Schlagwortarchiv für: Soziales

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. in dem derzeit zu erarbeitenden Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ das Thema Einsamkeit für alle Zielgruppen in den zu beschließenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

2. im Herbst 2026 eine Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ in Leipzig durchzuführen, mit dem Ziel, öffentlichkeitswirksam über Einsamkeit aufzuklären, lokale Angebote sichtbarer zu machen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Aktionswoche sollte alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ansprechen – insbesondere auch junge Erwachsene, Alleinerziehende, queere Personen sowie Senior:innen.

3. bis Anfang 2027 niedrigschwellige Gemeinschaftsangebote gegen Einsamkeit in den Stadtteilen auszubauen und zu fördern. Dazu zählen:

a). offene Spaziergänge für Frauen und verschiedene Zielgruppen (nach dem Vorbild „Offline Girls Berlin“)

b). niedrigschwellige und möglichst mehrsprachige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Nachbarschaftszentren, öffentliche Sportstätten und offene Begegnungscafés mit dem Fokus auf Einzelpersonen, die Gemeinschaft suchen

c). der Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots in Nachbarschaftszentren und Treffpunkten, um digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen

d). das Aufstellen sogenannter Plauder- oder Quasselbänke an zentralen Orten wie z.B. Parks, öffentliche Plätze und Wartebereiche im ÖPNV

4. die Jugend-App „Between-the-lines“ auch über den Herbst 2025 hinaus als Präventionsangebot gegen Vereinsamung für Kinder und Jugendliche in Leipzig anzubieten.

5. bestehende lokale Angebote in eine digitale Angebotslandkarte gegen Einsamkeit in der LeipzigApp zu integrieren – auch in Kooperation mit dem bundesweiten Projekt des Kompetenznetzes Einsamkeit.

6. als weiteren Beitrag zur digitalen Teilhabe und niedrigschwelligen Vernetzung die Nutzung und Unterstützung von sozialen Netzwerken zu fördern, wie die Plattform „GemeinsamErleben“, die Menschen auf Basis gemeinsamer Interessen miteinander verbindet. Der Aufbau lokaler Gruppen sowie gemeinschaftlicher Aktivitäten soll darüber hinaus gefördert werden

7. sich gegenüber dem Sächsischen Sozialministerium für den Aufbau eines „Sächsischen Netzwerks gegen Einsamkeit“ einzusetzen, das Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vernetzt. 

Begründungen:

Zu 1: Einsamkeit ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem, das politische Lösungen erfordert. Der gesellschaftlichen Vereinsamung entgegenzuwirken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die kommunale Ebene stärker annehmen muss.

Der Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ wird derzeit unter Federführung des Sozialamtes erstellt. Da das Thema Einsamkeit auch Menschen mit Beeinträchtigungen betrifft, sollte das Thema Einsamkeit als Kriterium bei der Auswahl der Angebote dringend berücksichtigt werden. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen können aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben – das Risiko für Einsamkeit steigt.

Zu 2: Spätestens die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Leben haben das Thema Einsamkeit stärker ins Bewusstsein gerückt.  Auch in Leipzig sind immer mehr Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten aus unterschiedlichsten Gründen von Einsamkeit betroffen. Einsamkeit ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – mit tiefgreifenden sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass chronische Einsamkeit zu höheren Risiken für Depressionen, Angststörungen und Demenzerkrankungen führt (alzheimer-forschung.de) . Präventiv und informativ sollten die Angebote zum Thema einer jährlichen Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten ansprechen und bestenfalls miteinander vernetzen. 

Zu 3 a, b, c, d): Über die Hälfte aller Haushalte in Leipzig sind Single-Haushalte. Nicht zwangsläufig haben Single-Haushalte und Einsamkeit miteinander zu tun. Aber die Wahrscheinlichkeit, sich einsam zu fühlen, steigt in einem Single-Haushalt. In Berlin werden bereits mit großem Erfolg offene Spaziergänge angeboten oder Quasselbänke an öffentlichen Plätzen aufgestellt. So können Menschen, die bewusst ihrer Einsamkeit entkommen wollen, starke und sichtbare kommunale Angebote nutzen. 

Zu 4: In der Anfrage der SPD-Fraktion VII-F-10308-AW-01 (Mai 2024) steht:

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert.”

Aufgrund fehlender finanzieller Mittel soll diese App ab Herbst dieses Jahres nicht mehr angeboten werden. Für junge Menschen, entfällt damit ein wichtiges grundlegendes städtisches Angebot, um sich bei den vielfältigen psychischen Problemen in der Pubertät (die oft auch Einsamkeit nach sich ziehen) gezielt Unterstützung zu holen.   

Zu 5 und 6: Digitale Angebote zu stärken ist unerlässlich, um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen. Je mehr vorhandene digitale Strukturen genutzt werden, umso verlässlicher können verschiedene Zielgruppen erreicht werden.

Zu 7: Leipzig sollte hier als Vorreiter agieren – als sächsische Kommune, die das gesellschaftliche Problem der Einsamkeit erkannt hat und vernetzende Strukturen auch mit anderen sächsischen Kommunen und im ländlichen Raum schaffen möchte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. ab dem Haushalt 2027/28 innerhalb der Stadtverwaltung eine/n Beauftragte/n gegen Einsamkeit einzusetzen, der an das Gesundheitsamt angegliedert wird und die Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen fachnahen kommunalen Anlaufstellen verantwortet. 

2. die Umsetzung folgender Maßnahmen auf kommunaler Ebene bis Anfang 2026 zu prüfen:

a). der Aufbau eines städtischen Förderprogramms für „soziale Grünanlagen“, die Begegnungen durch offene Sitzgruppen und interaktive Gestaltung fördern.

b). die gezielte Förderung und wissenschaftliche Begleitung von Mehrgenerationenhäusern.

Begründung:

Zu 1: Um präventiv und regenerierend das Thema Einsamkeit in der Stadt langfristig zu etablieren, ist es notwendig im kommenden Doppel-Haushalt eine/n Beauftragte/n gegen Einsamkeit einzusetzen. Die Stadt Berlin hat eine solche Stelle innerhalb ihrer Stadtverwaltung bereits erfolgreich geschaffen. Diesem Vorbild sollte Leipzig folgen, um neben Kommunikation und Aufklärung auch die nötigen administrativen Strukturen innerhalb der Verwaltung zu bilden.

Zu 2 a, b): Dieser Prüfauftrag soll Fördermöglichkeiten ausloten, die gegen das Thema Einsamkeit im öffentlichen Raum mehr Möglichkeiten schaffen. Gerade die Förderung der sozialen Interaktion, sei es durch “soziale Grünanlagen“ oder Mehrgenerationenhäuser, ist hier ein grundlegender Baustein.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister beschließt mit der LWB eine Eigentümerzielvereinbarung für eine dauerhafte Nutzung der „Villa Davignon“ (Friedrich-Ebert-Straße 77) durch gemeinnützige Träger aus dem inklusiven Bereich in einem „Haus der Inklusion“. Diese Eigentümerzielvereinbarung muss spätestens zum Ende des 2. Quartals 2025 vorliegen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2025 zu prüfen,

a). welche Träger- und Betreiberstrukturen im inklusiven Bereich in der Stadt Leipzig vorhanden sind

b). welche Vereine, die beratend und unterstützend für Menschen mit Behinderung tätig sind, in einem „Haus der Inklusion“ eine neue Wirkungsstätte finden können. Dabei soll auch der bisher im Haus ansässige Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL) mit geprüft werden.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende des 3. Quartals ein Konzept für die weitere Nutzung der „Villa Davignon“ als „Haus der Inklusion“ vorzulegen. Hier geht es vor allem darum, eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur zu definieren, die die Interessen der LWB als Eigentümerin, der Stadt Leipzig sowie der verschiedenen gemeinnützigen Träger als zukünftigen Nutzer hinreichend berücksichtigt und abbildet.

Begründung:

Die „Villa Davignon“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 war bisher der Wirkungsort des Stadtverbandes der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL). Neben der Verbandsarbeit bietet der SVHGL ein umfangreiches Beratungsangebot in Bezug auf Hörschädigungen an. Er betreibt auch das „Haus ohne Barrieren“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, das speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigungen ausgebaut und gleichzeitig barrierefrei gestaltet ist, um auch anderen Nutzergruppen den Zugang zu ermöglichen. Bekanntermaßen musste der SVHGL Insolvenz anmelden.

Entscheidend ist es nun, dass die Immobilie „Villa Davignon“, die sich im Besitz der LWB befindet, auch weiterhin im sozial-caritativen Bereich genutzt wird. Durch die bisherige Nutzung durch den SVHGL ist Barrierefreiheit gegeben. Auch wäre es gerade für Menschen mit Behinderung ein sehr sinnvolles Serviceangebot, an einem gut erreichbaren Ort mehrere Vereine unter einem Dach zu wissen, deren grundlegend wichtiger Arbeitsbereich die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist.

Deshalb muss die LWB diese Immobilie auch weiterhin dafür vorhalten. Ebenso muss zeitnah eine Prüfung der Angebote der Trägerlandschaft im inklusiven Bereich erfolgen, damit zeitnah ein adäquates Konzept für ein „Haus der Inklusion“ erstellt und umgesetzt werden kann.

Die Zukunft der Villa Davignon ist ungewiss, daher fordert die SPD-Fraktion die LWB und das Sozialamt auf, gemeinsam an einem ‚Haus der Inklusion‘ zu arbeiten. Stadträtin Pia Heine erklärt, warum:

„Eine so zentrumsnahe, gut angebundene und barrierearm ausgebaute Villa gibt es in Leipzig kein zweites Mal. Das sollten wir als einen zentralen Ort für Verbände und Vereine im Bereich der Inklusion nutzen. Die Synergieeffekte durch engeren Austausch und Vernetzung wären ein Gewinn, genauso wie eine dauerhafte, gemeinwohlorientierte Nutzung dieses historischen Gebäudes.“ so die SPD-Politikerin.

Hintergrund ist, dass der aktuelle Pächter der Villa Davignon in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, der Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL), Insolvenz anmelden musste. Das Gebäude, welches der SVHGL als „Haus ohne Barrieren“ betreibt, würde bei einer Auflösung des Vereins zurück an den Eigentümer LWB fallen.

Pia Heine

„Ich bedaure die Insolvenz des SVHGL sehr. Umso wichtiger ist es, jetzt eine positive Zukunftsperspektive zu entwickeln, um dem Standort langfristig eine sinnstiftende Bedeutung zu geben. Natürlich würden wir es sehr begrüßen, wenn darüber hinaus auch der SVHGL langfristig erhalten bleiben kann.“ stellt Heine fest.

Abschließend erläutert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion noch: „Wir bringen daher einen Antrag auf den Weg, der die LWB dazu auffordert, die Nutzung der Villa Davignon dauerhaft mit Trägern aus dem inklusiven Bereich in einem ‚Haus der Inklusion‘ sicherzustellen. Gleichzeitig soll das Sozialamt prüfen, welche Vereine dafür in Frage kommen und wie eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur für so ein Haus gestaltet sein muss.“

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Möglichkeiten für Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Gehbeeinträchtigung im Gebiet der Stadt Leipzig zu schaffen.

Davon sollen Menschen mit Gehbeeinträchtigung profitieren, deren Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist und die aufgrund ihrer Behinderung eine Gehbeeinträchtigung nachweisen können.

Dazu sollen sich die entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rechtsamt) beraten und bis zum Ende des 3. Quartals 2025 eine umsetzbare Lösung erarbeiten.

Falls die Einführung eines eigenen Parkausweises rechtlich oder verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist, sollten alternative Maßnahmen für entsprechende Parkerleichterungen geprüft werden.

Begründung:

Nicht alle Menschen mit einer schweren Gehbeeinträchtigung haben einen Anspruch auf einen Parkausweis und damit eine Möglichkeit ihr Auto so zu parken, dass der Laufweg so kurz wie möglich gehalten wird. In den beigefügten Hinweisen zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (siehe: Hinweise zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) sind die entsprechenden Vergabevoraussetzungen für den blauen, orangenen und gelben Parkausweis aufgelistet.

Um bestehende Lücken bei der Vergabe der oben genannten Parkausweise zu schließen, sollte die Einführung eines kommunalen Parkausweises als Erweiterung des gelben Parkausweises in Sachsen geprüft werden.

Die Einführung eines erweiterten kommunalen Parkausweises für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ wäre ein entscheidender Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Leipzig.