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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Strategie zur Ertüchtigung von Räumlichkeiten im Stadtteil Paunsdorf zur Nutzung durch Vereine und Volkshochschule vorzulegen. 

Der Oberbürgermeister prüft dabei die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße 18/20 in Leipzig vor 2030, möglichst zum Haushaltsjahr 24/25.

Begründung: 

Bereits im Juni 2022 teilte das zuständige Amt zum Objekt Wiesenstraße 18/20 mit, dass eine Komplexsanierung ab dem Jahr 2030 eingeordnet wird. 

Vor dem Hintergrund des Zuzugs von Geflüchteten auch in den Stadtteil Paunsdorf und das Nichtvorhandenseins von Räumlichkeiten für Vereine und Volkshochschule in diesem Stadtteil, stellen wir fest, dass die Zeitschiene für die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße neu überdacht werden muss. 

Paunsdorf ist Fördergebiet „Soziale Stadt“. Ziel des Förderansatzes ist, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen, sowie die wirtschaftliche Basis im Gebiet zu stabilisieren, Lebenschancen durch Bildung zu erhöhen und das Image des Quartiers zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen erfolgt (gleichermaßen) nach dem Grundsatz der Versorgungssicherheit, zur Förderung des ökologischen Landbaus mit dem Ziel von mind. 30% Ökolandbau bis 2030 und zur Förderung der regionalen Landwirtschaft. Ausgeschlossen von diesen Regeln sind Biotop- und Ausgleichsflächen, bei denen durch die Verpachtung die jeweils festgelegten Pflege- und Entwicklungsziele sowie die Unterhaltung abgesichert werden.
  1. Ab dem Pachtjahr 2024/2025 erfolgt die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen in Form eines Bieterverfahrens auf Basis eines Satzes von 20 Kriterien (gemäß Anlage 2) hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert. Bei Punktegleichstand soll die Entscheidung nach Fokuskriterien (Nr. 11-13, 18) getroffen werden.
  1. Bewerbungsverfahren und Kriteriensatz werden erstmalig nach 3 Jahren und danach regelmäßig, aber mindestens alle fünf Jahre, auf Wirksamkeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert.
  1. Die Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen bzw. die Zusammenstellung der Pachtlose erfolgt unter Berücksichtigung eines zukünftigen gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts und weiterer relevanter Fachplanungen. Die strategische Landwirtschaftsflächenkulisse des gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts bildet den zweiten Teil der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“ und wird bis Ende des 2. Quartals 2025 vorgelegt. Bis Ende des 2. Quartals 2024 soll der Zwischenstand unter Einbeziehung der Rahmenkonzeption Flächen Erneuerbare Energien vorgelegt werdenDas Konzept zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten soll ebenfalls bis spätestens zum Ende 2024 vorgelegt.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Zur Bildung der jährlichen Pacht- und Flächenlose soll ein landwirtschaftliches Sachverständigengremium eingesetzt werden. Dieses setzt sich zusammen aus jeweils einer/einem Sachverständigen für Naturschutz (Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde), Gewässerschutz/ Freiraumentwicklung (Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilungen Gewässerentwicklung und Freiraumentwicklung), Klimaschutz (Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz), Flächenbewirtschaftung (Liegenschaftsamt), Regenerative Energien (Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung) und mind. einem/einer externen Wissenschaftler*in im Bereich nachhaltige Landwirtschaft (benannt durch das Liegenschaftsamt). Das Sachverständigengremium trägt dafür Sorge, dass insgesamt mind. 5% der verpachteten städtischen Landwirtschaftsflächen für Landschaftsstrukturelemente (Anlage 3) vorgesehen werden.
  1. Es werden mind. 720 ha städtische landwirtschaftliche Flächen identifiziert, die für mind. 15-25 Jahre verpachtet werden. Diese Flächen werden vor allem zur Förderung des Ökolandbaus, aber auch zur Unterstützung von Agri-Photovoltaik-Projekten vergeben. Für Betriebe in Umstellung auf Ökolandbau wird der Pachtzins um 50% reduziert.
  1. Der Oberbürgermeister soll ein Konzept vorlegen, dass die Stadt in die Lage versetzt die Gesamtfläche an landwirtschaftlichen Boden wieder im Minimum auf den Stand des Jahres 2010 durch Zukäufe und/oder Umwandlung oder Entsiegelung zu bringen. Hierfür soll auch die Übernahme/ Einrichtung eines eigenes landwirtschaftlichen Betriebes geprüft werden.
  1. Es werden ausreichend personelle Kapazitäten im Liegenschaftsamt geschaffen, um den Bearbeitungsstau und die Neuverpachtungen ab dem Pachtjahr 2024/2025 nach dem neuen Vergabesystem sicherzustellen.
  1. Zielstellungen und Vorgaben bei der Verpachtung, insbesondere die Anwendung des Kriteriensets bei der öffentlichen Ausschreibung von Landwirtschaftsflächen, sind von Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften der Stadt Leipzig (Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH) sowie für die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen außerhalb des Leipziger Stadtgebiets analog insoweit in Anwendung zu bringen, dass die Unternehmensziele und die jeweiligen Gesellschaftszwecke nicht beeinträchtigt werden.

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

  1. Kriterium 6: Fachliche Mindestanforderungen an den Pächter

Ergänzung unter 1.2.6.

Ein Pächter, oder im Falle von Vereinen/Genossenschaften mind. ein*e Mitarbeiter*in, muss die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können: […]

  1. Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt (nur für Flächen ab 5 ha)

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im zum Beispiel das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb nach Prüfung durch das Sachverständigengremium 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  1. Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt und /oder landwirtschaftliche*r Existenzgründer*in innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte
  1. Kriterium 11: Ökologischer Landbau –  Gesamtbetrieb 4 Punkte, Teilbetrieb bzw. Tochterfirma in ökologischer Wirtschaftsweise – 2 Punkte

Tochterfirmen und Holdingstrukturen sollen für eine ökologische Teilbewirtschaftung nicht betrachtet werden. Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden, zum Beispiel:

Bis 20 ha 100 % Ökolandbau  

21 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau  

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau 

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden.

  1. Kriterium 12: Solidarische, ökologische Landwirtschaft (nicht kombinierbar mit Nr. 11) 4 2 Punkte

Streichung unter 1.2.12.

Solidarische, ökologische Landwirtschaft führt zu einer sehr engen Identifikation des Konsumenten mit dem erzeugenden Betrieb […]

Kriterium 13: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) – 1 Punkt

Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf allen Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) –  2 Punkte

  1. Kriterium 14: Tierbesatz (50% der Futtermittel aus eigenem Anbau, 100% aus Deutschland) – 1 Punkt

Ergänzung unter 1.2.14

[…] Tierhaltende Betriebe mit einem rechnerischen Tierbesatz von 0,5 bis 2,0 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar unter Bereitstellung von mind. 50% der Futtermittel aus eigenem Anbau und 100% aus Deutschland bekommen einen Bewertungspunkt.

  1. Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters: 2 Punkte Betriebssitz Leipzig, 1 Punkt Betriebssitz Nachbarlandkreise 3 Punkte Betriebssitz im Stadtgebiet oder in angrenzenden Nachbarlandkreisen
  1. Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt
  1. Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1 Punkt
  1. Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

Begründung:

Zu BP 1) Gemäß den Zielvorgaben der Bundesregierung soll deutschlandweit der Anteil der öklogischen Landwirtschaft bis 2030 auf 30% erhöht werden. Leipzig sollte daher im eigenen Einflussbereich dafür sorgen, dass in Bezug auf die eigenen Flächen ebenso mind. 30% ökologische Bewirtschaftung bis 2030 erreicht werden kann.

Zu BP 2) Die Änderung stellt den klaren Bezug zum Kriterienset aus Anlage 2, Feinkonzept, her, da sonst unkonkret bleibt, um welche Kriterien es sich handelt.

Im Falle eines Punktegleichstands bei der Bewerbung um eine Fläche sollen die Kriterien 11-13 und 18 (neu: Verzicht auf Mineraldünger) als Fokuskritierien herangezogen werden, um ökologische und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungen zu fördern.

Zu BP 3) Mit Einführung des neuen Vergabesystems gehen auf einmal sehr viele Flächen in die Neuverpachtung. Die Erstevaluation sollte daher zeitnah erfolgen, damit man Kriterien und Verfahren bei Bedarf anpassen kann.

Zu BP 4) Das gesamtstädtische, integrierte Flächenkonzept bildet die Grundlage u.a. für die künftige landwirtschaftliche Flächenkulisse. Hier würden sich Landwirt*innen bereits vor dem Pachtkonzept Klarheit wünschen, welche landwirtschaftlichen Flächen kurz-, mittel- und langfristig wegfallen. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher im 2. Quartal 2024 nachgereicht werden.

Ein Teil des Gesamtkonzepts Landwirtschaft betrifft daneben die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten. Für regionale Erzeuger*innen ist die regionale Nachfrage ein zentraler Hebel für Produktion und Investition. Wenn es eine gesicherte Nachfrage in Leipzig nach regionalen und ökologischen Produkten gibt, fällt auch die Entscheidung für einen Umstieg auf ökologische Produktion leichter. Auch eine regionale Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte muss gestützt werden. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher auch im 2. Quartal 2024 vorgestellt werden.

Zu BP 5) Dieser Punkt aus dem Begleittext der Vorlage wird in den Beschlussvorschlag übernommen und um eine/n externe*n Wissenschaftler*in mit Expertise auf dem Gebiet nachhaltige Landwirtschaft ergänzt, um aktuelle wissenschaftliche Sachkenntnis in die naturschutzfachlichen Empfehlungen und Vorgaben einbringen zu können.

Insgesamt soll durch das Sachverständigengremium gewährleistet werden, dass mind. 5% der zu verpachtenden landwirtschaftlichen Fläche für Landschafts- und Artenschutz eingesetzt werden.

Zu BP 6) Von den ca. 1.800 ha landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Stadt Leipzig sind mind. 40 % (720 ha) für eine langfristige Verpachtung vorzusehen. Im Feinkonzept werden 1.300 ha identifiziert, die keiner Umnutzungsplanung unterliegen. Neben Ökolandbau (Ziel 30% bis 2030) braucht auch die Investition in Agri-Photovoltaik eine langfristige Planungssicherheit, die mit dieser langfristigen Vergabe grundsätzlich ermöglicht werden soll. Betriebe, die Ökolandbau betreiben, sollen vorrangig an die langfristigen Verträge gelangen.

Betriebe, die bei einer Neuverpachtung auf Ökolandbau umstellen, sollen für den Umstellungszeitraum von 2-3 Jahren nur 50 % des Pachtzinses zahlen, da sie ihre Produkte noch nicht mit einer Öko-Kennzeichnung vermarkten können. Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Zu BP 7) In den letzten Jahren und jüngst durch die verstärkte Bautätigkeit sind erhebliche landwirtschaftliche Flächen durch verschiedenste Bauvorhaben entwidmet und versiegelt worden. Straßenneu- und -ausbauten, Gewerbe und Wohnbaustandorte haben die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert. Es ist eine kluge Vorsorgepolitik, eine ausreichende Menge an Flächen vorzuhalten.

Zu BP 8) Im Begleittext der Vorlage wird erklärt, dass mit dem aktuellen Personalbestand 4-5 Jahre nötig sind, um den entstandenen Bearbeitungsstau an Neuverpachtungen abzuarbeiten. Viele Pächter*innen warten aber bereits sehr lange auf eine längerfristige Perspektive zur Nutzung der Flächen. Eine weitere Verzögerung muss daher unbedingt vermieden werden, auch um die mit der Vorlage anvisierten Ziele, etwa der Förderung des Ökolandbaus und anderer nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen, näher zu kommen. Der Personalbedarf ist zu ermitteln und ggf. unterjährig über den Stellenpool zu decken. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau/GVA soll bis Ende des Jahres 2023 dazu unterrichtet werden.

Zu BP 9): Erfolgt mündlich.

Zu Anlage 2, Feinkonzept:

Kriterium 6: Der Pächterbegriff soll die pachtende Organisation umfassen. Die Mindestanforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn mind. ein*e Mitarbeiter*in der pachtenden Organisation die fachlichen Mindestanforderungen erfüllt. Hintergrund ist, dass bei Vereinen/Genossenschaften häufig die Gärtner*innen/Landwirt*innen nicht im Vorstand vertreten sind, Vereine/Genossenschaften aber nicht von der Pachtvergabe ausgeschlossen werden sollen.

Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Betriebe, die die Nachhaltigkeitsbewertung unternehmensweit durchführen, erhalten 1 Punkt.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb ebenfalls 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Für Flächen unter 5 ha entfällt das Kriterium 7.

Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt, und/oder landwirtschaftlicher Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte

Um Nachwuchs in der Landwirtschaft zu fördern, sollen Existenzgründer*innen, die ein schlüssiges Konzept für eine Betriebsgründung vorweisen können, zwei Punkte erhalten. Die Einstufung als Existenzgründer*in wird in den ersten 5 Jahren nach Betriebsgründung gewährt.

Bewerber*innen, die sowohl Junglandwirt*in als auch Existenzgründer*in sind, können die Punkte kombinieren und erhalten somit 3 Punkte.

Kriterium 11: ökologischer Landbau – Gesamtbetrieb – 4 Punkte, Teilbetrieb – 2 Punkte

Die ökologische Teilbewirtschaftung muss enger definiert werden.

Die Berücksichtigung einer Holdingstruktur, in der Tochterfirmen ökologisch betrieben werden, als ökologische Teilbewirtschaftung soll gestrichen werden. Es geht darum, dass Flächen in der Region Leipzig ökologisch bewirtschaftet werden.

Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden,

zum Beispiel:

20 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden, um eine faire Bepunktung gegenüber dem ökologischen Teilbetrieb zu gewährleisten.

Kriterium 12: Solidarische Landwirtschaft

Solawis sind häufig nicht bio-zertifiziert aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen, die sich für Kleinstbetriebe im Genossenschaftsmodell nicht lohnen. Nichtsdestotrotz wirtschaften sie nach nachhaltigen und biodiversitätsfördernden Prinzipien, bspw. durch den Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger. Das solidarische und konsument*innennahe Prinzip soll mit 2 statt 4 Punkten honoriert werden, dafür aber kombinierbar mit Kriterium 11 und anderen Kriterien sein.

Kriterium 13: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen

Die vorgeschlagene Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der beigefügte Maßnahmenkatalog können von der Stadt nicht wirksam kontrolliert werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nur auf dem Papier vollzieht. Für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den Pachtflächen soll 1 Punkt vergeben werden, für den Verzicht auf allen Flächen 2 Punkte.

Leipzig hat sich schon 2015 auf den Weg gemacht, pestizidfreie Kommune zu werden und auf kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Es ist also nur konsequent, wenn nun auch auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz von Biodiversität und Gesundheit keine Pestizide eingesetzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des Ende 2022 beschlossenen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“, wonach für den Insektenschutz Biolandbau gefördert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werden soll.

Kriterium 14: Tierbesatz

Das Bewertungskriterium soll an einen Eigenfuttermittelanteil von mind. 50% und an eine 100%-ige Herkunft der Futtermittel aus Deutschland geknüpft werden. In der Tierhaltung werden Futtermittel häufig über teils sehr weite Entfernungen transportiert oder aus anderen Ländern importiert, was ökologische Folgeschäden wie Einsatz von Mineraldünger im Anbaugebiet, Landnutzungsänderungen, Biodiversitätsverlust, Transportemissionen und Überdüngung in Tierhaltungsgebieten hat.

Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters – 3 Punkte

Die Punkteanzahl für dieses Kriterium soll erhöht werden, um ortsansässige Betriebe vor auswärtigen Investor*innen zu schützen. Wenn der Betriebssitz in Leipzig oder in den angrenzenden Nachbarlandkreisen liegt, sollen 3 Punkte vergeben werden.

Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt

Die Ausbringung von Mineraldünger steht mit der Belastung des Klimas durch Lachgasentstehung und der Belastung von Böden und Gewässern mit Nährstoffüberschüssen in Verbindung, die sowohl die Artenvielfalt als auch das Trinkwasser gefährden. Betriebe, die auf den Einsatz von Mineraldüngern auf den Pachtflächen verzichten, erhalten 1 Punkt.

Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1-2 Punkte

Betriebe, die über alle Beschäftigungsverhältnisse gemittelt* einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 10% haben, erhalten einen Punkt. Für einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 5% können Betriebe 2 Punkte erhalten.

*Es werden alle Gehälter des Betriebs unabhängig von verschiedenen Positionen gemittelt. Eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen führt somit ebenso zu einem höheren gehaltsspezifischen Gehaltsunterschied wie ungleiche Bezahlung in derselben Position.

Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

In der Landwirtschaft herrscht insgesamt eine „Überalterung“, die Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sind durchschnittlich deutlich älter als die übrige Erwerbsbevölkerung. Nicht selten stehen Betriebe vor dem Problem der Betriebsnachfolge. Daher ist es wichtig, Betriebe zu honorieren, die junge Landwirt*innen ausbilden und fördern.

Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister wird gebeten, für Wohnungsbauvorhaben die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit sowie die Abstimmung mit Investor*innen zu optimieren. Hierzu ist eine Koordinierungsstelle (Wohnungsbaukoordinator*in) im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters einzurichten.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

Die Erstellung quartiersbezogener Klimawandelanpassungskonzepte beinhaltet auch die Betrachtung wassersensibler Aspekte im Vorhabengebiet. Die Niederschlagsbewirtschaftung und damit verbundene Festsetzungen sollen sich am Ziel der Abbildung des natürlicherweise vorhandenen Gebietswasserhaushaltes und dessen Hauptkomponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss orientieren. Dazu können auch Regenwassernutzungen beispielsweise für die Bewässerung von Pflanzen zählen, die über die Verdunstung der Vegetation dann auch dem Gebietswasserhaushalt zugutekommen. Das Verhältnis der drei Hauptkomponenten zueinander orientiert sich an der natürlicherweise vorhandenen Verteilung und den heutigen örtlichen Gegebenheiten. Dem Ziel der stadtklimatischen Anpassung dient dabei ein möglichst hoher Verdunstungsanteil. Im Rahmen der Konzepte soll auch die Möglichkeit der Einleitung in ein Oberflächengewässer (§55 Abs. 2 WHG), Grünanlagen oder Parks geprüft werden.

Bauleitplanungen, die älter als 5 Jahre, jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und bebaut sind, werden vor weiterer Bebauung auf die Angemessenheit der wasserwirtschaftlichen Inhalte und Festsetzungen nach aktuellem Wissensstand und unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen überprüft und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hierfür sind Experten für Wasserwirtschaft und Umweltschutz zur Unterstützung heranzuziehen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude

Kochstraße 13-15,
Kochstraße 59-63 sowie
August-Bebel-Straße 81-83

behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.

Dies soll Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen 
mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen, beinhalten.

Bis zum 31.12.2023 ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, an dem LWB, 

Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit, SBB Süd und Wissenschaft 
(z.B. HTWK Leipzig) beteiligt sein sollen. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen und der FA Stadtentwicklung und Bau sind zu informieren und zu beteiligen.

Für das Umsetzungskonzept zur Sanierung der o.g. Gebäude sind alle Förderkulissen in Land und Bund zu prüfen und heranzuziehen.

Zusätzlich kann ein Sanierungsrat aus der Anwohnerschaft und Personen mit relevanten Fachkenntnissen (z.B. Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit) für alle drei Objekte einberufen und in den Prozess einbezogen werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.