Schlagwortarchiv für: Schule

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.

Nicht erst seit Corona sind die hygienischen Bedingungen ein immer wiederkehrendes Thema an Leipzigs Schulen. So setzte sich die SPD-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für ein höheres Budget zur Ausstattung und Sanierung von Schultoiletten ein, um die Missstände schnell zu beseitigen. Angesichts der neuen Situation durch Corona fragen wir daher nach den aktuellen Standards. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)
  2. Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)
  3. Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?
  4. Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?
  5. In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)
  6. Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Ute Siegel-Köhler

Gestern hat die Leipziger Ratsversammlung die Vorlage zur Umsetzung des DigitalPakt Schule, den die Bundesregierung im Frühjahr 2019 aufgelegt hat, bestätigt. Die SPD-Fraktion hatte mehrere Änderungsvorschläge zur Vorlage gemacht, die eine Mehrheit im Stadtrat gefunden haben.

„Uns ging es darum, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, indem große Schulen mit vielen Schülern und dadurch vielen Klassen gleichberechtigt behandelt werden. Anders als in der Vorlage vorgesehen, wo das lineare Anwachsen der Mindestausstattungen bei 4-zügigen Grundschulen, 3-zügigen Oberschulen und 4-zügigen Gymnasien enden sollte, haben wir durchsetzen können, dass auch die vielen größeren Schulen eine adäquate Ausstattung bekommen. Insbesondere wollten wir hierbei auch die Schlechterstellung der Oberschulen verhindern, denn das darf im Sinne von Chancengerechtigkeit nicht sein“, so Ute Köhler-Siegel, die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Insgesamt stehen 27,5 Millionen Euro der Stadt Leipzig aus dem umgangssprachlich Digitalpakt genannten Paket zur Verfügung. Diese Gelder werden vollständig abgerufen und verwendet. Das ist im Hinblick auf den Nachholbedarf, der an den Schulen ohne Frage vorhanden ist, auch notwendig.

„Mit Geldern für notwendige Anschlüsse, Rechentechnik und digitale Tafeln ist es jedoch nicht getan. Es müssen ebenfalls Budgets für Software-Lizenzen oder auch simple Druckpatronen – ja, schon daran mangelt es bisweilen –, bereitstehen, um die neue Technik auch für den Unterricht adäquat nutzen zu können“, sagt Köhler-Siegel und ergänzt: „Meine Fraktion setzt sich schon seit Längerem für Medienbildungskonzepte ein, um den Schulen Empfehlungen für den didaktischen Einsatz der IT-Technik im Unterricht an die Hand zu geben. Denn: Was nützt die beste Technik, wenn sie nur mit angezogener Handbremse genutzt wird?“

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen hatten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass in Sachsen künftig auch Gemeinschaftsschulen ermöglicht werden sollen. Die Leipziger SPD-Fraktion möchte deshalb die Stadtverwaltung beauftragen, in Absprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung die vorhandenen sowie die geplanten und im Bau befindlichen Schulstandorte dahingehend zu untersuchen, ob diese für Gemeinschaftsschulen geeignet sind. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion bereits in Ratsverfahren gegeben.

Dazu erklärt Ute Köhler-Siegel, die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Dass in Sachsen künftig Gemeinschaftsschulen möglich sein werden, ist ein bildungspolitischer Fortschritt und darauf sollten wir auch vorbereitet sein. Wir müssen deshalb jetzt prüfen, welche Kapazitäten wir für Gemeinschaftsschulen haben, um nicht zweimal planen oder bauen zu müssen. Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Bauvorhaben zu nehmen. Diese Chance sollte die Stadt auch zügig nutzen.“

Darüber hinaus soll mit dem Antrag die Möglichgkeit der Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Nachbarschaftsschule Leipzig sowie die Möglichkeit von Oberschulen Plus (Kombination aus Grundschule und Oberschule) an den verschiedenen Standorten geprüft werden.

„Gemeinschaftsschulen können eine wichtige integrative Arbeit für die Kinder leisten. Damit sich die Schülerinnen und Schüler aber auch über die 4. Klasse hinaus im gewohnten Klassenverband bestmöglich nach ihren Fähigkeiten entfalten können, bedarf es einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur. Um das gewährleisten zu können, wollen wir, dass die möglichen Kapazitäten an unseren Schulen frühzeitig überprüft werden“, so Köhler-Siegel abschließend.

 

+++

 

Hintergrund

Im Zuge der Ermöglichung der Einfügung von Gemeinschaftsschulen, sowie der Bedarfsdeckung an Schulgebäuden in der wachsenden Stadt Leipzig ist es notwendig die vorhandenen Strukturen und die in Planung befindlichen Schulgebäude zu kennen. Nur so lassen sich positive Synergieeffekte aus diesen Gegebenheiten nutzen. Ferner müssen bereits vorhandene Schulen hinsichtlich einer möglichen Erweiterung geprüft werden.

Gemeinschaftsschulen leisten darüber hinaus eine wichtige integrative Arbeit für Leipzigs Kinder, damit diese sich bestmöglich ihren Fähigkeiten nach entfalten können, bedarf es nicht nur einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur sondern auch die Ermöglichung der Fortführung von Klassenverbänden am Schulstandort in der gewohnten Umgebung über die 4. Klassenstufe hinaus.

Redner: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

seit Beginn des Schuljahres arbeiten die neu ausgeschriebenen Dienstleister an den Schulen.

Dort gab und gibt es immer wieder Probleme mit der Reinigung. Das hat verschiedene Gründe:

Zum einen werden nur die absoluten Mindeststandards nach DIN ausgeschrieben. Schwerpunkt der Norm bleibt die Vereinbarung von Mindeststandards, die bei optimalen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen eine ausreichende Reinigung in Schulgebäuden gewährleisten.

Auf welche Schulgebäude trifft das wohl in Leipzig zu- optimale bauliche und organisatorische Voraussetzung?

In Zeiten der regelhaften Überbelegung der Schulen ist auch eine überdurchschnittliche Reinigung erforderlich, mal ganz abgesehen von Baumaßnahmen, die eine Sonderreinigung erfordern.

Eine weitere Schwierigkeit ist die Kontrolle und das Beschwerdemanagement. Die Hausmeister sind für die Kontrolle der zu erbringenden Reinigungsleistungen zuständig. Die Beschwerdeführung mit der Firma und die Mitteilung an das AGM liegen dann wieder in der Hand der Schulleiter. Manche mussten sich immer die erste Stunde des Tages freihalten, um die Mängel zu erfassen und diese an die Firma durchzustellen. Die Unterstützung bei Problemen durch das Amt war eher mangelhaft. Die Schulleiter mussten die erbosten Schüler, Eltern und Lehrer aushalten, ohne grundlegend etwas an der Situation ändern zu können.

Nun erfolgte die neue Ausschreibung. Im VSP heißt es: „Besondere Bedarfe werden jedoch im Rahmen individueller Absprachen mit den Dienstleistern vor Ort in den objektkonkreten Reinigungsplänen berücksichtigt. Darunter zählen vor allem Doppelnutzung durch Hort bzw. Drittnutzer (VHS und Musikschule). Falls sich Raumnutzungen ändern, werden diese in den individuellen Reinigungsplan eingearbeitet und durch den Dienstleister umgesetzt.“

Die nächste Ausschreibung soll erst 2026 erfolgen.

Daher werden wir unseren Antrag zurückziehen, uns jedoch weiterhin mit diesem Thema befassen. In den Fachausschüssen werden wir regelmäßig nachfragen und Schulen unterstützen, bei denen es massive Probleme gibt. Wir erwarten, dass das AGM die Schulen aktiv unterstützt, wenn es um das Beschwerdemanagement geht und notfalls auch Verträge kündigt.

Wir erwarten ebenfalls vom Amt, dass es überprüft, ob die angebotenen Leistungen auch in der vorgegeben Zeit erbracht werden können. Zu den Plausibilitätsprüfungen erwarten wir auch regelmäßige Berichte im Fachausschuss.

Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

besonders die am Livestream,

16 Mbit,

ich habe mich über aktuelle Angebote für Internetanschlüsse informiert: Wer mit dieser Datenrate im Internet surft, kann eigentlich fast alle Anwendung nutzen. Na gut, den Livestream der Ratsversammlung kann man nicht so ohne weiteres ansehen, aber sonst geht da fast alles. Mein 15 jähriger Sohn würde das bestreiten, mit 16 Mbit geht nichts, nicht mal Hausaufgaben.

Solche 16 Mbit Anschlüsse haben die Schulen der Stadt Leipzig, also nicht jeder Schüler. Für die Computerkabinette steht diese Leistung zur Verfügung, für alle Schüler- und Lehrerechner der ganzen Schule zusammen.

Das heißt, wenn diese Leistung ankommt. Da es sich bei diesen Verträgen um kostenfreie  Anschlüsse handelt, kommt eben nur das an, was gerade nicht gebraucht wird. Je weiter weg der Verwender von der zentralen Einspeisung ist, desto geringer ist die Bandbreite.

Ich habe überlegt, ob die Stadtverwaltung mit diesen Anschlüssen die Datensicherheit von Schulen erhöhen will. Ist es vielleicht ein Konzept,  durch diese mickrige Bandbreite sicherzustellen, dass die Schüler keinen verbotenen Videos herunterladen können- das kann man machen- es geht aber auch besser.

Die Verwaltung hat eingesehen, dass 16 Mbit etwas zu mager sind und ist bereit, 100 Mbit für Schulen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der Digitalisierungsoffensive ist das auch sinnvoll, denn was nützen die schönen Glasfaserkabel und Geräteneuanschaffung, wenn man diese nicht ordentlich nutzen kann. Zunehmend mehr Anwendungen für Schüler erfordern schnelle Internetverbindungen.

Meine Fraktion hofft, dass die Verwaltung durch unseren Antrag für das Thema sensibilisiert wurde und regelmäßig mit der LECOS, dem MPZ und den Schulen evaluiert, welche Anschlüsse Schulen brauchen.

Wir übernehmen den Verwaltungsstandpunkt und freuen uns auf die angekündigte zügige Umsetzung.

Vielen Dank!