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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens Ende des IV. Quartals 2023 dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, ob Wohngeldempfangende bei der Gewährung von Leipzig Pässen berücksichtigt werden können und wie in Einzelfällen einkommensbezogene Prüfungen für die Erteilung von Leipzig-Pässen erfolgen können.

Begründung des Antrags

Erfolgt mündlich.

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?

Der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und CDU hat sich darauf verständigt, ein Ermöglichungsgesetz zu verabschieden, um den Kommunen den Weg hin zu einem Zweckentfremdungsverbot zu eröffnen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Der Leipziger SPD-Fraktionschef Christopher Zenker sagt dazu: „Das ist eine ganz wichtige Nachricht, denn seit mittlerweile fünf Jahren setzt sich meine Fraktion dafür ein, dass es den Städten und Gemeinden möglich gemacht wird, die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder das bewusste Leerstehenlassen von Wohnungen zu Spekulationszwecken möglichst zu verhindern. Bislang fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage dafür. Da es nun so aussieht als würden wir diese wichtige Hürde in naher Zukunft überwinden können, freue ich mich.“

Das Zweckentfremdungsverbot ist ein Instrument, um die künstliche Verknappung von Wohnraum zu verhindern. In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an sich knapp geworden ist. Die Leipziger SPD-Fraktion hat 2018 die Initiative ergriffen und die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung gefordert.

„Es ist auch der Hartnäckigkeit meiner Kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion zu verdanken, dass wir nach all den Jahren, wo sich die CDU bei dem Thema nicht bewegen wollte, der Lösung dieses Problems, mit dem vor allen die sächsischen Großstädte zu kämpfen haben, einen wichtigen Schritt nähergekommen sind“, sagt Zenker und hebt hervor: „Bislang konnte sich die Koalition nicht zur Begrenzung von Ferienwohnungen oder von bewussten Leerstehenlassen von Wohnungen durchringen, das ist jetzt auf jeden Fall ein Anfang. Die Stadtverwaltung, und hier vor allem das Dezernat von Herr Dienberg sind jetzt gefordert, die notwendigen Vorbereitungen für die entsprechende Satzung zu treffen. Da wir das Thema auch schon sehr lange immer wieder behandelt haben, liegt vielleicht schon ein Satzungsentwurf in der Schublade und muss nur angepasst werden. Wir wollen, dass die Stadt sehr schnell nach der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag das Zweckentfremdungsverbot einführen kann.”

Beschlussvorschlag:

Auf Seite 13 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig –  Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien – wird wie folgt ergänzt:

Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.

Begründung:

Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.

Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.

Beschlussvorschlag:

Auf Seite 8 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil F: Sporthallen – wird wie folgt ergänzt:

Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.

Begründung:

Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.

Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.