Einem aktuellen Interview mit der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping war zu entnehmen, dass im kommenden Doppelhaushalt des Freistaats, auf Druck des Finanzministeriums, insbesondere im Sozialbereich deutlich gekürzt werden soll.

Christopher Zenker

Hierzu erklärt der Leipziger SPD-Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Uns ist bewusst, dass die Corona-Pandemie auch dem Landeshaushalt zusetzt. Aber wir halten es für fatal, wenn gerade in diesem Bereich der Rotstift angesetzt werden soll. Nicht nur, weil deren Arbeit gerade jetzt von großer Bedeutung ist. Zudem könnte eine solche Kürzung Strukturen dauerhaft zerstören. Wir fordern daher das Finanzministerium zum Umdenken auf.“
Insbesondere der Gesundheits-, Sozial- und Jugendbereich werden hart getroffen, wenn die Kürzungen so vorgenommen werden, wie der Entwurf zum Doppelhaushalt dies vorsieht.

Christina März

„Ich halte es für ein schlechtes Signal, wenn der Freistaat beispielsweise die Jugendpauschale weiter eindampfen würde, denn damit würde es ungleich schwerer werden, zielgerichtete Jugendarbeit in den Kommunen zu machen. Jugendarbeit ist notwendig und nach der Pandemie bzw. zum Abmildern der Pandemiefolgen vielleicht noch wichtiger als zuvor“, erklärt Stadträtin Christina März, die ihre Fraktion im Jugendhilfeausschuss vertritt, und ergänzt: „Ich denke, hier ist auch der Einsatz des grünen Koalitionspartners in Dresden gefragt. Ich wünsche mir hier deutliche Worte der Grünen in Richtung des Ministerpräsidenten und des Finanzministers. Schließlich verantwortet seit Kurzem eine grüne Bürgermeisterin den Jugendhilfebereich in Leipzig und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihre Partei ihr nicht die notwendige Rückendeckung geben möchte.“

Christopher Zenker hebt abschließend hervor: „Wir alle wissen – spätestens seit diesem Jahr – wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist, das auch auf der Höhe der Zeit ist. Wie Petra Köpping umrissen hat, werden diese Kürzungen auch dazu führen, dass eine Modernisierung des Gesundheitssystems ausgebremst wird. Wir alle haben im Frühjahr davon gesprochen, dass die Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe die Helden des Alltags seien, ihnen wurde für ihre Arbeit applaudiert. Wenn es dann aber erst wird und die Rahmenbedingungen für deren Arbeit verbessert werden könnten, ist kein Geld da. Das ist nicht in Ordnung.“

🏗️ In den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Anfragen zur geplanten Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes.
Hier unser Statement:

Auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020 steht der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz“.  Die Vorlage finden Sie hier im Ratsinfosystem: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014083

Mit dieser Vorlage soll die Freigabe für die Durchführung der öffentlichen Auslegung herbeigeführt werden. Mit der kommunal wichtigen Wiederbebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes liegt ein konkretes und hinreichend bedeutsames Vorhaben vor, welches ohne die Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten nur schwerlich umsetzbar ist.

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, das bisher ungeordnete, weitgehend ungenutzte und zum erheblichen Teil auch versiegelte Areal zu einem lebendigen nutzungsgemischten Stadtquartier zu entwickeln. Auf dem Areal sollen sich, nach unserer Auffassung, für die Stadt wichtige Forschungseinrichtungen und städtische Einrichtungen, wie das Naturkundemuseum, ansiedeln sowie ein zweites Stadthaus und Platz für Wohnen und Handel entstehen. All das soll an einem zentralen Ort der Stadt realisiert werden, der bestens mit dem ÖPNV erschlossen ist, aber auch fußläufig bzw. mit dem Fahrrad umweltfreundlich gut zu erreichen ist. Nur in dieser Lage kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Leipzig ist ein Oberzentrum und hat in dieser Rolle verschiedene Funktionen, auch für das Umland, zu erfüllen.

Sämtlichen Bauvorhaben, inklusive die Herstellung der Freifläche, sollen durch Architekturwettbewerbe bzw. durch einen Freiflächenwettbewerb qualifiziert werden.
In einem aktuellen Änderungsantrag zur Vorlage hat die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob und wo ein Spielplatz im Zusammenhang mit der Freiflächengestaltung auf dem W.-Leuschner-Platz geplant werden kann.

Unseren Änderungsantrag finden Sie hier: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017362

Die SPD-Fraktion hatte bereits im Dezember 2015, im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung zu den Leitlinien, für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan gefordert, den Punkt Stadtökologie/Klima der Leitlinien um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden zu ergänzen. Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser, hat eine positive Wirkung. Sie sorgt für eine Reduktion von Lärm sowie Feinstaubbelastung und hat einen Einfluss auf einen geringeren Anstieg der Temperaturen. Leider haben damals, allen voran die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die zwar für die Bebauung gestimmt haben, die horizontale und vertikale Begrünung abgelehnt. 

Nach der nun anstehenden Beratung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, mit dem Stadtplanungsamt


• die öffentliche Auslegung und
• zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, bewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengefasst. Erst mit dem dann anschließenden Satzungsbeschluss ist das B-Planverfahren abgeschlossen.

Im Zuge der Gesamtplanungen soll auch ein neuer Platz entstehen. Die Fläche, die dafür vorgesehen ist, ist aktuell nahezu vollständig versiegelt. Wir können uns sehr gut vorstellen, diese mindestens teilweise zu entsiegeln und neues Grün zu schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Anja Feichtinger, Stellv. Fraktionsvorsitzende, Mitglied im FA Stadtentwicklung und Bau

Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat, Mitglied im FA Stadtentwicklung und Bau sowie im FA Umwelt, Ordnung und Klima

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion kam an diesem Wochenende in einer ersten Klausur zur Vorbereitung der anstehenden Haushaltsverhandlungen zusammen. Dabei verständigten sich die Fraktionsmitglieder vorrangig auf Schwerpunktthemen, die in den Haushaltsberatungen eine Rolle spielen sollen.

Christopher Zenker

„Der Doppelhaushalt 2021/22 entsteht in einer schwierigen Situation“, erklärt Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Trotz Mäßigung, die wir uns auferlegen, muss gelten: In der Krise wird nicht gekürzt. In der Krise dürfen Investitionen und Förderprogramme nicht eingespart, sondern müssen gesichert werden. Wir ziehen uns in der Krise nicht zurück, sondern befördern ein schnellen Wiederaufschwung.“

Die Stadt muss nach Ansicht der SPD-Fraktion auch in den kommenden beiden Jahren in die Lage versetzt werden, Investitionen zu tätigen. Immerhin sind es die Kommunen, die für 65 Prozent der öffentlichen Investitionen in der Bundesrepublik verantwortlich sind. Würden diese Investitionen wegbrechen, hätte das schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und damit, neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem auch für viele Unternehmen.

„Es ist, erst recht in Krisenzeiten, ein Gebot der ökonomischen Vernunft, die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen sicherzustellen. Es gilt, die Themen Verkehrswende, Energiewende, ebenso zu meisten wie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, was durch die Corona-Krise weiter an Bedeutung gewonnen. Die Förderung von innovativen Ideen und Start-Ups kann zukünftige Wertschöpfung und Steuereinnahmen sichern. Auch die Sicherung von bezahlbarem Wohnen und hohe Investitionen in Schulen, Sporthallen und Kitas sind uns wichtig. Diese Zukunftsinvestitionen werden wir nicht ohne neue Kredite realisieren können. Diese Kredite werden aber notwendig sein, denn sie sichern unsere Leistungsfähigkeit und unsere Einnahmen in den kommenden Jahren“, so Zenker weiter.

Am Rande der Klausurtagung hat die SPD-Fraktion auch intensiv Fragestellungen wie eine Beschleunigung des Ausbaus der Radinfrastruktur oder die Einführung des 365 Euro-Jahrestickets diskutiert, die selbstverständlich auch Einfluss auf den Haushalt haben. „Gerade beim Ausbau der Radinfrastruktur wurde in den letzten Jahren unter Frau Dubrau viel Zeit verloren. In der Corona-Krise rächt sich das, denn wir müssen beobachten, wie die Individualisierung des Verkehrs zunimmt und damit auch der Radverkehr anwächst. Die entsprechenden Angebote sind aber nicht vorhanden. Aufgrund von wegbrechenden Einnahmen müssen wir anerkennen, dass die Kompletteinführung eines 365 Euro-Tickets aktuell nicht möglich ist. Wir werden jedoch Lösungen suchen, wie zumindest erste Schritte hin zu einem 365-Euro Jahresticket gegangen werden können. Wir sind überzeugt, dass so wieder mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewinnen können.“

„Unser Ziel ist und bleibt– auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen – eine solidarische, gerechte und vor allem zukunftsfähige Stadt zu gestalten. Wir sind uns sicher, mit hohen Investitionen, Innovationsförderung und dem Erhalt der Angebote von Jugend bis Senioren und Kultur bis Sport kann das gelingen. Dennoch liegt die eine oder andere schwierige Entscheidung von uns, denn ohne Prioritätensetzung wird es im nächsten Doppelhaushalt nicht gehen“, so Zenker abschließend.

Gemeinsame Medieninformation der Leipziger Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD

Die Vorsitzenden der Leipziger Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD haben einen gemeinsamen Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten, den Finanzminister sowie den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geschrieben und Nachbesserungen beim ÖPNV-Rettungsschirm des Freistaats Sachsen gefordert. Der Wortlaut des Schreibens ist wie folgt:

Mit großer Sorge haben wir die Pläne des Freistaates Sachsen dazu zur Kenntnis genommen, wie der Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr in unserem Bundesland umgesetzt werden soll. Wir sehen die Gefahr, dass der ÖPNV in den Kommunen und die Kommunen selbst dadurch nachhaltig Schaden nehmen werden. Ein Schaden, der mit diesem Rettungsschirm eigentlich vermieden werden sollte.

167 Millionen Euro stellt der Bund dem Freistaat Sachsen zur Verfügung. Aus diesem Topf können Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen Mittel beantragen, um damit bis zu 70 Prozent der ausgleichfähigen Schäden zu kompensieren. Dies kann allenfalls ein erster Schritt sein, aber weitere müssen folgen, denn an einem vollständigen Ausgleich der Schäden führt kein Weg vorbei.

Schließlich reden wir von einem Zukunftsthema: Der ÖPNV, dessen Ausbau, dessen attraktivere Gestaltung und dessen flächendeckende Verfügbarkeit sind Grundsäulen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, und sie dürfen nicht nachhaltig beschädigt werden. Wir gehen davon aus, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Aber genau das wird passieren, dieser Schaden wird eintreten, wenn Sie den Rettungsschirm so umsetzen, wie er jetzt vorgesehen ist. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsgesellschaften, die nicht kompensiert werden, sorgen langfristig dafür, dass wichtige und zukunftsweise Infrastrukturprojekte nicht in Angriff genommen werden.

Wir erinnern gern an die nationale Anstrengung, die derzeit unternommen wird, weil dem Breitbandausbau nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wurde. All die nun anstehenden Investitionen hätten schon lange Zeit vorher in die Wege geleitet werden können. Mit Blick auf den ÖPNV stellt sich das ähnlich dar: Wenn wir es nicht schaffen, die notwendigen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, werden unsere Städte weiterhin an einem Zuviel des motorisierten Individualverkehrs leiden, weil die ÖPNV-Angebote nicht attraktiv genug sind, um eine sinnvolle Alternative zu sein. Der ländliche Raum, der immer weiter altert, wird noch stärker abgehängt sein, weil auch dort die Angebotsdichte in der Folge zurückgehen wird.

Wir müssen den ÖPNV prioritär behandeln, um mehr Lebensqualität schaffen zu können. Wir müssen dies gerade auch jetzt tun, wo die Einnahmesituation der Verkehrsgesellschaften aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie so schlecht ist, dass wichtige Zukunftsprojekte wegzubrechen drohen.

Wir möchten gern daran erinnern, dass den Kommunen über die Jahre hinweg immer mehr Aufgaben übertragen worden sind, deren Gegenfinanzierung nicht in gleichem Umfang gesichert wurde. Es ist nicht sinnvoll, den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen zu stabilisieren, denn machen wir uns nichts vor: Der größte Teil des Lebens der Sächsinnen und Sachsen spielt sich in den Städten und Gemeinden ab. Wenn wir ein attraktives Bundesland sein und bleiben wollen, muss es den Kommunen gut gehen. Der ÖPNV ist hierbei nur ein Thema, aber aktuell ein sehr akutes.

Wir brauchen auch nach der Krise noch einen funktionsfähigen ÖPNV. Bus und Bahn sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele des Bundes erreichen zu können.

Ein Ausscheren des Freistaates Sachsen aus den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum ÖPNV-Rettungsschirm gefährdet auch die Verlässlichkeit des Freistaates und in der Folge künftige Unterstützungen und Fördermittel des Bundes. 

Wir als die drei Leipziger Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD können den aktuell von der Staatsregierung beabsichtigten Weg daher nicht unterstützen.Wir fordern Sie deshalb auf, in einem zweiten Schritt die Regelungen zum ÖPNV-Rettungsschirm deutlich anzupassen und neben dem Geld des Bundes auch Mittel des Freistaates einzusetzen, um den Verkehrsunternehmen und den Kommunen in dieser schwierigen Situation die notwendige Planungssicherheit zu geben.

Gestern hat der Bundestag Änderungen des Grundgesetzes vorgenommen, um die Kommunen zu entlasten, die angesichts der Corona-Krise vor enorme Probleme gestellt wurden. Durch diese Grundgesetzänderungen ist es dem Bund nun möglich, Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zu kompensieren und sich dauerhaft an den Kosten der Unterkunft zu beteiligen.

Christian Schulze

„Das ist ein tolles Signal vom Bund“, freut sich SPD-Stadtrat Christian Schulze, der dem Leipziger Finanzausschuss angehört, und ergänzt: „Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen. Gerade mit Blick auf Leipzig und unsere wirtschaftliche Entwicklung konnten wir uns in den letzten Jahren über steigende Einnahmen aus der Gewerbesteuer freuen. Ein Effekt, den wir in den kommenden Monaten, in denen wir über den Doppelhaushalt 2021/22 verhandeln, nicht haben werden. Die Entscheidung des Bundes hilft den Kommunen hier ganz konkret und gibt uns Planungssicherheit.“

Bisher war es nicht möglich, dass der Bund Gelder direkt an Kommunen weitergeben darf, um dort einmalig und gezielt finanzielle Mindereinnahmen zu kompensieren. Hierfür bedurfte es immer der Kooperation mit den Ländern, denn sie sind für die Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zuständig. Auch bei den Kosten der Unterkunft, an denen sich der Bund bereits jetzt schon beteiligt, war das bislang nur bis zu 49 Prozent möglich. Eine neu ins Grundgesetz aufgenommene Ausnahmeregelung soll das nun bis knapp 75 Prozent der Kosten möglich machen.

Heiko Bär

„Die Kosten der Unterkunft sind in Leipzig durchaus ein großes Thema, auch mit Blick auf die Entwicklungen am Wohnungsmarkt laufen uns auch hier auf Dauer die Kosten davon“, so SPD-Stadtrat Heiko Bär, der seine Fraktion ebenfalls im Finanzausschuss vertritt. „Eine Stadt wie Leipzig, deren Wirtschafts- und Finanzkraft noch zu wünschen übrig lässt, stellt das immer wieder vor Probleme. Es ist deshalb gut, dass der Bund nun dauerhaft bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen kann und das Geld direkt, ohne Umweg über das Land, an die Kommunen geht. Schließlich agieren die Städte und Gemeinden hier im Auftrag des Bundes. Der Ball liegt nun beim Bundesrat, aber ich gehe davon aus, dass auch er, im Sinne der Kommunen, grünes Licht geben wird.“

Im Juli hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, die unbefriedigende Verkehrssituation vor der Postfiliale in der Richard-Lehmann-Straße/Ecke Karl-Liebknecht-Straße, wo regelmäßig Kunden der Post ihre Autos auf dem Radfahrstreifen abgestellt haben, zu beheben.

Christopher Zenker

„Die Stadtverwaltung hat zügig gehandelt. Das freut mich. Es handelt sich damit um das erste Teilstück eines Radwegs, das in Leipzig abgepollert wurde”, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der sich als Nutzer des Radwegs oft selbst über die Situation vor Ort geärgert hat, und ergänzt: „Ich denke, nun wird auch dem Letzten auffallen, dass dort kein Kurzzeitparkplatz ist, sondern ein Radweg entlangführt.“

Der SPD-Fraktion ging es darum, dass die Verkehrssicherheit im Bereich dadurch erhöht wird, denn durch das Zuparken des Radwegs waren die Radfahrer gezwungen im fließenden Verkehr Ausweichmanöver zu unternehmen, die mitunter zu brenzligen Situationen geführt haben. „Wir sehen die gleichen Gefahrenpotenziale auch anderen Stellen in unserer Stadt, deshalb sollte die Maßnahme im Süden auch nur ein Pilotprojekt sein, weitere müssen folgen. Insbesondere Radwege vor Geschäften wie Postämtern, Bankfilialen oder Bäckern, wo immer nur ,schnell’ was erledigt werden soll, werden sehr oft zugeparkt. Bis das Ordnungsamt oder ein Abschleppwagen vor Ort sind, ist der Falschparker meist wieder weg. Durch das Abpollern kann Falschparken grundsätzlicher verhindert und damit die Verkehrssicherheit erhöht werden – und das nicht nur auf der Richard-Lehmann-Straße.“, so Zenker abschließend.  

Zu den neuerlichen Ausschreitungen in Connewitz rund um eine Spontandemo erklärt SPD-Fraktionschef und Stadtrat aus dem Leipziger Süden, Christopher Zenker:

Christopher Zenker

„Ich kann es nur wiederholen: Gewalt ist in einer Demokratie kein Mittel zur politischen Auseinandersetzung. Punkt. Wer Gewalt gegen Sachen oder – noch schlimmer – gegen Menschen einsetzt, diskreditiert damit die eigene politischen Agenda, egal wie hehr die Ziele vielleicht sein mögen. Es wird kein Mehr an bezahlbarem Wohnraum entstehen, wenn man Polizisten angreift und Sachen beschädigt. Eine Demokratie bietet genug Möglichkeiten, für seine Ziele zu kämpfen, Gewalt gehört nicht dazu.

Wir müssen als Stadtgesellschaft Mittel und Wege finden, wie mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Hierfür kämpfen wir, auch mit ganz konkreten Projekten in Connewitz. Zudem plädiert meine Fraktion schon lange für Zweckentfremdungsverbote. Zweckentfremdung ist es nicht nur, wenn Wohnungen zu Ferienwohnungen oder Büros werden, sondern auch dann, wenn Mietshäuser absichtlich leer stehen gelassen werden – und das teilweise über Jahrzehnte. Hier müssen wir ran und Stadtverwaltung sowie Land haben das hoffentlich auf der Agenda. Es darf nicht sein, dass Mietshäuser unbewohnt sind und verfallen, weil Eigentümer sie lediglich für Steuerabschreibungen oder als Spekulationsobjekte nutzen. Eigentum verpflichtet und es darf nicht nur der eigenen Gewinnmaximierung dienen, sondern muss zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden – so steht es im Grundgesetz. Das ist ein Ansatzpunkt. Eigentümer, die ihre Miethäuser leer stehen lassen, dienen der Allgemeinheit nicht und müssen notfalls gezwungen werden, die Wohnungen auf dem Markt anzubieten.“