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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

LWB und Stadt Leipzig starten morgen die Konzeptvergabe für neun
Wohnungsbaugrundstücke in Erbbaupacht. Nach einer ersten Runde im Juli
2021, wo vor allem Bestandimmobilien vergeben wurden, handelt es dieses Mal
um unbebaute Grundstücke.

„Bezahlbares Wohnen ist und bleibt ein Thema in Leipzig und deshalb ist es
richtig, dass die Stadt und die LWB auch bei bislang unbebauten
Grundstücken, den Weg der Konzeptvergabe gehen“, erklärt SPD-Stadtrat
Andreas Geisler, der seine Fraktion im Grundstücksverkehrsausschuss
vertritt, und ergänzt: „Kooperative Bau- und Wohnprojekte, die die
Hauptzielgruppe des Verfahrens sind, können dazu einen wichtigen Beitrag
leisten, denn die Wohnungen, die auf dieser Basis entstehen, sind eben kein
reines Investmentobjekt, sondern werden später in der Regel von den
Baugemeinschaften selbst bewohnt.“

Die Grundstücke, die über die Konzeptvergabe übertragen werden sollen,
befinden sich verschiedenen Stadtteilen und haben eine Größe zwischen 420
und rund 1700 Quadratmetern. Je nach Größe der Grundstücke ist vorgesehen,
dass dort zwischen acht und 20 Wohnungen entstehen. Nach einer
Vorbereitungszeit von acht Monaten für interessierte Baugruppen, beginnt
nun eine Phase von einem Vierteljahr, wo konkrete Konzepte eingereicht
werden müssen. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2022 und
voraussichtlich im Juli 2022 wird von einer Fachjury entschieden, welche
Projekte einen Zuschlag bekommen.

„Die SPD-Fraktion begrüßt dieses Vorgehen. Uns ist wichtig, dass die Stadt
möglichst keine Grundstücke mehr verkauft, aber dennoch dafür sorgt, dass
für Wohnbebauung geeignete Grundstücke auch genutzt werden, um mehr
Wohnraum zu schaffen. Dass hierbei auch mit der LWB kooperiert wird, die
nicht alle Grundstücke in ihrem Bestand, vor allem jene am Stadtrand,
selbst bebauen und später wirtschaftlich betreiben kann, ist eine sehr gute
Lösung“, so Geisler abschließend.

Anja Feichtinger

Wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) mitgeteilt hat, startet heute ein Konzeptvergabeverfahren, um drei Wohnimmobilien in Erbpacht an Menschen zu vergeben, die ein attraktives Konzept für die weitere Nutzung der Häuer vorlegen können.

„Das ist eine tolle Sache“, erklärt SPD-Stadträtin Anja Feichtinger, die im Aufsichtsrat der LWB sitzt. „Damit wird den bislang leerstehenden Häusern wieder Leben eingehaucht. Vor allem aber ist das Angebot, diese Immobilien für 99 Jahre in Erbpacht zu übernehmen, vor allem für jene attraktiv, die sich aufgrund der in Leipzig drastisch gestiegenen Grundstückpreise sonst kein Wohneigentum mehr leisten können.“

Die drei Grundstücke, für die das Konzeptvergabeverfahren startet, waren bis vor Kurzem in städtischem Eigentum und wurden Anfang 2021 an die LWB übertragen. Die Grundstücke liegen in Engelsdorf, Volkmarsdorf und Sommerfeld.

„Aus Sicht der SPD-Fraktion freut uns diese Entwicklung in besonderem Maße, denn schließlich haben wir uns bereits seit 2013 dafür eingesetzt, dass städtische Wohnimmobilien an die LWB übertragen werden sollen, um sie wieder an den Wohnungsmarkt bringen zu können. Dass es über sieben Jahre gedauert hat, bis unser Antrag umgesetzt wurde, ist natürlich kein Ruhmesblatt für die Stadtverwaltung“, so Feichtinger. „Am Ende zählt jedoch das Ergebnis und das ist erfreulich, denn auch über solche Maßnahmen gelingt es uns, den Wohnungsmarkt wieder ein Stück weit zu entlasten.“

Nähere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren der LWB finden Sie hier.

Den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013, der die Grundlage für die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die kommunale LWB ist, finden Sie hier.

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass nunmehr nach mehr als drei Jahren ein Konzept vorgelegt wird. Dieses gibt Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt die Möglichkeit, bezahlbar und in selbst gewählter Zusammensetzung der Baugemeinschaft selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Unterstützung wird durch die Ämter der Stadt Leipzig angeboten.

Es sollte nun losgehen. Wir sollten uns nicht an der Anzahl der Grundstücke verkämpfen, zumal die Vorlage bereits zehn Grundstücke festschreibt. Damit sind mindestens drei Grundstücke im Jahr zur Vergabe vorgesehen. Wichtig muss Qualität und nicht Quantität sein.

Die SPD-Fraktion wird daher die Änderungsanträge der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils in Punkt 4 ablehnen. Gleichzeitig möchte ich für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion werben, wonach dem Stadtrat eine Evaluation des Verfahrens und des Kriterien-Sets bis zum IV. Quartal 2020 vorgelegt wird. Dort soll auch die Höhe des Erbbauzinses betrachtet sowie dazu Stellung genommen werden, ob das Verfahren an sich problemlos umgesetzt werden kann.

Vielen Dank!