Schlagwortarchiv für: Kindertagesstätte

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,

mit unserer Anfrage zur Entwicklung der Vergabe von Plätzen in kommunalen Kindertagesstätten sowie jenen in freier Trägerschaft aufgeschlüsselt nach Betreuungsverträgen, Integrationskindern und Kindern mit Migrationshintergrund wollte unsere Fraktion prüfen, ob sich bestimmte Eindrücke bestätigen.

Erstens, der Eindruck, dass Kitas in kommunaler Trägerschaft Betreuungsvereinbarungen nach tatsächlich genutzter Stundenzahl vergeben und deshalb weit weniger Verträge über 45h pro Woche abschließen. Der direkte Vergleich der Zahlen zeigt: nur 47% der Verträge wurden in kommunalen Kitas über 45 h/Woche abgeschlossen, bei den freien Trägern waren es hingegen über 75 %.

Es ist zu hinterfragen, ob Kinder in Kitas in freier Trägerschaft tatsächlich länger betreut werden müssen oder ob den Eltern in einer Vielzahl der Kitas in freier Trägerschaft ausschließlich 45h oder 40 h pro Woche-Verträge angeboten werden. Zunächst muss jede Kita den Eltern die Möglichkeit geben, einen Betreuungsvertrag mit der Höhe der Stundenzahl abzuschließen, wie sie die Eltern tatsächlich benötigen. Es ist sicherzustellen, dass allen Eltern das Wunsch- und Wahlrecht in jeder Kita zugestanden wird.

Wie allgemein bekannt, zählen aber aufgrund des Betreuungsschlüssels des Landes ausschließlich Verträge ab 45h/Woche als voll anzurechnende Betreuungsverträge. Die Anzahl der abgeschlossenen 45h/Woche-Verträge pro Kita haben somit erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zugeteilten Personal- und Sachkosten pro Kita. Hier muss nach tatsächlich geleisteten Stundenzahlen verteilt werden.

Zweitens, der Eindruck, dass kommunale Kitas viel mehr Integrationskinder sowie Kinder mit Migrationshintergrund betreuen. Gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund geht die Schere weit auseinander. 2022 wurden knapp 29% von ihnen in Kitas in freier Trägerschaft betreut, während die kommunalen Kitas 70% der Kinder betreuten.

Der Segregation in Kindertagesstätten muss aber entgegengewirkt werden, wir wollen eine soziale Durchmischung der Kinder in allen Leipziger Kitas. Nur so kann Integration wirklich gelingen. Zudem bedeuten die derzeitigen Zahlen eine höhere Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kindergärten, da sie mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert sind, die im interkulturellen Zusammenleben entstehen, denn viele Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund sprechen kaum Deutsch.

In der vorliegenden Neufassung unseres gemeinsamen Antrags mit der Linken-Fraktion fordern wir deshalb entsprechende durch die Verwaltung erarbeitete Handlungsrichtlinien. Diese müssen gewährleisten, dass alle Erzieherinnen und Erzieher, unabhängig davon, ob sie in einer Kita in kommunaler oder freier Trägerschaft oder eines städtischen Eigenbetriebes arbeiten, einem ähnlichen Arbeitspensum ausgesetzt sind und den Eltern das Wunsch- und Wahlrecht zusteht. Auch braucht es dringend Weiterbildungsangebote für die Erzieher und Erzieherinnen, die Kinder mit Migrationshintergrund betreuen.

Wir übernehmen in weiten Teilen den Verwaltungsstandpunkt, fordern aber mehr Transparenz bei der Ausarbeitung der Kita-Grundsatzvereinbarung. So soll den aufgrund unserer Anfrage aufgeführten Missständen –  der Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts bei der Betreuungszeit sowie der Segregation der Kinder – entgegengewirkt werden.

Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion/ Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Evaluation Grundsatzvereinbarung

  1.             Die Verwaltung evaluiert bis zum 31.12.2023 die „Grundsatzvereinbarung Kita“ hinsichtlich der Ziele und Umsetzung und legt das Ergebnis mit etwaigen Konsens- und Dissenspunkten zwischen Verwaltung und freien Trägern bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss vor.
  2.             Dem Stadtrat wird zum 31.12.2023 eine Übersicht über die Sachkosten der Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft vorgelegt. Diese Übersicht soll die Ausgaben des kommunalen und der freien Träger hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, des Betriebsaufwandes und des Betreuungsaufwandes in einer vergleichbaren Form abbilden.

Verfahrensvorschläge Segregation

  1.             Die Verwaltung erarbeitet Verfahrensvorschläge, welche einer Segregation in Kindertageseinrichtungen (Durchmischung im Hinblick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder ausländischer Herkunft und Integrationskinder) entgegenwirken, und legt diese bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vor.

Überarbeitung Grundsatzvereinbarung

  1. Die überarbeitete Grundsatzvereinbarung wird dem Stadtrat bis zum 28.02.2024 vorgelegt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
    1. Die Verwaltung wird die freien Träger im Rahmen der Neuverhandlung zur Einhaltung der freien Wahl der Betreuungszeit durch die Eltern verpflichten, verbunden mit einer Anpassung der Refinanzierung der Sachkosten.
    2. Die Verwaltung wird Ergebnisse aus den in Punkt 3 genannten Verfahrensvorschlägen verbindlich festhalten.
    3. Es wird das Ziel der Annäherung der Höhe der Sachkosten zwischen kommunalem und freien Trägern verfolgt. Dabei soll im Mittelpunkt stehen, dass allen Kindern unabhängig von der Trägerschaft eine bedarfsgerechte Betreuung zugutekommt.
    4. Die Verwaltung baut gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen migrationsgesellschaftliche Öffnung, kultursensible Betreuung, Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationsgeschichte für Erzieherinnen und Erzieher auf. Dafür sind ausreichende finanzielle Mittel einzustellen.

Ergebnisse Elternbefragung

  1.            Die Ergebnisse der im 3. Quartal 2023 gestarteten Elternbefragung zur Qualität, Zufriedenheit und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen werden den freien Trägern und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über eine geeignete Form der Veröffentlichung und aus den Ergebnissen zu ziehende Konsequenzen. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Stadtrat vorgelegt.

Weitere Maßnahmen

  1.            Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über aktuelle Bedarfseinschätzungen zur Kinderbetreuung und entsprechende (Bau-)Vorhaben sowie deren Standorte maßnahmebezogen informiert.
  2.            Im Kontext der Vergabe der Trägerschaft wird der Stadtrat im 1. Quartal 2024 per Informationsvorlage über die bestehenden Entscheidungsverfahren informiert. In der Beschlussvorlage zu einzelnen Maßnahmen wird die Auswahl transparent dargestellt.
  3.            Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für eine bessere personelle Ausstattung derjenigen Abteilungen des Landesjugendamtes ein, die für die Kontrolle der Kita-Qualität zuständig sind.

Begründung:

Die Antragsstellerinnen übernehmen den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VII-A-08524 in weiten Teilen mit Änderungen.

Da die Auswertung der Kita-Grundsatzvereinbarung zwischen Verwaltung und Trägern bereits begonnen hat, ist vor allem das Ergebnis dieses Prozesses transparent zu machen. Der Jugendhilfeausschuss soll insbesondere über Dissense informiert und in Entscheidungen zur Fortschreibung einbezogen werden.

Im Vorfeld der Annäherung der Sachkostenhöhe bei Kita in freier und kommunaler Trägerschaft soll Transparenz über die aktuellen Ausgaben/ Einnahmen geschaffen werden: Dabei sind die Unterschiede im Hinblick auf Struktur und Kostenarbeiten zu beachten und herauszuarbeiten und eine Vergleichbarkeit herzustellen. Im Zuge der Verpflichtung zur freien Wahl der Betreuungszeit sollen auch sich verändernde Sachkostenaufwände betrachtet werden.

Sowohl die Verfahrensvorschläge gegen Segregation als auch die Ergebnisse der Elternbefragung sollen federführend im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verfahren der Umsetzung bzw. Veröffentlichung dort erörtert werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Flurstück 267 in der Gemarkung Connewitz (Wolfgang-Heinze-Straße) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß der “Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken” (VerbR 2018) für die Stadt Leipzig, bzw. die LWB als Erstzugriffsberechtigte zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zu erwerben.
  2. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, welche Grundstücke in Leipzig ebenfalls dem Bund gehören, von diesem nicht weiter benötigt werden und sich für Vorhaben der Stadt Leipzig eigenen, um daraufhin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über deren Erwerb zu verhandeln.

 

Begründung:

Das benannte Grundstück befindet sich in Connewitz und gehört der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Durch das Wachstum der letzten Jahre hat sich der Wohnungsmarkt in Leipzig drastisch geändert. Wohnraum wird knapp und die Mieten steigen. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden. Zwar kann die Stadt Vorkaufsrechte auch bei privaten Anbietern nutzen, muss jedoch hier zum Höchstangebot kaufen. Anders verhält es sich bei Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auf diese Grundstücke hat die Stadt Leipzig ein Erstzugriffsrecht/Direktkaufrecht ohne Bieterverfahren (Siehe Antwort zur Anfrage NR. VI-F-06570-AW-01), zudem würde maximal der Verkehrswert als Kaufpreis anfallen. Das Grundstück ist von Größe und Lage für Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur, wie bpsw. eine Kindertagesstätte, geeignet.

Die Stadt könnte das Grundstück mit dem Ziel der Errichtung sozialen Wohnraums und gegebenenfalls auch von sozialer Infrastruktur erwerben. Damit ließe sich der Kaufpreis nach „Richtlinie des Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ noch einmal weit unter den Verkehrswert senken. Die Preisminderung beträgt laut Richtlinie 25.000 Euro Abschlag je Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Connewitz gehört zu den Stadtteilen in denen Bauland nicht nur rar ist, sondern auch die Mieten in den letzten Jahren über den städtischen Durchschnitt gestiegen sind. Um die soziale Durchmischung auch von Stadtteilen sicherzustellen, wäre der Standort für unbefristeten sozialen Wohnungsbau geeignet und könnte einen Beitrag leisten, sozialen Wohnraum in Connewitz zu schaffen. Zudem ist der Standort auf Grund seiner Nähe zum Herderpark geeignet, um im Erdgeschoss eines der Gebäude eine Kindertagesstätte zu integrieren.

Die Stadt Leipzig hat den Auftrag Flächenreserven zu schaffen, um Wohnungsbau, die Errichtung von sozialer und Bildungsinfrastruktur sowie Gewerbeansiedlungen ermöglichen zu können. Eine enge Abstimmung mit der BImA wäre hierbei eine gute Möglichkeit, abzuklären, ob sich weitere für die Stadt Leipzig nützliche Grundstücke im Besitz des Bundes befinden, die dort auch zur Veräußerung vorgesehen sind, um so eine gezieltere strategische Liegenschaftspolitik betreiben zu können.

Stadt soll Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erwerben

Connewitz ist einer der Stadtteile, die eine besondere Anziehungskraft haben. Das bleibt nicht folgenlos: Wohnungen werden knapper und die Mieten steigen überdurchschnittlich. Für SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der den Leipziger Süden und damit auch Connewitz im Stadtrat vertritt, ist das eine Entwicklung, die er mit Sorge betrachtet. Durch das Wachstum der letzten Jahre haben wir in ganz Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden, besonders in begehrten Stadtteilen.

„Die soziale Durchmischung im Stadtteil nimmt aufgrund steigender Mieten und der sinkenden Zahl bezahlbaren Wohnraums ab, was leider auch zu Spannungen im Stadtteil führt“, so Zenker. „Um einer sozialen Entmischung und damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken, ist sozialer Wohnungsbau ein wichtiges Instrument, denn dadurch würde wieder mehr bezahlbarer Wohnraum im Viertel entstehen.“

Der SPD-Fraktionschef hat hierzu einen direkten Vorschlag: „Ich hatte bereits im Hinblick auf die großen Entwicklungsvorhaben am Bayrischen Bahnhof und am Freiladebahnhof gesagt: Die Stadt ist gut beraten, selbst Grundstücke zu erwerben, denn dann ist sie Herrin des Verfahrens und ist nicht auf die Gunst von Investoren angewiesen. An der Wolfgang-Heinze-Straße gibt es ein geeignetes Grundstück. Es etwa 2.600 Quadratmeter groß und befindet sich in Besitz des Bundes. Das Gute daran, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben räumt Kommunen ein Erstzugriffsrecht ein, sodass die Stadt diese Fläche ohne Bieterverfahren maximal zum Verkehrswert erwerben kann. Die Stadt stünde also nicht im Bieterwettstreit mit anderen Interessenten. Nach aktueller Bodenrichtwertkarte wären das etwa 1,4 Millionen Euro. Noch interessanter wird es, wenn die Stadt auf dem Grundstück sozialen Wohnungsbau realisiert, denn wird der Kommune sogar noch ein Abschlag auf den Kaufpreis gewährt, der bei 25.000 Euro pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau liegt. Konkret würde das bedeuten, dass der Kaufpreis theoretisch bis auf null sinken kann, wenn das Grundstück mit 60 Sozialwohnungen bebaut wird. Das Grundstück in Connewitz ist hervorragend zur Wohnbebauung geeignet, da es an bestehende Wohnbebauung angrenzt und verkehrstechnisch gut erschlossen ist“, so Zenker.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion soll sich die Stadtverwaltung dieses Grundstück vom Bund erwerben, um dort z.B. gemeinsam mit der LWB oder einem anderen kommunalen Unternehmen sozialen Wohnraum zu errichten, um so die soziale Durchmischung in Connewitz zu befördern.

„Wir fordern schon länger, dass die Stadt Flächenreserven aufbauen soll. Dieses Beispiel zeigt, wie das gehen kann, und deshalb wollen wir, dass die Verwaltung darüber hinaus prüft, welche Grundstücke der Bund in Leipzig verkaufen will und welche davon zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind“, so Zenker abschließend.

Unseren dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das vorliegende INSEK-Papier ist abstrakt und für viele nicht richtig greifbar, da es trotz seiner 520 Seiten wenig detaillierte Projekte enthält, sondern eher Zielvorgaben macht bzw. Richtungen vorgibt. Dennoch oder gerade weil es die Richtung vorgibt, ist es von großer Bedeutung für die Entwicklung unserer Stadt. Das INSEK bildet den strategischen Rahmen für die Entwicklung unserer Stadt für mindestens die nächsten 12 Jahre. Es war daher auch gut, dass dieser Prozess, der drei Jahre gedauert hat, von einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wurde. Wenn das Konzept heute beschlossen wird, wird das 2009 beschlossene SEKo dadurch abgelöst.

Insgesamt kann sich das Ergebnis sehen lassen. Es zeigt die Stadtverwaltung kann dezernats- und ressortübergreifend arbeiten. Von grundsätzlichen Werten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt und Demokratie über die Themen Wirtschaft und Arbeit, Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Bildung, Sport und Kultur bis hin zum Thema Ordnung und Sicherheit greift das Konzept alle Lebensbereiche bzw. Handlungsbereiche unserer Stadt auf. Ich danke daher allen Dezernaten und Ämtern, aber allen voran dem federführenden Dezernat von Frau Dubrau und hier insbesondere dem Stadtplanungsamt im Team von Herrn Heinig.

Das starke Bevölkerungswachstum und auch die positive wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt in den letzten Jahren haben uns alle vor neue Herausforderungen gestellt. Mussten wir vor einigen Jahren noch darüber nachdenken, wie wir eine schrumpfende Stadt organisieren, müssen wir heute für das Gegenteil davon Antworten finden. Diese Antworten lassen sich allerdings nicht allein in Teilbereichen der Verwaltungsarbeit finden, viel mehr ist hier ein ganzheitlicher Ansatz gefragt, denn bei der Stadtentwicklung hängt doch alles irgendwie miteinander zusammen. Das wird bei der Betrachtung der einzelnen Fachkonzepte, die in ihrer Gesamtheit das Integrierte Stadtentwicklungskonzept bilden, sehr deutlich.

Im Bereich Kitas und Schulen sind die Fachkonzepte da, wir schaffen es jedoch nicht, die Konzepte in dem Tempo umzusetzen, wie es nötig wäre, damit Eltern schnell und ohne zu klagen einen Kitaplatz finden oder es in Schulen eben nicht immer voller und enger wird. Hier müssen wir schneller werden. Wir haben eine Priorität und die lautet: Schnell genügend Betreuungsplätze zu schaffen.

In anderen Bereichen, wo es zunehmend klemmt, warten wir auf die Fortschreibung bzw. Präzisierung der Fachkonzepte, bzw. ist eines vorgestern gekommen. Herausgreifen möchte ich die in meiner Aufzählung oben noch nicht benannten Bereiche Verkehr und Wohnen.

Auch wenn wir bei den Mobilitätsszenarien 2030 auf einem guten Weg sind und es sicher einen guten Kompromiss im Rat geben wird, liegt die Fortschreibung des Nahverkehrsentwicklungsplans immer noch nicht vor. Ich habe inzwischen die Sorge, dass uns diese erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vorgelegt wird und das wäre deutlich zu spät. Eng damit verbunden steht nämlich die Aufgabe der Finanzierung des ÖPNV. Der Antrag von Linke und Grünen zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag macht das Dilemma deutlich. Wie vor zwei Jahren werden Anträge geschrieben, ohne, dass die Grundlage vorliegt. Vielleicht geht es aber gar nicht mehr anders, weil die entsprechende Vorlage vom zuständigen Dezernat einfach nicht vorgelegt wird. Stichwort Stärkung des Umweltverbundes: Den Änderungsantrag der CDU werden wir ablehnen, denn wir müssen erkennen, dass ein Weiter so nicht funktioniert. Weitere 45.000 zusätzliche Pkws wie in den letzten 10 Jahren verkraftet die Stadt nicht. Dann stehen alle im Stau, die, die auf das Auto angewiesen sind, genauso wie jene, die den ÖPNV nutzen. Wir wollen niemandem das Auto verbieten, wir wollen, dass Anreize gesetzt werden, auf das Auto zu verzichten oder es häufiger stehen zu lassen, damit die, die auf das Auto angewiesen sind, gut durchkommen.

Die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes liegt nun endlich vor, beschreibt zwar die verschiede Möglichkeiten zum Beispiel Mietpreissteigerungen einzudämmen, wird aber wenig konkret.  So unkonkret, dass selbst die Fraktion, die Sie, Frau Dubrau, sonst immer verteidigt ihren Aussagen aus der Pressekonferenz nicht zu vertrauen scheint und deshalb trotz ihrer Zusage, eine Milieuschutzsatzung für den Leipziger Osten zu erarbeiten, einen entsprechenden Antrag eingereicht hat. Ich hoffe, dass Sie bereits an der Satzung arbeiten, zumindest ist das meine Erwartungshaltung. Die Entwicklung am Wohnungsmarkt wartet nicht nämlich nicht auf Sie. Mit der vorliegenden Fortschreibung, die wir in den nächsten Wochen intensiv studieren werden, beginnt die eigentliche Arbeit und die muss zügig erledigt werden. In drei, vier Jahren brauchen wir über Instrumente bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes, über Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote vermutlich nicht mehr sprechen. Dann wurden Fakten geschaffen und das gilt es zu verhindern. Machen sie hier bitte Tempo, Frau Dubrau.

Die SPD wird darauf achten, dass das INSEK tatsächlich die Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung abbildet und wir werden auch selbst versuchen, unsere Anträge danach auszurichten. Wir werden der Vorlage zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des ÄA-01 der CDU-Fraktion wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

„Auch das Potenzial von 120 Betreuungsplätzen am Standort Newtonstraße/Wincklerstraße/Bornaische Straße/Leinestraße (Flurstücke 183/14, 183/s und 183/x) ist zwingend erforderlich.“

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

werte Gäste,

 

ich beschränke mich in der Folge auf die Betreuungsplätze für 0-6-Jährige, da ich nach wie vor das Gefühl habe, dass wir das mit den Hortplätzen ganz gut im Griff haben. In den alten Bundesländern ist man da sicher total neidisch.

Viel wurde in den letzten Jahren erreicht. In den letzten 12 Jahren sind 12.000 zusätzliche Plätze entstanden. Der Spitzenwert war 2015 mit über 2.500 Plätzen in einem Jahr. Auch wenn es im Jahr 2015 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gab, darunter auch der CDU, die fragten, ob wir nicht Überkapazitäten bauen würden, wissen wir es heute besser: Wir sind nach wie vor nicht schnell genug, auch wenn viel erreicht wurde, ist weiterhin viel zu tun. Die etwa 200 Klagen von Eltern, die keinen Platz finden, sprechen da eine deutliche Sprache.

Ich hoffe daher, dass es tatsächlich gelingt, die Ziele für dieses und nächstes Jahr zu erreichen. Dieses Jahr sollen 2.800 neue Betreuungsplätze in Kindergärten entstehen, nächstes Jahr noch einmal 3.700. Insgesamt also 6.500 Plätze. Darunter auch die 12 sogenannten Leipzig-Kitas. Wenn diese Plätze kommen, können wir zwar nicht durchatmen, aber es wäre eine deutliche Entspannung. Leider habe ich das Gefühl, dass es schon wieder Verzögerungen gibt. Teilweise unverschuldet, teilweise verschuldet durch die Stadt. In diesem Zusammenhang: Bitte, Frau Dubrau, verzichten sie auf aufwendige Gestaltungswettbewerbe, sondern lassen sie einfach bauen. Die Leipziger Eltern werden es ihnen danken und sicher geht es auch ohne Wettbewerbe, dass man vernünftig bauen kann.

In diesem Zusammenhang, Stichwort Eigenheimstraße: Wir haben uns auch geärgert, dass diese in der Vorlage wieder auftaucht, zumal zwei ernsthafte Anträge im Verfahren sind, zu denen noch kein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Wir könnten sowohl mit dem Vorschlag der Linken leben den Satz zu streichen, als auch mit dem CDU Antrag, wenn unsere Ergänzung übernommen wird.

Wir haben uns die Entscheidung zu dem Standort nicht einfach gemacht und lange in der Fraktion diskutiert. Ja, wir benötigen die Plätze und das auch schnell, aus unserer Sicht und das nach langen Diskussionen gibt es für uns einen besseren Standort für eine Kita in Dölitz. In unseren Vorschlag, der weiterhin im Verfahren ist, sind die Ausführungen der Verwaltung bei der Bürgerversammlung ebenso mit eingeflossen, wie Infos aus dem Ämtern zum Beispiel zu geltenden Lärmschutzwerten für Schul- und Kitabauten. Vom vorliegenden AfD-Antrag kann man nicht behaupten, dass da Anmerkungen der Verwaltung eingeflossen sind. Dort tauchen weiterhin Grundstücke in Gewerbegebieten auf, Grünflächen wie der Hildebrandtplatz, die weit intensiver genutzt werden als die Fläche in der Eigenheimstraße. Außerdem will die AfD, dass Sportplätze verschwinden. Wahrscheinlich hat die AfD noch nicht einmal einen Blick in das Sportprogramm geworfen oder das Mitglied der AfD im Sportausschuss hört einfach nicht zu, sonst wüssten sie nämlich, dass wir auch einen großen Bedarf an Sportflächen haben. Oder handelt es sich nur um einen politischen Antrag, da – oh Wunder- nur vom Roten Stern Leipzig genutzte Sportplätze auftauchen. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab.

Noch mal zur Gesamtvorlage zurück: Sollte es gelingen, die 6.500 zusätzlichen Plätze bis Ende 2019 zu realisieren, wäre das ein großer Wurf. Dennoch muss es danach weitergehen, um dem prognostizierten Bevölkerungswachstum gerecht zu werden. Auch wenn sich das Wachstum abzuschwächen scheint, was vor dem Hintergrund der Herausforderungen nicht nur im Bereich Kitas vielleicht gar nicht so schlecht wäre. Schließlich konnten wir mit der Bevölkerungsexplosion insbesondere der letzten drei Jahre nicht Schritt halten.

Abschließend ein Blick zum Land: Mit 630 Mio. Euro von der Kita bis zum Hort, wovon die Kommune 50 Prozent selbst trägt, ist die Kinderbetreuung der größte Einzelposten im Haushalt. Wir erwarten vom Freistaat hier eine Entlastung der Kommunen. Für uns bedeutet das, dass der Freistaat nicht nur die Kita-Pauschalen deutlich anheben muss, sondern auch den Einstieg in die kostenlose Kinderbetreuung wagt. Fast alle anderen Bundesländer gehen bereits diesen Weg, Sachsen sollte folgen. Wir setzen uns gegenüber unseren Landtagsabgeordneten dafür ein und hoffen, dass unsere Anliegen in den Doppelhaushalt des Freistaates aufgenommen werden. Wir hoffen, dass das auch die Verwaltung und die anderen Fraktionen im Rat tun.

Wir werden der Vorlage mit der oben gewünschten Änderung zustimmen.