Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,
zum Thema Zugang zu Notunterkünften von Wohnungslosen hat die Fraktion der LINKEN eine Neufassung ihres ursprünglichen Antrages vorgelegt, der die Punkte 3.-5. des Verwaltungsstandpunktes übernimmt. Das ist schlüssig und wir als SPD-Fraktion begrüßen das. Insbesondere das Rund-um-die-Uhr-Öffnen darf nur in Ausnahmesituationen gelten. Es klingt vielleicht hart, aber es ist Teil der Sozialarbeit den betroffenen Menschen eine Art Tagesrhythmus zu geben. Dazu gehört eben auch, dass sie am Morgen die Unterkunft verlassen müssen.
Der Punkt 1. (Gebührenerhebung für Wohnungslose im Falle einer Notunterbringung) und der Punkt 2. (die finanzielle und personelle Ausstattung von Kommunalen und Freien Trägern) muss aus unserer Sicht jedoch differenziert betrachtet werden:
Zu Punkt 1: DIE LINKE fordert eine weitgehende Abschaffung der Gebühren für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Notunterkünfte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass in besonderen Situationen (Härtefallregelungen, Ausgangsbeschränkungen während der zweiten Corona-Welle des vergangenen Winters) die Gebühren durchaus aufgehoben und Hilfesuchenden ein kostenfreier Zugang zu den Notunterkünften ermöglicht wurde.
Auch wir haben uns bei Trägern umgehört und diese zeichnen ein differenziertes Bild. Der Forderung einer faktisch grundsätzlichen Abschaffung der Gebühren können wir daher nicht zustimmen. Zunächst stellen die Gebühren in der Tat eine Hürde dar, um in eine Notunterkunft zu gehen. Letztendlich sind sie jedoch Mittel, um die Menschen überhaupt erst einmal in das Hilfesystem zu holen und in das Sozialleistungssystem zu gelangen. Damit ist auch für Wohnungslose die Elementarste aller Sozialleistungen abgesichert: der Krankenversicherungsschutz. Ohne Versicherungsschutz werden Krankheiten unter Umständen verschleppt, was schwerwiegende Folgen haben kann. Die unverzichtbare Arbeit der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor Ort ist es, Hilfesuchende beim Beantragen der Hilfeleistungen zu unterstützen. Dieser Effekt der aktivierenden Wirkung darf nicht unterschätzt werden. Das grundlegende Ziel muss es immer sein, wohnungslose Menschen wieder in das Hilfesystem einzugliedern und ihnen ein eigen- und selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Beantragung von Sozialleistungen ist ein erster wichtiger Schritt zu diesem Ziel.
Nicht zuletzt dient die Gebühr von 5 Euro pro Nacht der Mit-Finanzierung von Notunterkünften, auch das gehört der Ehrlichkeit halber dazu. Die 5 Euro zahlt bei Beantragung von Sozialleistungen nicht der Wohnungslose, sondern zu 2/3 der Bund und zu 1/3 die Kommune. Die Gebühr ist also über die Sozialleistungen abgedeckt. Die Stadtverwaltung hat uns auch zugesichert, dass niemand abgewiesen wird, wenn er die 5 Euro mal nicht hat.
Damit bin ich bei Punkt 2 des Antrages der LINKEN, der finanziellen und personellen Ausstattung von Kommunalen und Freien Trägern. Bei einem Besuch von Einrichtungen haben wir uns ein Bild von der Situation gemacht und sehen Nachsteuerungsbedarf, insbesondere bei der Personalausstattung der kommunalen Einrichtungen in den Nachtstunden. Hier benötigen wir langfristige Sicherheit. Diese Diskussion müssen wir, wenn die Verwaltung sie nicht selber löst, im Rahmen der Haushaltsdiskussion führen. Wie allen voran kleinere Träger bei krankheitsbedingten, längerfristig ausfallenden Mitarbeiter/-innen unterstützt werden können, lässt sich leider nicht über grundsätzliche Stellenbedarfe klären, sondern bedarf individueller Lösung ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.
Den Linken ist zu danken, dass sie die inhaltliche Diskussion mit ihrem Antrag in den Rat gebracht haben. Der Verwaltungsstandpunkt zeigt, dass der Antrag nicht einfach abgetan wird, sondern ein Alternativvorschlag unterbreitet wird, der für uns schlüssig ist und den wir daher übernehmen und als Alternative abstimmen lassen.