind für Bewohner und Gäste in den geplanten autoarmen Stadtvierteln bzw. in den benachbarten Stadtteilen denkbar?
  3. Welche Rolle spielt dabei das Quartiersparken?

Seit Längerem beschweren sich Anwohner aus dem Bereich Schönbachstraße/Günzstraße in Stötteritz über Bahnlärm. Im Zuge der Sanierung des Bahnstreckenabschnitts in Stötteritz wurden durch die Deutsche Bahn mehrere Lärmschutzwände errichtet, allerdings wurden zur Güntzstraße hin, wo sich vor allem Wohnbebauung befindet, keine Lärmschutzmaßnahmen seitens der Deutschen Bahn ergriffen. Vor Ort stellt sich die Lage so dar, dass im nordwestlichen Teil des betreffenden Gebiets eine Lärmschutzwand errichtet wurde, die einen dort befindlichen Gewerbehof vom Bahnlärm abschirmen soll, am südöstlichen Teil hingegen, wo sich zahlreiche Wohnhäuser befinden, wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet.

Es gab bereits mehrere Gespräche u.a. mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, Anwohnern sowie mit Vertretern aus der Kommunalpolitik und der Deutschen Bahn, um diesen Missstand zu beheben. Das Dezernat Umwelt/Ordnung/Sport hat sich in dem Zusammenhang bereit erklärt, weitere Anstrengungen zur Lösung des Problems zu unternehmen. Bislang sind die Bemühungen jedoch allem Anschein nach erfolglos geblieben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Weise ist die Stadtverwaltung aktiv geworden, um die unbefriedigende Situation für die Anwohner zu klären?
  2. Gab es weitere Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und welche Ergebnisse haben diese gebracht?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung um die Lärmproblematik im Bereich Güntzstraße/Schönbachstraße zu beseitigen?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern in allen städtischen Einrichtungen und bei den Sportbädern Leipzig Ermäßigungen auch für Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilligen Politisches Jahr usw.) gewährt bzw. veraltete Regelungen angepasst werden können. Über das Prüfergebnis und die daraus resultierenden Anpassungen bei den Eintrittspreisen der Einrichtungen wird der Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2020 informiert.

Sachverhalt:

Freiwilligendienstleistende übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und erhalten dafür nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Anders als Schülern und Studenten, wird ihnen häufig bei kommunalen Einrichtung keine Ermäßigungen bei Eintritten oder Ähnlichem gewährt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu prüfen, wie sich die Lage bei Einrichtungen der Stadt und bei den Sportbädern darstellt und wie auch für Freiwilligendienstleistende dort Ermäßigungen angeboten werden können. In Leipzig bieten von den städtischen Kultureinrichtungen beispielsweise die Oper und das Schauspiel entsprechende Ermäßigungen an. Beim Grassi-Museum zum Beispiel wird bei den Ermäßigungsberechtigten noch auf Wehr- und Zivildienstleistende abgestellt, was auch in den Formulierungen an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Auch in anderen Städten erhalten Freiwilligendienstleistende häufig, wie auch Schüler und Studenten, ermäßigten Eintritt bei Kultureinrichtungen.