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Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).

Gemeinsame Medieninformation der Stadtratsfraktionen von SPD und CDU

Aufgrund der Dringlichkeit und der Umstände für die Bewohner des Waldstraßenviertels beschloss die Ratsversammlung am 09. Februar 2023 die temporäre Öffnung/Freigabe des Liviaplatzes für alle Verkehrsarten. Die umgehende Umsetzung des Beschlusseses fordern nun Stadträtin Dr. Sabine Heymann (CDU) und Stadtrat Prof. Dr. Getu Abraham (SPD).

“Mit Aufnahme der Bautätigkeiten in und um die Waldstraße war im Viertel ein alltägliches Verkehrschaos geschaffen worden, das einfach nicht mehr tragbar ist. Daraufhin wurde der Wunsch zur Öffnung des Liviaplatzes mit einer Petition aus der Anliegerschaft an den Rat herangetragen und dort bestätigt. Bis heute ist aber, obwohl nur Poller umgelegt oder entfernt werden müssten, nichts passiert. Das Nichthandeln der Verwaltung ist nicht tragbar für die Anwohner und den Stadtrat. Der Liviaplatz muss umgehend geöffnet werden!”, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Dr. Sabine Heymann.

Mit dieser Maßnahme wird das laufende Modellprojekt zur teilweisen Nutzungsänderung dieses Verkehrsraumes nicht beeinträchtigt, da zumindest die direkte Befahrung entlang dem Elstermühlgraben weiterhin ausgeschlossen ist.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Das zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt reagiert auf mehrfache Nachfrage eher lethargisch. Das Amt vertröstet die Petenten auf Mitte März. So kann die Stadtverwaltung mit Leipzigerinnen und Leipzigern nicht umgehen. Stadtrat Prof. Dr. Getu Abraham fordert: “Die Umsetzung des Ratsbeschlusses drängt. Das Pilotprojekt zur Verkehrsberuhigung am Liviaplatz wurde durch den Ratsbeschluss ja nur temporär ausgesetzt, bis die Baumaßnahmen insoweit fortgeschritten sind, dass der motorisierte Verkehr wieder andere Möglichkeiten hat. Das wird aller Voraussicht nach im Sommer der Fall sein. Danach kann das Projekt Liviaplatz weitergeführt und begutachtet werden. Jetzt muss aber die Öffnung vollzogen werden, wie es der Stadtrat der Verwaltung aufgegeben hat. Und zwar schnellstmöglich!”

Beschlussvorschlag:

Folgende neue Beschlusspunkte werden ergänzt:

4. Der Oberbürgermeister legt ein aktuelles Wertgutachten vor, das den Regelungen im Grundstücksverkehrsausschuss entspricht und stellt ausführlich dar, warum eine Erbpacht, welche die mittlerweile gängige Methode bei der Übertragung städtischen Grund und Bodens ist, hier nicht in Betracht kommt und stellt die sachlichen Gründe ausführlich dar.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Schkeuditz zu vereinbaren, dass eine Weiterveräußerung des Flurstücks 168/1 der Gemarkung Dölzig oder von Teilen des Flurstücks an einen privaten Investor, nur mit Genehmigung der Stadt Leipzig erfolgen darf und die Stadt Leipzig zudem 40 % des Verkaufserlös abzüglich des in dieser Vorlage vereinbarten Kaufpreises erhält.

6. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat sowie dem Grundstücksverkehrsausschuss dar, ob und wie eine Prüfung erfolgt ist, welche Eigeninteressen der Stadt Leipzig bestehen könnten, auf diesem Areal, das neben der Ortslage Dölzig in einem Mischgebiet direkt am Elster-Saale-Kanal liegt, zumindest partiell und ggf. gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz touristische bzw. wassertouristische Nutzungsoptionen zu entwickeln, die vor allem nach einem Kanaldurchstich am Lindenauer Hafen erhöhte Relevanz bekommen würde. Ferner soll dargelegt werden, ob andere Interessenausgleiche bzw. Tauschinteressen mit der Stadt Schkeuditz möglich und sinnvoll wären, um bei anderen Entwicklungsfragen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

7. Der Oberbürgermeister stellt im GVA dar, wie die Prüfung dieser Fläche für einen möglichen Naturausgleich für Ansiedlungen im Norden und Westen der Stadt ausgefallen ist, wo massiv Ausgleichsmaßnahmen herzustellen sind und was gerade mit dem Ausbau, der Erweiterung sowie dem dauerhaften Erhalt des „Restwaldes in waldarmen Regionen “ möglicherweise gut gelingen könnte.

Begründung:

Grundsätzlich regelt ein Stadtratsbeschluss, dass die Stadt Leipzig keine kommunalen Grundstücke mehr verkaufen bzw. lediglich im Tausch mit anderen für die Stadt strategisch sinnvollen und gleichwertigen Grundstücken agieren darf. Vor diesem Hintergrund dürfte ein Verkauf an die Stadt Schkeuditz nicht vorgenommen werden. Da es sich allerdings hierbei um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt, die das Gelände gemeinsam mit ihrem kommunalen Wohnungsbauunternehmen unter anderem für Wohnzwecke entwickeln möchte, kann ein Verkauf infrage kommen, wenn weitgehend abgesichert werden kann, dass eine Weiterveräußerung an private Investoren an hohe Hürden geknüpft ist, die daraus bestehen, dass ein Weiterveräußerung des Areals oder von Teilen davon nur mit Genehmigung und Gewinnbeteiligung der Stadt erfolgen darf.

Wichtig ist, zu klären, ob aktuelle oder künftige Nutzungsmöglichkeiten in den betreffenden Ämtern der Stadt intensiv geprüft worden sind. Gerade die Lage des Grundstücks bietet, wie die in der Vorlage umrissenen Planungen der Stadt Schkeuditz bezeugen, Möglichkeiten für eine wassertouristische Nutzung. In Anbetracht der geplanten und realisierten Entwicklungen im Leipziger Gewässersystem würden sich dadurch Synergien ergeben, die intensiv abgewogen werden sollten. Auch die Frage, in welchem Umfang dieses Areal für den Naturausgleich infrage kommen und welchen Nutzen dies für die Stadt Leipzig haben könnte, sollten intensiv abgewogen und erklärt werden.

Die betreffende Vorlage finden Sie hier.

Im Sommer vergangenen Jahres wurde auf dem Areal „Zur Kuhweide“ in Liebertwolkwitz ein neuer Spiel- und Sportbereich für Kinder und Jugendliche eröffnet. Teil der Anlage ist auch eine Skatebowl, die gemeinsam mit Skatern entwickelt wurde. Aktuell steht in der Skatebowl Wasser, weil der Abfluss scheinbar nicht ordnungsgemäß funktioniert. Darüber hinaus stellt die Umrandung der Bowl, die aus Schotter besteht, ein Risiko dar, weil Schottersteine auch auf der Skatestrecke liegen, wodurch es zu Unfällen kommen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Niederschlagswasser nur schlecht bis gar nicht aus der Skatebowl ablaufen kann? Wenn ja: Welche Maßnahmen werden wann unternommen, um das Problem zu beheben? Wenn nein: Wie wird die Stadtverwaltung mit dem Problem umgehen?

2. Plant die Stadtverwaltung eine Veränderung bei der Umrandung der Skatebowl, um das Unfallrisiko, das durch Schottersteine innerhalb der Anlage entsteht, zu minimieren? Wenn ja: Wann soll dies geschehen? Wenn nein: Warum wird keine Notwendigkeit für ein Eingreifen gesehen?

3. Wie oft erfolgt die Reinigung der Skatebowl und des Ablaufs?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die Kleinstförderungsgrenze auf 1000 Euro anzuheben und nach spätestens 5 Jahren zu evaluieren, wobei bei der Beantragung der Kleinstförderung auf eine ausreichende Kurzbeschreibung zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel in der Ortschaft besonderer Wert gelegt und diese dem Antrag schriftlich beigefügt werden müssen.
     
  2. bei Vereinen, die mit einer Veranstaltungsversicherung mehrere Projekte im Jahr in der Ortslage durchführen, ein Verfahren zu etablieren, das die Aufteilung der Jahressumme auf die Anzahl der Projekte ermöglicht.
     
  3. für die Verwaltung eine Frist von 20 Werktagen festzulegen, innerhalb derer zu Anträgen des Ortschaftsrates eine Verwaltungsmeinung vorliegen soll, um zu ermöglichen, dass der Ortschaftsrat in der Folgesitzung notwendige Materialien vorliegen hat und das Thema weiter bearbeiten kann.
     
  4. eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die Antragsteller unter näher zu definierenden Voraussetzungen davon entbindet, ab einer bestimmten Wertgrenze (ab 2.500 Euro bei Lieferungen und Leistungen, ab 3.000 Euro bei Bauleistungen oder ab 5.000 Euro bei freiberuflichen Leistungen) zwingend drei Angebote für Dienstleistungen einholen zu müssen, sofern die Marktlage dies nicht hergibt.

Begründung:

Zu 1: In den Ortschaften sind viele kleine Vereine tätig, die üblicherweise nicht von solchen Zuschüssen profitieren. Wir möchten den Zugang besonders für die kleinen Vereine so einfach wie möglich gestalten und mindestens 50 Prozent der Anträge in einem ganz einfachen Verfahren behandeln.

Zu 2: Wir halten es für zeitgemäß und einen sparsamen Umgang mit Mitteln, wenn Vereine, die eine Jahresveranstaltungsversicherung haben, weil sie mehrere Veranstaltungen in der Ortschaft durchführen, die Kosten dafür, auf die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen aufgeteilt, bei der Fördermittelabrechnung veranschlagen können. Hintergrund ist, dass Jahresverträge günstiger sind, als für einzelne Veranstaltungen abgeschlossene Versicherungen, die wiederum über Fördermittel abgerechnet werden können.

Zu 3: Innerhalb des Bürgerhaushaltes wurde für Anträge aus dem Stadtbezirksbudget eine Bearbeitungsfrist von 20 Werktagen beschlossen. Die gleiche Frist sollte für die Verwaltung auch gelten, wenn es um Stellungnahmen zu internen und investiven Anträgen aus Brauchtumsmitteln in den Ortschaften geht. Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass Haushaltsausgabereste in den Ortschaften entstehen, weil Verwaltungsstandpunkte mitunter eine sehr lange Bearbeitungsfrist haben.

Zu 4: Nicht immer ist es möglich, für Dienstleistungen, die Mittel über aus dem Ortschaftsbudget finanziert werden sollen, auch die entsprechend geforderte Anzahl an bestätigten Angeboten einzuholen, weil die Marktlage dies nicht hergibt. Für solche Fälle soll eine rechtssichere Regelung geschaffen werden, Antragssteller von dieser Pflicht zu entbinden. Beispiel: Im Raum Leipzig gibt es nur drei Anbieter, bei denen Festzelte gemietet werden können. Diese drei Unternehmen sind in der Festsaison stark ausgelastet und reagieren deshalb auch nicht auf alle eingehenden Anfragen, sodass es mitunter problematisch werden kann, überhaupt drei Angebote zu erhalten. 

Die Stadt Leipzig bringt ein Hilfspaket mit insgesamt 4 Mio. Euro zur Unterstützung von Leipzigs Partnerstadt Kyiv und zur Integration von Geflüchteten auf den Weg. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Vorlage.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt erklärt stellvertretend:  „Die Vorlage ist, gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wenige Tage vor dem Jahrestag des Angriffs Russlands auf die Ukraine, ein starkes Zeichen dafür, dass wir weiter fest an der Seite der Ukraine und unserer ukrainischen Partnerstadt Kyiv stehen. Es ist gelebte Solidarität, dass mit 3 Mio. Euro direkt vor Ort in der Ukraine geholfen wird. Mit diesem Geld werden Hilfsgüter wie Transformatoren oder Pumpstationen beschafft, die dazu beitragen, die Wasser- und Stromversorgung in der Ukraine aufrecht zu erhalten, die seit Monaten gezielt von Russland angegriffen wird, um die Zivilbevölkerung zu brechen.“

Nadja Sthamer, MdB

Nadja Sthamer, SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: „Ich freue mich in diesem Zusammenhang, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Stadt Leipzig bei ihrer direkten Hilfe für ihre Partnerstadt in der Ukraine unterstützt und den von der Stadt für die Unterstützung vor Ort bereitgestellten Betrag von 1,5 Millionen Euro auf insgesamt 3 Millionen verdoppelt.“

Die insgesamt 4 Mio. Euro für Hilfsgüter setzen sich zusammen aus 2,5 Mio. Euro nicht ausgegebener kommunaler Mittel zur Unterbringung von Geflüchteten aus dem Jahr 2022 und 1,5 Mio. Euro des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Eine Million Euro davon wird dafür eingesetzt, um unter anderem zivilgesellschaftliche Akteure bei ihren integrativen Projekten zu unterstützen.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Stadt Leipzig bei der Förderung der Zivilgesellschaft keinen Unterschied macht, ob die Geflüchteten aus der Ukraine oder aus anderen Ländern kommen. Die zivilgesellschaftlichen Akteure leisten mit ihren Projekten, die von Sprachkursen, über Wohnungs- und Jobsuche bis hin zu Patenschaftsprogrammen reichen, einen wichtigen Beitrag, dass Integration vor Ort in unserer Stadt, in den Wohnquartieren gelingt – und das ganz unabhängig davon, welche Nationalität die Geflüchteten haben“, so Zenker abschließend.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die temporäre Öffnung des Pilotprojektes bis Ende der 2. Bauphase (voraussichtlich Juli 2023), also bis zur Errichtung der Feuerbachschleife und bis zur Möglichkeit der allseitigen Überquerung der Waldstraße.

Das Modellprojekt wird anschließend bis zum Ende der Laufzeit fortgesetzt und ggf. um den Zeitraum der Öffnung verlängert.

Begründung:

Die Schließung des Liviaplatzes für den Kfz-Verkehr erfolgt als Modellprojekt, um eine Umnutzung von öffentlichem Verkehrsraum zu testen und um die Aufenthaltsqualität im Bereich zu erhöhen. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen auf der Waldstraße und Umleitungsverbindungen, die aufgrund von häufiger stattfindenden Veranstaltungen und Bundesligaspielen in der Arena sowie im Stadion und den dadurch entstehenden Verkehrssituationen ebenfalls nicht problemlos nutzbar sind, halten wir eine vorübergehende Öffnung des Liviaplatzes für den Autoverkehr für sinnvoll. Die Erreichbarkeit weiter Teile des Waldstraßenviertels wird damit gesichert. Das Modellprojekt, soll unserer Ansicht nach, um den Zeitraum der Öffnung des Platzes verlängert werden, um hier einen Ausgleich zu schaffen.