Schlagwortarchiv für: Corona-Pandemie

Der erweiterte Finanzausschuss hat getagt und die Haushaltsverhandlungen für den kommunalen Doppelhaushalt 2021/22 sind damit auf die Zielgerade eingebogen. Die SPD-Fraktion blickt aber noch über die kommenden beiden Jahre hinaus, denn die Corona-Pandemie wird die Stadt zumindest in finanzieller Hinsicht auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„In die Zukunft investiert man und spart nicht an ihr, ist für uns ein Leitmotiv des aktuellen Doppelhaushaltes, denn, wenn wir in der Krise sparen, verstärken wir sie. Wir begrüßen es daher, dass es gut aussieht, dass am 31. März ein Doppelhaushalt verabschiedet wird, der Soziales sichert – also die Angebote der Kommune oder von Vereinen und Verbänden erhält, die in ihrer Breite von Jugend bis Senioren und von Kultur bis Sport alles erfasst. Ein Haushalt, der Arbeitsplätze sichert und insbesondere die Wirtschaft stärkt, die zuletzt unter der Pandemie am meisten gelitten hat. Hier gehört für uns neben der Förderung des zweiten Arbeitsmarktes allen voran auch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für den kleinteiligen Einzelhandel, Angebote der Hilfe zur Selbsthilfe für die Club- und Nachtkultur sowie die Wiederbelebung des Tourismus dazu. Das heißt, wir müssen notwendige Investitionen, wie die in Schulen und Kitas ermöglichen, die Digitalisierung vorantreiben und den Klimawandel bekämpfen, also die Verkehrswende forcieren, den Ausstieg aus der Braunkohle intensivieren und innovative Technologien fördern. Zur Ehrlichkeit gehört jedoch: Das gelingt nur mit neuen Schulden. Nachdem wir in den letzten Jahren den Schuldenstand deutlich verringern konnten wird die Verschuldung unserer Stadt Ende 2022 aller Voraussicht nach bei rund 1,2 Milliarden Euro liegen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das eine Entwicklung, die wir nicht ignorieren können, auch wenn wir die Neuverschuldung in der aktuellen Situation für richtig halten.“

 Die Sozialdemokraten haben deshalb einen Antrag ins Verfahren gegeben, durch den die Stadtverwaltung aufgefordert wird, ein Konzept zu erarbeiten, wie die zur Abmilderung der Pandemiefolgen aufgenommen Darlehen mittel- und langfristig wieder abgebaut werden können. Dieses Konzept soll dann Bestandteil einer aktualisierten Entschuldungskonzeption werden.

Christian Schulze

„In den Haushaltsverhandlungen war uns wichtig, dass wir die Krise durch zusätzliche Einsparungen nicht noch verschärfen, sondern maßvoll agieren. Das heißt, dass wir auch trotz der schwierigen Situation in die Zukunft unserer Stadt investieren müssen, in Infrastrukturprojekte und in Köpfe.“, erläutert Christian Schulze, der die SPD-Fraktion im Finanzausschuss vertritt. „Das war Konsens in den Haushaltsverhandlungen. Wir müssen dennoch unseren Blick auch auf die nächsten Jahre legen, denn unsere Stadt muss auch langfristig handlungsfähig bleiben. Die Schwierigkeit dabei ist, dass Schulden wieder abgebaut werden sollen, aber auch kein weiterer Investitionsstau auflaufen soll. Eine Rückführung der Schulden in einem realistischen, längerfristigen Zeitrahmen ist von großer Bedeutung, da ansonsten die kommenden Haushalte so stark belastet und damit ein Abbau des Investitionsstaus in vielen Bereichen nicht möglich wäre. Vom Finanzdezernat erwarten wir daher Vorschläge, wie eine langfristige Konsolidierung möglich gemacht werden kann, ohne dabei notwendige Investitionen zu unterlassen.“

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des 2. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Stadt die im Zuge der Corona-Pandemie und zur Abmilderung der Pandemiefolgen zusätzlich aufgenommenen Darlehen mittelfristig abbauen kann.  Dieses Konzept soll schließlich Bestandteil einer aktualisierten Entschuldungskonzeption werden, in der aufzeigt werden soll, in welchem angemessenen Zeitrahmen eine deutliche Absenkung der Verschuldung erreicht werden kann.

Begründung

Ende 2019 lag die Verschuldung der Stadt Leipzig bei rund 550 Millionen Euro, aufgrund des starken Bevölkerungsanstiegs der vergangenen Jahre und der konsequenten Rückführung der Verschuldung lag die Pro-Kopf-Verschuldung zu diesem Zeitpunkt bei ca. 880 Euro.

Durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Abmilderung ihrer Folgen wird die Stadt bis Ende 2022 einen Schuldenstand von rund 1,2 Mrd. Euro erreichen. Die Verschuldung wird damit mehr als doppelt so hoch sein wie Ende des Jahres 2019. Vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt auch langfristig handlungsfähig bleiben, aber auch kein weiterer Investitionsstau auflaufen soll, muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verschuldung einerseits gesenkt werden kann und andererseits ein Teil davon in langfristige und damit günstigere Darlehen umgewandelt werden kann. Eine Rückführung der Schulden in einem realistischen, längerfristigen Zeitrahmen ist von großer Bedeutung, da ansonsten die kommenden Haushalte stark belastet und damit ein Abbau des Investitionsstaus in vielen Bereichen nicht möglich wäre.

Die SPD-Fraktion hatte im November eine Anfrage zu den Home-Office-Regelungen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben gestellt, um zu erfahren, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell von Zuhause aus arbeiten und bei wie vielen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen vorliegen, sodass die Mitarbeiter diese Möglichkeit auch nutzen können.

Anja Feichtinger

„Grundsätzlich wurde deutlich, dass es bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben beim Thema Home-Office noch einigen Nachholbedarf gibt“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger, die ihre Fraktion im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt und ergänzt: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es aktuell darum geht, Kontakte zu reduzieren und potenzielle Infektionswege zu unterbrechen, ist es notwendig, dass Regelungen zur Heimarbeit möglichst großzügig gestaltet werden.“

Beispielsweise ist aktuell nur knapp ein Drittel der rund 5.000 computergestützten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung selbst technisch so ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten möglich ist. Auch die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit derzeit ausgeschlossen.


„Uns ist klar, dass von heute auf morgen nicht für alle Arbeitsplätze die Beschaffung von mobilen Endgeräten möglich ist. Um allerdings gerade in Zeiten, in denen das Infektionsgeschehen stärker ist, mehr Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen, sollte umgedacht werden, wodurch unter Umständen auch die Nutzung von privater Rechentechnik ermöglicht werden kann. Dadurch könnten mehr Mitarbeiter teilweise oder vorübergehend vollständig von Zuhause aus arbeiten. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass für Büros, in denen im Normalfall zwei oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und wo Heimarbeit aus verschiedenen, sowohl technischen als auch aufgabenbezogenen Gründen nicht möglich ist, Lösungen gefunden werden, um Kontakte zu verringern“, sagt Feichtinger und ergänzt abschließend. „Der Bundespräsident, Gewerkschaften und auch Arbeitsgeber rufen gemeinsam dazu auf, dort wo es irgendwie möglich ist und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort sein müssen, Home-Office-Lösungen anzubieten. Hier sehen wir bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben noch Potenziale.“

Unsere Anfrage finden Sie hier . Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier. Die Stadtverwaltung hat im Nachgang angekündigt, die in der Antwort übermittelten Zahlen noch einmal zu verifizieren und will im Februar einen Bericht zum Home-Office in der Stadtverwaltung erstellen. Unser Anliegen bliebt bestehen: Home-Office muss auch in der Stadtverwaltung so weit das geht, ermöglicht werden und es müssen deshalb auch Lösungen für Mitarbeiter gefunden werden, die bislang noch nicht von Zuhause aus arbeiten konnten.

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
  3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
  4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.

An
Herrn Professor Dr. Roland Wöller
Staatsministerium des Innern

Herrn Horst Kretzschmar
Landespolizeipräsidium

Herrn Dirk-Martin Christian
Landesamt für Verfassungsschutz

Leipzig, den 17. November 2020

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wöller,
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
Sehr geehrter Herr Christian,

nach den Geschehnissen am 07.11.2020 und vor einer weiteren Versammlung in Leipzig am kommenden Samstag, den 21.11.2020 möchten wir die Gelegenheit nutzen, einige Zeilen an Sie zu richten.

Die Ereignisse rund um die Querdenker-Demonstration wurden in der Ratsversammlung des Stadtrats Leipzig am 11.11.2020 diskutiert, an der trotz Einladung kein Vertreter der Sächsischen Polizei teilnahm. Ebenso wie in der gemeinsamen Sitzung des Innen- sowie Rechtsausschusses des Sächsischen Landtag am 12.11.2020 zeigte sich in der Ratsversammlung ein komplexes Bild des Geschehens. Umso mehr haben wir mit Verwunderung aus den Medien einige Verlautbarungen zur Kenntnis genommen, in denen die Verantwortung für Fehler allein bei der Stadt Leipzig verortet werden, ohne Fehler im Vorfeld zu reflektieren. Aus unserer Sicht ist es nicht hilfreich, bei komplexen Problemlagen monokausale Schuldvorwürfe in den Raum zu stellen. Unser gemeinsames Ziel sollte es vielmehr sein, aus Fehlern zu lernen und Lösungen zu suchen im Dienst der Freiheit und Sicherheit aller Bürger.

Zum wiederholten Male müssen wir feststellen, dass die Lageeinschätzungen der Sicherheitsbehörden nicht hinreichend sind und offensichtlich die Behörden des Freistaats und der Stadt unterschiedliche Kenntnisstände hinsichtlich von Gefahrenlagen haben sowie Einsatzkonzepte nicht kommuniziert und abgestimmt werden. Die Gefahr, dass sich gewaltbereite Rechtsextremisten unter die sogenannten Querdenker mischen und diese gezielt als Bühne nutzen, sollte ebenso vorher bekannt gewesen sein, wie der Umstand, dass der zentrale Treffpunkt für das Spektrum von Rechtsextremen und Hooligans um 12:30 Uhr in Leipzig auf dem Hauptbahnhof war. Auch der Umstand, dass die Versammlung in jedem Fall auf den Ring laufen wollte, war sachkundigen Kreisen bekannt. Die Sicherheitskräfte wirkten dennoch erkennbar schlecht vorbereitet. Leider wird dieser Umstand weder in den Stellungnahmen der Verantwortlichen der Polizei noch des Innenministeriums reflektiert.

Infolgedessen müssen wir ein erhebliches Kommunikations- und Vertrauensdefizit feststellen. Dies kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Leipzigerinnen und Leipziger erwarten – auch und gerade im Hinblick auf die Versammlungen am kommenden Samstag – dass sich die Geschehnisse des 7.11.2020 nicht wiederholen. Sie erwarten, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewahrt und der Infektionsschutz gewährleistet wird. Sie erwarten, dass friedliche Bürger und Journalisten geschützt werden und der Innenstadtring als zentrales Symbol der Friedlichen Revolution nicht missbraucht wird. Dazu braucht es eine gemeinsame Bewertung des Geschehens und eine Verständigung über das künftige Handeln.

Wir bitten Sie daher, im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klima und Ordnung der Stadt Leipzig am 26.11.2020 zum Geschehen Stellung zu nehmen und deutlich zu machen, wie Sie die beschriebenen Probleme beheben und zukünftig auf solche Lagen reagieren wollen. Ferner bitten wir Sie im Interesse der Leipziger Bürger zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.

Hochachtungsvoll

Christopher Zenker
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat

Katharina Krefft und Dr. Tobias Peter
Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat

people at a protest at night

“Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut, auch in Pandemiezeiten. Doch was man gestern inmitten der Pandemie, mit täglich neuen Höchstständen erleben musste, lässt einen fassungslos zurück. Mehrere 100 marodierende Nazis, die auf Journalisten und Gegendemonstranten Jagd machten. Hinzu kam rücksichtsloses Verhalten der Verschwörungstheoretiker und Alltagsmaskenverweigerer – keine Masken, kein Abstand. Polonaise und Party auf engstem Raum. Kontrollen? Fehlanzeige. Das Einsatzkonzept des Leipziger Polizeipräsidenten, Torsten Schultze, ist nicht aufgegangen.” fasst Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat, das gestrige Demonstrationsgeschehen in Leipzig zusammen.

Am gestrigen Tage zogen verschiedenen Angaben nach 20.000 – 40.000 Verschwörungstheoretiker, Maskenverweigerer und Rechtsextreme durch die Stadt. “Die Sicherheits- u. Ordnungsbehörden, sowie das Oberverwaltungsgericht, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie die Situation vollkommen verkehrt eingeschätzt haben. Lag es womöglich am Verfassungsschutz, welchem die Aufrufe von Rechts entgangen sind? Die Folge: Einsatzkräfte wurden geradezu überrannt, Journalisten und der vielfältige Gegenprotest konnten durch die Einsatzkräfte vor Ort nicht vor den gewaltbereiten Corona-Leugnern geschützt werden. Die im Einsatz befindlichen Polizisten wurden regelrecht verheizt. Das Ordnungsamt muss sich die Frage gefallen lassen, warum nicht einmal bei den kleineren Kundgebungen der Corona-Leugner vorgestern und gestern versucht wurde, die Maskenpflicht zusammen mit der Polizei durchzusetzen. Das Versagen der Exekutive hat sich damit bereits am Vortag angekündigt ” ergänzt Zenker.

“Die Corona-Leugner haben durch ihr Verhalten weder der Gastronomie, noch der Kultur oder anderen betroffenen Branchen geholfen. Sie haben durch ihr aggressives egoistischen Handeln die Gesundheit der Leipzigerinnen und Leipziger aufs Spiel gesetzt. Ich bin entsetzt, dass diese angekündigte Eskalation der Corona-Leugner in der Innenstadt so zugelassen wurde.” sagt Zenker abschließend.