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Vor einigen Jahren hat die Stadt Leipzig den Klimanotstand ausgerufen und seitdem werden in den B-Plänen der Stadt Leipzig naturschutzrechtliche und klimaschützende Belange immer stärker verankert. In alten B-Plänen findet sich dazu wenig und es ergibt sich der Verdacht, dass sogar das Wenige, das festgelegt wurde, kaum umgesetzt und kaum kontrolliert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?
     
  2. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?
     
  3. In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?
     
  4. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?

Die Einhaltung der Festsetzungen ist durch die Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen. Soweit die Angaben nicht in den Antragsunterlagen enthalten sind, werden sie durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, ABD) nachgefordert. Bei gewerblichen Neubauten finden auch häufig, bevor der Bauantrag eingereicht wird, Beratungen zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung statt. Bei vollständigen Unterlagen werden die zuständigen Ämter im sog. Sternverfahren beteiligt, die dann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Übereinstimmung mit den Festsetzungen prüfen. Sollte der Antrag nicht den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, kann dies zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Die Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen in „alten“ B-Plänen erfolgt aktuell, wenn Mängel bekannt werden. Die Kontrolle geschieht derzeit hauptsächlich im Bereich von B-Plänen, bei denen im Zusammenhang mit Bauvorhaben städtebauliche Verträge mit privaten Vorhabenträgern erstellt wurden, die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen aus dem B-Plan vertraglich festgelegt und Sicherheitsleistungen hinterlegt wurden. Da die Stadt im Falle der Nichterfüllung der Pflanzanforderungen auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, haben die Erschließungsträger einen Anreiz, die Begrünung entsprechend den Festsetzungen aus den B-Plänen umzusetzen. Die Kontrolle der Begrünung erfolgt durch  das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) im Rahmen der Erfolgskontrolle im Rahmen vorhandener Ressourcen.

  1. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?

Für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst der Antragsteller verantwortlich. Die Stadtverwaltung kontrolliert im Rahmen der Baukontrolle die tatsächliche Umsetzung. Bei Maßnahmen, die aus Grünfestsetzungen resultieren, liegt die Zuständigkeit der Erfolgskontrolle beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Die Kontrollfunktion, die im Rahmen der Erfolgskontrolle ausgeübt wird, bezieht sich auf die fachliche Kontrolle, Feststellung und Beurteilung der umgesetzten Maßnahmen, wobei dies in enger Zusammenarbeit mit Amt für Umweltschutz (AfU) und dem Stadtplanungsamt (SPA) geschieht. Bei Maßnahmen, die in städtebaulichen Verträgen verankert sind (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) liegt das Controlling beim Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA). Festgestellte Mängel werden in Abstimmung zwischen VTA und ASG durch den Einbehalt von Sicherheitsleistungen beim Erschließungsträger angemahnt, der die Maßnahmen dann im eigenen Interesse umsetzt.

Sofern keine vertraglichen Verpflichtungen mehr bestehen oder es sich um “alte B-Plan-Gebiete” handelt, kann die Kommune bei Nichterfüllung von grünordnerischen Festsetzungen im Rahmen eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB die Umsetzung fordern.

  1.  In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der ganz überwiegende Teil der Pflanzmaßnahmen den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde. Mit gewissen Ausfällen der angepflanzten Bäume ist und war schon immer naturgemäß zu rechnen. Angesichts des Klimawandels mit längeren Trockenperioden und Wassermangel ist dies bedauerlicherweise zunehmend der Fall.

Soweit das Anpflanzen von Bäumen in Bebauungsplänen festgesetzt oder in Städtebaulichen Verträgen geregelt ist, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, abgestorbene Bäume zu ersetzen. Die Verpflichtung zum Anpflanzen eines Baumes ist nämlich nicht damit abschließend erfüllt, dass einmalig ein Baum gepflanzt wurde. Die Verpflichtung ist nur dann erfüllt, wenn tatsächlich ein vitaler Baum vorhanden ist. Aus personellen Gründen ist der Verwaltung die Kontrolle der Erfüllung von Pflanzverpflichtungen und erst recht die fortlaufende Kontrolle der Vitalität der Bäume nicht in dem Maße möglich, wie es erforderlich wäre.

Abzuwarten bleibt, inwieweit sich aus den Projekt „UrbanGreenEye“ eine Verbesserung der Möglichkeiten ergibt: dabei werden über Satellitendaten jährlich und flächendeckend hochaufgelöste Informationen für Entscheidungs- und Planungsprozesse zur Verfügung gestellt. Die klimaanpassungsrelevanten Indikatoren sollen u.a. auch Grünvolumen und Vitalität des Gehölzbestandes umfassen.

  1. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Aus der Festsetzung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, ergibt sich nicht unmittelbar die Verpflichtung, derartige Anlagen zu bauen. Sind sie doch notwendig, um der Festsetzung entsprechen zu können, ist für die Prüfung und Sicherstellung das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) zuständig.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, wie eine erlebbare Grünfläche mit generations-, milieuübergreifendem, barrierefreiem Bewegungs- und Gesundheitspark inkl. Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geschaffen werden kann, um so den Leipzigern innenstadtnah zusammenwachsend beitragende Möglichkeiten zu bieten, nicht-kommerziell sportlichen Aktivitäten nachzugehen und dafür auch entsprechende Infrastruktur vorzuhalten.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Regelungen zu schaffen, um das Viertel auf dem Leuschner-Platz grün zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere Möglichkeiten für vertikales Grün an den Gebäuden (vertikale Wälder oder hängende Gärten) im Vordergrund stehen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu klären, wie zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Fahrradgarage zu prüfen.

Begründung:

Zu 1.    Die Schaffung einer erlebbaren Grünfläche mit einem Bewegungs- und Gesundheitspark ist ein einmaliges Angebot auf einem sicheren innenstädtischen Raum, der generations-, milieuübergreifend, barrierefrei gestaltet werden soll, und dazu beiträgt, den Stadtraum aufzuwerten. Eine solche Arealentwicklung ergänzt hervorragend die Innenstadt und dient als Schnittstelle für Handel (Markt, Brühl, Hauptbahnhof, Petersstr.), Gastronomie/Tourismus, dichte Wohnbebauung, Kultur (Oper, Gewandhaus, Theater, Museen, Bibliothek), die Stadtverwaltung, Kitas, Schulen, Universität/Hochschulen, Kirchen, Sicherheit (Polizei, Feuerwehr), usw. Dieser gut erreichbare zentrale Ort soll so entwickelt werden, dass ihn alle Leipziger rund um die Uhr nutzen können. Damit bleibt der Wilhelm-Leuschner-Platz den Namen „Sportstadt“ und „Grüne Stadt“ Leipzig treu. Die Integration eines Spielplatzes erhöht die Aufenthaltsattraktivität des Parks. Im Leipziger Zentrum gibt es derzeit nur den Spielplatz Labyrinth in der Reichsstraße und den Spielplatz „An der Moritzbastei“.  Ein größerer Spielplatz für große und kleine Kinder fehlt ganz. Daher sollte im Zuge der Freiflächenplanung auch die Möglichkeit für einen Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geprüft werden.

Zu 2. Mehr Grün in den Innenstädten ist insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt den Klimanotstand ausgerufen hat, ein besonders aktuelles Thema. Die Bebauung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz bietet die Möglichkeit, hier neue Konzept auszuprobieren und die Innenstadt durch vertikales Grün besser an die sich wandelnden klimatischen Bedingungen anzupassen. Beispiele für solche Arten der Stadtbegrünung gibt es in Singapore, wo grüne Hochhäuser bereits Realität sind, oder auch in Mailand, denn mit ihren Bosco Verticale ist die Stadt Vorreiter beim vertikalen Wald.

Zu 3. Im Zuge der vom Stadtrat beschlossenen Stärkung des Radverkehrs sollen zusätzliche Radabstellmöglichkeiten, z.B. in Form einer Fahrradgarage, für Beschäftigte, Besucher und Gäste des künftigen Areals Wilhelm-Leuschner-Platz geschaffen werden.

Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Bebauungsplan Gewerbepark Stahmeln, ein B-Plan mit einer unglaublich langen Geschichte, von der ehemaligen Gemeinde Stahmeln als Vorhaben und Erschließungsplan 1993 so beschlossen. Heute würde wahrscheinlich keiner mehr auf die Idee kommen, ein Gewerbegebiet zwischen zwei Ortsteile, die zusammenwachsen sollen, zu legen, aber wir müssen mit dem umgehen, was wir vorgefunden haben.

Ich möchte heute mal mit dem Positiven beginnen

  • erfolgreiche Ansiedlungen baucht diese Stadt und wenn das auf Flächen gelingt, die Jahrzehnte lang brach lagen, ist das toll,
  • wenn es die Produktion bei Porsche sichern hilft, weil sie mit der Übergangstechnologie E-Auto ihren Flottenmix erweitern, auch toll.
  • das Gelände bietet auch beste Möglichkeiten für Forschung und Entwicklung zum Thema „Autos der Zukunft“ und wenn so eine Ansiedlung noch dazu gelingen würde, dann Hochachtung vor unserer Ansiedlungspolitik,
  • dass erstmals massiv auf LKW-Stellplätze geachtet wird und diese nicht weiter Ortslagen zuparken, finden wir gut und nachahmenswert und, dass es noch eine Vorbehaltsfläche für LKW-Abstellanlagen gibt, ist auch lobenswert
  • und richtig toll ist, dass nötige Erdarbeiten genutzt werden, um Lärmschutzwälle zu errichten, wobei eine klare Höhenbenennung in dieser Hanglage bürgerfreundlicher wäre als eine Zahl über Meeresspiegelhöhe, und wahrscheinlich müssen wir bei solchen Hanglagen auch zukünftig eher an einem 3D-Modell planen und damit B-Pläne moderner erstellen,
  • auch, dass Radwege, die mal gekappt wurden, wieder hergestellt und durch neue ergänzt werden, ist lobenswert, denn das ist einst bei der Porsche-Ansiedlung völlig schief gegangen.

Kommen wir zu den Dingen, die etwas gestört haben,

  • ein ca. 7 Jahre alter B-Plan und wenig Mut, Dinge, die wir in den letzten Jahren im Rat beschlossen haben, einfließen zu lassen,
  • ein Lärmschutz, der gegen die Warngeräusche beim Rückwärtsfahren zu schwach ausgebildet ist, besonders im Westen des Gebietes,
  • das Wasserkonzept muss darauf ausgerichtet werden, dass anfallende Regenwasser zu 100% in der Region zu belassen um es zur Bewässerung des Grünausgleichs oder anderer Flächen zu nutzen oder es zu verdunsten und versickern, um das Mikroklima stabil zu halten und die Frischluftschneise auch hinter den Hallen und versiegelten Flächen wieder zu kühlen und zu reinigen, bevor die Luft Richtung City zieht. Dabei sind die Gräben und Fließe sowie die Becken entsprechend auszubauen, auch weil durch Einsenken der Hallen in den Boden Eingriffe in Schichten- und Grundwasser nicht auszuschließen sind und das große untere Becken muss von einer zugewachsenen Schilfsenke zu einem erlebbar schönen Ort umgebaut werden, dazu erwarten wir heute Antworten, denn auch das könnte ein Punkt werden, diese beiden Ortslagen zusammenwachsen zu lassen.
  • der Antrag des OR soll vollumfänglich Beachtung finden, auch dort eine Forderung Lärmschutz nach Westen und wenigstens die Option offen zu halten für eine Bypass-Lösung für den LKW-Verkehr auf die B6 neu und sei es durch Sicherung der Grundstücke,
  • die Sicherung der möglichen Grundstücke für Rettungswache und ggf. sollte die Entscheidung vor Ort so fallen für eine Grundschule,
  • die Sicherung und den Ausbau der ÖPNV-Anbindung, besonders zu den beiden S-Bahn-Haltepunkten.
  • die belastbare Zusage keine LKW-Ausfahrt nach Süden und kein LKW-Verkehr durch die Ortslagen muss erfolgen,
  • versprochene Zusagen müssen genauso schnell erledigt werden wie heute der Beschluss des B-Plans
  • und jetzt rede ich mal als Ortschaftsrat von Lindenthal, Das für ein Gewerbegebiet mit dieser Wichtigkeit alle Kräfte zusammengenommen werden, ist richtig, dass aber gleichzeitig beschlossene Ausbauvorhaben wie die Ortsdurchfahrt Lindenthal zum wiederholten Mal massiv nach hinten geschoben wird, weil Planungen fehlen, kann und möchte ich den Bürgern im Nordwesten, die große Lasten dieser Entwicklung tragen, nicht weiter erklären müssen.

Und mit Blick auf alle Ortschaftsräte im Nordraum, unser Nordraumkonzept muss wieder das werden, was es ursprünglich war, ein kleiner Ausgleich an Lebensqualität durch Maßnahmen, die von den OR vor Ort vorgeschlagen werden, und keine Resterampe für Verwaltungsvorlagen ohne Mehrheit !

Ein letzter kritischer Satz sei mir mit Blick auf die Zusammenarbeit in der Invest Region Leipzig oder der Metropol Region Mitteldeutschland erlaubt: Wer wachsen will, muss teilen können oder er muss es erlernen. Wir glauben, eine weitere erfolgreiche Entwicklung Leipzigs auch im Bereich Wirtschaft geht nur mit unseren Partnern hinter der Stadtgrenze. Ich wünsche mir ein gemeinsames abgestimmtes Handeln, auch weil die Flächen im Stadtgebiet weniger werden.

Zu vielen Punkten gibt es Bereitschaft beim Investor, dort entgegenzukommen und manchmal ist er in seinen Planungen schon weiter als unser veralteter B-Plan-Entwurf.

Wenn die SPD-Fraktion zu allen Punkten, die wir in den Fachausschüssen aufgeworfen haben und zu dem was der Ortschaftsrat uns mitgegeben hat, gute Antworten und Wege aufgezeigt bekommen, ist die SPD-Fraktion bereit diese wichtige Vorlage heute mit zu beschließen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heiko Bär

Heiko Bär

Pressemeldung von Heiko Bär (SPD), Dr. Ilse Lauter (Die Linke) und Bert Sander (WVL, Fraktion Bündnis ’90/Grüne)

Am 11. August wird sich der Markranstädter Stadtrat in einer Sondersitzung mit dem dortigen Bürgerbegehren zum Kulkwitzer See befassen. Die Vorlage der Bürgermeisterin ist eindeutig: Das Bürgerbegehren ist als unzulässig abzulehnen – rein aus formalen Gründen. Selbstverständlich werden wir Leipziger Stadträte uns nicht in das Geschehen in Markranstädt einmischen.

Dennoch geben wir als Mitglieder des gemeinsamen Zweckverbandes Kulkwitzer See zu bedenken: Der Kulkwitzer See ist unteilbar. An seiner nachhaltigen Entwicklung haben die Bürgerinnen und Bürger beider Städte Interesse, wie auch die auswärtigen Besucher des Sees. Schäden, die aus dem derzeitigen Bebauungsplan des Westufers hervorgehen könnten – Stichwort Einleitung und Wasserqualität – betreffen nicht nur die Markranstädter.

Wenn sich in kurzer Zeit mehr als 20 Prozent der Markranstädter Bürger in einem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum Bebauungsplan aussprechen, ist der Bürgerwille, über den B-Plan selbst zu entscheiden, klar ersichtlich. Ein Stadtrat ist daher schlecht beraten, das aus formalen Gründen zu verweigern.