Schlagwortarchiv für: Klimaschutz

Änderungsantrag 1

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wird wie folgt ergänzt:

  1. In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im verdichteten urbanen Raum 1000 Mobilitätspunkte errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
     
  2. In Leipzig wird ein flächendeckendes Netz an digital abschließbaren Fahrradgaragen errichtet. Optimalerweise in der Nähe zu Haltestellen, insbesondere S-Bahnhaltestellen und im Bereich von Mobilitätspunkten. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis Mitte 2023 einen Umsetzungsvorschlag mit Realisierungshorizont.
     
  3. Die Stadtverwaltung legt bis Mitte 2023 ein Konzept vor, wie die knapp 50.000 Parkplätze in Gebieten mit hohem bis sehr hohem Parkdruck bis 2030 in Gebiete für Anwohner/-innen-Parken mit Parkraumbewirtschaftung umgewandelt werden. Dabei sind Lösungen für den Wirtschaftsverkehr, insbesondere Handwerker und Pflegekräfte, zu entwickeln.

Begründung:

Für die Mobilitätswende sind neue Formen der Mobilität nötig – insbesondere in den Städten. Doch mit emissionsfreien Fahrzeugen allein ist es nicht getan. Auch die städtische Infrastruktur muss sich grundlegend wandeln.

Neue Mobilitätsformen zu entwickeln bedeutet zukünftig, das Modell der fußgängergerechten und fahrradfreundlichen Stadt neu zu erfinden – im Verein mit Verkehrsexperten, Architekten, Planern, Politikern und engagierten Bürgern. Und dabei die allgemeine Entschleunigung zur Priorität zu erheben. Anders lässt sich der immer knapper werdende Stadtraum für die sich rapide verändernden Verkehrsmittel nicht herstellen.

Es wird nicht ausreichen, die Verkehrswege weiterhin in Bürgersteige und Fahrstreifen für PKWs und Fahrräder zu unterteilen. Unsere zukünftigen Stadträume müssen flexibel konzipiert sein, um den unterschiedlichen Anforderungen für Fahrräder, E-Scooter, Sammelbusse sowie abrufbare und vielleicht autonom fahrende Autos genügend Raum zu bieten. Hinzu kommen die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Mobilitätswende verlangt vor allem flexible, anpassungsfähige Straßenräume für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Nur eine Stadt im Wandel hin zu einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur wird Lebensqualität für alle garantieren können. Die Stärkung der Infrastruktur für den Umweltverbund muss dabei einen hohen Stellenwert besitzen. Die Flexibilität zwischen den verschiedenen Formen der Mobilität des Umweltverbundes inkl. der Möglichkeit gerade hochwertige Fahrräder sicher abzustellen zu können erleichtert einen einfachen Wechsel.

Parkraumbewirtschaftung wiederum erleichtert es Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, gerade in dicht bewohnten Gebieten, nach der Arbeit auch wieder einen Stellplatz im Wohnquartier zu finden. Gleichzeitig steigert es die Chance, dass gerade Pflegedienste, Handwerker oder Paketdienste tagsüber auch tatsächlich Stellplätze in diesen Quartieren finden. Für diese muss in diesem Zusammenhang auch eine Lösung gefunden werden, dass diese ihren Aufgaben nachgehen können. Leipzig hat, gemessen an den Straßenkilometern, mit 2 Prozent den geringsten Anteil an bewirtschafteten Flächen in ganz Mitteldeutschland. Leipzig liegt damit teilweise deutlich hinter Dresden, Halle oder Erfurt. Auch im deutschen Vergleich ist Leipzig abgeschlagen.

Änderungsantrag 2

Beschlussvorschlag:

Das EKSP wird wie folgt geändert:

Es wird ein neues Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung aufgestellt.

Die Handlungsfelder 5.4.7 Ernährung und Landwirtschaft und 5.4.8 Klimawandelanpassung werden in das neue Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung integriert.

Das neue Handlungsfeld wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:

Klimawandel, Wachstum und Wandel der Lebensverhältnisse gehen auch an Tieren nicht spurlos vorbei. Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie Tieren in einer enger werdenden, sich aufheizenden sowie austrocknenden Stadt geholfen wird. Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt wird deshalb um ein Kapitel zum Tierschutz in einer Großstadt in Zeiten des Klimawandels ergänzt. Dieses Kapitel soll Maßnahmen beschreiben, wie die Stadtverwaltung bzw. die Einwohnerinnen und Einwohner Tieren helfen können.

Begründung:

Durch verschiedene, mitunter sehr einfache und kostengünstige Maßnahmen kann Tieren das Überleben in einer wachsenden, enger werdenden und sich im Zuge des Klimawandels aufheizenden Stadt erleichtert werden. Hierzu gehören unter anderem Wasserstellen für Tiere, pädagogische Maßnahmen, die insbesondere Kinder und Jugendliche für die Lage der Tiere sensibilisieren, geeignete Hilfestationen für in Not geratene Tiere oder auch eine bessere und unkomplizierte Unterstützung für Menschen, die sich um in Not geratene Tiere kümmern.

Die Akzeptanz dafür, dass man Tieren, sowohl Haustieren als auch Wildtieren, in einer immer enger werdenden Stadt Hilfe anbieten und diese auch vorhalten muss, muss eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung dieser Konzeption spielen.

Änderungsantrag 3

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III.8 “Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie” wird im Bereich “Umsetzung/Handlungsschritte” um die Thematik “Fernkälte” ergänzt, um insbesondere in jenen Gebieten die Voraussetzungen für einen schrittweisen Ausbau eines Fernkältenetzes zu prüfen bzw. realisieren, die ohnehin als Neubaugebiete medientechnisch erschlossen werden müssen oder bei denen eine Sanierung bestehender Medien ansteht.

Begründung:

Aufgrund der sich ändernden klimatischen Bedingungen werden heiße, trockene Sommer immer häufiger werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Vegetation und den Wasserhaushalt in der Stadt. Vielmehr leiden auch Menschen unter der starken Hitze. Eine Folge dessen ist, dass der Absatz von Klimaanlagen seit Jahren steigt, jedoch verbrauchen diese in der Regel sehr viel Energie. Ein Fernkältenetz kann hier einerseits Effizienzvorteile bringen, weil beispielsweise die Abwärme von Kraftwerken für die Erzeugung der Kälte genutzt werden (Bsp. Chemnitz und Wien) kann und somit Wohn- und Geschäftsgebäude günstig und umweltschonend klimatisiert werden können.

Änderungsantrag 4

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld I Nachhaltige Stadtentwicklung wird wie folgt ergänzt:

In Leipzig wird analog des Gründachprogramms ein städtisches Programm zur Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten geschaffen. Hierfür wird eine entsprechende Förderrichtlinie „Grüne-Lebendige Innenhöfe“ geschaffen und dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt.

Begründung:

In ihrem aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bekennt sich die Stadt Leipzig dazu, ihre Grünräume und Gewässer auszuweiten und hierfür Flächen entsiegeln zu wollen (siehe S. 17, ESKP 2030). Ein richtiges und wichtiges Vorhaben, um sich auf kommende Hitzeperioden, Dürrezeiten und Starkregenereignisse anzupassen. Denn Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Begrünung dienen sowohl dem Vorhaben, mehr Niederschlagswasser in der Fläche zu halten, als auch das städtische Klima zu verbessern und die Biodiversität zu erhöhen. Leider lassen die städtischen Konzepte und konkreten Maßnahmenpläne vermissen, wie, wo und durch wen aktiv entsiegelt werden soll.

Die Schaffung einer “Förderrichtlinie grüne-lebendige Höfe” kann somit ein Baustein dafür sein, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Gefördert werden sollen dabei MieterInnen und Mietergemeinschaften bei ihren Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Fassaden und Brandwänden auf privaten Grundstücken. Dies kann beispielsweise durch Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen und die Anlage von Gehölzflächen, Blumen- und Staudenbeeten, Wiesen, Wand und Dachbegrünungen geschehen. Verankert werden soll das Programm beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Mit einer Maximalförderhöhe von 1.000 oder 1.500 € versehen, bei einer Förderquote von Maximal 1/3 des Gesamtvolumens, soll das Förderprogramm Anreize schaffen, das eigene Wohnumfeld grüner, biodiverser und lebenswerter zu gestalten. Durch die geplante Förderung privater Initiativen, Planungen und Umsetzungen wirkt die Förderrichtlinie finanziell entlastend auf den kommunalen Haushalt, da die Stadt Leipzig und deren ausführende Organe aktiv durch die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Änderungsantrag 5

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld VI. Kommunikation und Kooperation wird in der Maßnahme 1 Klimaschutzoffensive wird wie folgt ergänzt bzw. überarbeitet:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt soll sich verstärkt darauf fokussieren, die Leipzigerinnen und Leipziger zum Mitmachen und zur Eigeninitiative zu motivieren. Es soll immer und nachvollziehbar dargestellt werden, welchen Nutzen ein Projekt für den Klimaschutz, was die/der Einzelne gegen den Klimawandel und zur Klimawandelanpassung tun können und welchen oft persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen für den Einzelnen und die Stadt abgeleitet werden kann. Dabei nutzt die Stadtverwaltung regelmäßig ihre Kommunikationsmöglichkeiten wie Homepage, Amtsblatt, Flyer etc. Gleichzeitig wirkt sie als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften, des Stadtkonzerns und der Eigenbetriebe darauf hin, dass diese für ihren Themenbereich auch ihre Kommunikationskanäle wie Mitgliederzeitschrift und Homepage verstärkt nutzen, um beispielsweise mit best practice Beispielen zum Energie und Wasser sparen, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt für diese Themen zu gewinnen. Bestehende gut laufende Programme, wie das Baumpatenprogramm oder die Informationen zur Begrünung von Baumscheiben, sind weiterzuentwickeln.

Begründung:

Auch in diesem Sommer haben wir eine Ahnung von den Auswirkungen der Klimakrise bekommen. Wir haben gesehen, was schon jetzt unvermeidbar auf uns zukommt und können uns vielleicht besser vorstellen, wie schlimm die Krisen werden können, wenn wir die Erhitzung unserer Erde nicht bei 1,5 oder zumindest 2 Grad stoppen. Das Jahr 2022 hat uns gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft sind, wenn wir nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet sind. Das darf uns nie wieder passieren. Wir müssen heute alles tun, um die Klimakrise zu bremsen und abzumildern. Dazu können wir in Leipzig Beiträge leisten, indem wir die Abkehr von Öl, fossilem Gas und Kohle bei der Wärmeversorgung und bei der Mobilität schaffen. Wir müssen heute aber auch alles dafür tun, uns auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten – damit Leipzig für die Dürren, Starkregen und Hitzewellen der nächsten Jahrzehnte besser gerüstet ist, als heute.

Wir wollen Leipzig auf die Klimakrise vorbereiten. Dafür wird häufig ein koordiniertes, konzeptionelles Vorgehen bei der Umgestaltung kommunaler Infrastrukturen und der Anpassung ganzer Quartiere an die Folgen des Klimawandels nötig sein. Das allein genügt aber nicht. Denn nicht Infrastrukturen und Bäume begrenzen den Klimawandel, sondern unser Verhalten. Wir sind überzeugt: Leipzig hat die Kraft, klimaneutral zu werden und sich an den Klimawandel anzupassen. In unserer Stadt gibt es unzählige tolle Ideen und Vorbilder für ein klimagerechtes Verhalten. Wir wollen, dass diese Ideen ansteckend sind und sich die Leipzigerinnen und Leipziger gegenseitig inspirieren und zum Mitmachen motivieren.

Im Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hat die Stadt Leipzig umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz, auch im Bereich Kommunikation und Kooperation vorgelegt. Diese werden um die im Beschlusstext aufgezeigten Punkte ergänzt.

Änderungsantrag 6

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung wird in Maßnahme 10. Zero-Waste-Strategie Leipzig wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Erarbeitung der Zero-Waste-Strategie wird das ausgelaufene Pilotprojekt Reparaturbonus verstetigt und ausgebaut. Der Reparaturbonus soll von einer Informationskampagne begleitet werden, der das Reparieren von Gegenständen als Priorität vor einem Neukauf bewirbt. Der Bonus sollte leicht zugänglich und ohne spezifische Werkstattbindung auch für Ersatzteile, RepairCafes und Selbsthilfewerkstätten gelten. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land für eine Verstetigung der Förderung ein.

Begründung:

Im Zuge des Umweltschutzes und des Ressourcenverbrauchs wird viel über Recycling gesprochen. Vor dem Recycling kommt aber die Vermeidung von Abfall. In unserer Gesellschaft wird nach wie vor zu viel entsorgt, statt es zu reparieren. Für viele Dinge des alltäglichen Lebens – Elektrogeräte, Schuhe, Fahrräder – ist ein Defekt oft ein direktes Todesurteil, da ein Neukauf oft günstiger als eine Reparatur ist.

Um Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu sparen, soll das Reparieren von Gegenständen gegenüber dem Neukauf bevorzugt werden. Ein Reparaturbonus kann helfen, den Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Anreiz zu geben, die Reparatur als eine valide Alternative zum Neukauf aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es den lokalen kleinteiligen Einzelhandel.

In Thüringen wurde der Bonus gut aufgenommen und vom zuständigen Ministerium bereits zweimal verlängert. Die Stadt Leipzig sollte sich daher gegenüber dem Land nicht nur für eine Verlängerung und den Ausbau des Pilotprojektes bei der Stadtreinigung Leipzig einsetzen, sondern für einen generellen Ausbau.

**Referenzen:**

Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1.  Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung  Maßnahmen zu gewährleisten.
     
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen  zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  1. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert: 
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
     
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
     
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert: 
     

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.
 

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden
     
    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zwei ein Pilotprojekte  (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind. eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen. 

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
     
  2.        Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
     
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Neufassung von Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung Maßnahmen zu gewährleisten.
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  3. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert:
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert:

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050. Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden

    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zweiein Pilotprojekte (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind.eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden.Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen.

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
  2. Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft. Die Stadtverwaltung untersucht bis Ende 2023 alle Gehwegabschnitte mit zugelassenem Gehwegparken (Zeichen 315) und prüft wie diese Parkstände in andere Angebote für den Umweltverbund überführt werden können. Für jeden Abschnitt, auf dem nach dieser Untersuchung weiterhin Gehwegparken erhalten bleiben soll, ist dem Stadtrat eine detaillierte Begründung mit den Abwägungsgründen in Form einer Einzelfallprüfung darzulegen.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Änderungsantrag 10 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Im Teil 3 „Klimaschutzprozess in der Stadt Leipzig“, Punkt 3.2.4 „Mobilität“ (S. 21) wird der zweite Absatz wie folgt ergänzt:

    Der Spielraum reicht von der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes, dem Verkehrsmanagement und der Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bis zur Gestaltung des öffentlichen Raumes und der damit verbundenen flächengerechten Aufteilung des Verkehrsraums sowie einer konsequenten Stärkung des Car-Sharing.
     
  2. Maßnahme I.4 Ausweitung des Straßenbaumbestandes wird unter „Umsetzung/Handlungsschritte“ ergänzt:

    Dies wird gemäß Straßenbaumbestand ausgeweitet“Bei Neu- und Ersatzpflanzungen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit, wie z. B. Baumrigolen, geprüft.“
     
  3. Maßnahme I.4 Nachhaltiges Parkmanagement Pflegekonzepte Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Werden neue Parkanlagen geschaffen, wird auch ein Parkpflegekonzept inklusive Parkmanagement vorgesehen. Für die restlichen Parkanlagen in Leipzig werden nach und nach eigene Parkpflegekonzepte erarbeitet.
     
  4. Im Punkt III.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Errichtung von mind. 400 MW regenerativer Stromerzeugungskapazität wird der Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:

    Formulierung von konkreten Meilensteinen und Ausbauzielen für die einzelnen Jahre
     
  5. Im Punkt IV.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die 5 identifizierten Korridore genannt.
     
  6. Im Punkt V.7 Förderung und Ausbau von Weiterbildungen wird unter „ Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

Fortbildungen für kommunale Entscheidungsträger der Ämter und Beteiligungs- und Eigenbetriebe, in ihren jeweiligen Themenfelder, sowie hinsichtlich der klimapolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig

  1. Im Punkt VI.2 Veranstaltungen und Kampagnen für ein klimagerechtes Handeln auf allen Ebenen wird unter „Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

    In die Erstellung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen werden nicht-städtische Akteure einbezogen.
     
  2. Im Punkt VI.13 Leipzig als nachhaltige Städtedestination wird unter
    „Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Leipzig bewirbt im In- und Ausland nur noch klimafreundliche Reisemittel
     
  3. Im Punkt VII.5 Städtische Streuobstbestände und Gemüsebeete wird unter  „Umsetzung/Handlungsschritte“ als zweiter Punkt ergänzt:

    Einrichtung von 10 neuen Streuobstwiesen
     
  4. Im Punkt V.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die fünf identifizierten Korridore genannt.
  1. Im Punkt IV.13 Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes im ÖPNV/SPNV wird die Beschreibung wie folgt ergänzt:


…sowie Verbesserung der Verknüpfung von ÖPNV und SPNV.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Andreas Geisler

Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister/-innen,
werte Kolleg/-innen,
liebe Gäste,

staubtrockene Ackerflächen, Not- bzw. Missernten, Flussläufe mit Niedrigwasser, eine steigende Anzahl an Hitzetagen und, wenn es regnet, ist es oft Starkregen mit Überschwemmungen. Die Folgen des Klimawandels sind für uns alle sicht- und spürbar.

Der Klimawandel ist mittlerweile an vielen Orten deutlich zu beobachten. Und der Klimawandel, also die physikalische Reaktion, ist nicht verhandelbar!

Für den Umgang damit gibt es keine Blaupausen, die schnell funktionierende Lösungen bieten. Wir stehen – nicht nur in Leipzig – vor der Aufgabe, eine große Bandbreite unterschiedlichster Herausforderungen gleichzeitig meistern zu müssen und vielfältigsten sozialen, ökonomischen sowie sozialen Ansprüchen gerecht zu werden. Deshalb ist es uns vor allem wichtig, gemeinsam und im Austausch miteinander Wege zu finden, mit denen wir einerseits unser Klima sowie die Umwelt schonen. Andererseits die sozialen Prämissen der Bezahlbarkeit, der Zugangsgerechtigkeit für alle beachten und für eine starke Wirtschaft sowie für Wohlstand in unserer Gesellschaft sorgen.

Moderne Klimapolitik muss es schaffen, Ängste zu nehmen. Ambitionierten Zielen müssen klare Taten folgen.  Sozialökonomische Ängste müssen wir ernster nehmen, aber ohne sie gegeneinander auszuspielen. Wir müssen gerechte, nachhaltige und soziale Antworten geben. Und ja, wir leben über unsere Verhältnisse. Wir müssen raus aus unserer Komfortzone, schneller werden mit unseren Entscheidungen, weil die  Zeit für epische Diskussionen fehlt. Wir müssen uns klar machen, der Klimawandel wird Geld kosten, aber Steuergeld ist nicht unendlich vorhanden. Wir müssen ganz stark aufpassen, dass Kosten und Preiserhöhungen nicht nur einzelne Gruppen treffen. Wir müssen sinnvolle Maßnahmen bündeln, statt im Klein-Klein zu verharren. Balkonsolaranlagen lösen unsere Probleme nicht!

Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar, die nur gemeinschaftlich, unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, gemeistert werden kann.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Zielsetzungen ist das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 der Stadt Leipzig ein essentieller Beitrag, um lokal vor Ort der bestehenden globalen Herausforderung und zu begegnen. Die konkreten Ergebnisse der Leipziger Klimapolitik sind jedoch auch stark von den übergeordneten Ebenen des Bundes und des Landes Sachsen abhängig. Umfangreiche Subventionen für den Einsatz erneuerbarer Energien, die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungen oder eine CO2-Bepreisung müssen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und umsetzbar sein. Wir können das Weltklima nicht in Leipzig retten, aber wir können Vorbild sein und unseren Beitrag leisten.

Leider ist das vorgelegte Papier ohne große Ambitionen, Pläne werden zwar benannt, liegen aber aktuell nicht vor. Die Grundlagen sind also nicht überall geschaffen, die Verwaltung zeigt keinen kein Mut. Wir erleben die deutsche Bräsigkeit der Verwaltung und die Fragen der Umsetzung im Haushalt sind aufgrund der angespannten Situation schwierig.

Gleichzeitig sind das politische Bekenntnis zum Klimaschutz, die Quantifizierung  eigener Minderungsziele sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen wesentlich für den Erfolg einer konsequenten Klimapolitik auf nationaler und internationaler Ebene und ein eigener Beitrag zur globalen Verantwortung.

Insbesondere das neue Klimaschutzziel, die Klimaneutralität der Stadt Leipzig bis 2040 im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist ambitioniert und wichtig.

Wichtig ist unserer Fraktion, dass das EKSP auch mit anderen Konzepten, wie beispielsweise der Mobilitätsstrategie 2030, dem INSEK, der Landwirtschaftskonzeption und dem Wasserkonzept verzahnt wird, wenn sie endlich in einer Form vorliegen, die eine Umsetzung ermöglichen.

Wir haben einige Konzepte und Maßnahmenpakete, die zwar angekündigt wurden, aber noch immer nicht vorliegen. Ich spreche hier insbesondere vom Nordraumkonzept Verkehr, vom Wasserkonzept oder auch verschiedenen verkehrspolitischen Themen.

Wenn wir die Folgen des Klimawandels begrenzen wollen, müssen wir unseren Fokus neben der Wärme- und Energiewende vor allem auch auf die Verkehrswende und das Abkühlen der Stadt und den Umgang mit Wasser legen.

Der urbane Verkehr stellt, insbesondere in einer wachsenden Stadt mit steigenden Einwohner- und Pkw-Zahlen, eine spezielle Herausforderung dar. Wir müssen Anreize schaffen, dass die Menschen ihr Auto im Alltag eher stehen lassen, teilen oder bestenfalls ganz abschaffen und auf andere Verkehrsarten umsteigen. Beim ÖPNV, dem Rückgrat des innerstädtischen Verkehrs, haben wir die bekannten Problemlagen: Fahrpreis, Taktzeiten und Anbindung der Stadtrandgebiete. Hier müssen Lösungen her. Das Jobticket, das für Verwaltungsmitarbeiter vom Arbeitsgeber mit 15 Euro bezuschusst wird oder aktuell das 9–Euro-Ticket, zeigen durch steigende Absatzzahlen, dass der Preis relevant ist, aber es muss auch ein gutes Angebot vorhanden sein, sonst ist der Preis egal.

Wir werden über ein Ausweiten der Parkraumbewirtschaftung nachdenken müssen, um damit einen Anreiz zu schaffen, Bus, Bahn oder Rad zu nutzen und um den ÖPNV finanzieren zu können.

Wir wollen mehr Radverkehr, aber dazu müssen wir die großen Linien ziehen, wie die Umsetzung des Hauptnetzes Rad oder die Realisierung von Fernradwegen, statt Teile des Rings abzumarkieren, denn das macht die Situation für die Menschen nur gefährlicher und nerviger, statt dem Klima zu nutzen. Echte Symbolpolitik, Herr Oberbürgermeister, malt nicht grün, sondern legt Pläne vor, wie Fernradwege zeitnah gebaut werden, das Hauptnetz Rad in Reinigung und Unterhalt verbessert wird oder Fahrradstraßen endlich gelebte Realität werden.

Ich habe das Wasserkonzept schon zwei Mal erwähnt und Sie, liebe Kollegen, wissen, dass mir das Thema wichtig ist. Ich halte es für zwingend erforderlich, dass Schwammstadt-Maßnahmen zügig umgesetzt werden und wir Niederschlagswasser möglichst lange in Gräben, Fließen und Teichen halten. Damit können wir für eine stärkere Vernässung der Böden und damit für positive Effekte im Mikro- und Stadtklima sorgen.

Genauso müssen wir uns um Kaltluft- und Frischluftschneisen kümmern, um unsere Stadt abzukühlen. Dafür ist es allerdings notwendig, dass wir bei Ausgleichsmaßnahmen vor allem auch auf besonders klimarelevante Maßnahmen setzen und diese hoch bewerten, statt Bäume 100 Kilometer entfernt zu pflanzen. Auch das sorgt hier für Akzeptanz. Wir haben dazu ja auch gerade einen Antrag im Verfahren. Und ja, mehr Bäume müssen in diese Stadt, als urbaner Wald, entlang von Feldern und Wegen, um Austrocknung und Verwehungen zu verhindern, entlang der wiederbelebten Gewässer zweiter Ordnung oder einfach nur als Schattenspender. Wir müssen die Auswahl und den Pflanzort auf die neuen Verhältnisse anpassen. Wir müssen unsere eigenen Regelungen in Frage stellen. Warum muss Regenwasser aus den kleinen Ortsteilen ins Klärwerk fließen, statt in den kleinen Ortsteilen die Teiche zu füllen und damit neben Verbesserungen fürs Klima auch Verbesserungen für den Brandschutz zu schaffen? Das hatten wir alles schon viele Jahre, aber das ist an von Menschen geschaffenen Regelungen gescheitert, die Wasser wie Müll abtransportieren. Wir müssen also alle Regenrückhaltebecken umbauen, um das Wasser wieder in die Fläche zu bringen statt es zu entsorgen.

Die Klimaanpassung unserer Stadt muss parallel zu den Maßnahmen des Klimaschutzes laufen, denn der Tanker stoppt nicht sofort, sondern mit 15 oder mehr Jahren Vorlauf.

Klimagerechte Bepflanzung, der Umgang mit invasiven Tieren und Pflanzen , bessere Pflege der Kaltluftschneisen, jährliche Vernässung des Auwaldes, aber auch die regelmäßige Vernässung der Retentionsflächen entlang von Rietzschke, Parthe usw. sind notwendig, um Flächen für Ernstfälle aufnahmefähig zu halten. Warme Luft muss wieder aus der Stadt abgeleitet werden, dort braucht es Abluftschneisen. Auch die Klein- und Gemeinschaftsgärten können einen guten Beitrag leisten, deshalb müssen wir ökologisches Gärtnern zum einen unterstützen und zum anderen dafür sorgen, dass auch nachfolgende Generation dazu in die Lage versetzt werden. Wir müssen unsere Landwirtschaft im Stadtgebiet in den Fokus nehmen, welchen Beitrag sie leisten kann, leisten muss und wie diese Flächen nachhaltig genutzt werden.

Und unsere Ernährung gehört auf den Prüfstand, denn so wie wir aktuell Lebensmittel verschwenden oder uns von hochverarbeiteten Lebensmitteln blenden lassen, muss der Vergangenheit angehören. Zwei kurze Beispiele: Beim Gemüse landen je nach Sorte bis zu 40 Prozent im Müll, weil sie nicht in Größe und Form einem von Menschen erdachten Standard entsprechen. Bäckereien, dort kenne ich mich aus, haben um das Regal wie vorgeschrieben in der Vorkassenzone bis Feierabend voll zu halten bis zu 20 Prozent Retouren die bestenfalls als Tierfutter herhalten oder als Heizpellets gepresst werden. Ich möchte keinem den Genuss von Milch oder den eines guten Stückes Fleisch verbieten, aber die meiste Milch wird erzeugt, um Milchpulver herzustellen. Gerade Magermilchpulver, mit seiner idealen Zusammensetzung aus Fett und Zucker, findet sich in fast jedem Fertigessen als Geschmacksverstärker. Schauen Sie gerne mal nach, wie Sie von der Ernährungsindustrie betrogen werden. Eiweißbrot zum Beispiel hat deutlich mehr Kalorien als normales Brot.

Und, meine Damen und Herren, wir brauchen Menschen die Berufe ausüben, die wir für unser Klimastrategie benötigen. Ich sehe aktuell nicht die Handwerker, die Solaranlagen und Ladesäulen bauen, installieren und warten, die Garten- und Landschaftsbauer, die Forstwirte oder die Spezialisten für Wasserbau. Wenn die Babyboomer bald in Rente gehen, verschärft sich das nochmal. Junge Leute werden nicht nur gebraucht, um zum Klimawandel zu forschen, sondern für Berufe, die es ganz praktisch umsetzen. Diese Möglichkeiten müssen wir besser aufzeigen, fördern und notfalls sogar steuern.

Und wir haben uns angewöhnt, in Zeiten großer Arbeitslosigkeit Jobs und Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, um dem zu begegnen. Heute brauchen wir aber jede Fachkraft, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Wir werden nicht umhinkommen, uns auf Kernziele und Kernaufgaben zu konzentrieren, ganz besonders personell aber auch finanziell.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nett hier über Klima- und Umweltschutz zu reden, wichtiger ist es jedoch, konsequent zu handeln. Und zwar so, dass wir die Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Wir dürfen sie dabei nicht verschrecken, nicht schulmeistern, denn wir brauchen die Akzeptanz der ganzen Gesellschaft, sofern das in verhärteten Zeiten überhaupt noch möglich ist.

Und als Vorsitzender des Tierschutzbeirats bitte ich darum: Denken Sie an die Tiere, denn auch die leiden unter Hitze und Trockenheit und brauchen unsere Hilfe.

Meine Fraktion wird und muss auf jeden Fall darauf achten, dass die Umsetzung der Maßnahmen, auch bei einer angespannten Haushaltslage, in den kommenden Jahren Schritt für Schritt erfolgt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Dezernentin und Dezernenten,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das Klimaschutzsofortprogramm ist ein wichtiger Meilenstein für Leipzig beim Klimaschutz, weil es uns noch einmal vor Augen führt, dass wir die uns selbst gesteckten Ziele eben noch nicht erreicht haben. Dass dieses Programm heute vorliegt haben wir insbesondere der Bewegung „Fridays for future“ zu verdanken.

Dennoch ist dieses Programm aus unserer Sicht nur ein Baustein, denn im Vergleich zu dem, was wir beispielsweise mit dem ebenso auf der heutigen Tagesordnung stehenden Rahmenplan zur Mobilitätsstrategie oder mit der Wärmewende der Stadtwerke finanziell bewegen, reden wir hier über verhältnismäßig kleine Summen. Ich hätte mir daher auch gewünscht, dass der eine oder andere auch diese Beschlüsse berücksichtigt, bevor er Forderungen aufmacht, die ebenso in der Umsetzung sind.

Insgesamt zeigt sich, dass Klimaschutz nicht bei diesem Programm endet und auch nicht bei diesem Programm begonnen hat. Wie Harry Lehmann in seinem Vortrag ausgeführt hat, müssen solche Programme auch leben, da sich manche Maßnahmen als untauglich herausstellen werden oder andere neu hinzukommen. 

Bei aller Notwendigkeit eines aktiven Klimaschutzes dürfen wir die Sozialverträglichkeit von Maßnahmen nicht aus den Augen verlieren. Ich möchte dazu auch aus dem Beschluss zum Klimanotstand zitieren: „Die beantragte Vorlagenprüfung hinsichtlich der abschätzbaren Klimawirkungen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit.“ Nach einer Abwägung haben wir deshalb den sozialen Erhaltungssatzungen zugestimmt, auch wenn dadurch die eine oder andere energiesparende Maßnahme nicht kommt.

Ähnlich verhalten wir uns heute, bei Beschlüssen müssen wir auch abwägen, welche Auswirkungen diese zum Beispiel auf den Wohnungsbau bzw. die Preise haben, denn nicht jeder kann die dreihundert Meter zum nächsten Biomarkt mit einem Porsche-SUV zurücklegen, wie vielleicht mancher Grünenwähler.

Ich bin daher froh, dass wir die Vorlage um eine Woche geschoben haben, denn durch diese Woche verschiebt sich keine einzige Maßnahme und wir hatten die Gelegenheit die Änderungsanträge noch mal zu prüfen und zu diskutieren – im Übrigen auch von Neufassungen von Änderungsanträgen. Ich muss es an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Wir sind ein ehrenamtlicher Stadtrat und zumindest uns als SPD-Fraktion ist es nicht möglich, spontan vor einer Ratsversammlung eine Fraktionssitzung zu machen. Wir diskutieren die Themen in der Fraktion und bilden uns dort eine Meinung, da entscheidet nicht einer/ eine von oben, wer was zu tun hat. Wir nennen das demokratische Entscheidungsfindung. Uns ist es daher zum Beispiel nicht möglich, innerhalb von 1 ½ Stunden zu entscheiden, welcher Anteil erneuerbarer Energien bei der Fernwärme gelten soll, auch vor dem Hintergrund der von den Stadtwerken initiierten Wärmewende. Auch können wir nicht ad hoc beantworten, welche Auswirkungen ein verpflichtender Passivhausstandart auf die Kosten von Projekten hat und welche Auswirkungen daraus, aufgrund begrenzter Investitionsmittel, zum Beispiel auf andere klimaschutzrelevante Maßnahmen zum Beispiel bei der LVB entstehen. Es ist auch nicht sinnvoll, die große Mehrheit der Menschen, die wir beim Klimaschutz mitnehmen wollen und müssen, mit Termini wie „antikapitalisitisch“, „antiklassistisch“ oder „feministisch“, die mit dem generellen Thema Klimaschutz wenig zu tun haben, zu verprellen. Es geht um einen großen Ansatz und nicht um Klassenkampf.

Auch wenn die Grünen für sich behaupten, sie seien die Einzigen, die im Bereich Klimaschutz im Stadtrat aktiv sind, so hat nicht nur die Liste von Herrn Rosenthal aus der letzten Ratsversammlung das Gegenteil gezeigt. Auch wir sind froh, dass sich Anträge der SPD-Fraktion, die bereits Beschlusslage sind, in der Vorlage wiederfinden. Allen voran der Ausbau von PV-Anlagen, nicht nur auf Dächern von Kitas, Schulen und der LWB. Aber auch das vermeintlich kleine Thema „Förderung von Lastenfahrrädern“ wird mit der Vorlage verstetigt und geht zurück auf diverse Anträge für die wir beispielsweise von der CDU anfangs noch belächelt wurden.

Zum Abschluss noch einige Worte zu unserem Änderungsantrag: Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Stadt die Anschaffung von Fahrrädern für ihre Mitarbeiter/-innen fördern möchte. Wir möchten aber noch einen Schritt weiter gehen. Wir wollen, dass sich die Mitarbeiter/-innen alternativ auch für eine Förderung des Jobtickets entscheiden können, um so auch einen Anreiz zu setzen die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation, in der sich die LVB durch Corona befinden, wäre dies auch ein Signal, dass wir den öffentlichen Verkehrsmitteln vertrauen, hinter diesen stehen und als kommunaler Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Sobald ein 365 Euro-Ticket eingeführt ist, kann auf den Zuschuss dann auch wieder verzichtet werden. Versprochen. Wir werben daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham
Klimaschutzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

fragen Sie sich vor Entscheidungen gelegentlich auch, wie das Entschiedene im Anschluss umgesetzt werden soll? Zum Beispiel Entscheidungen, wie die, die wir hier gemeinsam treffen?

Ich tu‘ das regelmäßig – und ich versichere Ihnen: Es macht unglaublichen Spaß!

Es macht Spaß, weil Sie sich immer wieder neu darauf verlassen dürfen, überrascht zu werden.

Überrascht zu werden davon, wie schnell eine auf Biegen und Brechen um Konsensvermeidung bemühte Politik an Machbarkeitsgrenzen stößt, würden andere nicht die Kohlen aus dem Feuer holen.

Wir haben vor einem guten Dreivierteljahr hier im Rat um die Ausrufung des Klimanotstandes gerungen.

In der damaligen Debatte wurde von niemandem ernsthaft bezweifelt, dass trotz des bisherigen Engagements der Stadt weiterer klimapolitischer Handlungsbedarf für Leipzig besteht und, dass die Stadtverwaltung auf diesem Weg mit gutem Beispiel vorangehen muss.

Es wurde aber ebenso ernstzunehmend und überzeugend argumentiert, dass durchaus technische, budgetäre oder auch rechtliche Konflikte und Umsetzungsschwierigkeiten dabei entstehen können, wenn bei allem Verwaltungshandeln dem Klimaschutz bedingungslos Priorität einzuräumen ist.

Gleichwohl haben wir praktischen Bedenken zum Trotz mehrheitlich den Notstand am 30. Oktober des vergangenen Jahres ausgerufen und ihn anschließend nicht zuletzt damit begründet, dass es ja zuallererst um die Symbolkraft dieses Ausrufens gehe.

Als ob das allein bereits genüge. Symbolkraft.

Wie auch immer: Jetzt liegt ein auf Leipzig zugeschnittenes Sofortmaßnahmen-Paket vor, das Dezernat- und ämterübergreifend erarbeitet wurde und zugleich deutlich zeigt, wie gut die Leipziger Stadtverwaltung in der Lage ist, interdisziplinär zu arbeiten und die Erörterung von Querschnittsaufgaben zeitnah voranzubringen.

Oder deutlicher:

Das, was die Mehrheit hier im Alles-oder-Nichts-Prinzip als politisches Symbol beschlossen sehen wollte, wurde durch fähige und versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in übergreifende, vor allem aber konkrete Handlungsoptionen übersetzt.

Ich finde, dass man das an dieser Stelle auch einmal anerkennen und würdigen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Wir beschließen in Sachen Klimaschutz Symbole und die Verwaltung bietet uns binnen kurzer Zeit Handlungsvorschläge an.
Wohlgemerkt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Fachämtern, die wir bereits haben.

Darunter antizipieren gerade auch jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht zuerst mit Spezialfragen des Klimaschutzes in ihrer täglichen Arbeit befasst sind, durchaus, welche Relevanz dieses Thema für ihren Wirkbereich hat und wo sie als Verwaltungsteam folgerichtig gefordert sind.

Weil das so ist, denke ich, sind wir deshalb gut beraten, wenn wir – insbesondere vor dem Hintergrund pandemiebedingter millionenschwerer Mindereinnahmen in den Leipziger Stadthaushalten der nächsten Zeit – dieser vorhandenen Struktur bei der Bewältigung unseres Klima-Auftrags vertrauen und die Verwaltung anstatt sie weiter quantitativ aufzublasen, das vorhandene Personal qualitativ stärken.

Dem ganzheitlichen Ansatz einer vorausschauenden Leipziger Klimaschutzpolitik trägt man nicht durch die Schaffung von Sonderreferaten und neuen Planstellen Rechnung – es sei denn, das ist das Ziel der Übung –, sondern durch den gezielten Ausbau der Klimasensibilität in den Ämtern und Strukturen der bestehenden Verwaltung.

Übrigens kann dort auch die Steuerung des Gesamtprozesses administrativ verankert werden; beispielsweise bei den Referentinnen und Referenten des fachlich zuständigen Dezernenten oder der fachlich zuständigen Dezernentin.

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nehmen uns solch einen Kniff sicher nicht übel.

Vielen Dank.

Hintergrund:
Das vollständige Maßnahmenprogramm finden Sie im Ratsinfosystem unter der Vorlagennummer 07961
oder unter diesen Link.

Artikel von Heiko Bär für das Amtsblatt vom 09.11.2019

Als SPD-Fraktion gehen wir mit dem Thema Klimaschutz besonnen, sachlich und unaufgeregt um. Neben dem Erkennen von lokalem, klimapolitischem Handlungsbedarf gehört die Berücksichtigung und Abwägung der Folgewirkungen für alle in der Stadt arbeitenden und lebenden Menschen und Generationen dazu. Klimaschutz und Anpassung an Klimaveränderungen ist ein immer wichtigeres politisches Aufgabenfeld. Dieses muss dann innerhalb der demokratischen Spielregeln mit den anderen politischen Anliegen abgewogen werden und steht nicht jenseits davon. Entsprechend sollten im Zentrum der Diskussion auch keine Schlagwörter, sondern konkrete Maßnahmen und Handlungen stehen.

Wir begrüßen darum, dass Ende Oktober vom Stadtrat die Erstellung eines Pakets an kurz-, mittel- und langfristigen lokalen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschlossen wurde. Ein erster Baustein soll Ende kommenden Jahres vorliegen. Dass trotz zugespitzter Auseinandersetzung um den Begriff „Klimanotstand“ auch achtsame Entscheidungen getroffen werden können, zeigt die unmittelbar folgende Abstimmung zur Fernwärme aus Lippendorf. Hier standen für uns und die Stadtratsmehrheit letztlich die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Fernwärme genauso im Fokus, wie der perspektivische Ausstieg aus dem Vertrag.

Redner: Professor Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

den Überlegungen, für Leipzig den Klimanotstand auszurufen, möchte ich mit einer Parallele aus der medizinischen Wissenschaft begegnen, dem Therapienotstand.

Berufsbedingt und als Wissenschaftler spricht man in der Medizin von einem Therapienotstand, wenn mit Blick auf die Gesundheit eines Patienten ernsthaft und akut Gefahr in Verzug ist, Behandlungsmethoden oder wirksame Medikamente zur Behandlung jedoch nicht zugelassen sind.

Wenn wir in Leipzig jetzt den Klimanotstand ausrufen, dann bringen wir damit zum Ausdruck, dass für die Bürger unserer Stadt eine Gefahr besteht, die durch schon bestehende Handlungsoptionen nicht abgewendet werden kann.

Das ist so nicht richtig, meine Damen und Herren, und deshalb hat sich die Mehrheit der SPD-Fraktion auch gegen die Ausrufung eben eines solchen „Klimanotstandes“ ausgesprochen.

Es liegt nämlich zuerst in unserer Hand als Stadträtinnen und Stadträte, Maßnahmen anzuregen, zu fordern und zu beschließen. Wir müssen das aber nicht vor dem Hintergrund der angstmachenden Kulisse eines Ausnahmezustands tun.

Wir brauchen keine höchst medienwirksame, schrille Ausrufung einer Notstandsverordnung – einer Notstandsverordnung übrigens, die, folgt man den Antragsstellern, wenigstens bis 2050 andauern würde –, sondern Bereitschaft zum kontinuierlichen und umweltbewussten Handeln. Daran werden wir als politische Gestalter, wie wir hier zusammensitzen, gemessen.

Wir müssen uns klar machen, was es heißt, einen Notstand auszurufen – welche Situation ihn begründet, welche Konsequenzen er für unsere Stadt, auch sozial und ökonomisch, hat.

Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch daran, wie es Ende der 1980er-Jahre hier in Leipzig aussah. Ich kam damals in diese Stadt und ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie dicker weißer Chemieteppich auf der Elster schwappte, Smog das Atmen erschwerte, die Luftverpestung trüb und schwer auf der Stadt lag.

Davon sind wir glücklicherweise heute weit entfernt.

Lassen Sie uns deshalb in der Klima-Diskussion gelassen bleiben und kontinuierlich als Rat für das ökologische Bewusstsein in unserer Stadt arbeiten, ohne dabei soziale und wirtschaftliche Interessen zu vergessen oder gar gegeneinander auszuspielen.

Vergessen sollten wir nur eines: Hysterie!

Sie löst keine Probleme, sondern schafft nur neue.

Ohne Not einen „Notstand“ ausrufen, heißt nichts anderes, als im echten Notfall politisch ziemlich nackt dazustehen.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

mit dem vorliegendem Antrag des Jugendparlaments, der insbesondere durch den Verwaltungsstandpunkt, aber auch durch einige Änderungsanträge eine deutliche Qualifizierung erfahren hat und zu einem inhaltlichen Antrag geworden ist, diskutieren wir eine der global gesehen großen Herausforderung. Wir handeln hier und heute getreu dem Motto: „Think global, act local“.

„Fridays for future“ hat das geschafft, was kaum eine andere soziale Bewegung der letzten Jahre so schnell vermocht hat. Die Bewegung hat Millionen Menschen allein in Deutschland für den Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt bewegt. Das Engagement hat schon heute Entscheidendes bewirkt und der Klimapolitik einen gewaltigen Schub gegeben.

Meine Kinder haben von sich aus entschieden, an der großen Demonstration am 20. September teilzunehmen. Ich bin dankbar, dass sie das, ohne Repressalien befürchten zu müssen und ohne Angst, tun konnten. Dies war vor 30 Jahren anders. Die Friedliche Revolution hatte ihren Ursprung unter anderem in der Umweltbewegung. Das spiegelt sich beispielsweise auch im Gründungsaufruf meiner Partei – der SDP – aus dem Juli 1989 wieder, worin als eines der Ziele eine ökologisch orientierte soziale Demokratie formuliert wurde. Für mich gilt das auch heute noch und ich bin froh, dass wir nun leidenschaftlich über Klimaschutz diskutieren.

Der kurze Rückblick auf 1989 ist mir wichtig, denn im Gegensatz zum Gründer von „Extinction Rebellion“, Roger Hallam, der gesagt hat, der Klimawandel sei Größer als Demokratie, bin der Überzeugung, dass es uns nur in demokratischen Gesellschaften gelingen wird, die richtigen Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu finden, von denen der Klimawandel neben Kriegen, Armut und Hunger eine der großen ist.

Auf Demonstrationen, wie denen von „Fridays for future“ wird zugespitzt und das muss so sein. Doch gehört Zuspitzung durch Worte, die trennen statt vereinen, nicht in Parlamente oder Stadt- und Gemeinderäte. Die SPD Fraktion hat sich nach langer Diskussion dazu entschieden, bei diesem Thema auch bei Worten darauf zu achten zu vereinen, statt zu trennen. Denn es besteht die Gefahr, dass wir die Möglichkeiten der Demokratie kleinreden, je größer, apokalyptischer wir die Herausforderung beschreiben. Wir hätten jetzt über den Begriff Klimanotstand hinwegsehen und sagen können, das ist doch nur ein Wort. Der Begriff „Klimanotstand“ trennt jedoch, er schürt Ängste und das macht es schwer, viele Menschen mitzunehmen. Obwohl wir alle von den bevorstehenden Veränderungen betroffen sein werden.

Der Begriff des Notstandes ist auch inhaltlich falsch: Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne ist eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss. Doch können wir diese Situation schnell durch Handeln lösen? Ich meine: Nein. Ein Notstand, der Regierungen auch Befugnisse über das Normale hinaus gibt, ist auch etwas, dass wieder beendet werden kann und muss, wenn die gefährliche Situation vorbei ist. Sandsäcke werden nach einem Hochwasser wieder weggeräumt, aber bei Klimaschutzmaßnahmen wäre das unabgebracht bzw. falsch, denn die müssen wir verstetigen oder sogar verstärken, um langfristig Erfolge erzielen zu können.

Wir brauchen Begrifflichkeiten, die nicht als Vorbote der Apokalypse interpretiert werden. Der Begriff des Notstands, der ultima ratio, beim dem eigentlich keine Abwägung mehr stattfinden darf, soziale gegen ökologische Interessen ausgespielt werden müssten, ist dafür ungeeignet.

Wir müssen gemeinsam um die besten Lösungen ringen, leidenschaftlich und entschieden, aber eben auch mit Dialogbereitschaft. Es gibt Regionen oder Berufe, die von dem Strukturwandel besonders betroffen sind, und Menschen die sich um ihre Arbeitsplätze Sorgen machen. Wir dürfen über diese Sorgen auch nicht einfach überheblich hinwegsehen. Wir müssen verhindert, dass das Thema Klimaschutz unsere Gesellschaft weiter spaltet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dazu gesagt: „Es muss gelingen, dass aus Umwelt- und Klimaschutz keine polarisierende Identitätspolitik wird, keine Spaltung zwischen den Arbeitnehmern der Autoindustrie und den Blockierern von Straßen, zwischen Landwirten und Naturschützern, zwischen denen, die es sich leisten können, und denen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“ Wir brauchen den Dialog und entschiedene Maßnahmen auch beim Klimaschutz.

Wir haben in Leipzig gute Grundlagen, um uns verstärkt den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Leipzig wurde bereits vor zwei Jahren mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. 2014 haben wir ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das u.a. vorsieht, dass 2020 kommunale Gebäude nur noch mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt werden und das Klimaneutralität bis 2050 herstellen soll. Wir haben das Nachhaltigkeitsszenario 2030 für Mobilität beschlossen und setzen damit auf eine Stärkung des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs. Wir haben den Ausstieg aus der durch Braunkohle erzeugten Fernwärme auf den Weg gebracht und das sage ich ganz unabhängig vom nächsten Tagesordnungspunkt.

Lassen sie uns hier intensiv weiterarbeiten und uns die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms mit konkreten Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig greifen auf den Weg bringen. Wir wollen ein Klimaschutzprogramm, das um Maßnahmen zur Klimaanpassung ergänzt wird, denn das Klima wird sich wandeln, wie stark liegt zum Teil auch in unserer Hand. Lassen Sie uns hier die konkrete sektorenübergreifende Maßnahmenplanung auf den Weg bringen. Dazu gehört auch mehr Grün in der Stadt.

Letztendlich werden nur die konkreten Maßnahmen zeigen, ob der vorliegende Antrag in seinen verschiedenen Ausprägungen das Papier bzw. die PDF-Wert ist.