Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
Beschlussvorschlag:
Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.
Begründung:
Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.
Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.