Artikel von Sebastian Walther für das Amtsblatt vom 16.06.2018

Oft wachsen Kinder schneller als man ihnen die neue Kleidung kaufen kann. Auch unsere Stadt wächst schneller, als die idealen Infrastruktur-Bedingungen hergestellt werden können, sodass viele Eltern auf der Suche nach einem Kita-Platz sind. Trotz immenser Bemühungen der Stadtverwaltung und tausender neu geschaffener Kita-Plätze in jedem Jahr, stehen noch nicht ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt über das KIVAN-Netzwerk, das gut funktionieren kann, wenn alle freien Plätze eingepflegt und die Anfragen der Eltern rasch bearbeitet werden. Dadurch werden sicher keine neuen Plätze geschaffen, aber den betroffenen Eltern kann so viel Frust und Zeitaufwand erspart werden.

Hier sind die Einrichtungsleiterinnen und -leiter gefragt, im Sinne der Eltern rasch zu handeln und nicht zu warten, bis diese verzweifelt an der Tür klingeln. Jemandem, der über sechs Wochen auf eine Ablehnung seiner Anfrage wartet, kann man Frust nicht verdenken. Meine Fraktion und ich fordern, dass man die Eltern und Kinder hier nicht im Regen stehen lässt. Stadtrat und Verwaltung arbeiten beständig daran, neue Plätze zu schaffen, wie die Kitabedarfsplanung zeigt. Ein Kita-Platz ist kein Privileg, sondern es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Dies muss sich in der Platzvergabe niederschlagen.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Klimaforscher warnen vor zunehmenden Wetterextremen, insbesondere auch regelmäßigen Unwettern in unserer Region, mit Starkregen, Hagel, Sturm bzw. sogar Windhosen/Tornados. Da diese Unwetter immer mehr kurzfristig auftreten, ist eine hinreichende Information der Bürger im Vorfeld häufig problematisch.

Die Stadt Leipzig bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich vor Hochwasserkatastrophen per SMS oder Mail warnen zu lassen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Menschen haben sich für o.g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?
  2. Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?
  3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z.B. bei drohenden Unwettern?
  4. Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten?
  5. Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?
  6. Sensibilisiert die Stadt Grundstückeigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Nachdem die SPD-Fraktion bereits einen Antrag zur Stärkung der Investitionstätigkeit und damit zur Qualitätssicherung bzw. –steigerung der Leipziger Verkehrsbetriebe gestellt hat, fordert die SPD-Fraktion in einem weiteren Antrag eine Begrenzung der jährlichen Fahrpreissteigerungen auf maximal zwei Prozent.

Seit Ende März 2018 liegt die von der SPD-Fraktion geforderte Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für die LVB von geringeren Preissteigerungen vor. Vor diesem Hintergrund möchte die SPD-Fraktion den Oberbürgermeister beauftragen, in den zuständigen Gremien zu veranlassen, dass keiner Wirtschaftsplanung der LVB GmbH zugestimmt wird, die eine Fahrpreissteigerung von über zwei Prozent vorsieht.

Christopher Zenker, SPD-Faktionsvorsitzender: „Nicht erst die Diskussion der Mobilitätsszenarien 2030 macht deutlich, dass ein attraktiver ÖPNV auch vom Preis abhängt. Mit den jährlichen Fahrpreiserhöhungen von 3,5 Prozent erreichen wir jedoch nicht, dass das Auto häufiger stehen gelassen wird. Im Gegenteil, die Preissteigerungen weit über der Inflationsrate führen dazu, dass der private Pkw häufiger, statt weniger genutzt wird. Wenn uns jedoch die Stärkung des Umweltverbundes mit ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, mittels Attraktivitätssteigerungen und Anreizen nicht gelingt, wird in dieser Stadt bald niemand mehr vorankommen. Wir benötigen daher, auch im Interesse derjenigen, die auf das Auto angewiesen sind, einen attraktiven und bezahlbaren ÖPNV.“

Heiko Oßwald, beteiligungspolitischer Sprecher der SPD Fraktion ergänzt: „Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass Fahrpreise künftig überhaupt nicht mehr erhöht werden, weil z.B. die Kosten im Personal- und Energiebereich bei der LVB auch regelmäßig steigen. Wir wollen jedoch, dass die Kostensteigerungen nicht alleine durch die Kunden der LVB getragen werden, sondern auch durch die Stadt Leipzig und die Leipziger Gruppe. Wir fordern daher eine Begrenzung der Tarifsteigerungen auf maximal zwei Prozent, also etwa auf Höhe der allgemeinen Inflationsrate. Das dies machbar ist, zeigt die Fahrpreisentwicklung bei anderen Unternehmen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund, wo sich die Fahrpreise regelmäßig auch nur um etwa zwei Prozent erhöht haben.“

Abschließend fordert Christopher Zenker: „Der Bund und die Länder dürfen die Kommunen bei der Verkehrswende nicht alleine lassen. Es ist eben nicht mit Softwareupdates und Umrüstungen bei Dieselfahrzeugen getan. Vielmehr müssen Bund und Länder die Kommunen in die Lage versetzen, einen attraktiven, günstigen und leistungsstarken ÖPNV anbieten zu können. Denn jeder Kilometer, der mit dem ÖPNV statt mit dem Pkw zurückgelegt wird, verbessert die Luftqualität, trägt zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide bei und vermindert CO2-Emissionen.“

Christopher Zenker

Insbesondere zu den bekanntgeworden Ergebnissen der FAG-Spitzengespräche im Bereich Kita und Asyl erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig und Mitglied im Sozialausschuss dazu:

„Die Anhebung der Kita-Pauschale um 300 Euro je 9-h-Platz auf 2.755 Euro pro Jahr gleicht die Kostensteigerungen aus. Das ist ein guter Anfang, der große Wurf ist es jedoch noch nicht. Damit finanziert der Freistaat Sachsen einen Kinderkrippenplatz zu zirka 23 Prozent und einen Kindergartenplatz zu zirka 48 Prozent. Der Einstieg in die kostenlose Kinderbetreuung, der in den meisten Bundesländern inzwischen beschlossen ist, wird damit nicht gewagt. Wir werden daher weiter dafür werben, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ein Schritt in diese Richtung, zum Beispiel mit einem kostenlosen Vorschuljahr, gewagt wird, denn damit würde man gerade Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten.“

Gemäß Artikel 87 Absatz 1 Sächsische Verfassung ist es Aufgabe des Freistaates Sachsen dafür zu sorgen, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Grundlegende Voraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung ist dabei eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Diese wird mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sichergestellt. Eine höhere Kitapauschale ist ein Beitrag dazu.

Christopher Zenker weiter: „Auch die Erhöhung der Pauschale für die Refinanzierung der Kosten der Flüchtlingsunterbringung um 2.764 Euro jährlich pro Flüchtling begrüßen wir. Die Erhöhung beruht auf einem Gutachten. Danach kostete 2017 die Flüchtlingsunterbringung pro Flüchtling in Sachsen im Durchschnitt 13.945 Euro pro Jahr. Der Freistaat Sachsen wird ab 2019 diese Kosten zu 90 Prozent tragen. Auch wenn man von der versprochenen 100 Prozent Finanzierung immer noch ein Stück entfernt ist, ist das ein großer Schritt. Neben den fiskalischen Verbesserungen fordern wir auch vom Freistaat Sachsen, mehr Mittel und Programme für die Integration der Flüchtlinge bereitzustellen. Dazu gehören neben Sprachkursen und einer stärkeren Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt, vor allem Programme für Jugendliche ohne Schulabschluss. Das kann der Ausbau des Angebots von Produktionsschulen sein oder die einer Erweiterung der Berufsschulpflicht über das 18. Lebensjahr hinaus, wie in Bayern. Darüber hinaus benötigt die Stadt Leipzig größere Unterstützung bei der Bereitstellung von bezahlbaren Wohnraum durch ein verbessertes und aufgestocktes soziales Wohnungsbauprogramm, damit alle die, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, auch eine bezahlbare Wohnung finden. Diese Maßnahmen können u.a. aus zusätzlichen EU-Mittel refinanziert werden, die Deutschland und damit auch der Freistaat für die Aufnahme von Geflüchteten erhält. Das sind immerhin 2.800 Euro für jeden  Geflüchteten, der zwischen 2013 und 2017 nach Deutschland gekommen ist. Bezogen auf Sachsen sind das etwa 185 Mio. Euro. Herunter gebrochen auf Leipzig immerhin 25,5 Mio. Euro.“

Christopher Zenker abschließend: „Den meisten Eltern ist eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung ihrer Kinder besonders wichtig. In Sachsen haben wir sehr gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Aber die Gruppen sind relativ groß in den Kindertageseinrichtungen und viele Kinder werden von der Schule zurückgestellt und verbringen ein zusätzliches Jahr in der Kita. Leider ohne extra Förderung. Wir würden es daher begrüßen, dass neben einer höheren finanziellen Entlastung der Eltern, auch im Freistaat Sachsen über ein festes Kitabudget pro Einrichtung verhandelt wird, mit dem die Kitas, individuell auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt, zusätzliche Angebote in ihren Einrichtungen anbieten können.“  +++

Die Leipziger SPD-Fraktion will sich für eine deutliche Steigerung der Investitionszuschüsse an die Verkehrsbetriebe durch Stadt und LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 einsetzen.

„Die Wirtschaftsplanung der LVB GmbH sieht für die beiden Jahre ein Investitionsvolumen von fast 200 Millionen Euro vor. Unter anderen sollen nochmals 20 zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge angeschafft werden. Mit Blick auf unsere wachsende Stadt sind diese Investitionen auch absolut notwendig, wenn unser ÖPNV mit dieser Entwicklung Schritt halten soll. Wir fordern daher eine Fortführung und Anhebung der Investitionszuschüsse auf mindestens 10 Millionen Euro jährlich, da die LVB dies nicht alleine stemmen können“, umreißt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und LVV-Aufsichtsrat Heiko Oßwald die Intention des Antrages.

Aktuell bekommen die LVB Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen von jährlich 5 Millionen Euro. Allerdings sind davon 3 Millionen Euro bis 2018 befristet und laufen aus. Die restlichen Investitionszuschüsse waren ebenfalls bis 2018 befristet, wurden aber aufgrund eines Antrages der SPD aus dem Jahr 2016 entfristet.

„Des Weiteren erwarten wir von der Veraltungsspitze einen Vorschlag, wie diese Mehrbedarfe fair zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Stadtholding, die im Wesentlichen die Verkehrsleistungen in Leipzig finanziert, austariert werden. Zur Ehrlichkeit gehört aber dazu, dass ohne eine deutlich stärkere Förderung des ÖPNV durch Bund und Land unser Nahverkehr nicht so entwickelt werden kann, wie wir ihn aufgrund des Bevölkerungswachstums und der notwendigen Mobilitätsszenarien entwickeln müssten.“

Im Jahr 2009 hatte der Stadtrat ein Konzept beschlossen, die LVB mit dem öffentlichen Nahverkehr für 20 Jahre zu betrauen.  Mit einer pauschalen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages würde man dieses fein austarierte Vertragswerk gefährden.

„Investitionszuschüsse sind momentan die einzige Möglichkeit, die Verkehrsbetriebe zu entlasten, ohne auf steuer, vergabe- und beihilferechtliche Probleme zu stoßen. Eine Erhöhung des Ausgleichsbeitrags beispielsweise, der mit 45 Millionen Euro im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag festgeschrieben ist, lässt sich ohne eine explizite Veränderung der bestellten Leistungen nicht problemlos realisieren. Erst nach einer Entscheidung zu den Mobilitätsszenarien und einer damit verbundenen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes kann aus unserer Sicht der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag angepasst werden“, so Oßwald weiter.

Ab dem Jahr 2019 ist der Leipziger Stadtkonzern wieder verpflichtet, ein Darlehen der Stadt Leipzig zu tilgen. Die auch vor dem Hintergrund des KWL-Prozesses vom Stadtrat beschlossene Aussetzung der Tilgung war bis zum Jahr 2018 befristet.

„Aus unserer Sicht sollte der Oberbürgermeister ernsthaft prüfen, ob aufgrund der  gegebenen Investitionsnotwendigkeiten auf eine Tilgung des Darlehens in den nächsten beiden Jahren verzichtet werden kann“, so Oßwald abschließend.

Artikel von Heiko Bär für das Amtsblatt vom 02.06.2018

Als Grünauer Stadtrat freue ich mich über den Beschluss des Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030. Der Vorlage gingen viele Diskussionen mit Einwohnern und Akteuren im Stadtteil voraus. Das Konzept zeichnet eine positive Vision für Grünau und gibt Orientierung für zukünftige Entscheidungen. Fachübergreifend werden die Handlungsbedarfe für die Themen Wohnumfeld, Fuß- und Radwege, Nahverkehr, lokale Wirtschaft, Beschäftigung, Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sportangebote, Gesundheit, Ordnung und Sicherheit, Chancengleichheit, Bürgerbeteiligung und besseres Image für Grünau herausgearbeitet. Zukünftig werden wir im Stadtrat daran arbeiten, dass die Konzepte nicht nur Papier bleiben, sondern auch Geld für die Umsetzung da ist.

Bereits im Sinne des Konzeptes hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss zum Bildungs- und Bürgerzentrum gefasst und damit Investitionen in ein attraktives Bildungsangebot im Herzen Grünaus. Wichtig war uns dabei, dass die Bibliotheksgebäude im WK 7 und 8 auch zukünftig für öffentliche Angebote, etwa für Familien oder Senioren, erhalten bleiben.

Ein nächster Beschluss steht mit dem Bebauungsplan Kulkwitzer See an. Hier gibt es bereits den Antrag, zukünftig die Naherholungsangebote zu verbessern. Dazu gehören z.B. Toiletten und Freizeitangebote.

Beschlussvorschlag:

  1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.
  3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

 

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen. Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.