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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.

Begründung:


Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 von Stadträtin Ingrid Glöckner

Beschlussvorschlag:
Für die Sanierung des Haus II (Nebengebäude) sind Planungsmittel in Höhe von 150.000 EUR in den Haushalt einzustellen.

Begründung:


Das Haus II (Plattenbau) ist in einem katastrophalen baulichen Zustand. Die Fenster sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die Außenfassade ist undicht und es gibt im Gebäude massive Wasserschäden. Mehrere Räume (z.B. Chemiekabinett) sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und stillgelegt worden.
Eine Sanierung des Gebäudes, Dach, Fassade, Fenster und Gebäudetrockenlegung
ist deshalb dringend erforderlich und auch aus energetischen Gründen wirtschaftlich.
Durch eine umfassende Planung können die Investitionskosten ermittelt werden und eine Einordnung der Sanierung in den Haushalt 2015 ermöglicht werden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von „Tempo 30“ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Heiko OßwaldArtikel von Heiko Oßwald für Amtsblatt vom 19.10.2013

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Stadtrat einen Beschluss zum strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur, also für Schulen oder Kitas, gefasst.
In der Vergangenheit wurden Grundstücksverkäufe oft als bequemes Mittel für die Sanierung des Leipziger Haushaltes genutzt. Gerade in der jüngsten Vergangenheit wurden dann schmerzliche Erfahrungen damit gemacht, dass dringend benötigte Flächen für Schulneubauten oder die Errichtung einer neuen Kita nicht mehr vorhanden waren. Daher ist es Ziel des Antrages, die Verwaltung und den Stadtrat dafür zu sensibilisieren, schon in der mittelfristigen Haushaltplanung Mittel für Flächenankäufe bereitzustellen, die dann für den Kapazitätsaufbau bei Schulen und Kitas benötigt werden.

Und diese Flächen werden benötigt. In den kommenden zehn Jahren sollen allein acht neue Grundschulen gebaut werden. Auf der anderen Seite haben wir eine rasante Investitionsdynamik in den zentrumsnahen Stadtteilen. Aber gerade dort wohnen viele junge Familien und dort werden die zusätzlichen Kapazitäten benötigt.
Die Stadt Leipzig wird nicht umhinkommen, rechtzeitig projektkonkret zu untersuchen, wo Grunderwerbe erforderlich sind und welche finanziellen Mittel zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden müssen.

Beschlussvorschlag:

1. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an allen 22 derzeit bestehenden Oberschulen der Stadt Leipzig mit je 0,8 VzÄ pro Standort angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an sechs Oberschulstandorten fortgeführt. Dafür werden 264.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

2. Für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeit an der Nachbarschaftsschule aus dem Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ werden 21.846 Euro in 2014 in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

3. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an 12 Grundschulen der Stadt Leipzig angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an zehn Grundschulstandorten mit je 0,8 VzÄ pro Standort fortgeführt. Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 440.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt. In den Verwaltungsinternen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 ist folgende Positionen zu berücksichtigen: 1.100.36.2.0.01.90 Projekte Jugendarbeit § 11 +440.000 Euro.

4. Die Evaluierung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen des Förderverfahrens zur Förderung freier Träger im Bereich  SGB VIII §§ 11-14 und § 16 bis zum vierten Quartal 2014.

5. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiter für eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit beim Freistaat Sachsen und beim Bund einzusetzen.

Begründung:


Mit der Verabschiedung des aktuellen Fachplans Kinder- und Jugendförderung (RBV 1348/12) wurde der Bedarf für die bestehenden Schulsozialarbeitstandorte und der Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen für 14 weitere Grundschulstandorte aufgezeigt. Bisher gibt es Schulsozialarbeit an 43 Schulstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Allein über das Bildungs- und Teilhabepaket werden in Leipzig aktuell an 16 Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets droht am 31.12.2013 auszulaufen. Auch das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“, worüber 1,6 VzÄ Schulsozialarbeiterstellen an der Nachbarschaftsschule finanziert werden, läuft voraussichtlich Anfang 2014 aus.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen nicht frühzeitig behandelt werden können und deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.

Der Stadtrat Leipzig soll daher alle politischen Kräfte auffordern, sich für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit einzusetzen und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Im Zuge der Evaluierung der Schulsozialarbeit werden auch die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) untersucht. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum Ende des III. Quartals 2014 vorzulegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

In mehreren Bildungspolitischen Stunden hat sich der Stadtrat mit den Bildungspolitischen Leitlinien beschäftigt. Es wurde viel darüber gesprochen

  • Menschen in allen Bildungsphasen zu fördern
  • Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken
  • Bildungszugänge zu schaffen und Bildungsübergänge zu sichern, unabhängig von sozialräumlichen Besonderheiten
  • Vielfältige Bildungsräume zu nutzen
  • Familien als Bildungspartner wertzuschätzen
  • Über den Tag hinaus zu denken und Bildung als kommunalpolitische Kernaufgabe zu gestalten
  • Bildung gemeinsam zu verantworten

Das sind unsere bildungspolitischen Leitlinien.

Heute können Sie Bildung als kommunalpolitische Kernaufgabe gestalten. Mit der Fortsetzung der Schulsozialarbeit an allen bisherigen Standorten geben wir Kindern und Familien Chancen,
Chancen auf Teilhabe, egal in welchem sozialräumlichen Umfeld sie leben, Chancen auf Förderung und Entwicklung und wie das schon an einigen Oberschulen zu erkennen ist, Chancen auf einen Schulabschluss.

Natürlich muss man sich an dieser Stelle auch wieder an Bund und Land wenden, die sich dieser Aufgaben entziehen, die diese mal wieder an die Kommune mit überdeutlicher finanzieller Verantwortung abwälzen.
Aber was nutzt uns das – leider nichts!

Wir Kommunalpolitiker haben die Verantwortung für die Stadt, die Verantwortung für gleiche Bildungschancen, für Integration und Inklusion.

Natürlich kosten diese Stellen Geld: 264.000 Euro für die Oberschulen und 440.000 Euro für die Grundschulen, die eingestellt werden müssen und das Jahr für Jahr, denn Schulsozialarbeit muss sich verstetigen. Bildungsarbeit gelingt nur, wenn Bindungen aufgebaut werden, wenn Vertrauen wachsen kann.

Meine Fraktion erwartet, dass die Schulsozialarbeit regelmäßig evaluiert wird und wir erwarten von den Trägen wirkungsvolle Konzepte.

Wir haben uns in den Bildungspolitischen Leitlinien dazu bekannt, Bildung zur kommunalpolitischen Kernaufgabe zu machen und diese gemeinsam zu verantworten.

Lassen Sie das nicht nur Worte sein, sondern füllen Sie diese aus.
Stimmen Sie für den Erhalt von Schulsozialarbeit!

Vielen Dank!