Artikel von Heiko Bär für das Amtsblatt vom 13.01.2018

Für die Leipziger Wirtschaft sind Unternehmen, die hier am Standort verwurzelt sind, von besonders hoher Bedeutung. Sie wurden hier aufgebaut oder sind hier gewachsen, wurden Teil der regionalen Wertschöpfungsketten, arbeiten ggf. mit Kooperationspartnern zusammen oder engagieren sich für das gesellschaftliche Leben vor Ort. Wenn es diesen Unternehmen gut geht, können alle davon profitieren: Arbeiter und Angestellte, die Unternehmer, Verbraucher und die öffentliche Hand.

Dafür ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandspflege in unserer Wirtschaftsförderung nötig. Ein Punkt muss die mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung werden. Das bedeutet, klare Leistungsversprechen gegenüber Unternehmen, z.B. bei der Bearbeitungszeit von Anträgen und Anfragen, beim Umgang mit Beschwerden, bei der Rechtssicherheit von Bescheiden, bei kurzfristigen Vor-Ort-Besuchen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde hierzu beschlossen, einen entsprechenden Leistungskatalog im Gespräch mit den Kammern zu erarbeiten. Der Wirtschaftsbürgermeister zeigt bisher leider wenig Engagement. Auch weite Teile der Verwaltung sträuben sich noch, Leistungskriterien gegenüber lokalen Unternehmen erfüllen zu müssen. Umso mehr werden wir weiterhin auf die Umsetzung der Beschlüsse zur Stärkung der Bestandsunternehmen drängen.

Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote müssen kommen

 

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung, die Stadt Leipzig in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze aufzunehmen.

„Im Mai 2017 hat die Leipziger Ratsversammlung mit Unterstützung der SPD-Fraktion die Absenkung der Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent beschlossen. Gemäß diesem Ratsbeschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bei der sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit eine Rechtsverordnung dazu erlassen werden kann“, erklärt Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Der Wohnungsleerstand liegt in Leipzig inzwischen unter zwei Prozent. Das wirkt sich zunehmen auf den Mietpreis aus. Die Absenkung der Kappungsgrenze ist ein weiteres Instrument, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch 15 statt wie sonst 20 Prozent angehoben werden.

Zenker weiter: „Die Änderung der Kappungsgrenze reicht jedoch allein nicht aus. Neben bereits beschlossenen Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzlichem Wohnungsbau durch die LWB oder sozialer Wohnraumförderung, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um dem sich erhitzenden Wohnungsmarkt entgegen zu wirken. Weitere Maßnahmen wären sogenannte soziale Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote, um zu verhindern, das Wohnraum durch kommerzielle Übernachtungsplattformen faktisch vom Markt genommen wird. Eine aktive Wohnungspolitik ist in den nächsten Jahren eine der zentralen Herausforderungen in der Stadt Leipzig, um zu starke Mietpreissteigerungen zu verhindern.“

Zu den Vorkommnissen in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz und in anderen Teilen der Stadt erklärt SPD-Stadtrat Claus Müller:

„Der allergrößte Teil der Leipzigerinnen und Leipziger hat friedlich den Beginn des neuen Jahres gefeiert, so wie es auch sein soll und Spaß macht. Leider kam es in einigen Teilen der Stadt zu Sachbeschädigungen und in Connewitz sogar zu Ausschreitungen. Am Connewitzer Kreuz hat eine kleine Gruppe von Chaoten zahlreichen Feiernden die Silvesterparty verdorben, weil sie meinten, Flaschen, Steine und Böller auf Polizisten werfen zu müssen. Es ist richtig, dass die Polizei hier konsequent eingeschritten ist. Auch die Sachbeschädigungen in anderen Stadtteilen, wie brennende Abfallcontainer oder beispielsweise die zerstörte Tauschbox im Lene-Vogt-Park, sind nicht hinnehmbar.“

In der Silvesternacht brannte es zudem im Haus des Jugendrechts. Eine Gruppe von Autonomen hat sich im Internet dazu bekannt, das Feuer gelegt zu haben. „Das ist und bleibt eine Straftat, auch wenn die Verursacher versuchen, sie als einen emanzipatorischen Akt darzustellen und der Öffentlichkeit weiß machen wollen, dass sie ein höheres politischen Ziel verfolgen würden. Das tun sie nicht! Es ist zu hoffen, dass die Täter schnell gefunden werden und sich für diese Tat verantworten müssen“, so Müller abschließend.

3.000 zusätzliche Kita-Plätze: Auf­grund der Initiative der SPD-Fraktion hat die Stadt die Ausschreibung für zwölf Kindertagesstätten auf elf kommunalen Grundstücken im Paket gestartet. Das sind über 1.600 Betreu­ungsplätze, die zusätzlich zu ohnehin geplanten 1.500 neuen Kitaplätzen bis Anfang 2019 entstehen werden.

40.000 kommunale Wohnungen: Die Leipziger Wohnungs- und Bauge­sellschaft (LWB) soll in den nächsten Jahren sukzessive ihren Wohnungs­bestand auf 40.000 Wohnungen auf­bauen, dafür haben wir uns erfolgreich im Stadtrat eingesetzt. Das sind zirka 5.000 Wohnungen mehr als das Un­ternehmen derzeit hat. Ein Großteil der neuen Wohneinheiten, soll durch sozialen Wohnungsbau entstehen. Das heißt: Mehr preiswerte Wohnungen für Leipzig.

ÖPNV attraktiv und bezahlbar: Wir möchten, dass die Stadt künftig deutlicher sagt, was sie von den Verkehrsbetrieben erwartet und haben deshalb die Erarbeitung von Eigentümerzielen für die LVB vorgeschlagen. Schließlich spielt der ÖPNV neben den anderen Verkehren im Umweltverbund eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, den Verkehr in einer wachsenden Stadt nicht zum Erliegen zu bringen. Uns ist deshalb wichtig, dass der ÖPNV sicher bleibt und die Preise zukünftig nicht mehr automatisch jährlich um rund 3,5 Prozent steigen. Die Nutzung von Bussen und Bahnen muss bezahl­bar bleiben.

Leipzig sicherer und sauberer: Bei den Haushaltsverhandlungen wurde eine Aufstockung der Mitarbeiterzahlen beim Stadtordnungsdienst beschlos­sen. Das ist gut so. Unser Schwerpunkt lag hier beim Aufbau einer Fahrradstaf­fel, die vorrangig in den ausgedehnten Grünanlagen der Stadt unterwegs sein soll. Zudem ist uns eine allgemeine Ausweitung der Dienstzeiten des Ordnungsdienstes bis in die Nachtstunden wichtig. Eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes im gesamten Stadt­gebiet hat schließlich auch eine krimi­nalpräventive Wirkung.

Stadt der kurzen Wege: Wir sind der Ansicht, dass bei der Gestaltung des öffentlichen Raums das Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ mitbe­dacht werden muss. Und dazu ge­hören eben auch Sitzbänke. In den Verhandlungen zum aktuellen Dop­pelhaushalt haben wir uns dafür er­folgreich eingesetzt und mittlerweile sind mehrere neue Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum hinzugekom­men, wie bspw. in der Petersstra­ße und auf dem Addis-Abeba-Platz. Unser Ziel: 100 neue Bänke für Leipzig

Redner: Claus Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt/Ordnung

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Unserer Meinung nach müssen die Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit auch auf kommunaler Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrages „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“  erarbeitet. Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung der Situation schon lange am Herzen. Erinnert sei nur an unseren Haushaltsantrag einer Fahrradstaffel für den Stadtordnungsdienst und den Antrag Einführung eines Pilotprojektes den Kommunalpräventiven Rat auch auf Stadtbezirksebene einzuführen.

Wie wir alle wissen, ist die Polizei auf Grund der derzeitigen Personallage, an ihre Grenzen gestoßen, jeden, also auch sogenannte Bagatellfälle, zügig zu lösen.  Hier könnte der Stadtordnungsdienst aktiv unterstützen und  die Polizei bei verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien  genannt:  Ahndung von nächtlichen Ruhestörungen, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen.

Detailliert kann man dies im Antrag nachlesen und nachempfinden. Um diese Aufgaben zu bewältigen ist es natürlich notwendig, dass  die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auch auf die Abend- bzw. Nachstunden und das Wochenende ausgedehnt werden und dass eine personelle Aufstockung erfolgt.

Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde in der Stadt Leipzig ist uns wichtig.

Nun ist der Freistaat Sachsen an der Reihe, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen und die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt weiter nachhaltig zu stärken.

Stimmen Sie deshalb diesem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes bitte zu.

Gemeinsamer Antrag von CDU und SPD zur kommenden Ratsversammlung

Die Fraktionen von CDU und SPD haben eine gemeinsame Neufassung des CDU-Antrags „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ ins Ratsverfahren gebracht. Die Abstimmung darüber soll auf der kommenden Sitzung des Stadtrats am 13. Dezember 2017 erfolgen.

„Nach wie vor beschäftigen die Themen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit die Leipziger. Das zeigt sich besonders dann, wenn es um das Sicherheitsgefühl nicht zum Besten steht, wie die Bürgerumfrage ,Sicherheit in Leipzig 2016‘ zeigte“, erklärt Achim Haas, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Fachausschusses Umwelt/Ordnung und ergänzt: „Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur steht neben dem Freistaat Sachsen auch die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde in der Verantwortung. Hierbei kommt dem Stadtordnungsdienst als kommunalem Vollzugsdienst eine besondere Rolle zu. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die technische und personelle Ausstattung des Stadtordnungsdienstes verbessert wird, um dieser Aufgabe effektiver nachkommen zu können.“

Der Sprecher für Ordnung und Sicherheit der SPD-Fraktion, Claus Müller, erklärt dazu: „Natürlich kann auch zusätzliches Personal beim Stadtordnungsdienst die Polizei nicht ersetzen, weil der Rahmen dessen, was die städtischen Mitarbeiter dürfen und was nicht, recht eng gefasst ist. Dennoch ist uns wichtig, dass der Stadtordnungsdienst die Polizei bei verschiedenen Aufgaben entlastet, so beispielsweise bei der Ahndung von Ruhestörungen. Dafür ist es allerdings notwendig, dass die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auch auf die Abend- bzw. Nachstunden und das Wochenende ausgedehnt werden.“

„Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde in der Stadt Leipzig ist uns wichtig. Wir machen unsere Hausaufgaben, nun ist der Freistaat Sachsen an der Reihe, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen und die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt nachhaltig zu stärken“, so Müller abschließend.

Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;
– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;
– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.

 

Begründung:

Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
– Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
– Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.
– Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
– Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
– Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
– Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
– Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.