Beschlussvorschlag:

Der Änderungsantrag ÄA 15 wird wie folgt ersetzt:

Bei der Umsetzung des Programms zur Aufwertung von Bushaltestellen geht es vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit und um die Ausstattung mit Fahrgastunterständen. Nach Möglichkeit werden beide Maßnahmen kombiniert. Für die Herstellung der Barrierefreiheit nach Maßgabe der in Kapitel 5.11 festgelegten Mindeststandards wurde unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien eine Prioritätenliste aufgestellt, die mit dem Ziel eines Umbaus von 30 Richtungshaltestellen im Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Die Vorplanungen werden 2020 verstärkt, um für die Folgejahre einen Vorlauf zu haben. Ziel soll es ab 2021 sein, 40 Haltestellen pro Jahr umzubauen. Der Oberbürgermeister nimmt mit dem ZVNL Verhandlungen auf, mit dem Ziel, den Umbau von jährlich 40 Haltestellen finanziell mit Fördermitteln zu untersetzen. Über das Ergebnis wird der Stadtrat bis Juni 2020 informiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit Beschlussvorlage Nr. VI-DS-08001 vorgelegte Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit den nachfolgenden Ausführungen zu ergänzen bzw. zu ändern:

2. S-Bahn-Takt

Für die Relation Grünau, Schkeuditz und Engelsdorf wird sich die Stadt Leipzig beim ZVNL für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung eines 15-Minuten-Taktes einsetzen.

3. Überprüfung der Leistungserbringung
Änderungen auf S.51, Kap. 5.2.4
Die mit Verkehrsleistung betrauten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dem Aufgabenträger die Einhaltung der Mindeststandards nachzuweisen, soweit diese in ihrem Verantwortungsbereich liegen, bei Abweichungen Vorschläge zur zeitnahen und nachhaltigen Einhaltung der Standards zu unterbreiten und auf Anforderung im Einzelfall zu begründen, warum eine Abweichung vom Mindeststandart notwendig und zweckmäßig ist.

5. Grünolino
Änderung auf Seite 52:
Als erste diesbezügliche Linie wird für den Grünolino in Grünau der Verkehr mit zwei Fahrzeugen als Mindeststandard von …
Begründung:
Das Nutzungsverhalten sowie die Vielzahl an Stellungnahmen zeigen den Bedarf der Quartiersbuslinie auf. Zwei Fahrzeuge ermöglichen einen gegensätzlichen Umlauf oder zumindest einen halbstündlichen Takt als Mindeststandard.

6. Prüfung von Schnellbuslinien
Der Untersuchungsauftrag U4, der auf eine eine Überprüfung des Gesamtnetzes Bus abzielt, wird ergänzt, um die Untersuchung von Schnellbuslinien.

10.Regelung zum Tarifvertrag der LVB aufnehmen
Die aktuelle Beschlusslage zum neuen Tarifvertrag der LVB soll in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgenommen werden.
Begründung:
Ab Oktober 2022 werden alle Beschäftigten der LVB und ihrer Tochterunternehmen einheitlich nach dem Flächentarifvertrag TV N Sachsen bezahlt. Damit wird die ungleiche Bezahlung zwischen alteingesessenem Fahrpersonal und neuen Fahrern beendet.
Obwohl auf die Verkehrsbetriebe deutlich höhere Personalaufwendungen zukommen, wird letztendlich auch das städtische Unternehmen profitieren. Die LVB hatten im zurückliegenden Jahr massive Probleme, ausreichend Fahrpersonal zu finden. Das führte zu Fahrplanausfällen und weniger Fahrgästen. Mit fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen wird es zukünftig hoffentlich einfacher werden, ausreichend gut qualifiziertes Personal zu finden.

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass nunmehr nach mehr als drei Jahren ein Konzept vorgelegt wird. Dieses gibt Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt die Möglichkeit, bezahlbar und in selbst gewählter Zusammensetzung der Baugemeinschaft selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Unterstützung wird durch die Ämter der Stadt Leipzig angeboten.

Es sollte nun losgehen. Wir sollten uns nicht an der Anzahl der Grundstücke verkämpfen, zumal die Vorlage bereits zehn Grundstücke festschreibt. Damit sind mindestens drei Grundstücke im Jahr zur Vergabe vorgesehen. Wichtig muss Qualität und nicht Quantität sein.

Die SPD-Fraktion wird daher die Änderungsanträge der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils in Punkt 4 ablehnen. Gleichzeitig möchte ich für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion werben, wonach dem Stadtrat eine Evaluation des Verfahrens und des Kriterien-Sets bis zum IV. Quartal 2020 vorgelegt wird. Dort soll auch die Höhe des Erbbauzinses betrachtet sowie dazu Stellung genommen werden, ob das Verfahren an sich problemlos umgesetzt werden kann.

Vielen Dank!

 

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Leipzig ohne Auwald ist für viele Leipzigerinnen und Leipziger nicht denkbar. Für mich zum Beispiel ist er auch zum wichtigen Bestandteil meines Alltags geworden. Als leidenschaftlicher Marathonläufer absolviere ich dort im Training seit über 15 Jahren bis zu 2.000 Kilometer pro Jahr . Über den Daumen gepeilt also 170 Stunden, umgerechnet 7 volle Tage im Jahr.

Natürlich kann man mich deshalb für einen heftigen CO2-Ausstoß im Wald kritisieren – aber, es ist halt so.

Doch Spaß beiseite: Wenn aktuell über den Fortbestand des Auwalds gestritten wird, dann geschieht das in einer Weise, in der wir das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren; vor allem aber, in einer Weise, in der kein Kompromiss möglich wird, weil er auch nicht gesucht wird.

Wie im Forstwirtschaftsplan 2019 für den Leipziger Auwald festgestellt wird, ist „[d]ie wichtigste Aufgabe der Bewirtschaftung im Leipziger Auenwald […] die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch die gesamte Biodiversität (Artenreichtum) zu erhalten“.

Ich greife noch einmal die entscheidenden Punkte gedanklich auf: Die  Bewirtschaftungsaufgabe ist die nachhaltige Sicherung der Biodiversität! Nicht mehr. Und auch nicht weniger.

Dass durch systematische Fällung oder Aufforstung diese Aufgabe automatisch dem Ziel – also: der Erhaltung des Artenreichtums – entgegenläuft, wie mancher meint, sollte deshalb mit Augenmaß diskutiert werden, denn gerade die Aufforstung bietet auch die Chance einer weiteren Entwicklung der Vielfalt.

An keiner Stelle des vorgelegten Forstwirtschaftsplans geht es um eine Homogenisierung des Habitats!

Diesen Eindruck sollte die Debatte nicht erwecken. Und bei allem Respekt gegenüber den Skeptikerinnen und Skeptikern sei gesagt: Skepsis ist angebracht. Klare Kritik ebenso. Waches Hinterfragen ohnehin. Doch nicht nur anderen, sondern auch der eigenen Sichtweise gegenüber.

Die quantitative – und mithin auch qualitative – Veränderung des Holzbestands ist nichts anti-nachhaltiges. Denn, dass „immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann“, stellte bereits Hans Carl von Carlowitz in seinen Überlegungen zum „nachhaltenden Umgang mit den Wäldern“ vor über 300 Jahren fest.

Nachhaltigkeit hat wenig mit Unveränderbarkeit, hingegen viel mit Veränderung und Dynamik, und noch viel mehr mit kluger Vorausschau zu tun. Den Leipziger Auwald zu konservieren bringt niemandem etwas. Auch nicht dem Wald. Ihn schützend und umsichtig zu entwickeln, sollte unser aller Anliegen sein. Der Forstwirtschaftsplan geht hier durchaus bereits in eine gute Richtung, wir haben noch einige Vorschläge gemacht, um die ganze Thematik noch nachvollziehbarer zu machen und ich freue mich, dass die Verwaltung unsere Anregungen als Protokollnotiz aufnimmt. Wir werden den Prozess natürlich kritisch und konstruktiv weiter begleiten

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

es kommt selten vor, dass die Verwaltung Themen, die im Rat beantragt werden, umsetzt, bevor der entsprechende Antrag überhaupt votiert wurde. Von daher: Vielen Dank.

Worum geht es? Wir wurden nach den Sommerferien von Schülern der Kurt-Masur-Schule angeschrieben, dass sie sich wünschen würden, dass die Tempo-30-Zone an der Bernhard-Göring-Straße, direkt vor der Schule, noch einige Meter verlängert wird. Dadurch soll der im Leipziger Süden beliebte Spielplatz auf dem Steinplatz in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das war unser 1. Beschlusspunkt im Ursprungsantrag und im Verwaltungsstandpunkt sicherte die Stadt zu, dass im 1. Halbjahr 2020 die Tempo-30-Zone erweitert werden soll. Das freut uns sehr und es zeigt vor allem auch den Grundschülerinnen und -schülern, dass es etwas bringt, sich für seine Belange einzusetzen, sich zu engagieren.

Die Initiative der Schüllerinnen und Schüler hat jedoch bei uns die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Spielplätzen aussieht. Unser Ziel ist, analog zu den Regelungen vor Kitas und Schulen, wo Tempo-30 angeordnet werden kann, eine Regelung für Straßen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen zu finden, denn auch dort sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Deshalb möchten wir, wie auch der Verwaltungsstandpunkt vorsieht, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dessen ungeachtet soll die Stadtverwaltung prüfen, wo Tempo-30 vor Spielplätzen auch mit der aktuellen Rechtslage angeordnet werden kann. Die entsprechende Prüfung wünschen wir uns bis Ende des ersten Quartals 2020.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, die den Verwaltungsstandpunkt weitestgehend aufnimmt.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Wohnraum und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist eines der zentralen Thema, die uns hier im Rat regelmäßig beschäftigen. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in Leipzig inzwischen einen deutlich angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in beliebten Stadtteilen.

 

Die Gesamtproblematik des fehlenden Wohnraums in Großstädten ist auch schon lange beim Bund angekommen. Eine Folge dessen ist die Regelung, dass den Kommunen ein Erstzugriffsrecht für bundeseigene Grundstücke eingeräumt wurde und die Kommunen die betreffende Flächen maximal zum Verkehrswert vom Bund erwerben können, ohne an einem Bieterverfahren teilnehmen zu müssen. Noch interessanter wird das Ganze jedoch, wenn die Kommunen auf diesen Grundstücken sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, denn dann gewährt der Bund einen Preisabschlag von 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

 

Ein solches bundeseigenes Grundstück ist das Flurstück 267 an der Wolfgang-Heinze-Straße 29 in Connewitz. Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt. Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument. Schließlich würde dadurch wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.

 

Das Grundstück in Connewitz ist rund 2.600 Quadratmeter groß ist und hätte nach derzeitiger Lage einen Wert von rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Abschläge, die der Bund für sozialen Wohnungsbau gewährt, könnte der Kaufpreis, wenn dort 60 Sozialwohnungen entstehen würden, theoretisch auf Null sinken. Das sollte sich die Stadt nicht entgehen lassen. Das ist auch der Grund, warum wir mit dem Verwaltungsstandpunkt nicht zufrieden sind, denn der soziale Wohnungsbau spielt darin nur eine untergeordnete Rolle, aber gerade darum geht es. Theoretisch könnte der bei Beschluss des Verwaltungsstandpunktes auch bei null liegen. Wir wollen jedoch mit dem heutigen Beschluss auch ein Bekenntnis zum sozialem Wohnungsbau in Connewitz. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch die große Mehrheit der Connewitzerinnen und Connewitzer möchte. Ganz gleich ob die LWB, die Stadt oder eine gemeinnützige Genossenschaft am Ende das Grundstück bebauen.

 

Mit unserem 2. Beschlusspunkt wollen wir erreichen, dass sich die Stadt intensiv damit auseinandersetzt, welche Grundstücke der Bund in Leipzig außerdem noch veräußern will und wie die Stadt sie nutzen könnte. Insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Und das Angebot des Bundes ist attraktiv und sollte intensiv genutzt werden. Darüber sollen die federführenden Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Grundstückverkehr informiert werden. Auch hier müssen wir nicht selber bauen, sondern können die Grundstücke zum Beispiel über Konzeptvergabe, die heute noch Thema sein wird, weiter verpachten.

 

Leider geht der Verwaltungsstandpunkt nicht auf den Beschlusspunkt 3 ein, der sich auch bereits in der ersten Neufassung unseres Antrags fand, wo es darum geht, dass geprüft werden soll, ob Erstzugriff und Kaufpreisermäßigungen auch dann gewährt werden, wenn der soziale Wohnungsbau dann von Dritten, beispielsweise über Erbpacht des Grundstücks, realisiert wird. Das ist jedoch wichtig, weil die Stadt und auch die LWB das sicher nicht allein gestemmt kriegen. Seit gestern Abend, nach einem Treffen zu dem die Stadtverwaltung bezüglich des Grundstücks in Connewitz eingeladen hat, sind wir schlauer, eine Weitergabe des Grundstücks inkl. der Ermäßigungen ist möglich. Warum es trotz mehrfacher Bitte nicht möglich ist, das auch in den Verwaltungsstandpunkt zu schreiben, ist uns schleierhaft.

 

Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, das sie den sozialen Wohnungsbau für das Grundstück in Connewitz festschreibt und den Stadtrat über die Ausschüsse bei den weiteren Grundstücken, die über die gesamte Stadt verteilt sind, einbindet.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Personalschlüssel von maximal 1:45 sowohl für Amts- als auch Vereinsvormundschaften einzuführen. Nach einem Jahr soll diese Änderung evaluiert und in dem Zusammenhang geprüft werden, ob eine weitere Absenkung der Fallzahlen pro Bearbeiter notwendig ist.

Begründung:

Eine Absenkung er Fallzahlen ist sinnvoll, allerdings ist eine Absenkung um 20 Prozent, wie in der Neufassung vorgeschlagen, sehr erheblich. Eine Absenkung um 10 Prozent und eine anschließende Evaluation dieser Maßnahme, wobei in dem Zusammenhang geprüft werden soll, ob eine weitere Verringerung der Fallzahlen notwendig wäre, erscheint zielführender.